GeSWall Freeware 2.6

Lizenz: kostenlos ‎Dateigröße: 5.73 MB
‎Benutzerbewertung: 5.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

GeSWall ist ein Intrusion Prevention-System, das nicht aufdringlich und einfach zu bedienen ist. Mit GeSWall können Sie sicher im Internet surfen, E-Mail verwenden, chatten, Dateien austauschen usw., unabhängig von den Sicherheitsbedrohungen, die vom Internet ausgehen. GeSWall ist eine notwendige Ergänzung zu Ihrem Viren-, Spyware-Schutz- und Personal-Firewall- Hauptmerkmale: * Verhindert Hintertüren, Rootkits, Key Logger. * Verhindert die Offenlegung vertraulicher Dateien. * Verhindert Eindringlinge. * Verhindert die Verbreitung bösartiger Software. * Unabhängig von Angriffstechniken. * Einfach zu bedienen - nicht aufdringlich, keine Konfiguration erforderlich.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 2.6 veröffentlicht auf 2007-05-08

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    GESWALL END-USER-LIZENZVERTRAG

    WICHTIG -- LESEN SIE CAREFULLY: Dies ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen, dem Endbenutzer (entweder eine Einzelperson oder eine Entität) und GentleSecurity S.a.r.l. ("GentleSecurity") für das unten identifizierte Softwareprodukt. Diese Lizenz ("Lizenz") enthält Rechte und Einschränkungen im Zusammenhang mit der Nutzung der begleitenden Software ("Software"), einschließlich, aber nicht beschränkt auf, eines oder mehrere der folgenden Elemente: Objektcode, dynamische Linkbibliotheken, Bytecode, Hilfsprogramme, Bilder und Skripte zusammen mit der begleitenden Dokumentation. Lesen Sie die Lizenz sorgfältig durch, bevor Sie die Software installieren oder verwenden. Durch die Eröffnung der Installation oder Nutzung der Software erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Lizenz einverstanden. Wenn Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht zustimmen, installieren, kopieren oder verwenden Sie die Software nicht.
    Die Software ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge sowie andere Gesetze und Verträge zum geistigen Eigentum geschützt. Die Software ist lizenziert, nicht verkauft.
    1. Begrenzte Lizenzerteilung. Vorbehaltlich der Zahlung der anfallenden Lizenzgebühren gewährt GentleSecurity Ihnen Lizenznehmer eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare beschränkte Lizenz zur Nutzung der Software. Mit Ausnahme des Vorstehenden darf der Lizenznehmer die Software weder einzeln noch teilweise, sondern ganz oder teilweise weiterverbreiten. Sie können die Software auf jedem einzelnen Computer verwenden; die Software in einem Netzwerk zu verwenden, vorausgesetzt, dass jede Person, die über das Netzwerk auf die Software zugreift, über eine Kopie verfügen muss, die dieser Person lizenziert ist; oder kopieren Sie die Software zu Archivierungszwecken, vorausgesetzt, jede Kopie muss alle eigentumsrechtlichen Hinweise der ursprünglichen Software enthalten.
    2. Verwenden Sie Definition. Die Software wird auf einem Computer verwendet, wenn sie in den temporären Speicher (d. h. RAM) geladen oder in den permanenten Speicher (z. B. Festplatte, CD-ROM oder ein anderes Speichergerät) dieses Computers installiert wird, mit der Ausnahme, dass eine Kopie, die auf einem Netzwerkserver zum alleinigen Zweck der Verteilung auf andere Computer installiert ist, nicht "in Gebrauch ist".
    3. Einschränkungen. Die Software ist vertraulich urheberrechtlich geschützte Informationen von GentleSecurity und Eigentum, Eigentumsrechte und geistige Eigentumsrechte an der Software und alle Rechte an der Software bleiben bei GentleSecurity. Die Software ist durch die Urheberrechtsgesetze und -verträge geschützt. Die Eigentums- und verwandten Rechte an den Inhalten, auf die über die Software zugegriffen wird, ist Eigentum des jeweiligen Inhaltseigentümers und kann durch geltendes Recht geschützt werden. Diese Lizenz gibt Ihnen keine Rechte an solchen Inhalten. Sie dürfen nicht zulassen, dass andere Personen die Software verwenden, außer unter den oben aufgeführten Bedingungen; gleichzeitige Nutzung der Software zu ermöglichen; ändern, übersetzen, zurückentwickeln, dekompilieren, entschlüsseln, extrahieren, disassemblieren oder abgeleitete Werke auf der Grundlage der Software erstellen; die Software zu kopieren, die nicht in Abschnitt 1 dieser Lizenz angegeben ist; verkaufe, vermietet, verpachtet, ergebe ein Sicherheitsinteresse an der Software oder übertrage anderweitig Rechte an der Software; oder ändern oder entfernen Sie jegliche Eigentumshinweise oder Etiketten auf der Software. Software darf weder ganz noch teilweise geleast, zugewiesen oder unterlizenziert werden, es sei denn, dies ist in Abschnitt 1 ausdrücklich genehmigt. Der Lizenznehmer garantiert, dass er die Software nicht für solche Zwecke verwendet oder weiter verbreitet.
    Daher müssen Sie die Software wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Material behandeln und nicht reproduzieren, außer dass Sie entweder: (a) eine Kopie der Software ausschließlich zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken anfertigen oder (b) die Software auf eine einzige Festplatte übertragen, sofern Sie das Original ausschließlich zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken behalten. Sie dürfen keine gedruckten Materialien kopieren, die der Software beigelegt sind.
    4. Aktivitäten mit hohem Risiko. Die Software ist nicht fehlertolerant und nicht für den Einsatz in Online-Kontrollgeräten in explosionsgefährdeten Umgebungen konzipiert, hergestellt oder bestimmt, die eine ausfallsichere Leistung erfordern, z. B. bei der Konstruktion, konstruktion, dem Betrieb oder der Wartung von Flugzeugen, Flugverkehr, Flugzeugnavigation, Flugzeugkommunikation, Kernanlagen, direkten oder indirekten lebenserhaltenden Maschinen, oder Waffensysteme. GentleSecurity und seine Lieferanten lehnen ausdrücklich jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung der Eignung für Aktivitäten mit hohem Risiko ab. Der Lizenznehmer garantiert, dass er die Software nicht für solche Zwecke verwendet oder weiter verbreitet.
    5. Logos. Diese Lizenz autorisiert den Lizenznehmer nicht, GentleSecurity-Logos zu verwenden. Der Lizenznehmer erkennt an, dass GentleSecurity Eigentümer der Logos und Symbole ist und verpflichtet sich, nichts zu tun, was gentleSecuritys Rechte in Bezug auf Namen oder Logos nicht schadet oder mit ihnen unvereinbar ist.
    6. Steuern. Alle gebühren- und gebührenpflichtigen Gebühren verstehen sich ohne Steuern, Abgaben oder ähnliche Gebühren, die von einer Regierung erhoben werden. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, GentleSecurity für alle Bundes-, Staats-, Herrschafts-, Provinz- oder lokalen Verkäufe, Nutzungen, persönlichen Güter, Verbrauchsteuern, Mehrwertsteuern oder anderen Steuern, Gebühren oder Abgaben zu zahlen oder zu erstatten, die sich aus dieser Vereinbarung oder den in der Vereinbarung vorgesehenen Transaktionen ergeben (mit Ausnahme von Steuern auf das Nettoeinkommen von GentleSecurity).
    Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass es sich bei den an GentleSecurity zu überweisenden Beträgen um die tatsächlichen fälligen Beträge handelt, ohne Steuern oder andere Veranlagungen von Behörden irgendwo am ausländischen Standort einzubehalten. Wenn eine Quellensteuer nach den Gesetzen eines Landes oder einer anderen Steuerhoheit auf Beträge erhoben wird, die an GentleSecurity gezahlt werden, werden diese Beträge um den Betrag der Quellensteuer erhöht. Der Lizenznehmer ist allein verantwortlich für alle Beträge, die am ausländischen Standort einbehalten, belastet, abgezogen oder gegen diese Zahlungsbeträge bewertet werden müssen, und wird GentleSecurity unverzüglich Zertifikate zur Verfügung stellen, die die Zahlung solcher Beträge begründen.
    7. Zusammenarbeit und Betrieb. Der Lizenznehmer arbeitet so umfassend zusammen, wie gentleSecurity oder der autorisierte Dienstanbieter in die Lage versetzt werden, Probleme zu replizieren, festzustellen, ob das Problem mit der Software besteht, und zu bestätigen, dass das Problem behoben wurde. Der Lizenznehmer ist für die Auswahl eines Betreibers verantwortlich, der für den Betrieb der Software auf dem eigenen Gerät des Lizenznehmers qualifiziert ist und mit den Informationen, Berechnungen und Berichten vertraut ist, die als Eingabe und Ausgabe der Software dienen. GentleSecurity oder autorisierter Dienstanbieter behält sich das Recht vor, Die Unterstützung zu verweigern oder zusätzliche Gebühren zu erheben, wenn ein Betreiber Hilfe in Bezug auf solche Hintergrundinformationen oder andere Angelegenheiten sucht, die nicht direkt mit dem Betrieb der Software zusammenhängen. Der Lizenznehmer ist auch dafür verantwortlich, eine ordnungsgemäße Umgebung und ordnungsgemäße Dienstprogramme für das Computersystem zu gewährleisten, auf dem die Software betrieben wird.
    8. Haftungsausschluss. DIESE SOFTWARE UND JEDE VERWANDTE DIENSTLEISTUNGEN ODER DOKUMENTATION IST AUF EINEM "AS IS" BASIS, OHNE EINE GARANTIE EINES KIND. ALLE EXPRESS ODER IMPLIED REPRESENTATIONEN UND WARRANTIES, INCLUDING WITHOUT LIMITATION ANY IMPLIED WARRANTY OF MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE OR NON-INFRINGEMENT, ARE HEREBY EXCLUDED. DAS GESAMTE RISIKO HINSICHTLICH DER QUALITÄT UND LEISTUNG DER SOFTWARE TRÄGT SIE. SOLLTE SICH DIE SOFTWARE ALS DEFEKT ERWEISEN, ÜBERNEHMEN SIE UND NICHT GENTLESECURITY DIE GESAMTEN KOSTEN FÜR SERVICE UND REPARATUR. DIESER GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS IST EIN WESENTLICHER BESTANDTEIL DES VERTRAGES. IN EINIGEN JURISIZISKenNIEN KANN DIES NICHT AUF SIE UND SIE KÖNNEN ANDERE LEGALE RECHTE HABEN, DIE VON JURISDIKTIONEN SIND.
    9. Haftungsbeschränkung. AUF DIE MAXIMALE DEHNUNG VON ANWENDBAREN LAW, IN KEINEM EVENT SHALL GENTLESECURITY ODER ITS SUPPLIERS BE LIABLE FOR ANY DAMAGES SUFFERED BY LICENSEE OR ANY THIRD PARTY AS A RESULT OF USING OR DISTRIBUTING SOFTWARE. IN KEINEM FALL UND UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTET GENTLESECURITY ODER SEINE LIEFERANTEN FÜR ENTGANGENE EINNAHMEN, GEWINNE ODER DATEN ODER FÜR DIREKTE, INDIREKTE, BESONDERE, FOLGESCHÄDEN, NEBEN- ODER STRAFSCHÄDEN ODER DEN VERLUST VON GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT, ARBEITSSTILLSTAND, COMPUTERAUSFALL ODER FEHLFUNKTION ODER ANDERE KOMMERZIELLE SCHÄDEN ODER VERLUSTE, DIE JEDOCH VERURSACHT WERDEN UND UNABHÄNGIG VON DER THEORIE DER HAFTUNG, UNERLAUBTKEIT, DES VERTRAGS ODER ANDERWEITIG. , DIE SICH AUS DER NUTZUNG, DEM MISSBRAUCH ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG VON SOFTWARE ERGIBT, AUCH WENN GENTLESECURITY AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. IN EINIGEN JURISIZISKenNIEN KANN DIES NICHT AUF SIE UND SIE KÖNNEN ANDERE LEGALE RECHTE HABEN, DIE VON JURISDIKTIONEN SIND.
    In keinem Fall wird GentleSecurity gegenüber dem Lizenznehmer, sei es vertraglich, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderweitig den Gesamtpreis übersteigen, der für die Software gezahlt wurde, oder die jährliche Servicegebühr, die gentleSecurity vom Lizenznehmer für die zwölf (12) Monate vor dem Ereignis, das den Anspruch hervorhat, gezahlt hat. Keine Klage, weder vertraglich noch unerlaubt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fahrlässigkeit, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergibt, kann von einer der Parteien mehr als achtzehn (18) Monate nach Dem in Anspruch genommener Klagegrund erhoben werden.
    10. Abhilfemaßnahmen des Kunden. Die gesamte Haftung von GentleSecurity und seinen Lieferanten und Ihr ausschließlicher Rechtsbehelf nach Wahl von GentleSecurity entweder (a) Rückgabe des gezahlten Preises, falls vorhanden, oder (b) Reparatur oder Austausch der Software, die die eingeschränkte Garantie von GentleSecurity nicht erfüllt. Alle Software-Rücksendungen und -Ersetzungen müssen eine Kopie des Originalbelegs enthalten. Diese eingeschränkte Garantie erlischt, wenn das Versagen der Software auf einen Unfall, Missbrauch oder eine falsche Anwendung zurückzuführen ist.
    11. Kündigung. Der Lizenznehmer kann diese Lizenz jederzeit kündigen, indem er alle Kopien der Software zerstört. Diese Lizenz wird sofort ohne Benachrichtigung von GentleSecurity gekündigt, wenn der Lizenznehmer eine Bestimmung dieser Lizenz nicht einhält. Nach einer solchen Kündigung muss der Lizenznehmer alle Kopien der Software vernichten.
    12. Eingeschränkte Rechte. Die Verwendung, Vervielfältigung oder Offenlegung durch die Regierung der Vereinigten Staaten unterliegt den Einschränkungen, wie sie in den Rechten an technischen Daten und Computersoftwareklauseln in DFARS 252.227-7013(c) (1) (ii) und FAR 52.227-19(c) (2) () (zutreffend) festgelegt sind.
    13. Geltendes Recht. Alle Maßnahmen im Zusammenhang mit dieser Lizenz unterliegen dem Recht des Großherzogtums Luxemburg. Es wird keine Rechtswahl regelungsbestimmt für eine Gerichtsbarkeit gelten.
    14. Severability. WENN IRGENDWELCHE DER ABOVE PROVISIONEN IN DER VERLETZUNG VON APPLICABLE LAW, VOID, OR UNENFORCEABLE IN ANY JURISDICTION, THEN SUCH PROVISIONS SIND HIERMIT WAIVED ODER AUF DIE AIFEN NOTWENDIG FÜR DIE LIZENZ ZU SEIN, IN SUCH JURISDICTION. HOWEVER, WENN IN GENTLESECURITY'S OPINION DELETION ODER AMENDMENT OF ANY PROVISION OF THE LICENSE BY OPERATION OF THIS PARAGRAPH UNREASONABLY COMPROMISES THE RIGHTS OR INCREASE THE LIABILITIES OF GENTLESECURITY, GENTLESECURITY AUTOMATICALLY TERMINATES THE LICENSE WITHOUT ANY REMEDY TO THE LICENSEE. UPON SUCH TERMINATION, LICENSEE MUSS ALLE COPIES DER SOFTWARE DESTROY.
    15. Vertragsbruch. Es wird davon ausgegangen und vereinbart, dass, ungeachtet jeder anderen Bestimmung dieser Vereinbarung, der Verstoß des Lizenznehmers gegen eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung GentleSecurity irreparablen Schaden verursachen wird, für den die Wiedereinziehung von Geldschäden unzureichend wäre, und dass GentleSecurity daher berechtigt ist, rechtzeitige Unterlassungsansprüche zu beantragen, um die Rechte von GentleSecurity gemäß dieser Vereinbarung zusätzlich zu allen gesetzlich verfügbaren Rechtsmitteln zu schützen.
    16. Verschiedenes. Diese Vereinbarung ist die gesamte Vereinbarung der Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand. Sie ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen, Vorschläge, Bedingungen, Zusicherungen und Garantien und hat Vorrang vor allen widersprüchlichen oder zusätzlichen Bedingungen eines Zitats, einer Bestellung, einer Bestätigung oder einer anderen Kommunikation zwischen den Parteien, die sich auf ihren Gegenstand während der Laufzeit dieser Vereinbarung beziehen. Eine Änderung dieser Vereinbarung ist nicht verbindlich, es sei denn, sie ist schriftlich und von einem bevollmächtigten Vertreter jeder Partei unterzeichnet.
    17. Sollten Sie Fragen zu dieser Vereinbarung haben oder gentleSecurity aus irgendeinem Grund kontaktieren möchten, schreiben Sie bitte: GentleSecurity, E-Mail: [email protected].

Programmdetails