GENP 5.00

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 37.50 MB
‎Benutzerbewertung: 3.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

Familiengeschichte-Programm ermöglicht es Ihnen, Text und Medien für Menschen zu speichern. Diagramme wie Ancestor, Descendant und Hourglass. Graphics Pack für professionelle Qualitätsdiagramme. Sie können viele Attribute für jede Person sowie mehrere Medien speichern. Importieren Sie GEDCOM-Daten mit dem GEDCOM-Import-Assistenten. Installieren Sie auf einem tragbaren Laufwerk. Vier Demodatenbanken, um das Programm in Aktion zu sehen. Gruppieren Sie mehr als eine Datenbank, sodass Suchvorgänge und einige Berichte gegen mehrere Datenbanken verwendet werden. Verknüpfen Sie Datenbanken miteinander. Zeitpläne für Amerika, Großbritannien usw. Sehen Sie sich mehr als 30 Video-Tutorials an. Viele Werkzeuge wie Day Search, Day of Week, Roman Ziffern, Regnal Dates, Relationship Calculator, Conversions Tool, Soundex Calculator, Daitch-Mokotoff Soundex Calculator, Date Calculator. Datiert von 99.999 v. Chr. bis 99.999 n. Chr. Diashow-Assistent, Media Manager, Geschichte und Lesezeichen. Abfrage-Manager, Listen-Manager, Individuelle Kopie, 'Match Merge' Facility, 'Find Duplicates' Facility, Neue Person 'Auf Duplikate prüfen', Rechtschreibprüfung. Zeitleistenbericht, Individueller Zeitleistenbericht, Statistische Diagramme wie Alterspyramide, Orte nach Periode, Namen in der Geschichte. Auch die Standard-Genealogie berichtet, um Ihre Stammbaum zu machen.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 5.00 veröffentlicht auf 2014-06-18
    Sichern einer Gruppe von Datenbanken; Merionethshire Timeline; Fehlerbehebungen Baumdiagramme
  • Version 3.02 veröffentlicht auf 2009-12-30

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

(Diese Datei ist Lizenz.txt in der GENP-Distribution.) (* ------|---------|---------|---------|---------|---------|---------|------- *) Warnung ERLAUBNIS ZUR NUTZUNG DIESER LIZENZIERTEN SOFTWARE UND DOKUMENTATION IST CONDITIONAL UPON YOU, THE LICENSEE, ZUSTIMMUNG ZU DEN NACHSTEHENDEN BEDINGUNGEN. NICHT INSTALLIEREN DIESE LIZENZIERTE SOFTWARE, BIS SIE GELESEN UND ALLE BEDINGUNGEN DIESER LIZENZ AKZEPTIERT UND WERDEN SIE DIE LIZENZE DER LIZENZIERTEN SOFTWARE. ANNAHME BINDET SIE UND ALLE IHRE MITARBEITER AN DIE BEDINGUNGEN DIESER LIZENZ. IHRE INSTALLATION DIESER PAKET GILT ALS IHRE ANNAHME DER FOLGENDE BEDINGUNGEN. Definitionen und Interpretationen. 1. In dieser Vereinbarung, es sei denn, die gegenteilige Absicht erscheint: "Vereinbarung" bezeichnet diese Vereinbarung für die Lizenzierung der lizenzierten Software und Dokumentation; "Lieferung" bezeichnet die Lieferung der lizenzierten Software durch GENP an die Lizenznehmer in irgendeiner Weise, einschließlich des Herunterladens der Lizenzierte Software vom Lizenznehmer von Websites, die von GENP genehmigt wurden. "Dokumentation" bezeichnet die Betriebsanleitungen und andere druckbedruckte Materialien die dazu bestimmt sind, das Verständnis oder die Anwendung der lizenzierten Software; "GENP" bedeutet GENP aus Postfach 2861, Cheltenham, Victoria, 3192, Australien. Website 'http://www.genp.com.au'; "Intellectual Property Rights" bedeutet Urheberrecht an der lizenzierten Software und Dokumentation; "Lizenzgebühr" bezeichnet das Geld, das der Lizenznehmer an den Lizenzgeber Nutzung der lizenzierten Software und der Dokumentation; "Lizenzierte Software" bezeichnet die als GENP bezeichnete Software, die aus einem Anweisungen oder Anweisungen in maschinenlesbarem Medium und Verbesserung, Modifikation, Aktualisierung oder neue Version der Software oder einen Teil davon; "Lizenznehmer" bezeichnet den Käufer der lizenzierten Software und Dokumentation; "Redistributables" bezeichnet die Dateien, Dokumentationen und Softwareprogramme entweder vom Lizenznehmer für eigene Zwecke verwendet oder vom Lizenznehmer für Benutzer der vom Lizenznehmer erstellten Software, die lizenzierte Software. Dabei handelt es sich um Dateien, Dokumentationen und Softwareprogramme, die in der Dokumentation speziell als Redistributables; Lizenz 2. GENP vorbehaltlich der Zahlung der Lizenzgebühr und der gewährt dem Lizenznehmer eine nicht übertragbare nicht ausschließliche Lizenz , um die lizenzierte Software auf einem Computer und der Dokumentation zu verwenden. 3. Der Lizenznehmer darf die lizenzierte Software nur in Übereinstimmung mit die Dokumentation und für die in dieser Vereinbarung zulässigen Zwecke. GENP-Garantien 4. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die lizenzierte Software nicht garantiert fehlerfrei und erkennt ferner an, dass eine solche Fehler stellen keinen Verstoß gegen diese Lizenz dar. 5. Ungeachtet von Ziffer 4 garantiert GENP, dass die lizenzierte Software ist frei von Herstellungsfehlern und wird in allen gemäß der Dokumentation durchführen. Laufzeit und Kündigung 6. Diese Lizenz beginnt mit der Zahlung der Lizenzgebühr und dauerhaft gewährt werden, kann aber in den folgenden Umständen:- (a) wenn der Lizenznehmer gegen eine Klausel dieser Vereinbarung verstößt; (b) wenn der Lizenznehmer die lizenzierte Software und Dokumentation für Gründe. Die Kündigung gemäß dieser Klausel berührt keine Rechte oder Rechtsbehelfe die GENP unter dieser Lizenz oder dem Gesetz anderweitig haben kann. Eigentum an Rechten des geistigen Eigentums 7. Das Eigentum an der lizenzierten Software und Dokumentation GENP. Vom Lizenznehmer erstellte Software 8. GENP beansprucht keine Rechte des geistigen Eigentums in diesem Teil der Software, die vom Lizenznehmer erstellt wird. 9. Der Lizenznehmer stellt sicher, dass (a) jede Kopie der lizenzierten Software und Dokumentation, die gemäß zu diesem Abkommen und (b) Software, die vom Lizenznehmer unter Verwendung eines Teils der Software genP das Eigentum am Urheberrecht und eine Bekanntmachung, in der festgelegt ist, dass Die lizenzierte Software und Dokumentation enthalten vertrauliche Informationen GENP und sind urheberrechtlich geschützt an GENP. Der Lizenznehmer hat alle Anweisungen von GENP in Bezug auf die Form oder den Inhalt solcher Bekanntmachungen. 10. Auf Antrag von GENP gibt der Lizenznehmer eine Mitteilung in Form von von GENP genehmigt, um a) alle Mitarbeiter und (b) andere autorisierte Benutzer der lizenzierten Software und Dokumentation unter seiner Leitung oder Kontrolle, und (c) die Personen, denen der Lizenznehmer seine eigene Software zur Verfügung stellt Einbeziehung der lizenzierten Software, Beratung dieser Personen von den Verpflichtungen des Lizenznehmers nach Paragraf 9 sowie Beratung möglicher zivil- und strafrechtlicher Folgen eines Verstoßes gegen diese Klausel. Lizenznehmer und seine Kunden 11. Der Lizenznehmer darf [außer dem Urheberrechtsvermerk, auf den in Paragraf 9] stellt dar, dass seine Software die von GENP ist. 12. Der Lizenznehmer stellt GENP hiermit von allen Haftungen frei, die GENP entstehen, wenn der Lizenznehmer geistige Eigentumsrechte eine dritte Person. Dokumentation 13. GENP stellt dem Lizenznehmer 1 Dokumentationssatz zur Verfügung. Lieferung 14. GENP liefert die lizenzierte Software und Dokumentation [wenn direkt von einem Händler] an den Lizenznehmer an der von der Lizenznehmer auf Kosten des Lizenznehmers nach Zahlung der Lizenzgebühr durch die Lizenznehmer. Ausbildung 15. Der Lizenznehmer trägt die Kosten für die Schulung seiner Mitarbeiter, um lizenzierte Software und die Dokumentation zu verwenden. Kopieren 16. Der Lizenznehmer kann eine Kopie der lizenzierten Software Dokumentation zum Zweck der Sicherung und Sicherheit. Der Lizenznehmer hat kopie als Eigentum von GENP bestätigen. Die Bedingungen dieser Für die Kopie gelten die Zustimmung mit den erforderlichen Änderungen. 17. Vorbehaltlich der Klausel 16 darf der Lizenznehmer die lizenzierte Software oder Dokumentation auf jede Weise oder in irgendeiner Form ohne GENP vorherige schriftliche Zustimmung. Reverse Engineering 18. Der Lizenznehmer darf die Zusammenstellung oder Rück- indirekt zulassen oder veranlassen, dass ein Dritter die Zusammenstellung oder den gesamten oder einen Teil der lizenzierten Software. Schulung und Unterstützung 19. Der Lizenznehmer erkennt an, dass GENP keine Schulungen oder Backup-Support und technische Unterstützung bei der Nutzung der lizenzierten Software und die Dokumentation. Wartung 20. Der Lizenznehmer ist allein für die Wartung und die Zustand der lizenzierten Software in ihrem Besitz. Upgrades 21. GENP übernimmt keine Garantie oder Bereitstellung von Upgrades oder Lizenzierte Software und Dokumentation. Wenn es ein Upgrade bietet Version, dann die Upgrade-Version oder -Versionen und die lizenzierte Software gemäß dieser Lizenzvereinbarung geliefert werden, bilden ein einziges Produkt, das dürfen nicht gesondert behandelt werden. Die aktualisierte Version darf nur in gemäß dieser Lizenzvereinbarung oder einer späteren schriftlichen Vereinbarung. Sicherheit 22. Der Lizenznehmer ist allein verantwortlich für die Nutzung, Überwachung, Verwaltung und Kontrolle der lizenzierten Software und Dokumentation. 23. Der Lizenznehmer stellt sicher, dass die lizenzierte Software und jederzeit vor Missbrauch und jeder Form der unbefugten Nutzung geschützt sind. Zuordnung 24. GENP kann jederzeit ohne vorherige Ankündigung und ohne Zustimmung der Der Lizenznehmer tritt seine Rechte aus dieser Vereinbarung oder in lizenzierten Softwares. Haftung von GENP 25. GENP haftet gegenüber dem Lizenznehmer nicht für Verluste oder Schäden (einschließlich Folgeschäden), die erlitten oder die direkt oder indirekt in Bezug auf die lizenzierte Software, die gemäß dieser Vereinbarung oder in Bezug auf einen Fehler oder genP, seinen Verpflichtungen aus diesem Vereinbarung. 26. Wenn eine Bedingung oder Garantie in diesen Geschäftsbedingungen impliziert ist nach Bundes- oder anderen Rechtsvorschriften, und dass die Rechtsvorschriften verbietet Bestimmungen des Vertrages, die den Antrag ausschließen oder ändern Der Ausübung oder Haftung unter einer solchen Bedingung oder Garantie, der Bedingung und Garantie gilt als in dieser Vereinbarung enthalten. Jedoch die Haftung von GENP für die Verletzung der Bedingung oder Gewährleistung Rechtsvorschriften, so dass Die Genehmigungen nach alleinigem Ermessen von GENP auf eine oder mehrere der folgenden a) wenn sich der Verstoß auf Waren bezieht: i) den Ersatz der Waren oder die Lieferung gleichwertiger Waren; ii) die Reparatur dieser Waren; iii) die Zahlung der Kosten für den Austausch der Waren oder Erlangung gleichwertiger Guts- Oder iv) die Zahlung der Kosten für die Reparatur der Waren; Und b) wenn sich der Verstoß auf Dienstleistungen bezieht:- i) die erneute Erbringung der Dienstleistungen oder ii) die Zahlung der Kosten für die Erbringen der Dienstleistungen Wieder. Vertrauen und Vertretungen 27. Der Lizenznehmer erkennt an, dass er seine eigenen unabhängigen Urteil beim Erwerb der lizenzierten Software und hat sich nicht auf Von GENP gemachte Darstellung, die in diesem Vereinbarung oder auf eine Beschreibung oder Abbildungen oder Spezifikationen in jedem Dokument enthalten [einschließlich Kataloge oder Werbematerial] von GENP produziert. Geltendes Recht 28. Diese Vereinbarung tritt in Kraft und unterliegt diesen in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Staates Victoria, Australien und jeder Partei sich hiermit bedingungslos der Rechtsprechung der Gerichte unterwirft, die in diesem Staat zuständig sind. (* ------|---------|---------|---------|---------|---------|---------|------- *)