Generate Word List 1.0

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 408.58 KB
‎Benutzerbewertung: 0.0/5 - ‎0 ‎Stimmen

Generieren Word List ist ein erweiterter Windows-Wortlistengenerator. Generieren Sie bei Spitzengeschwindigkeiten Wortlisten in Windows für viele Anwendungen. Beginnen Sie mit dem Generieren von Listen unbegrenzter Längen mit einem Klick auf eine Schaltfläche. Verfügt über mehrere Listentypen sowie benutzerdefinierte Zeichensätze, sodass Sie nur die benötigten Daten erstellen. Optionale Funktion zum automatischen Schreiben in separate Dateien, falls Ihre Wortlisten groß sind. Enthält einen Rechner, um zu schätzen, wie viele Wörter eine Wortliste auf Parametern basiert und wie viel Speicherplatz sie generieren muss.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.0 veröffentlicht auf 2016-11-18
    Keine aktuellen Änderungen

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

Windows Grep Command - Allgemeine Geschäftsbedingungen Präambel: Diese Vereinbarung regelt die Beziehung zwischen Ihnen, einer Geschäftseinheit (nachfolgend: Lizenznehmer) und Four Dollar Software, einer Privatperson, deren Hauptgeschäftsstelle Australien ist (im Folgenden: Lizenzgeber). Diese Vereinbarung legt die Bedingungen, Rechte, Einschränkungen und Pflichten für die Verwendung von Windows Grep Command (im Folgenden: Die Software) fest, die vom Lizenzgeber erstellt wurden und sich im Besitz des Lizenzgebers befinden, wie hierin beschrieben. Lizenzerteilung: Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer hiermit einen persönlichen, nicht abtretbaren und nicht übertragbaren, pepetual, nicht-kommerziellen, ohne die Rechte zur Erstellung abgeleiteter Werke, Nicht-exklusive Lizenz, alle in Übereinstimmung mit den Bedingungen und anderen rechtlichen Einschränkungen, die in Software von Drittanbietern festgelegt sind, die während der Ausführung von Software verwendet werden. Begrenzte: Der Lizenznehmer kann die Software für folgende Zwecke verwenden: Ausführen von Software auf den Computern des Lizenznehmers und auf Servern; Veröffentlichung der Software-Ausgabe an Lizenznehmer und Dritte; Verteilen sie wörtliche Kopien der Softwareausgabe; Diese Lizenz wird unbefristet erteilt, solange Sie sie nicht wesentlich verletzen. Nicht zuweigierbar & nicht übertragbar: Der Lizenznehmer darf seine Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Lizenz nicht abtreten oder übertragen. Nicht-kommerziell: Der Lizenznehmer darf Die Software nicht für kommerzielle Zwecke verwenden. Für die Zwecke dieser Lizenz bedeutet kommerzielle Zwecke, dass ein Dritter zahlen muss, um auf Software zuzugreifen, oder dass sich die Website, auf der Die Software ausgeführt wird, hinter einer Paywall befindet. Laufzeit & Kündigung: Die Laufzeit dieser Lizenz ist bis zur Beendigung. Der Lizenzgeber kann diesen Vertrag kündigen, einschließlich der Lizenz des Lizenznehmers, wenn der Lizenznehmer: insolvent wurde oder anderweitig in ein Liquidationsverfahren eingetreten ist; Oder die Software in alle Länder exportiert, in denen der Lizenzgeber seine Rechte aus diesen Vereinbarungen nicht durchsetzen darf; Oder Der Lizenznehmer hat gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Lizenz verstoßen, und diese Verletzung wurde nicht sofort nach der Benachrichtigung geheilt; Oder Lizenznehmer unter Verstoß gegen eine der Bedingungen von Klausel 2 zu dieser Lizenz; Oder Der Lizenznehmer hat ansonsten eine Vereinbarung getroffen, die dazu geführt hat, dass der Lizenzgeber seine Rechte im Rahmen dieser Lizenz nicht durchsetzen konnte. Zahlung: In Anbetracht der lizenzpflichtigen Lizenz gemäß Klausel 2 zahlt der Lizenznehmer dem Lizenzgeber eine Gebühr über Kreditkarte, PayPal oder ein anderes Mittel, das der Lizenzgeber für angemessen hält. Die Nichterfüllung der Zahlung ist als wesentlicher Verstoß gegen diese Vereinbarung zu belaufen. Upgrades, Updates und Korrekturen: Der Lizenzgeber kann dem Lizenznehmer von Zeit zu Zeit Upgrades, Updates oder Korrekturen gemäß seinem alleinigen Ermessen zur Verfügung stellen. Der Lizenznehmer garantiert hiermit, die Software auf dem neuesten Stand zu halten und alle relevanten Updates und Korrekturen zu installieren, und kann nach eigenem Ermessen Upgrades gemäß den vom Lizenzgeber festgelegten Preisen erwerben. Der Lizenzgeber stellt jede Aktualisierung oder Korrektur kostenlos zur Verfügung; Jedoch, nichts in dieser Vereinbarung verpflichtet den Lizenzgeber, Updates oder Korrekturen zur Verfügung zu stellen. Upgrades: Für die Zwecke dieser Lizenz ist ein Upgrade eine wesentliche Änderung in der Software, die neue Funktionen und wesentliche Leistungsverbesserungen enthält und als neue Versionsnummer gekennzeichnet werden muss. Wenn der Lizenznehmer beispielsweise die Software unter Version 1.X.X erwerben sollte, beginnt ein Upgrade unter der Nummer 2.0.0. Updates: Für die Zwecke dieser Lizenz ist ein Update eine geringfügige Änderung in der Software, die neue Funktionen oder kleinere Verbesserungen enthalten kann und als neue Unterversionsnummer gekennzeichnet werden muss. Wenn der Lizenznehmer beispielsweise die Software unter Version 1.1.X erwerben sollte, beginnt ein Upgrade unter der Nummer 1.2.0. Fix: Für den Zweck dieser Lizenz ist eine Korrektur eine geringfügige Änderung in der Software, die dazu bestimmt ist, Fehler zu entfernen oder kleinere Funktionen zu ändern, die die Funktionalität der Software beeinträchtigen. Ein Fix ist als neue Unterversionsnummer zu kennzeichnet. Wenn der Lizenznehmer beispielsweise Software unter Version 1.1.1 kauft, beginnt ein Upgrade unter Der Nummer 1.1.2. Unterstützung: Software wird auf AS-IS-Basis und ohne Jegliche Unterstützung, Updates oder Wartung bereitgestellt. Nichts in dieser Vereinbarung verpflichtet den Lizenzgeber, dem Lizenznehmer Unterstützung oder Korrekturen für Fehler, Fehler, Fehlleistungen oder andere Mängel in der Software zu gewähren. Fehlerbenachrichtigung: Der Lizenznehmer kann dem Lizenzgeber unverzüglich und ohne Verzögerung von einem solchen Ereignis Informationen über Fehler, Defekte oder Ausfälle in der Software zur Verfügung stellen; Der Lizenznehmer muss dem Auskunftsverlangen des Lizenzgebers nach Informationen über Fehler, Defekte oder Ausfälle nachkommen und ihm Informationen, Screenshots und den Versuch geben, solche Fehler, Fehler oder Ausfälle zu reproduzieren. Feature-Anforderung: Der Lizenznehmer kann zusätzliche Funktionen in der Software anfordern, vorausgesetzt jedoch, dass (i) der Lizenznehmer auf jeglicheansprüche oder Rechte an dieser Funktion verzichtet, sollte die Funktion vom Lizenzgeber entwickelt werden; (ii) Dem Lizenznehmer ist es untersagt, das Feature zu entwickeln oder diese Feature-Anfrage oder -Funktion an Dritte weiterzugeben, die direkt mit dem Lizenzgeber oder einem Dritten konkurrieren, der nach der Entwicklung dieser Funktion in direktem Wettbewerb mit dem Lizenzgeber stehen könnte; (iii) der Lizenznehmer garantiert, dass diese Funktion kein Patent, eine Marke, ein Geschäftsgeheimnis oder andere Rechte an geistigem Eigentum dritter Parteien verletzt; und (iv) der Lizenznehmer die Funktion ausschließlich selbst entwickelt, ins Erdblickgebracht oder erstellt hat. Haftung: Soweit gesetzlich zulässig, wird die Software auf AS-IS-Basis bereitgestellt. Der Lizenzgeber haftet niemals und ohne Einschränkung für Schäden, Kosten, Kosten oder andere Zahlungen, die dem Lizenznehmer infolge von Software-Aktionen, Fehlern, Fehlern und/oder anderen Interaktionen zwischen der Software und dem Endgerät des Lizenznehmers, Computern, anderer Software oder Dritten, Endgeräten, Computern oder Diensten entstehen. Darüber hinaus haftet der Lizenzgeber niemals für einen Fehler im Quellcode, der vom Lizenznehmer geschrieben wurde, wenn er sich auf die Software verlässt oder den Quellcode der Software verwendet. Garantie: Geistiges Eigentum: Der Lizenzgeber garantiert hiermit, dass die Software keine Ansprüche Dritter in Bezug auf geistiges Eigentum, Patente und/oder Marken verletzt oder verletzt und dass nach bestem Wissen und Gewissen keine rechtlichen Schritte gegen sie wegen einer Verletzung oder Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums Dritter ergriffen wurden. Keine Garantie: Die Software wird ohne Jegliche Garantie zur Verfügung gestellt; Der Lizenzgeber lehnt hiermit jegliche Garantie ab, dass die Software fehlerfrei sein muss, ohne Defekte oder Code, die Schäden an den Computern des Lizenznehmers oder am Lizenznehmer verursachen können, und dass die Software funktionsfähig sein muss. Der Lizenznehmer haftet allein für Schäden, Mängel oder Verluste, die durch den Betrieb von Software entstehen, und übernimmt die Risiken, die in der Ausführung der Software auf den Servern der Lizenz und auf der Website[s] enthalten sind. Vorherige Inspektion: Der Lizenznehmer erklärt hiermit, dass er die Software gründlich inspiziert und für zufriedenstellend und seinen Bedürfnissen angemessen befunden habe, dass sie seinen regulären Betrieb nicht störe und dass sie den Standards und dem Umfang seiner Computersysteme und Architektur entspreche. Der Lizenznehmer stellte fest, dass die Software mit seiner Entwicklungs-, Website- und Serverumgebung interagiert und dass sie keinen Endbenutzer-Lizenzvertrag einer Software verletzt, die der Lizenznehmer bei der Ausführung seiner Dienste verwenden darf. Der Lizenznehmer verzichtet hiermit auf Jegliche Ansprüche in Bezug auf die Inkompatibilität, Leistung, Ergebnisse und Funktionen der Software und garantiert, dass er die Software inspiziert hat. Keine Rückerstattungen: Der Lizenznehmer garantiert, dass er die Software gemäß Ziffer 7 Buchstabe c) inspiziert hat und dass sie seinen Bedürfnissen entspricht. Da es sich bei der Software um immaterielle Güter handelt, hat der Lizenznehmer aus irgendeinem Grund keinen Anspruch auf Rückerstattung, Rabatt, Entschädigung oder Rückerstattung, auch wenn die Software wesentliche Mängel enthält. Entschädigung: Der Lizenznehmer garantiert hiermit, den Lizenzgeber schadlos zu halten und den Lizenzgeber für jede Klage zu entschädigen, die gegen ihn in Bezug auf die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer in Bezug auf Mittel erhoben wird, die diese Lizenz, die geistigen Eigentumsrechte des Lizenzgebers oder den Titel des Lizenzgebers in der Software verletzen, verletzen oder anderweitig umgehen. Der Lizenzgeber wird den Lizenznehmer im Falle einer solchen Klage unverzüglich benachrichtigen und die Zustimmung des Lizenznehmers vor einem Vergleich in Bezug auf eine solche Klage oder Forderung anfordern. Geltendes Recht, Zuständigkeit: Der Lizenznehmer erklärt sich hiermit damit einverstanden, keine Sammelklagen gegen den Lizenzgeber in Bezug auf diese Lizenz einzuleiten und den Lizenzgeber für alle Anwaltskosten, Kosten oder Anwaltskosten zu entschädigen, falls ansprüche des Lizenznehmers gegen den Lizenzgeber teilweise oder vollständig abgelehnt werden.