Geneious 3.5.6

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 23.98 MB
‎Benutzerbewertung: 5.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

Erleichtert die fortgeschrittene Bioinformatik für Biologen. Integriert hervorragende Visualisierung, Datenbankzugriff (NCBI, EMBL, BLAST.), Sequenzausrichtung (ClustalW, Muscle, ...), phylogenetische Bäume, Restriktionsanalyse, PrimerDesign, integrierte Datenbanken (NCBI etc.), smart agents. Enthält eine API zum Erstellen eigener Plugins.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 3.5.6 veröffentlicht auf 2007-12-19

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    Biomatters' Geneious Software-Lizenzvertrag

    Durch das Herunterladen, Installieren und/oder Ausführen dieser Software erklären Sie sich damit einverstanden, an diese Vereinbarung gebunden zu sein und daran beteiligt zu sein.

    Dies ist eine Lizenzerteilung, die es dem Lizenznehmer erlaubt, das Softwareprogramm Geneious (nachfolgend als "Geneious" oder die "Software") unter bestimmten Einschränkungen und Bedingungen zu verwenden.

    Wie hierin verwendet, bezieht sich der Begriff "Lizenznehmer" auf die Person oder Einrichtung, die Geneious herunterlädt, installiert und/oder verwendet. "Autorisierter Benutzer" bezieht sich auf den Lizenznehmer, wenn der Lizenznehmer eine einzelperson ist. Wenn der Lizenznehmer eine akademische Institution ist, bezieht sich "Authorized User" auf jeden Studenten, Dozent oder Mitarbeiter, der vom Lizenznehmer autorisiert wurde, die Software zu nutzen, während er Aufgaben im Rahmen seiner Beschäftigung oder Abtretung wahrnimmt. Wenn der Lizenznehmer eine kommerzielle Organisation ist, bezieht sich "Authorized User" auf einen Mitarbeiter, unabhängigen Auftragnehmer oder Leiharbeiter, der vom Lizenznehmer autorisiert wurde, die Software zu nutzen, während er Aufgaben im Rahmen seiner Beschäftigung oder Abtretung wahrnimmt.

    "Lizenzgeber" bezieht sich auf Biomatters Limited und/oder jede Natürliche oder Einrichtung, die von Biomatters Limited ordnungsgemäß und ordnungsgemäß ermächtigt wurde, als Lizenzgeber zu handeln.

    Lizenzerteilung:

    Die Software ist Eigentum des Lizenzgebers. Die Software ist lizenziert, nicht verkauft. Titel und Urheberrechte an der Software, ganz und teilweise und alle Kopien davon, sowie alle Änderungen, Erweiterungen, Derivate und andere Änderungen der Software, unabhängig davon, wer Änderungen vorgenommen hat, falls vorhanden, sind und bleiben das alleinige und ausschließliche Eigentum des Lizenzgebers.

    Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software in der in diesem Dokument beschriebenen Weise.

    Beim Kauf oder Abonnement einer Lizenz erhält der Lizenznehmer einen eindeutigen Schlüsselcode (nachfolgend als "Lizenzschlüssel bezeichnet), der es einem einzelnen autorisierten Benutzer ermöglicht, die Software gleichzeitig zu verwenden. Nur der Lizenzgeber darf Lizenzschlüssel für die Software erstellen.

    Der Lizenznehmer kann die Software auf mehreren Computern und Betriebssystemen installieren und verwenden, sofern derselbe Lizenzschlüssel nicht gleichzeitig von verschiedenen autorisierten Benutzern auf verschiedenen Computern oder Betriebssystemen verwendet wird.

    Akademische und Studentische Lizenzen ermöglichen es dem Lizenznehmer, die Software nur für persönliche, akademische und nicht-kommerzielle Zwecke zu nutzen.

    Dauer und Kündigung der Lizenzerteilung:

    Der Erwerb einer (nicht-abonnementgebundenen) Lizenz ermöglicht es dem Lizenznehmer, die Software für einen unbegrenzten Zeitraum zu nutzen.

    Eine Abonnementlizenz ermöglicht es dem Lizenznehmer, die Software für den abonnierten Zeitraum (sechs Monate, ein Jahr, zwei Jahre oder drei Jahre) zu verwenden. Am Ende des Abonnementzeitraums endet die im Rahmen dieses Vertrags gewährte Lizenz, es sei denn, das Abonnement wird um einen weiteren Zeitraum verlängert.

    Ungeachtet des Vorstehenden werden diese Vereinbarung und die hierin gewährte Lizenz automatisch gekündigt, wenn der Lizenznehmer die hier beschriebenen Einschränkungen nicht einhält.

    Nach Beendigung muss der Lizenznehmer alle Kopien der Software vernichten.

    Software-Upgrades:

    Der Erwerb einer (nicht abonnementgebundenen) Lizenz berechtigt den Lizenznehmer zu kostenlosen Upgrades der Software für ein Jahr nach dem Kaufdatum.

    Eine Abonnementlizenz ermöglicht es dem Lizenznehmer, die Software für den abonnierten Zeitraum (sechs Monate, ein Jahr, zwei Jahre oder drei Jahre) zu verwenden.

    Unterstützung:

    Der Erwerb einer (nicht abonnementgebundenen) Lizenz berechtigt den Lizenznehmer zum kostenlosen technischen Support von Biomatters Limited per E-Mail für ein Jahr nach dem Kaufdatum.

    Eine Abonnementlizenz berechtigt den Lizenznehmer zu kostenlosem technischen Support von Biomatters Limited per E-Mail für die Dauer des Abonnements.

    Andere Bedingungen, die für Lizenzerteilung gelten:

    Der Lizenznehmer kann die Software zu Archivierungszwecken kopieren, sofern jede Kopie alle Eigentumshinweise der ursprünglichen Software enthalten muss.

    Der Lizenznehmer darf nicht:

    1.

    ändern, übersetzen, zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren (außer und SOLELY, soweit ein anwendbares Statut solche Beschränkungen ausdrücklich und ausdrücklich verbietet), oder abgeleitete Werke auf der Grundlage der Software erstellen;

    2.

    Kopieren Sie die Software, die nicht wie oben angegeben angegeben ist;

    3.

    Mieten, vermieten, ein Sicherheitsinteresse an der Software zu gewähren oder anderweitig Rechte an der Software zu übertragen;

    4.

    Entfernen Sie alle proprietären Hinweise oder Etiketten auf der Software.

    Haftungsausschluss: Die Version der Software wird auf AS IS-Basis bereitgestellt, ohne Jegliche Gewährleistung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Gewährleistung, dass die Software für einen bestimmten Zweck oder nicht verletzend ist. Das gesamte Risiko hinsichtlich der Qualität und Leistung der Software trägt Sie, der Lizenznehmer. Sollte sich die Software in irgendeiner Hinsicht als fehlerhaft erweisen, übernimmt der Lizenznehmer und nicht Biomatters Limited oder einer seiner Distributoren oder Wiederverkäufer die gesamten Kosten für den Service und die erforderliche Reparatur. Darüber hinaus haben die von der Software implementierten Sicherheitsmechanismen inhärente Einschränkungen, und der Lizenznehmer muss feststellen, dass die Software den Anforderungen des Lizenznehmers ausreichend entspricht. Dieser Gewährleistungsausschluss ist ein wesentlicher Bestandteil des Lizenzvertrags. Die Nutzung der Software ist hierunter nur unter diesem Haftungsausschluss gestattet.

    Titel: Titel, Eigentumsrechte und Rechte an geistigem Eigentum an der Software verbleiben bei Biomatters Limited. Die Software ist durch Urheberrechte und andere Gesetze zum geistigen Eigentum sowie durch internationale Verträge geschützt. Die Eigentums- und verwandten Rechte an den Inhalten, auf die über die Software zugegriffen wird, ist Eigentum des jeweiligen Inhaltseigentümers und durch geltendes Recht geschützt. Die im Rahmen dieser Vereinbarung gewährte Lizenz gibt dem Lizenznehmer keine Rechte an solchen Inhalten.

    Kündigung: Diese Vereinbarung und die hierin gewährte Lizenz werden automatisch gekündigt, wenn der Lizenznehmer die hier beschriebenen Einschränkungen nicht einhält. Nach Beendigung muss der Lizenznehmer alle Kopien der Software vernichten.

    LIMITATION OF LIABILITY: UNTER KEINE KONZENTRISCHEN UND UNTER KEINE LEGAL THEORY, TORT, CONTRACT ODER OTHERWISE, SHALL LICENSOR OR ITS SUPPLIERS OR RESELLERS BE LIABLE TO LICENSEE OR ANY OTHER PERSON FOR ANY INDIRECT, SPECIAL, INCIDENTAL OR CONSEQUENTIAL DAMAGES OF ANY CHARACTER INCLUDING, WITHOUT LIMITATION, DAMAGES FOR LOSS OF GOODWILL, PROFIT, IN KEINEM EVENT WIRD LICENSOR FÜR JEDEN DAMAGES IN EXCESS DES AMOUNT LICENSOR RECEIVED FROM LICENSEE FOR A LICENSE OF THE SOFTWARE, EVEN IF THE LICENSOR SHALL HAVE BE INFORMED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGES, OR FOR ANY CLAIM BY ANY THIRD PARTY. DIESE LIMITATATION DER LIABILITÄT IST NICHT AUF DIE LIABILITÄT FÜR TOD ODER PERSÖNLICHE INJURY RESULTING VON DER LICENSOR'''S NEGLIGENCE ZU DER EXTENT APPLICABLE LAW PROHIBITS SUCH LIMITATION. SOME JURISDICTIONS NICHT ALLOW THE EXCLUSION OR LIMITATION OF INCIDENTAL OR CONSEQUENTIAL DAMAGES, SO THIS EXCLUSION AND LIMITATION MAY NOT APPLY.

    Exportlaw Assurances: Der Lizenznehmer stimmt zu und bescheinigt, dass weder die Software noch andere technische Daten, die vom Lizenzgeber erhalten wurden, noch das direkte Produkt davon aus den Vereinigten Staaten exportiert werden, es sei denn, dies ist durch die Gesetze und Vorschriften der Vereinigten Staaten genehmigt und zulässig. Wenn die Software rechtmäßig vom Lizenznehmer außerhalb der Vereinigten Staaten bezogen wurde, stimmt der Lizenznehmer zu, dass der Lizenznehmer die Software und andere technische Daten, die vom Lizenzgeber oder dem direkten Produkt davon erhalten wurden, nicht erneut exportieren wird, es sei denn, dies ist durch die Gesetze und Vorschriften der Vereinigten Staaten und die Gesetze und Vorschriften der Gerichtsbarkeit, in der der Lizenznehmer die Software erworben hat, zulässig.

    Aktivitäten mit hohem Risiko: Die Software ist nicht fehlertolerant und nicht als Online-Steuerungsgerät in explosionsgefährdeten Umgebungen konzipiert, hergestellt oder für den Weiterverkauf bestimmt, die eine ausfallsichere Leistung erfordern, z. B. beim Betrieb von Kernanlagen, Flugsicherungs- oder Kommunikationssystemen, Flugsicherung, direkten lebenserhaltenden Maschinen oder Waffensystemen, bei denen der Ausfall der Software direkt zum Tod führen könnte. , Personenschäden oder schwere Körperliche oder Umweltschäden ("Aktivitäten mit hohem Risiko"). Dementsprechend lehnen der Lizenzgeber und seine Lieferanten ausdrücklich jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung der Eignung für Aktivitäten mit hohem Risiko ab.

    Sonstiges: Diese Vereinbarung stellt die vollständige Vereinbarung über die hierin gewährte Lizenz dar und kann nur durch eine von beiden Parteien ausgeführte Schrift geändert werden.

    Section 508 des Rehabilitation Act for Electronic and Information Technology Accessibility for Persons with Disabilities Die Geneious-Software ist nicht so konzipiert, dass sie mit den Compliance-Bereichen von Section 508 des Rehabilitation Act for Electronic and Information Technology Accessibility for Persons with Disabilities in Konflikt steht. Wir bemühen uns, die gesamte zukünftige Entwicklung der Software vollständig mit allen Bereichen von Abschnitt 508 in Einklang zu stellen.
    Primer3 Copyright-Hinweis und Haftungsausschluss
    Urheberrecht (c) 1996,1997,1998,1999,2000,2001,2004 Whitehead Institute for Biomedical Research. Alle Rechte vorbehalten.

    Die Umverteilung und Verwendung in Quell- und Binärformularen mit oder ohne Änderung ist zulässig, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

    1. Umverteilungen müssen den oben genannten Copyright-Hinweis, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen Materialien, die mit der Verbreitung zur Verfügung gestellt werden, wiedergeben. Umverteilungen des Quellcodes müssen diese Informationen auch im Quellcode selbst reproduzieren.
    2. Wenn das Programm geändert wird, müssen Umverteilungen einen Hinweis (an den gleichen Stellen wie oben) enthalten, der darauf hinweist, dass das umverteilte Programm nicht mit der vom Whitehead Institute verteilten Version identisch ist.
    3. Alle Werbematerialien, die Merkmale oder die Verwendung dieser Software erwähnen, müssen die folgende Bestätigung aufweisen:

    Dieses Produkt enthält Software, die vom Whitehead Institute for Biomedical Research entwickelt wurde.

    4. Der Name des Whitehead Institute darf ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung nicht verwendet werden, um Produkte aus dieser Software zu unterstützen oder zu bewerben.

    Wir fordern auch, dass die Verwendung dieser Software in Publikationen als

    Steve Rozen und Helen J. Skaletsky (2000) Primer3 im WWW für allgemeine Anwender und für Biologen- Programmierer. In: Krawetz S, Misener S (eds) Bioinformatics Methods and Protocols: Methods in Molecular Biology. Humana Press, Totowa, NJ, S. 365-386
    Quellcode unter http://fokker.wi.mit.edu/primer3/ verfügbar.

    DIESE SOFTWARE IST VON DEM WHITEHEAD INSTITUTE ''AS IS'''' UND JEDEM EXPRESS ODER IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE ARE DISCLAIMED PROVIDED. IN KEINEM FALL HAFTET DAS WHITEHEAD-INSTITUT FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIEßLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN; VERLUST VON NUTZUNG, DATEN ODER GEWINNEN; ODER BETRIEBSUNTERBRECHUNG) JEDOCH VERURSACHT UND AUF JEDE THEORIE DER HAFTUNG, OB IN VERTRAG, STRENGE HAFTUNG, ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIEßLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER AUF ANDERE WEISE) IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHEN, AUCH WENN ÜBER DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS INFORMIERT.

Programmdetails