GemBox.Document 2.3

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 3.41 KB
‎Benutzerbewertung: 4.1/5 - ‎7 ‎Stimmen

GemBox.Document ist eine C-/VB.NET-Word-Komponente für die einfache und effiziente Word-Dokumentverarbeitung in .NET ohne Microsoft Word. GemBox.Document unterstützt das Lesen von DOCX-, DOC-, HTML- und TXT-Formaten sowie das Schreiben, Erstellen und Konvertieren in DOCX-, PDF-, HTML-, XPS-, TXT- und Bildformate. GemBox.Document hat folgende Vorteile: Einheitliche Programmierschnittstelle für mehrere Dokumentformate (DOCX, DOC, PDF, HTML, XPS, TXT). Umfangreiche Funktionen. Keine Abhängigkeit von Microsoft Word. Viel schneller als microsoft .NET Word-Automatisierung. Schlichte und faire Lizenzierung. 100 % verwalteter Code (C- und Richtlinien) befolgt die Richtlinien für den Entwurf der .NET-Klassenbibliothek. Einfache und einfach zu bedienende Programmierschnittstelle. Behält nicht unterstützte Dateiformatfunktionen bei. GemBox.Document häufige Verwendungen: Öffnen Sie das Word-Dokument in C-/VB.NET. Erstellen Sie Word-Dokument in C-/VB.NET. Bearbeiten Sie word-Dokument in C-/VB.NET. Drucken sie word-Dokument in C-/VB.NET. Konvertieren Sie HTML in / von Word in C- / VB.NET. Konvertieren Sie HTML in PDF in C-/VB.NET. Konvertieren Sie Word in PDF in C-/VB.NET. Erstellen Sie PDF in C-/VB.NET. Exportieren Sie in Word / PDF aus ASP.NET Anwendung. Generieren Sie Berichte mit .NET Seriendruck. GemBox.Document verfügt über 3 Arbeitsmodi, die vollständig ausgestattet sind und unbegrenzte Nimmerzeit haben. Freier Modus: Sie können GemBox.Document kostenlos nutzen, das auf 20 Absätze begrenzt ist. Testmodus: Sie können GemBox.Document über die Beschränkung des freien Modus hinaus mit dem Trail-Modus auswerten, der die folgenden Einschränkungen hat: - Beim Laden eines Dokuments - zufällige Teile des Dokumenttextes werden durch string TRIAL ersetzt. - Beim Speichern eines Dokuments wird jeder Dokumentseite ein Werbekopf hinzugefügt, der alle vorhandenen Kopfzeilen ersetzt. Professioneller Modus: Wenn Sie die Komponente ohne Einschränkungen im ProfessionellenModus verwenden möchten, müssen Sie den Lizenzschlüssel erwerben. Wir hoffen, dass GemBox.Document die Produktivität und Funktionalität von Dokumentenverarbeitungs-/Berichtsanwendungen für Entwickler verbessern wird.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 2.3 veröffentlicht auf 2013-09-04
    Lesen von Word 97-2003 (DOC)-Dateien, Erstellen von verschlüsselten PDF-Dateien, Einfügen von HTML-Inhalten an beliebiger Dokumentposition, erweiterte Druckoptionen, Generieren und Aktualisieren der Inhaltstabelle, Beheben mehrerer Probleme in der PDF-Rendering-Engine und in DOCX und HTML-Reader-Writer.

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG WICHTIG-READ CAREFULLY: Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ("LICENSE") ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer (entweder eine Einzelperson oder eine einzelne Einheit) und Gemmeus d.o.o. ("GemBox Software"), für das Softwarepaket, das diese LIZENZ enthält, die Computersoftware enthält und die zugehörige "online" oder elektronische Dokumentation enthalten kann. Das SOFTWAREPRODUKT enthält auch alle Aktualisierungen und Ergänzungen des ursprünglichen SOFTWAREPRODUKTS, das Ihnen von GemBox Software zur Verfügung gestellt wird. Durch die Installation, das Kopieren oder anderweitige Verwenden des SOFTWAREPRODUKTS erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser LIZENZ einverstanden. Wenn Sie nicht mit allen Bedingungen dieser LIZENZ einverstanden sind, installieren oder verwenden Sie das SOFTWAREPRODUKT nicht; Sie können es jedoch innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Kaufdatum an Ihren Kaufort zurücksenden, es sei denn, SIE LIZENZIEREN DEN SOURCE CODE, IN WELCHEM FALL DER ENTIRE SALE FINAL. SOFTWAREPRODUKTLIZENZ Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge sowie andere Gesetze und Verträge über geistiges Eigentum schützen das SOFTWAREPRODUKT. Dies ist ein Lizenzvertrag und NICHT eine Vereinbarung zum Verkauf. GemBox Software besitzt weiterhin die Kopie des SOFTWARE-PRODUKTS, die auf der Festplatte oder CD-ROM enthalten ist, und alle Kopien davon. 1. LIZENZ ZUR NUTZUNG DES SOFTWAREPRODUKTS. 1.1 LIZENZERTEILUNG. Das SOFTWAREPRODUKT ist pro einzelkunderreichens Entwickler lizenziert. Sie können Kopien auf mehr als einem Computer erstellen, solange die Verwendung des SOFTWAREPRODUKTS vom gleichen Entwickler erfolgt. Jeder Entwickler, der mit dem SOFTWAREPRODUKT arbeitet, muss eine Kopie der Komponente für seine eigenen Entwicklungsanforderungen erwerben. 1.2 QUELLCODE. Der Lizenznehmer hat kein Recht auf Zugang zum Quellcode des SOFTWAREPRODUKTS, es sei denn, er erwirbt den Quellcode separat, wie in Abschnitt 1.3 definiert. 1.3 QUELLCODE-KAUF. Der Lizenznehmer, der den Quellcode separat und zusätzlich zu den zuvor erworbenen Lizenzen erwirbt, hat das Recht, den Quellcode für das Debuggen, die Fehlerbehebung und alle anderen Änderungen zu verwenden. Unter keinen Umständen darf der Quellcode ganz oder teilweise als Grundlage für die Erstellung eines Produkts verwendet werden, das die gleiche oder im Wesentlichen gleiche Funktionalität wie jedes GemBox Software-Produkt bietet. Der Lizenznehmer darf den Quellcode nicht oder jede Änderung, Verbesserung, abgeleitete Arbeit und/oder Erweiterung, in Quellcodeform. QUELLCODE WIRD WIE IS LIZENZIERT. GEMBOX SOFTWARE BIETET KEINE TECHNISCHE UNTERSTÜTZUNG FÜR DIE QUELLCODELIZENZ. 1.4 KOSTENLOSE VERSION. Der Lizenznehmer kann die kostenlose Version des SOFTWAREPRODUKTS für jeden Zweck verwenden, einschließlich der Verwendung in kommerziellen Anwendungen. Der Lizenznehmer muss jedoch die Verwendung der kostenlosen Version des SOFTWAREPRODUKTS in seiner Anwendung bestätigen. Format, Formulierung und Platzierung von Bestätigungen ist willkürlich, solange es SOFTWARE PRODUKT und Links zu GemBox Software Website erwähnt. GemBox Software ist nicht dafür verantwortlich, den Nutzern der kostenlosen Version des SOFTWAREPRODUKTS technischen oder sonstigen Support zu bieten. 2. VERTEILUNG / VERTEILBARER CODE 2.1 BEISPIELCODE. Zusätzlich zu der in Abschnitt 1 gewährten LIZENZ gewährt, räumt GemBox Software dem Lizenznehmer das Recht ein, die Quellcodeversionen der Teile des SOFTWAREPRODUKTS zu verwenden und zu modifizieren, die in der Dokumentation als Beispielcode identifiziert sind und sich im Unterverzeichnis SAMPLES(s) des SOFTWAREPRODUKTS befinden. 2.2 VERTEILBARE DATEIEN. Zusätzlich zu der in Abschnitt 1 gewährten LIZENZ gewährt, räumt GemBox Software dem Lizenznehmer ein nicht ausschließliches, gebührenfreies Recht ein, die Objektcodeversion der in der SOFTWARE-PRODUKT-Dokumentation als verteilbaren Dateien (REDISTRIBUTABLE FILES) identifizierten Teile des SOFTWAREPRODUKTS zu verteilen, sofern der Lizenznehmer die Umverteilungsanforderungen erfüllt. 2.3 UMVERTEILUNGSANFORDERUNGEN. Wenn der Lizenznehmer die REDISTRIBUTABLE FILES weiterverbreitet, stimmt er zu, (a) die REDISTRIBUTABLE FILES in Objektcodeform nur in Verbindung mit und als Teil seines Softwareanwendungsprodukts zu verteilen, das signifikante und primäre Funktionen hinzufügt; (b) gemBox Software oder SOFTWARE PRODUKT-Namen, -Logos oder -Marken nicht verwenden, um sein Softwareanwendungsprodukt zu vermarkten; (c) einen gültigen Copyright-Hinweis auf seine SOFTWARE einschließen; und (d) GemBox Software von und vor Ansprüchen oder Klagen, einschließlich Anwaltskosten, die sich aus der Nutzung und dem Vertrieb seines Softwareanwendungsprodukts ergeben oder daraus resultieren, zu entschädigen, schadlos zu halten und zu verteidigen. 2.4 EINSCHRÄNKUNGEN. Die Verbreitung von ausführbaren Dateien, Quellcode oder anderen Dateien, die von GemBox Software als Teil dieses SOFTWAREPRODUKTS vertrieben und nicht als REDISTRIBUTABLE FILE identifiziert werden, durch den Lizenznehmer ist untersagt. Die Umverteilung von REDISTRIBUTABLE FILES durch die Benutzer des Lizenznehmers ohne entsprechende Weiterverbreitung ist verboten. Der Lizenznehmer darf keine Anwendungen entwickeln, die eine anwendungsprogrammierbare Schnittstelle zum SOFTWAREPRODUKT bereitstellen. Der Lizenznehmer darf keine Anwendungen entwickeln, die die Fähigkeiten des SOFTWAREPRODUKTS im Wesentlichen duplizieren oder nach vernünftiger Meinung von GemBox Software mit ihm konkurrieren. Der Lizenznehmer darf das SOFTWAREPRODUKT NICHT in jedem Format an andere Benutzer zu Entwicklungs- oder Kompilierungszwecken verteilen. Insbesondere kann der Lizenznehmer, wenn der Lizenznehmer eine Komponente/Steuerung unter Verwendung des SOFTWAREPRODUKTS als Bestandteil komponente/control erstellt, die mit dem SOFTWAREPRODUKT (in jedem Format) erstellte Komponente/Steuerung NICHT an Benutzer verteilen, um sie zur Entwurfszeit und/oder zu Entwicklungszwecken zu verwenden. 3. ZUSÄTZLICHE RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN 3.1 EINSCHRÄNKUNGEN. Der Lizenznehmer darf keine Werke ändern, zuweisen, abgeleitete Werke erstellen, dekompilieren, disassemblieren, verteilen, geben, vermieten, verleihen, modifizieren, vermieten, zurückentwickeln, verkaufen, unterlizenzieren, übertragen oder in irgendeiner Weise, auf irgendeine Weise oder auf irgendein Medium des SOFTWAREPRODUKTS übersetzen. Der Lizenznehmer wird alles in seiner Arbeit tun und alle angemessenen Schritte unternehmen, um das SOFTWAREPRODUKT vor unbefugter Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung zu schützen. 3.2 SUPPORT-DIENSTE. GemBox Software kann Ihnen Support-Services im Zusammenhang mit dem SOFTWAREPRODUKT ("Support Services") bereitstellen. Die Nutzung der Support-Services unterliegt den Richtlinien und Programmen, die in der "online"-Dokumentation und/oder in anderen von GemBox Software bereitgestellten Materialien beschrieben sind. Jeder zusätzliche Softwarecode, der Ihnen als Teil der Support-Services zur Verfügung gestellt wird, gilt als Teil des SOFTWAREPRODUKTS und unterliegt den Bedingungen dieser LIZENZ. In Bezug auf technische Informationen, die Sie GemBox Software als Teil der Support Services zur Verfügung stellen, kann GemBox Software diese Informationen für geschäftliche Zwecke verwenden, einschließlich für Produktsupport und -entwicklung. GemBox Software wird solche technischen Informationen nicht in einer Form verwenden, die den Lizenznehmer persönlich identifiziert. 3.3 Das SOFTWAREPRODUKT ist als einzelnes Produkt lizenziert und die Softwareprogramme, die SOFTWARE PRODUKT umfassen, dürfen nicht getrennt werden. 3.4 KÜNDIGUNG. Wird das SOFTWAREPRODUKT in irgendeiner Weise verwendet, die von dieser LIZENZ nicht ausdrücklich und ausdrücklich gestattet ist, so endet die LIZENZ sofort. Nach Beendigung der LIZENZ wird der Lizenznehmer danach das SOFTWAREPRODUKT nicht mehr verwenden, und der Lizenznehmer wird alle lizenzierten Materialien zurückgeben oder vernichten. 4. UPGRADES, ENHANCEMENTS UND UPDATES. Von Zeit zu Zeit kann GemBox Software nach eigenem Ermessen Erweiterungen, Updates oder neue Versionen des SOFTWAREPRODUKTS zu seinen damaligen Standardbedingungen bereitstellen. Diese Vereinbarung gilt für solche Verbesserungen. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, aktualisierungen oder upgrades des SOFTWAREPRODUKTS vorzunehmen, es sei denn, dieses Recht ist in einer zusätzlichen Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und gemBox Software angegeben. Wenn die neue Version des SOFTWARE-PRODUKTS innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Kauftag veröffentlicht wird und der Preis der neuen Version gleich oder kleiner als der Preis der erworbenen Version des SOFTWARE-PRODUKTS ist, hat der Lizenznehmer Anspruch auf eine neue Version zum Nullpreis. Die erhaltene neue Version gilt als Teil der erworbenen Version des SOFTWARE-PRODUKTS, und die Anzahl der lizenzierten Entwickler bleibt unverändert wie in Abschnitt 1.1. 5. URHEBERRECHT. Alle Rechte an Titeln und geistigen Eigentumsrechten an und an der SOFTWARE PRODUKT (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bilder, Fotos, Animationen, Videos, Audio, Musik und Texte, die in das SOFTWAREPRODUKT integriert sind) und Alle Kopien des SOFTWAREPRODUKTS sind Eigentum von GemBox Software oder seinen Lieferanten. Alle Rechte an Denpund und geistigen Eigentumsrechten an und an den Inhalten, auf die durch die Nutzung des SOFTWARE-PRODUKTS zugegriffen werden kann, sind Eigentum des jeweiligen Inhaltseigentümers und können durch geltende Urheberrechte oder andere Gesetze und Verträge über geistiges Eigentum geschützt sein. Diese LIZENZ gewährt dem Lizenznehmer keine Rechte zur Nutzung solcher Inhalte. GemBox Software behält sich alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte vor. 6. CODE VON DRITTANBIETERN. 6.1. GARANTIE FÜR GEISTIGES EIGENTUM. Das SOFTWAREPRODUKT kann bestimmte Open-Source- und freie Softwarekomponenten von Drittanbietern ("Drittanbieter-Code") enthalten, die jeweils über ein eigenes Urheberrecht und eigene Lizenzbedingungen verfügen. Eine Liste des mitgelieferten Drittanbietercodes und deren jeweilige Lizenzen finden Sie in der Datei ThirdPartyCodeLicenses.txt. GemBox Software garantiert, dass es keinen Drittanbieter-Code enthält, der als Bedingung für die Nutzung, Änderung oder Verteilung verlangt, dass (a) der Code offengelegt oder in Quellcodeform verteilt wird und/oder (b) zum Zwecke der Herstellung abgeleiteter Werke lizenziert wird. GemBox Software verwendet beispielsweise keinen Drittanbietercode, der unter der GNUs General Public License (GPL) lizenziert ist; Lesser/Library GPL (LGPL), die Artistic License, die Mozilla Public License und die Common Public License. 6.2 AUSDEHNUNG. Soweit ein Drittanbieterkodex dem Lizenznehmer Rechte zur Nutzung, Vervielfältigung oder Änderung des Drittanbietercodes einräumt, die über die in Abschnitt 1 gewährten Rechte hinausgeht, haben diese Rechte Vorrang vor den Rechten und Einschränkungen, die in dieser Lizenz ausschließlich für diesen Drittanbietercode gewährt werden. 7. BEGRENZTE GARANTIE. Der Lizenznehmer übernimmt die gesamte Verantwortung für die Auswahl des SOFTWAREPRODUKTS, um die von ihm beabsichtigten Ergebnisse zu erzielen. Das SOFTWAREPRODUKT und die Dokumentation werden nicht als fehlerfrei dargestellt. GemBox Software garantiert, dass (a) das SOFTWAREPRODUKT für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab kaufjahrchend im Wesentlichen wie in seiner Dokumentation beschrieben durchführen muss und (b) alle Support-Services, die von GemBox Software bereitgestellt werden, im Wesentlichen wie in unseren Begleitmaterialien beschrieben sind, und unser Support-Team wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um jedes Problem zu lösen, das von unserer Garantie abgedeckt wird. EXCEPT FOR THE FOREGOING LIMITED WARRANTY AND TO THE MAXIMUM EXTENT PERMITTED BY LAW, THE SOFTWARE PRODUCT IS PROVIDED "AS IS" WITHOUT WARRANTY OF ANY KIND EITHER EXPRESSED OR IMPLIED, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY, NON-INFRINGEMENT AND OF FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. 8. KUNDEN-REMEDIES. GemBox Software ist die gesamte Haftung und der ausschließliche Rechtsbehelf des Lizenznehmers, entweder (a) Rückgabe des gezahlten Preises oder (b) Reparatur oder Ersatz des SOFTWAREPRODUKTS, das die beschränkte GemBox Software-Garantie nicht erfüllt und der mit einer Kopie des Belegs des Lizenznehmers an GemBox Software zurückgegeben wird. SOFTWARE PRODUKT, das nicht direkt von GemBox Software erworben wurde, wird an den Ort zurückgeschickt, an dem es erworben wurde. Diese eingeschränkte Garantie erlischt, wenn das SoftwarePRODUKT aufgrund eines Unfalls, Missbrauchs oder einer fehlerhaften Anwendung ausgefallen ist. JeglicheS Ersatz-SOFTWAREPRODUKT wird für den Rest der ursprünglichen Garantiezeit oder E PRODUKT wird für den Rest der ursprünglichen Garantiezeit oder für den Rest der dreißig (30) Tage ab dem Kauftag garantiert, je mehr, je nach Kaufzeit. 9. KEINE HAFTUNG FÜR FOLGESCHÄDEN. GemBox Software oder ihre Lieferanten haften in keinem Fall für besondere, zufällige, indirekte oder Folgeschäden jeglicher Art (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden für entgangene Geschäftsgewinne, Betriebsunterbrechungen, Verlust von Geschäftsinformationen oder sonstiger finanzieller Verlust), die sich aus der Nutzung oder Unfähigkeit zur Nutzung dieses SOFTWAREPRODUKTS oder der Nichtbereitstellung von Support-Services ergeben, selbst wenn GemBox Software oder ihr Händler über die Möglichkeit dieser Schäden informiert wurden. In jedem Fall ist die gesamte Haftung von GemBox Software im Rahmen einer Bestimmung dieser LIZENZ auf den Betrag beschränkt, den der Lizenznehmer für das SOFTWAREPRODUKT tatsächlich bezahlt hat. 10. ALLGEMEINE BESTIMMUNG. Der Lizenznehmer hat aus irgendeinem Grund kein Recht, rechte rechte aus dieser Vereinbarung zu unterlizenzieren. Im Falle der Verletzung dieses Vertrags durch den Lizenznehmer haftet er für alle Schäden an GemBox Software, und dieser Vertrag wird gekündigt. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung als ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar gelten, so wird die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Teile dieser Vereinbarung dadurch nicht berührt oder beeinträchtigt. Im Falle eines Gerichtsverfahrens, das sich aus dieser Vereinbarung ergibt, werden der herrschenden Partei alle entstandenen Prozesskosten zugesprochen. 11. STEUERN UND DUTIES. Der Lizenznehmer ist für die Zahlung aller Steuern oder Abgaben verantwortlich, die jetzt oder im Folgenden von einer Behörde nach dieser Vereinbarung für die Lieferung, Nutzung oder Wartung des SOFTWAREPRODUKTS auferlegt werden können, und wenn eine der vorstehenden Steuern oder Abgaben zu irgendeinem Zeitpunkt von GemBox Software bezahlt wird, hat der Lizenznehmer GemBox Software auf Verlangen vollständig zurückzuerstatten. 12. MISCELLANEOUS. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der Republik Kroatien, wird ausgelegt und durchgesetzt. Jede Partei stimmt der persönlichen Gerichtsbarkeit der Republik Kroatien zu und erklärt sich damit einverstanden, alle Gerichtsverfahren einzuleiten, die sich aus dieser LIZENZ ergeben, und wird ausschließlich vor den Gerichten in Kroatien geführt. Dies ist die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und GemBox Software, die jede vorherige schriftliche oder mündliche Vereinbarung in Bezug auf diesen Gegenstand ersetzt. Diese Vereinbarung darf nur durch ein schriftliches Instrument geändert oder geändert werden, das von jeder der Parteien ordnungsgemäß ausgeführt wird. Der Lizenznehmer erkennt an, dass er diese Vereinbarung gelesen hat, sie versteht und sich damit einverstanden erklärt, an seine Geschäftsbedingungen gebunden zu sein.