Funny Puppy Screensaver 1.0

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VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.0 veröffentlicht auf 2008-11-01
    Neue Version.

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

Freeware Endbenutzer-Lizenzvertrag BITTE LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG (DIE ? VEREINBARUNG?) CAREFULLY BEFORE UPGRADE, COPYING, INSTALLING, OR USING SOFTWARE FROM Blogging to the Bank PTY LTD (? Bloggen zur Bank?). IN DER ERWÄGUNG, blogging to the Bank ist ein Anbieter von Software-Produkten, und IN DER ERWÄGUNG, die Person oder Entität, die dieses Produkt verwendet (? Benutzer?) die Rechte zur Nutzung dieses Produkts zu erhalten, JETZT, THEREFORE, unter Berücksichtigung der gegenseitigen Bündnisse und Versprechen in diesem Rahmen enthalten, und für eine gute und wertvolle Überlegung, Blogging an die Bank und Benutzer sind sich einig, dass die vorstehenden Erwägungen wahr und richtig sind, und stimmen wie folgt überein. I. Definitionen Die Software Computersoftware-Produkte im Besitz von Blogging an die Bank, und Computer-Software-Produkte im Besitz von Anbietern von Blogging an die Bank, verteilt durch Blogging an die Bank im Einvernehmen mit den Eigentümern solcher Software, welche Software-Produkte wurden von Blogging an die Bank als Freeware angeboten, d.h. für die Verwendung ohne Zahlung von Lizenzgebühren zur Verfügung. Mediengebühren Solche Gebühren, die durch Blogging an die Bank an den Benutzer oder durch benutzerdurchbringen an Dritte erhoben werden können, um die Kosten der Medien zu kompensieren, die für die Übertragung der Software verwendet werden. Lizenz Das Recht des Nutzers, die Software gemäß den hierin definierten Bedingungen zu nutzen. Das Fehlen einer Lizenzgebühr darf in keiner Weise ein Hinweis auf die Bereitschaft oder den Wunsch des Bloggens an die Bank sein, die Software öffentlich zugänglich zu machen. Blogging an die Bank beabsichtigt, alle geistigen Eigentumsrechte und Eigentumsrechte an der Software zu behalten und zu behalten. Shrinkwrap-Vereinbarung Die nicht unterzeichnete Vereinbarung, die mit der Software vertrieben wird, die die Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert, unter denen die Software vertrieben und eine Lizenz erteilt wird. II. Annahme von Bedingungen Diese Vereinbarung wird vom Nutzer akzeptiert, wenn der Nutzer eine der folgenden Handlungen vornimmt: Installation, Kopieren oder Nutzung der Software auf einem oder mehreren Computern des Benutzers; Verteilung der Software an andere Parteien als Blogging an die Bank; Aufbewahrung der installierbaren Version der Software für mehr als fünfzehn (15) Tage; Oder Jede andere Handlung, die nicht mit der Nichtannahme der hierin rezitierten Bedingungen vereinbar ist. Wenn der Benutzer die hierin vorgetragenen Bedingungen nicht akzeptiert, wird der Benutzer alle Dateien, Daten oder Materialien, die mit der Software verknüpft sind, löschen, zurückgeben und/oder verwerfen. Wenn der Benutzer einen Lizenzvertrag hat, der von einem autorisierten Vertreter von Blogging bei der Bank ausgeführt wurde (und ? Ausgeführte Vereinbarung?) eine oder mehrere Bedingungen enthalten, die mit den in der Shrinkwrap-Lizenz enthaltenen Bedingungen unvereinbar sind, ersetzen die Bedingungen des Ausgeführten Vertrags, soweit erforderlich, die Bedingungen der ausgeführten Vereinbarung die Bedingungen der Shrinkwrap-Lizenz. III. Anwendungsbereich Der Benutzer kann die Software auf einer unbegrenzten Anzahl von Computern verwenden. Der Nutzer darf die Software nur dann an Dritte verteilen, wenn diese Dritten von den in dieser Vereinbarung enthaltenen Bedingungen Kenntnis haben und damit einverstanden sind, an diese gebunden zu sein. Diese Verteilung umfasst alle Dateien, die mit der Software in Verbindung stehen. Der Nutzer darf die Software nur in Übereinstimmung mit der beabsichtigten Verwendung verwenden, wie sie durch Blogging an die Bank dokumentiert und zusammen mit der Software vertrieben wird. Die Software darf ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung eines autorisierten Vertreters von Blogging bei der Bank nicht zur Unterstützung von Produkten Dritter verwendet werden. Der Benutzer darf die Software, die begleitende Dokumentation oder die bei der Lieferung oder Verteilung der Software oder der begleitenden Dokumentation verwendeten Dateien nicht ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung eines autorisierten Vertreters von Blogging an die Bank ändern. Der Benutzer darf keine Rückengineering, Dekompilierung oder andere Schritte im Einklang mit dem Versuch, vertrauliche, Geschäftsgeheimnisse oder andere nicht-öffentliche Informationen im Zusammenhang mit der Software zu offenbaren. Darüber hinaus darf der Benutzer keine andere Partei unterstützen, die versucht, die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder andere Schritte zu unternehmen, die mit dem Versuch im Einklang stehen, vertrauliche, Geschäftsgeheimnisse oder andere nicht-öffentliche Informationen im Zusammenhang mit der Software offenzulegen. Sollte der Nutzer Kenntnis von Unter Verstoß gegen diese Klausel, unabhängig davon, ob unter der Kontrolle oder Ermächtigung des Nutzers, wird der Nutzer Blogging an die Bank über diese Tätigkeit informieren und helfen, Blogging an die Bank bei der Beendigung dieser Tätigkeit und dem Schutz ihrer bedrohten Rechte. Der Nutzer darf nicht verkaufen, vermieten, vermieten, oder anderweitig eblösemittelfür die Verteilung, Installation, vervielfältigung oder Speicherung der Software, mit Ausnahme einer Mediengebühr, wie hierin definiert. Der Nutzer darf die Software weder verkaufen, vermieten, verleasen, verteilen oder nutzen, noch dazu führen, dass die Software verkauft, vermietet, vermietet, vertrieben oder genutzt wird, wenn derVerkauf, die Vermietung, die Vermietung, der Vertrieb oder die Nutzung durch ein Gesetz oder eine Regierungsbehörde der Vereinigten Staaten oder eine andere internationale, nationale oder lokale Einrichtung, die am Ort des Verkaufs, der Vermietung, des Leasings, der Verteilung oder der Nutzung zuständig ist, verboten ist. , darf der Nutzer die Software auch nicht verkaufen, vermieten, vermieten, verteilen oder nutzen, wenn der Nutzer weiß, dass ein solcher Verkauf, eine Vermietung, ein Leasing- oder Vertriebsangebot direkt oder indirekt zu einem Verkauf, einer Vermietung, einem Leasing, einer Verteilung oder einer Nutzung führen kann, die durch ein Gesetz oder eine staatliche Stelle der Vereinigten Staaten oder eine andere internationale, nationale oder lokale Einrichtung, die zum Zeitpunkt des anfänglichen oder späteren Verkaufs zuständig ist, verboten sind. , Vermietung, Vermietung, Verteilung oder Nutzung. IV. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG Die Bedingungen dieser Vereinbarung bleiben bis zur Beendigung dieses Vertrags gültig. Die Kündigung kann wie folgt beeinträchtigt werden: Kündigung durch den Nutzer. Der Nutzer kann diesen Vertrag jederzeit kündigen, indem er alle Kopien der Software zerstört, wie unten angegeben. Kündigung durch Blogging an die Bank. Bloggen bei der Bank kann diese Vereinbarung jederzeit kündigen, wenn der Nutzer im Rahmen des Bloggens nach alleinigem Ermessen der Bank gegen eine der hierin enthaltenen Bedingungen verstößt und diese Verletzung nicht innerhalb einer angemessenen Frist, jedoch in keinem Fall mehr als zehn (10) Tage nach Erhalt einer solchen Mitteilung behebt. Blogging an die Bank kann diese Vereinbarung jederzeit kündigen, wenn das Bloggen mit der Bank aufhört, Freeware-Lizenzen anzubieten, oder die Bedingungen, unter denen solche Lizenzen angeboten werden, geändert werden und der Benutzer nicht bereit ist, die überarbeiteten Geschäftsbedingungen zu akzeptieren. Das Bloggen mit der Bank kann diesen Vertrag jederzeit kündigen, wenn der normale Geschäftsbetrieb des Nutzers aufgrund von Insolvenz, Konkurs, Konkurs oder Geschäftsbeendigung für etwa dreißig (30) Tage unterbrochen oder eingestellt wird. Nach Beendigung dieser Vereinbarung hat der Nutzer alle Kopien der Software oder eines Teils der Software zurückzugeben, zu löschen oder zu zerstören, die sich im Besitz des Benutzers oder unter der Kontrolle des Benutzers befinden, einschließlich aller Vertriebsmedien, die verteilbare Kopien der gesamten oder eines Teils der Software enthalten. V. EIGENTUM UND VERTRAULICHE INFORMATIONEN Blogging an die Bank oder ihre Lizenzgeber besitzen die Software unter dem Urheberrecht, Geschäftsgeheimnis und alle anderen Gesetze, die gelten können. Alle Produktnamen, Designs und Logos, die mit der Software verknüpft sind, sind Marken von Blogging to the Bank. Der Quellcode der Software und alle Informationen über das Design, die Struktur oder den internen Betrieb der Software sind wertvolle Geschäftsgeheimnisse des Bloggens an die Bank oder Dritte, mit denen Blogging an die Bank Lizenzvereinbarungen hat (? Vertrauliche Informationen?), vorausgesetzt jedoch, dass ? Vertrauliche Informationen? informationen, die andernfalls vertrauliche Informationen wären, nicht enthalten, soweit diese Informationen dem Nutzer zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich bekannt waren oder anderweitig bekannt waren, die später durch keine Handlung oder Unterlassung des Nutzers bekannt wurden oder die dem Nutzer ansonsten bekannt wurden, außer durch Offenlegung durch Bloggen an die Bank ohne Verletzung der Verpflichtungen einer Partei, der Bank zu bloggen. Der Nutzer darf keine vertraulichen Informationen verkaufen, übertragen, veröffentlichen, offenlegen, offenlegen oder anderweitig zulassen, oder die vertraulichen Informationen nicht nutzen, es sei denn, diesoftware ist ausschließlich Teil der Software in der Ursprünglichvon Blogging an die Bank verbreiteten Form. VI. Gewährleistungsausschluss Die Software und die dazugehörige Dokumentation werden wie besehen? ohne Gewähr zur Verfügung gestellt. jeglicher Art. Das Bloggen mit der Bank, Inc. lehnt jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die stillschweigenden Garantien für Design, Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck. Das Bloggen mit der Bank, Inc. garantiert nicht, dass die in der Software oder Dokumentation enthaltenen Funktionen den Anforderungen des Benutzers entsprechen, dass der Betrieb der Software fehlerfrei, vollständig ist oder dass Mängel in der Software oder Dokumentation behoben werden. VII. Haftungsbeschränkung Blogging an die Bank, Inc. oder jede andere Person oder Einrichtung, die an der Erstellung, Produktion oder Lieferung der Software beteiligt ist, haftet unter keinen Umständen für entgangene Einnahmen oder Gewinne oder zufällige, indirekte, besondere, strafende oder Folgeschäden, die sich aus der Nutzung oder Unfähigkeit zur Nutzung der Software oder der damit verbundenen Produkte oder Docum ergeben.Schäden, die sich aus der Nutzung oder Unfähigkeit zur Nutzung der Software oder der damit verbundenen Produkte oder Dokumentation ergeben, auch wenn Blogging an die Bank, Inc. über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde. Einige Staaten erlauben die Beschränkung oder den Ausschluss der Haftung für Neben- oder Folgeschäden nicht, so dass die vorstehende Einschränkung oder der Ausschluss möglicherweise nicht gilt. Auf keinen Fall darf Blogging an die Bank, Inc.? Die Gesamthaftung gegenüber dem Nutzer für alle Schäden, Verluste und Klagegründe, ob vertraglich, unerlaubt ergehend oder anderweitig, übersteigt den für die Software gezahlten Betrag, einschließlich Mediengebühren. VIII. AKTIVITÄTEN MIT HOHEM RISIKO Die Software ist nicht fehlertolerant und ist nicht für den Einsatz auf Geräten oder Software konzipiert, hergestellt oder bestimmt, die in explosionsgefährdeten Umgebungen ausgeführt werden, die eine ausfallsichere Leistung erfordern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Betrieb von Nuklearanlagen, Flugsicherungs- oder Kommunikationssystemen, Flugsicherung, direkten lebenserhaltenden Maschinen oder Waffensystemen, bei denen der Ausfall der Software zum Tod beitragen könnte. Personenschäden oder schwere Sach- oder Umweltschäden (? Aktivitäten mit hohem Risiko?). Bloggen mit der Bank UND ITS SUPPLIERS SPECIFICALLY DISCLAIM ANY EXPRESS OR IMPLIED WARRANTY OF FITNESS OF THE SOFTWARE FOR HIGH RISK ACTIVITIES. Bloggen mit der Bank NICHT AUTHORIZE USE OF THE SOFTWARE FOR ANY HIGH RISK ACTIVITY. USER AGREES TO DEFEND AND INDEMNIFY Blogging to the Bank, AND HOLD Blogging to the Bank HARMLESS, FROM AND AGAINST ANY AND ALL CLAIMS, ACTIONS, LOSSES, COSTS JUDGMENTS AND DAMAGES OF ANY KIND IN CONNECTION WITH USE IN RELATION TO ANY HIGH RISK ACTIVITY OF ANY COPY OF THE SOFTWARE RELATING TO THIS LICENSE. IX. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VOLLSTÄNDIGE VEREINBARUNG. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen dem Nutzer und Blogging an die Bank in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und ersetzt alle vorherigen und gleichzeitigen Vereinbarungen, Vorschläge und Mitteilungen, die zwischen den Parteien geschrieben oder mündlich sind. Eine Änderung dieses Abkommens ist nur wirksam, wenn sie schriftlich und von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnet wird. NON-WAIVER. Der Verzicht auf einen Verstoß gegen eine Bestimmung dieser Lizenz durch Blogging bei der Bank gilt nicht als Verzicht auf eine weitere oder zukünftige Verletzung derselben oder einer anderen Bestimmung. RECHT UND GERICHTSBARKEIT. Diese Lizenz und alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Software oder dieser Lizenz unterliegen den Gesetzen Australiens und den Gesetzen des Staates New South Wales (Australien), ohne Rücksicht auf die Gesetze australiens oder von New South Wales. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass die Gerichtsbarkeit und der ordnungsgemäße Gerichtsstand für alle Ansprüche, Klagen und Verfahren jeglicher Art im Zusammenhang mit dem Bloggen bei der Bank oder den Angelegenheiten in dieser Lizenz ausschließlich vor Gerichten in Parramatta, New South Wales, liegen. Wenn in Parramatta kein Gericht mit der für eine bestimmte Angelegenheit zuständigen Materie zuständig ist, so ist die Zuständigkeit für diese Angelegenheit ausschließlich in einem Gericht, das Parramatta so nahe wie möglich und nach Möglichkeit in New South Wales zuständig ist. Salvatorische. Wenn ein Teil oder eine Bestimmung dieser Lizenz für einen Zweck, einschließlich, aber nicht beschränkt auf öffentliche Gründe, als nicht durchsetzbar erachten wird, stimmen beide Parteien zu, dass der Rest der Lizenz vollständig durchsetzbar ist, als ob der nicht durchsetzbare Teil oder die Nichtdurchsetzbare Bestimmung nie existiert hätte. NICHT-ZUORDNUNG. Benutzer kann n ot diese Lizenz ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Blogging an die Bank abtreten, außer, wenn der Nutzer eine kommerzielle Einheit ist, als Teil eines Verkaufs aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte des Geschäfts des Nutzers. KEINE DRITTBEGÜNSTIGTEN. Es gibt keine Drittbegünstigten von Zusagen, Verpflichtungen oder Zusicherungen, die von Blogging an die Bank hierin gemacht werden. HEIRS UND ASSIGNS. Diese Vereinbarung ist für die Erben, Vollstrecker, Verwalter, Nachfolger und Abtretungsempfänger der Parteien verbindlich und gilt, aber nichts in diesem Absatz wird als Zustimmung von Blogging an die Bank zu jeder Abtretung dieser Vereinbarung ausgelegt, es sei denn, dies ist hierin vorgesehen. Überleben. Die Bestimmungen der Absätze II.C, III.B, III.C-H, V, VI, VII, VIII und IX.A-C dieser Vereinbarung gelten auch nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung.