FrontFace Lockdown Tool 1.2.0

Lizenz: kostenlos ‎Dateigröße: 2.22 MB
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Schützen und sperren Sie jeden Windows-PC für die Verwendung als öffentliches Kioskterminal oder für Digital Signage-Anwendungen! Schützen Sie einfach jeden Windows-PC mit einem einzigen Klick und/oder machen Sie ihn bereit für eine unbeaufsichtigte, kontinuierliche 24/7-Nutzung. Mit dem FrontFace Lockdown Tool können Sie z.B. bestimmte Tastaturtasten wie die Windows-Taste oder typische Tastenkombinationen wie Strg+Alt+Del deaktivieren. Außerdem können Sie ein eingeschränktes Benutzerkonto konfigurieren, das sich beim Booten automatisch anmeldet, ohne ein Kennwort einzugeben oder den automatischen Start einer vordefinierten Anwendung zu steuern. Das FrontFace Lockdown Tool hilft Ihnen beim Einrichten eines Kioskmodus, der öffentlich zugängliche PCs vor unbefugtem Zugriff und Vandalismus schützt. Es hilft Ihnen auch, Windows-PCs für den 24/7-kontinuierlichen Betrieb vorzubereiten, indem Sie einen einzigen Konfigurationspunkt bereitstellen. Sie müssen nicht in die komplexen Einstellungen der Windows-Registrierung und andere Systemfunktionen eintauchen. Schließlich können Sie Ihre mit dem FrontFace Lockdown Tool erstellten Konfigurationsprofile mit einem einzigen Klick problemlos auf mehreren PCs bereitstellen. Dies ist perfekt für eine größere Deloyment von ähnlichen Terminals.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.2.0 veröffentlicht auf 2014-09-22
    Viele neue Konfigurationsoptionen und -einstellungen. Die Anwendung kann nun direkt von USB-Sticks ausgeführt werden.

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

DIE FOLLOWING SIND DIE BEDINGUNGEN UND BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG UND DEN KAUF VON SOFTWARE (PRODUKTE) VON MIRABYTE GMBH CO. KG (DEUTSCHLAND) ENTWICKELT. SIE, DIE LIZENZE/KUNDE, HABEN ZU DIESEN TERMS VOR IHNEN KÖNNEN INSTALLIEREN UND DAS PRODUKT VERWENDEN. BITTE VERWENDEN SIE DIE DOWN-TASTE ODER DIE BILDLAUFLEISTEN AUF DER RECHTEN SEITE, UM DEN GESAMTEN TEXT ZU LESEN. END-USER LIZENZVEREINBARUNG (EULA) 1. Vorbehaltlich dieser Vereinbarung. Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Softwareanwendung auf den bereitgestellten Medien sowie anderes schriftliches oder digitales Material wie Handbücher, wenn nicht als etwas anderes bezeichnet. Sofern keine physischen Medien zur Verfügung gestellt wurden (z.B. ESD - Electronic Software Distribution oder Download), sind das vollständige Download-Paket sowie alle Begleitdokumente Gegenstand dieser Vereinbarung. Im Folgenden wird dies ALS SOFTWAREPRODUCT bezeichnet. Sie erhalten nur das physische Eigentum an den Medien, die Ihnen zur Verfügung gestellt werden. Weitere Rechte am SOFTWAREPRODUCT sind nicht enthalten. Dies ist auch der Fall, wenn Sie die Software nicht auf einem physischen Medium, sondern über das Internet oder einen ähnlichen Kanal (ESD oder Download-Version) erhalten haben oder wenn das SOFTWAREPRODUCT in einem Paket mit einem anderen Produkt (OEM-Version) enthalten war. Das SOFTWAREPRODUCT ist durch Urheberrechte, Markenrechte und Titelurheberrechte geschützt (siehe 10). Wenn es eine andere Software von einem anderen Autor oder Herausgeber auf den Medien gibt, die nicht direkt in das SOFTWAREPRODUCT integriert ist (z. B. Shareware, Freeware und Demos), unterliegt diese Software ihren eigenen Geschäftsbedingungen, die während des Installationsvorgangs angezeigt werden. 2. Verlängerung der zulässigen Nutzung. Die mirabyte GmbH Co. KG (im Folgenden mirabyte) ermöglicht Ihnen für die Dauer dieses Vertrages das einfache, nicht ausschließliche Recht (nachfolgend Lizenz genannt) die mitgelieferte Kopie des SOFTWAREPRODUKTS auf einem einzigen Computer gleichzeitig zu verwenden (für Ausnahmen siehe unten). Sie dürfen eine Kopie des bereitgestellten Mediums anfertigen, die nur für Sicherungszwecke bestimmt ist. Eine erweiterte Nutzung und Die Verbreitung der Software an Dritte ist nicht gestattet. Das Originalmedium oder das Download-Paket und die Sicherung müssen an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Das SoftwarePRODUCT verschenken, vermieten oder verleihen ist ausdrücklich nicht gestattet. Sie dürfen das SOFTWAREPRODUCT nicht an Dritte übertragen (Weiterverkauf). Wenn mehr als eine Lizenz des SOFTWAREPRODUCT erworben wurde, haben Sie die entsprechende Menge an Volumes, Lizenzschlüsseln oder einem Lizenzzertifikat erhalten. In jedem Fall werden diese zusätzlichen Lizenzen als normale Einzellizenzen des SOFTWAREPRODUCT behandelt. Hier gelten keine weiteren erweiterten Nutzungsrechte. Enthält das SOFTWAREPRODUCT Teile, die ausdrücklich an Dritte weitergegeben werden dürfen (Laufzeitlizenzen oder sogenannte Redistributables), wird eine Beschreibung in einem separaten Dokument oder im Online-Handbuch bereitgestellt, das den genauen Umfang der Umverteilungslizenz festlegt. Diese Beschreibung ist ein zusätzlicher Bestandteil dieser Vereinbarung. 3. Besondere Einschränkungen. Dem Lizenznehmer ist es nicht gestattet, das SOFTWAREPRODUCT und schriftliches Material an Dritte weiterzugeben oder dritten zugänglich zu machen (eine Ausnahme sind die sogenannten Trial- oder Shareware-Versionen des SOFTWAREPRODUCT (die ausdrücklich als solche deklariert werden). Diese sind für die kostenlose Verteilung bestimmt. Dazu gehört auch die Bereitstellung von Zeitschriften oder Internet-Download-Archiven auf CD-ROMs), softwarePRODUCT zu ändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, oder modifizierte Versionen des SOFTWAREPRODUKTS zu erstellen (nur für den persönlichen Gebrauch in den verschiedenstes B.A., die vom SOFTWAREPRODUCT selbst zur Verfügung gestellt werden), Copyright-Ausweise oder Marken zu entfernen oder zu modifizieren das Begleitmaterial zu übersetzen, zu modifizieren oder zu duplizieren oder modifizierte Versionen des geschriebenen Materials zu erstellen, Urheberrechtserklärungen oder Marken zu entfernen oder zu modifizieren. 4. Eingeschränkte Garantie. Das SOFTWAREPRODUCT wird auf dem standesachen Stand der Technik geliefert. mirabyte stellt innerhalb von 30 Tagen ab Kaufdatum einen kostenlosen Ersatz a) für beschädigte Mengen zur Verfügung, sofern kein Distributor dafür verantwortlich ist b) für den Fall, dass das SOFTWAREPRODUCT im Sinne der angegebenen Beschreibung in der Regel nicht verwendbar ist. Wenn mirabyte nicht in der Lage ist, diese Garantie zu erfüllen, haben beide Parteien das Recht, vom Vertrag zu kündigen und den vom Lizenznehmer gezahlten Betrag zurückzuerstatten. Die Angaben in Broschüren, Anzeigen, Dokumentationen und ähnlichen Texten stellen nur eine Beschreibung und kein Funktionsversprechen dar. Das Versprechen einer Funktion erfordert einen ausdrücklichen, schriftlichen Vertrag. Dies gilt auch für Preise oder Spezifikationen für weitere Erweiterungen und Erweiterungen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die von mirabyte erhaltenen Leistungen von SOFTWAREPRODUCT (Medien, Download, Lizenzschlüssel) an einem sicheren Ort zu halten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Ersatz im Schadensfall. 5. Updates. Die Art und Weise und die Bedingungen, unter denen mirabyte Updates und neue Versionen des SOFTWAREPRODUCT bereitstellt, werden für jedes SOFTWAREPRODUCT durch Mirabyte individuell definiert. Die Aktualisierungsbedingungen werden auf der Website und/oder in der Verkaufsbroschüre des SOFTWAREPRODUCT veröffentlicht. 6. Haftung. Die Haftung für die Wahl und die Folgen der Nutzung des SOFTWAREPRODUCT sowie die beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse übernimmt der Lizenznehmer. Eine Haftung für Schäden jeglicher Art (einschließlich entgangener Gewinn, Verlust von (Geschäfts-)Informationen oder sonstiger finanzieller Verluste), die durch die Nutzung des SOFTWAREPRODUCT oder die Inkompetenz zur Nutzung dieses Produkts entstanden sind, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die aufgrund grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Absicht entstanden sind. 7. Haftungsbeschränkung. Die Haftung ist in jedem Fall auf den tatsächlich bezahlten Sonderpreis beim Kauf beschränkt. 8. Datenschutzerklärung. Hinweis nach 33 BDSG: Die Kundendaten werden gespeichert. Die Kundendaten werden jedoch nicht an Dritte weitergegeben oder für andere Zwecke verwendet. Der in das SOFTWAREPRODUCT integrierte Aktualisierungsmechanismus überträgt Daten an Mirabyte. mirabyte garantiert, dass diese Daten keine personenbezogenen Daten enthalten. Es werden nur Daten übertragen, die erforderlich sind, um den integrierten Aktualisierungsmechanismus oder den Produktsupport bereitzustellen, wie Produkt-ID, Versionsnummer, Fehlercodes, Software- und Hardwarekonfiguration oder im Falle einer lizenzierten Version den Lizenzschlüssel. Die übertragenen Daten dienen nur dem Zweck, aktualisierungen für das SOFTWAREPRODUCT bereitzustellen und die Produktqualität zu erhöhen. Alle übertragenen Daten werden von mirabyte gelöscht, sobald sie zu diesem Zweck nicht mehr benötigt werden. Der Lizenznehmer (nur Unternehmen) räumt mirabyte das Recht ein, seinen Namen und sein Logo auf der mirabyte-Website für die Zwecke einer Referenz-/Kundenliste zu verwenden. Diese Finanzhilfe kann auf Verlangen des Lizenznehmers widerrufen werden. 9. Zahlung. Wenn das SOFTWAREPRODUCT direkt von mirabyte erworben wurde, beginnt die durch diese Vereinbarung gewährte Lizenz erst, wenn der Rechnungswert vollständig bezahlt ist. Rechnungen sind, wenn nicht anders gekennzeichnet, innerhalb von 14 Arbeitstagen zahlbar; nach Ablauf dieser Frist ist der Kunde zahlungsverzugundig und hat Zinsen auf den Rechnungswert mit 7% über dem Basiszinssatz der Deutschen Zentralbank nach 1 Diskontsatz-berleitungsgesetz zu zahlen. 10. Händler und Wiederverkäufer. mirabyte verkauft SOFTWAREPRODUKTE an Einzelhändler nur zum Zwecke des Weiterverkaufs oder der Weiterverbreitung der Software an Endnutzer gemäß dieser Vereinbarung. Um das SOFTWAREPRODUCT an Endnutzer verkaufen zu dürfen, ist eine besondere Vereinbarung erforderlich. 11. Rückerstattung und Gerichtsstand. Grundsätzlich können Sie das SOFTWAREPRODUCT innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf zurückgeben und die volle Rückerstattung erhalten (Datum des Poststempels oder der Rechnung ist signifikant). Nach dem Öffnen des versiegelten Medienpakets und/oder der Installation oder Verwendung des SOFTWAREPRODUCT ist eine Rückerstattung nicht möglich, da der Lizenznehmer nicht mehr in der Lage ist, den Nachweis zu erbringen, dass er keine Kopie des SOFTWAREPRODUKTS besitzt. Dasselbe gilt für Software, die ohne physische Medien (ESD oder Download-Version) geliefert wurde - in diesem Fall kann keine Rückerstattung gewährt werden, nachdem der Download- und/oder Lizenzschlüssel elektronisch an den Lizenznehmer übermittelt wurde. Gerichtsstand ist Hamm (Deutschland). Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und der Europäischen Union (EU). 12. Verschiedenes. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Vereinbarung oder eine andere Klausel im Rahmen anderer Vereinbarungen ihre Gültigkeit verlieren, so wird die Gültigkeit aller anderen Klauseln dieser Vereinbarung nicht berührt. Ungültige oder fehlende Klauseln müssen durch gültige Klauseln ersetzt werden, die der beabsichtigten Bedeutung am besten, alternativ durch gesetzliche Regelungen, annähern. Hamm, März 2013