Free Media Recorder Toolbar 1.4.0

Lizenz: kostenlos ‎Dateigröße: 5.53 MB
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VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.4.0 veröffentlicht auf 2011-11-24
    Neue Version

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

Kostenloser Media Recorder Toolbar Endbenutzer-Lizenzvertrag Copyright 2008-2011 Jaksta Technologies Pty Ltd. Alle Rechte vorbehalten. Zeitplan Artikel 1: Free Media Recorder Toolbar Paket bestehend aus Free Media Recorder, Free Radio Recorder, Free Media Converter, Free Cache Viewer und zugehöriger Software WICHTIG LESEN SIE CAREFULLY: Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen dem LIZENZnehmer und JAKSTA für die SOFTWARE-PRODUKTE, die in Punkt 1 des Zeitplans angegeben sind. Durch die Installation, das Kopieren oder die anderweitige Verwendung der SOFTWARE-PRODUKT(en) erklärt sich der LIZENZnehmer damit einverstanden, an die Bedingungen dieser EULA gebunden zu sein. Wenn der LIZENZnehmer den Bedingungen dieser EULA nicht zustimmt, installieren, kopieren oder verwenden Sie die SOFTWARE-PRODUKTE nicht. 1. Definitionen Die folgenden Definitionen gelten für diese EULA. 1.1 EULA bezeichnet diesen Endbenutzer-Lizenzvertrag. 1.2 LICENSEE bedeutet SIE oder die Organisation (falls vorhanden), in deren Namen SIE die EULA einnehmen. 1.3 SOFTWAREPRODUKT oder SOFTWAREPRODUKT oder SOFTWARE bezeichnet die unter Punkt 1 des Zeitplans und allen zugehörigen Medien, gedruckten Materialien genannten Software und kann Online- oder elektronische Dokumentation enthalten. 1.4 JAKSTA bedeutet Jaksta Technologies Pty Ltd, 147 Flinders Ave, Hillarys, WA 6025, Australien. 1.5 LIZENZ bezeichnet die Lizenz zur Nutzung der SOFTWARE, die dem LIZENZnehmer im Rahmen dieser EULA gewährt wird. 1.6 TERMS bezeichnet die Geschäftsbedingungen, die für alle Software und Komponenten von Software gelten, die nicht dieser EULA unterliegen oder anderweitig im Besitz von JAKSTA sind. 1.7 SIE bezeichnet eine Person, die zur Nutzung der SOFTWARE gemäß den hierin dargelegten Personen berechtigt ist. 1.8 FFMEG bezeichnet die OPEN SOURCE SOFTWARE Konvertierungssoftware, die von http://ffmpeg.mplayerhq.hu oder ihrer Nachfolge-Website zur Verfügung steht. 1.9 ATTEMPT bedeutet, zu versuchen, auszuführen, zu machen oder zu erreichen. 1.10 OPEN SOURCE SOFTWARE bezeichnet bestimmte "open source"-Softwarepakete, die von JAKSTA für die Aufnahme in das SOFTWARE(s)-Distributionspaket ausgewählt wurden. 1.11 3RD PARTY STREAMING MEDIA PROVIDERS bezeichnet jede Dritte, die über beliebige Mittel Streaming-Mediendienste oder herunterladbare Daten bereitstellt, die mit der SOFTWARE beschreibbar oder herunterladbar sein können. 1.12 3RD PARTY SEARCH PROVIDERS bezeichnet jede Dritte, die Video-, Musik- und/oder Radiosuchfunktionen bereitstellt, die von der SOFTWARE verwendet werden. 2. Lizenzerteilung 2.1 Freeware-Lizenz. JAKSTA gewährt dem LIZENZnehmer eine unwiderrufliche, nicht übertragbare, nicht ausschließliche LIZENZ, die SOFTWARE in Bezug auf einen Computer gleichzeitig oder gemäß den Bestimmungen (falls vorhanden) zu installieren und zu verwenden. 2.2 Der LIZENZnehmer ist berechtigt, Kopien der SOFTWARE zu Sicherungs- und Archivierungszwecken anzufertigen. 3. Bündnisse 3.1 Der LIZENZnehmer verpflichtet sich hiermit, JAKSTA nicht zu verkaufen, zu vermieten, zu vermieten, zu vermieten, zu übersetzen, zu dekompilieren, anzupassen, zu variieren, zu modifizieren, zu zerlegen, zurückzuentwickeln, abgeleitete Werke von, zu modifizieren, zu unterlizenzieren, zu verleihen oder zu verteilen, außer mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung von JAKSTA. 3.2 Die LIZENZE verpflichtet sich ferner, die SOFTWARE-Lizenzschlüssel nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung von JAKSTA zu verteilen. 4. Zuordnung 4.1 Der LIZENZnehmer darf seine Rechte und Pflichten in dieser EULA ohne vorherige schriftliche Zustimmung von JAKSTA nicht abtreten oder übertragen. 5. Kündigung 5.1 Nach dem Eintritt eines der folgenden Ereignisse hat JAKSTA das Recht, diese EULA sofort zu beenden; (1) Der LIZENZnehmer begeht einen Verstoß gegen eine der in Ziffer 3.1 und 3.2 enthaltenen Vereinbarungen. (2) Der LIZENZnehmer versucht, seine Anteile an der SOFTWARE ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von JAKSTA auf ein anderes Unternehmen oder eine andere Person zu übertragen. 5.2 Der LIZENZnehmer kann diesen Vertrag jederzeit kündigen, indem er JAKSTA 30 Tage schriftlich seine Entscheidung zur Kündigung dieser EULA mitteilen kann. 5.3 Die Kündigung dieser EULA beendet die LIZENZ, entbindet den LIZENZnehmer jedoch nicht von einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Verpflichtung im Rahmen dieser EULA. 5.4 Nach Beendigung dieser EULA wird der LIZENZnehmer: (1) Die SOFTWARE sofort von jedem Computer löschen, auf dem sie installiert ist. 6. Warrants 6.1 JAKSTA garantiert, dass die SOFTWARE im Wesentlichen in Übereinstimmung mit dem Zeitplan und den begleitenden schriftlichen Materialien für dreißig (30) Tage oder die kürzeste Zeit, die nach geltendem Recht zulässig ist, durchführen wird, je nachdem, welcher Wert höher ist. 6.2 Die Garantie nach Ziffer 6.1 gilt nicht für Mängel der SOFTWARE aufgrund von Unfällen, Missbrauch, falscher Anwendung, abnormaler Verwendung oder Malware. 6.3 Der LIZENZnehmer erkennt an, dass Fehler in der SOFTWARE vorliegen können und dass JAKSTA nicht für Verluste oder Schäden verantwortlich ist, die sich aus Fehlern in der SOFTWARE ergeben. 6.4 Der LIZENZnehmer erkennt an, dass die Kernkonvertierungssoftware in der SOFTWARE FFMPEG ist und dass die SOFTWARE möglicherweise nicht technisch und/oder rechtlich in der Lage ist, bestimmte Formate und/oder Medientypen zu konvertieren, und daher gilt die Garantie nach Ziffer 6.1 nicht für die Software(s) Fähigkeit und/oder Unfähigkeit, bestimmte Medien oder Medienformate zu konvertieren. 6.5 Der LIZENZnehmer erkennt an, dass die SOFTWARE Leistungs- und/oder Nutzungsstatistiken an JAKSTA senden kann. 6.6 Der LIZENZnehmer erkennt an, dass OPEN SOURCE SOFTWARE von JAKSTA für die Aufnahme in die SOFTWARE ausgewählt wurde und dass OPEN SOURCE SOFTWARE nicht im Besitz von JAKSTA ist und dass OPEN SOURCE SOFTWARE von JAKSTA an die LICENSEE für die LIZENZien verteilt wird, die unter den Bedingungen bestimmter Open-Source-Lizenzvereinbarungen verwendet werden, deren Kopien im SOFTWARE(s)-Distributionspaket und der Software über Seiten enthalten sind. Die LIZENZnehmer erkennt an, dass OPEN SOURCE SOFTWARE Software von Drittanbietern ist, die nicht von JAKSTA hergestellt, getestet oder anderweitig zugelassen wurde und dass nichts in dieser EULA JAKSTA verpflichtet, die OPEN SOURCE SOFTWARE zu unterstützen. 6.7 Der LIZENZnehmer erkennt an, dass 3rd PARTY STREAMING MEDIA PROVIDERS nach eigenem Ermessen die Technologien und Lizenzvereinbarungen ändern kann, die zum Streamen und/oder Herunterladen von Medien von ihren Websites erforderlich sind, und dass die SOFTWARE diese Medien technisch und/oder rechtlich nicht aufzeichnen kann und daher die Garantie nach Ziffer 6.1 nicht für die Software(s) Fähigkeit und/oder Unfähigkeit gilt, bestimmte Streaming- oder Download-Medien aufzuzeichnen. 6.8 Der LIZENZnehmer erkennt an, dass 3. PARTY SEARCH PROVIDERS nach eigenem Ermessen die Technologien und Lizenzvereinbarungen ändern kann, die erforderlich sind, um die Software(s) Suchfunktionen und -funktionen bereitzustellen, und dass die SOFTWARE diese Anbieter zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr verwenden kann und/oder dass sie nicht in der Lage sein kann, diese Anbieter zu einem bestimmten Zeitpunkt weiter zu nutzen, und daher gilt die Garantie nach Ziffer 6.1 nicht für die Software(s) Fähigkeit und/oder Unfähigkeit, eine Recherche zu einem bestimmten Zeitpunkt durchzuführen. 6.9 Kein Mitarbeiter, Vertreter oder Vertreter von JAKSTA ist befugt, JAKSTA an mündliche Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf die SOFTWARE zu binden. Jegliche schriftliche Zusicherung oder Garantie, die nicht in dieser EULA enthalten ist, kann vom LIZENZnehmer nicht durchsetzbar werden. 7. Ausschlüsse 7.1 JakSTA schließt für sich und jeden Anbieter von Software, die in die SOFTWARE integriert ist, für sich und jeden Anbieter von Software jede Haftung für alle Ansprüche, Aufwendungen, Verluste, Schäden und Kosten aus, die dem LIZENZnehmer direkt oder indirekt entstehen oder dem SIE entstehen (einschließlich, ohne Einschränkung entgangener Kosten, Gewinne und Daten), die sich aus: (1) Nutzung oder Missbrauch der SOFTWARE; (2) Unfähigkeit, die SOFTWARE zu nutzen oder Zugang zu erhalten; (3) Nachlässigkeit von JAKSTA oder seinen Mitarbeitern, Auftragnehmern oder Agenten oder von einem Anbieter von Software, die in die SOFTWARE integriert sind, im Zusammenhang mit der Erfüllung der JAKSTAs-Verpflichtungen aus dieser EULA; Oder (4) Kündigung der EULA durch eine der Parteien aus irgendeinem Grund. 8. Einschränkungen 8.1 Die SOFTWARE wird bereitgestellt "AS IS" und alle Garantien, ob ausdrücklich, stillschweigend, gesetzlich oder anderweitig, in irgendeiner Weise auf den Gegenstand dieser EULA oder dieser EULA im Allgemeinen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Garantien in Bezug auf: Qualität, Fitness; Marktgängigkeit; Korrektheit; Genauigkeit; Zuverlässigkeit; Korrespondenz mit einer Beschreibung oder Stichprobe, die den LIZENZnehmern oder anderen Anforderungen entspricht; ununterbrochene Nutzung; Einhaltung einschlägiger Rechtsvorschriften und Fehler- oder Malwarefreiheit sind ausgeschlossen. 9. Severability 9.1 Wenn irgendetwas in dieser EULA nicht durchsetzbar, illegal oder nichtig ist, dann wird es abgetrennt und der Rest dieser EULA bleibt in Kraft. 10. Severability 10.1 Die internen Gesetze des Staates Westaustralien regeln diese EULA. 10.2 Der LIZENZnehmer und JAKSTA unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte für den Staat Westaustralien oder, wenn die Bundesgerichtsbarkeit besteht, den Bundesgerichten des Commonwealth of Australia.