FontCreator 6.5

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 9.93 MB
‎Benutzerbewertung: 4.5/5 - ‎2 ‎Stimmen

Mit diesem professionellen Schriftart-Editor können Sie TrueType- und OpenType-Schriftarten erstellen und bearbeiten. Es verfügt über die leistungsstarken Zeichenwerkzeuge, die Typografen und Grafikdesigner benötigen, und eine intuitive Benutzeroberfläche, die es Anfängern ermöglicht, sofort produktiv zu werden. Wenn Sie eine Schriftart erstellen oder öffnen, zeigt FontCreator eine Übersicht aller verfügbaren Zeichen an. Sie können einfach fehlende Zeichen hinzufügen oder ein vorhandenes Zeichen auswählen und dessen Darstellung ändern. Sie können (gescannte) Bilder Ihrer Signatur oder Ihres Firmenlogos importieren oder eine Schriftart aus Ihrer eigenen Handschrift erstellen. Weitere Funktionen sind die Möglichkeit, Schriftarten vor der Installation in der Vorschau anzuzeigen, und ein Schriftartinstallations-Assistent, der Ihre Schriftarten für andere Anwendungen verfügbar macht. Mit FontCreator können Sie auch TrueType-Schriftarten aus TrueType-Sammlungen extrahieren, Zeichenzuordnungen korrigieren, Schriftartennamen bearbeiten und neu generieren sowie Kerning-Paare ändern und bereinigen. Egal, ob Sie ein Typ-Designer oder Grafiker sind, der ein Kraftpaket für die Schrifterstellung benötigt, oder ein Bastler, der Spaß am Erstellen neuer Schriftarten haben möchte, FontCreator hat die Werkzeuge, die Sie benötigen.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 6.5 veröffentlicht auf 2011-11-07
    Mit den verbesserten Transformationsfunktionen können Sie globale Änderungen an Ihren Schriftarten vornehmen. Freies Zeichnen ist der schnellste Weg, um Charaktere zu entwerfen. Diese neue Version von FontCreator macht das Bearbeiten von Schriftarten noch einfacher.
  • Version 5.5 veröffentlicht auf 2006-05-30
    FontCreator Version 5.5 enthält viele neue Funktionen und Verbesserungen. Die neuen Zeichenwerkzeuge vereinfachen und beschleunigen den Entwurfsprozess erheblich. Die erweiterten Validierungsfunktionen ermöglichen es Ihnen, die Qualität Ihrer Schriftarten zu verbessern.

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

FONTCREATOR ist Copyright 1997-2007 von High-Logic, alle Rechte vorbehalten. WICHTIG-READ CAREFULLY: Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag (nachfolgend "EULA") ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen (entweder eine Einzelperson oder eine einzelne Einheit) und HIGH-LOGIC für FONTCREATOR, die alle zugehörigen Softwarekomponenten und alle "online" oder elektronischen Dokumentationen (nachfolgend "SOFTWARE") umfasst. Durch die Installation, das Kopieren oder die anderweitige Nutzung der SOFTWARE erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser EULA einverstanden. WENN SIE DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT ZUSTIMMEN, VERWENDEN SIE DIESE SOFTWARE NICHT. ENTFERNEN SIE ES UMGEHEND VON IHREM COMPUTER. 1. EIGENTUM AN SOFTWARE. Die SOFTWARE ist lizenziert, nicht verkauft. HIGH-LOGIC behält sich das Urheberrecht, das Eigentum und das Eigentum an der SOFTWARE und den schriftlichen Materialien unabhängig von der Form oder den Medien, in denen die Original- und andere Kopien vorhanden sein können, vor. 2. LIZENZERTEILUNG. a) Evaluierungskopie. Sie können die SOFTWARE kostenlos für dreißig (30) Tage ab dem Tag, an dem Sie die SOFTWARE installieren, kostenlos nutzen. Sie müssen die Lizenzgebühr bezahlen und Ihre Kopie registrieren, um die SOFTWARE nach dreißig (30) Tagen weiter nutzen zu können. Diese EULA endet automatisch ohne Benachrichtigung von HIGH-LOGIC nach Ablauf der Evaluierungsfrist oder wenn Sie eine Bestimmung dieser EULA nicht einhalten. Nach Beendigung der Frist müssen Sie die SOFTWARE von Ihrem Computer entfernen. b) Umverteilung der Bewertungskopie. Wenn Sie SOFTWARE auf Bewertungsbasis verwenden, können Sie Kopien der EvaluierungsSOFTWARE nach Belieben anfertigen; genaue Kopien der ursprünglichen EvaluierungsSOFTWARE an jedermann weiterzugeben; und verteilen Sie die EvaluierungsSOFTWARE in ihrer unveränderten Form auf elektronischem Wege (Internet, BBS's, Shareware-Distributionsbibliotheken, CD-ROMs usw.). Sie dürfen keine Gebühr für die Kopie oder Nutzung der EvaluierungsSOFTWARE selbst erheben, aber Sie können eine Vertriebsgebühr erheben, die angemessen mit den Kosten zusammenhängt, die Ihnen beim Verteilen der Evaluierungssoftware entstehen (z. B. Verpackung). Sie dürfen nicht in irgendeiner Weise darstellen, dass Sie die Software selbst verkaufen. Ihre Verbreitung der EvaluierungsSOFTWARE berechtigt Sie nicht zu einer Entschädigung von HIGH-LOGIC. Sie müssen eine Kopie dieser EULA mit jeder Kopie der Software verteilen und jeder, an den Sie die Software verteilen, unterliegt dieser EULA. c) Registrierte Kopie. Nachdem Sie die Lizenz für SOFTWARE erworben und die Datei erhalten haben, die die registrierte Kopie ermöglicht, sind Sie berechtigt, die SOFTWARE nur in den Speicher der Anzahl der Computer zu kopieren, die der Anzahl der erworbenen Lizenzen entspricht. Der Hauptbenutzer des Computers, auf dem jede lizenzierte Kopie der SOFTWARE installiert ist, kann eine zweite Kopie für seine ausschließliche Verwendung auf einem tragbaren Computer erstellen. Unter keinen anderen Umständen darf die SOFTWARE gleichzeitig auf mehr als der Anzahl der Computer betrieben werden, für die Sie eine separate Lizenzgebühr bezahlt haben. Sie dürfen die Software nicht ganz oder teilweise duplizieren, es sei denn, Sie dürfen eine Kopie der SOFTWARE zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken erstellen. Sie können diese Lizenz jederzeit kündigen, indem Sie das Original und alle Kopien der SOFTWARE in welcher Form auch immer zerstören. Sie können alle Ihre Rechte dauerhaft unteralle Kopien der SOFTWARE in welcher Form auch immer. Sie können alle Ihre Rechte im Rahmen dieser EULA dauerhaft übertragen, sofern Sie alle Kopien der SOFTWARE (einschließlich Kopien aller früheren Versionen, wenn die SOFTWARE ein Upgrade ist) übertragen und keine rechte Rechte beibehalten, und der Empfänger stimmt den Bedingungen dieser EULA zu. 3. EINSCHRÄNKUNGEN. Sie dürfen die SOFTWARE nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, es sei denn und nur in dem Umfang, in dem eine solche Tätigkeit ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich nach geltendem Recht zulässig ist. Sie dürfen die SOFTWARE nicht vermieten, vermieten oder verleihen. Sie können alle Ihre Rechte im Rahmen dieser EULA dauerhaft übertragen, sofern der Empfänger den Bedingungen dieser EULA zustimmt. Sie dürfen die SOFTWARE nicht für eine unbefugte Übertragung von Informationen (z. B. Übertragung von urheberrechtlich geschützten Dateien) oder für illegale Zwecke verwenden. 4. SUPPORT-DIENSTE. HIGH-LOGIC kann Ihnen Support-Dienstleistungen im Zusammenhang mit der SOFTWARE zur Verfügung stellen. Die Nutzung von Support-Services unterliegt den in der Online-Dokumentation beschriebenen HIGH-LOGIC-Policen und -Programmen und/oder anderen von HIGH-LOGIC bereitgestellten Materialien, sofern diese von Zeit zu Zeit geändert werden können. Jeder zusätzliche Softwarecode, der Ihnen als Teil der Support-Services zur Verfügung gestellt wird, gilt als Teil der SOFTWARE und unterliegt den Bedingungen dieser EULA. In Bezug auf technische Informationen, die Sie HIGH-LOGIC als Teil der Support Services zur Verfügung stellen, kann HIGH-LOGIC diese Informationen für geschäftliche Zwecke verwenden, einschließlich für Produktsupport und -entwicklung. HIGH-LOGIC wird solche technischen Informationen nicht in einer Form verwenden, die Sie persönlich identifiziert. 5. KÜNDIGUNG. 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