FlashBoot 2.2b

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 18.28 MB
‎Benutzerbewertung: 4.4/5 - ‎46 ‎Stimmen

FlashBoot ist ein Tool, um USB-Speichergeräte bootfähig zu machen. FlashBoot unterstützt USB-Sticks und USB-Festplatten. FlashBoot-Partitionen, formatiert USB-Speichergerät und installiert dann automatisch Betriebssystemdateien. Unterstützte Betriebssysteme: Windows 8/7/Vista/XP, SysLinux-basierte Festplatten, GRUB4DOS-Festplatten, Linux-Kernel usw. Die beliebteste FlashBoot-Funktion ist die Installation von voll funktionsfähigem Windows 8 auf USB-Stick (so können Sie Ihr Betriebssystem, Ihre Apps, Ihre Dokumente, Ihren Browser in der Tasche tragen, führen Sie es in der öffentlichen Bibliothek, im Internet-Café, Work-from-Home usw.). Eine weitere beliebte FlashBoot-Funktion ist eine Konvertierung von Windows-Installations-CD/DVD in bootfähige USB-Festplatte, um Windows 8/7/Vista/XP von Netbooks und anderen Geräten ohne CD/DVD-Laufwerk zu installieren. Weitere FlashBoot-Funktionen: * Extrahieren Sie Windows XP Recovery-Konsole von Windows XP-Installations-CD auf bootfähige USB-Festplatte * Konvertieren BartPE bootfähige CD auf bootfähige USB-Festplatte * Konvertieren Sie IsoLinux, SysLinux, GRUB4DOS und DOS bootfähige CDs/DVDs/Disketten auf bootfähige USB-Festplatten * Doppelte USB-Festplatten

VERSIONSVERLAUF

  • Version 2.2b veröffentlicht auf 2013-02-28

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    FlashBoot Version 2.x Endbenutzer-Lizenzvertrag

    Dieser Lizenzvertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen ("LICENSEE") (entweder eine Einzelperson oder eine einzelne Einheit) und Mikhail N. Kupchik ("PRIMEEXPERT") für das Softwareprodukt FlashBoot 2.x, das Computersoftware und elektronische Dokumentation (zusammen die "SOFTWARE") umfasst. Lesen Sie es sorgfältig durch, bevor Sie die SOFTWARE verwenden. Wenn Sie diese Kopie der SOFTWARE nicht legal erhalten haben, vernichten Sie die Kopie bitte sofort.

    Durch die Installation, das Kopieren oder die anderweitige Nutzung der SOFTWARE erklären Sie sich mit den Bedingungen dieses Lizenzvertrags einverstanden.

    Wenn Sie den Bedingungen dieses Lizenzvertrags nicht zustimmen, ist PRIMEEXPERT nicht bereit, die SOFTWARE zu lizenzieren. In diesem Fall dürfen Sie die SOFTWARE nicht installieren, kopieren oder anderweitig verwenden. SIE SIND, DASS IHRE NUTZUNG DER SOFTWARE ERKENNT, DASS SIE DIESE LIZENZ, VERSTEHEN SIE IT, UND ZU SEIN DURCH SEINE BEDINGUNGEN UND BEDINGUNGEN.
    Versionen der SOFTWARE

    Die SOFTWARE ist in zwei Versionen erhältlich: (a) demoversion und (b) die Vollversion. Jede der oben genannten Versionen der SOFTWARE unterliegt den Bedingungen dieser Vereinbarung und darf nur in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung verwendet werden.
    1. Lizenzerteilung (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

    PRIMEEXPERT gewährt Ihnen die folgenden Rechte, sofern Sie alle Bedingungen dieser EULA einhalten:

    a) Verwendung. Sie können das Softwareprodukt auf einem oder mehreren Computern verwenden. Sie dürfen Keine Komponenten des Softwareprodukts für die Verwendung auf mehr als einem Computer trennen. Sie sind nicht berechtigt, das Softwareprodukt zu vertreiben. Sie können das Softwareprodukt in den temporären Speicher (RAM) Ihres Computers laden, um das Softwareprodukt zu verwenden.

    b) Lagerung. Sie können das Softwareprodukt in den lokalen Speicher oder das speichergerät kopieren.

    c) Kopieren. Sie können Archiv- oder Back-up-Kopien des Softwareprodukts anfertigen, sofern die Kopie alle Eigentumshinweise des ursprünglichen Softwareprodukts enthält und nur zu Back-up-Zwecken verwendet wird.

    d) Eigentumsvorbehalt. PRIMEEXPERT und seine Lieferanten behalten sich alle Rechte vor, die Ihnen in dieser EULA nicht ausdrücklich gewährt werden.
    2. Lizenzerteilung

    a) Demoversion
    Wenn Sie die Demoversion der SOFTWARE gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung lizenziert haben, gewährt PRIMEEXPERT Ihnen, LIZENZ, eine beschränkte, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare Lizenz, eine (1) Kopie der Demoversion der SOFTWARE zu installieren und sie auf einer oder mehreren physischen Workstations oder Servern von einer (1) Person zu verwenden. Sie verwenden die Demoversion der SOFTWARE nur in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung ausschließlich für die interne Evaluierung der SOFTWARE. Die Demoversion der SOFTWARE darf nicht für kommerzielle Entwicklungen oder für Bereitstellungs- oder Endproduktionszwecke verwendet werden.

    (b) Vollversion
    Wenn Sie eine Lizenz für die Vollversion der SOFTWARE erworben haben, gewährt PRIMEEXPERT Ihnen, LIZENZNEHMEr, eine beschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Installation von:
    a) eine (1) die Vollversion der SOFTWARE nur auf einer einzigen physischen Arbeitsstation oder einem Server zur Verwendung durch eine oder mehrere Personen, jedoch nicht gleichzeitig;
    Oder
    b) eine oder mehrere Kopien der Vollversion der SOFTWARE auf einer oder mehreren physischen Workstations oder Servern zur Verwendung durch eine (1) Person;
    aber nicht (a) und (b) gleichzeitig.

    LICENSEE darf diese Kopie (Kopien) der SOFTWARE nur in binärer Objektcodeform und nur in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung verwenden.

    LICENSEE darf eine oder mehrere Kopien der SOFTWARE ausschließlich zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken anfertigen, sofern LICENSEE alle Urheberrechts- und sonstigen Eigentumshinweise auf der Kopie reproduziert und enthält.
    3. Upgrades

    Um ein Als Upgrade identifiziertes Softwareprodukt verwenden zu können, müssen Sie zunächst für das ursprüngliche Softwareprodukt lizenziert werden, das von PRIMEEXPERT als für das Upgrade berechtigt identifiziert wurde.
    4. Transfer

    a) Dritte. Der ursprüngliche Benutzer des Softwareprodukts kann eine einmalige Übertragung des Softwareprodukts an einen anderen Endbenutzer vornehmen. Jede Übertragung muss alle Komponenten, Medien, gedruckte Materialien, diese EULA umfassen. Die Übertragung darf keine indirekte Übertragung sein, z. B. eine Sendung. Vor der Übertragung muss der Endbenutzer, der das übertragene Produkt erhält, allen EULA-Bedingungen zustimmen. Mit der Übertragung des Softwareprodukts wird Ihre Lizenz automatisch gekündigt.

    b) Beschränkungen. Sie dürfen das Softwareprodukt nicht vermieten, vermieten oder verleihen oder das Softwareprodukt für kommerzielle Timesharing oder Büronutzung verwenden. Sie dürfen die Lizenz oder das Softwareprodukt nicht unterlizenzieren, zuweisen oder übertragen, es sei denn, dies ist in dieser EULA ausdrücklich vorgesehen.
    5. Eigentumsrechte

    Alle geistigen Eigentumsrechte an der Softwareprodukt- und Benutzerdokumentation sind Eigentum von PRIMEEXPERT oder seinen Lieferanten und gesetzlich geschützt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf internationales Urheberrecht, Geschäftsgeheimnis und Markenrecht sowie andere anwendbare Gesetze und internationale Vertragsbestimmungen. Sie dürfen keine Produktidentifikationen, Urheberrechtshinweise oder eigentumsrechtlichen Einschränkungen aus dem Softwareprodukt entfernen.
    6. Einschränkungen

    LICENSEE darf nicht:

    (i) Dekompilieren, Rückengineering, Zerlegen oder anderweitige Reduzierung der SOFTWARE auf eine menschliche, erkennbare Form.

    (ii) Miet-, Leasing-, Leih-, Übertragungs- oder anderweitige Übertragung von Rechten an die SOFTWARE.

    (iii) die SOFTWARE zu übersetzen, anzupassen, zu modifizieren oder abgeleitete Werke auf der Grundlage der SOFTWARE oder eines Teils davon zu erstellen.

    (iv) Kopien der SOFTWARE verteilen.

    v) elektronische Übertragung der SOFTWARE über ein Netzwerk, eine Telefonverbindung oder das Internet.

    (vi) Entfernen Sie alle eigentumsrechtlichen Hinweise oder Etiketten auf der SOFTWARE.

    (vii) Verwenden Sie die SOFTWARE, um Material oder geistiges Eigentum zu kodieren, zu reproduzieren oder zu kopieren, das Sie nicht kodieren, reproduzieren oder kopieren dürfen.
    7. Kündigung

    Dieser Lizenzvertrag ist bis zur Kündigung wirksam. PRIMEEXPERT kann diesen Lizenzvertrag kündigen, wenn LICENSEE die Bedingungen dieses Lizenzvertrags nicht einhält. In diesem Fall muss LICENSEE alle Kopien der SOFTWARE und aller ihrer Bestandteile vernichten. Alle Bestimmungen über das Eigentum, den Haftungsausschluss, die Haftungsbeschränkung und die allgemeinen Bestimmungen gelten auch nach Beendigung dieses Lizenzvertrags.
    8. Eigentum

    Die SOFTWARE ist lizenziert, NICHT verkauft. Der vorbenahe Lizenzvertrag gibt LICENSEE begrenzte Rechte zur Nutzung der SOFTWARE. Alle Rechte, Titel und Interessen, einschließlich aller Urheberrechte, an der SOFTWARE und alle Kopien, die LICENSEE hierin anfertigen darf, sind ausschließlich Eigentum von PRIMEEXPERT und/oder seinen Lieferanten und sind durch Urheberrechte, Marken- und Geschäftsgeheimnisgesetze und internationale Verträge geschützt. PRIMEEXPERT behält sich alle Rechte vor, die LICENSEE in diesem Lizenzvertrag nicht ausdrücklich gewährt werden.
    9. Haftungsausschluss

    AUF DIE MAXIMALE DEHNUNG VON APPLICABLE LAW, PRIMEEXPERT PROVIDE THE SOFTWARE PRODUCT AS IS AND WITH ALL FAULTS, AND HEREBY DISCLAIM ALL OTHER WARRANTIES AND CONDITIONS, EITHER EXPRESS, IMPLIED, OR STATUTORY, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, WARRANTIES OF TITLE AND NON- INFRINGEMENT, ANY IMPLIED WARRANTIES, DUTIES OR CONDITIONS OF Einige Staaten/Gerichtsbarkeiten erlauben keinen Ausschluss stillschweigender Gewährleistungen oder Einschränkungen der Dauer stillschweigender Gewährleistungen, so dass der oben genannte Haftungsausschluss möglicherweise nicht für Sie in seiner Gesamtheit gilt.
    10. Haftungsbeschränkung

    Ungeachtet etwaiger Schäden, die Ihnen entstehen könnten, ist die gesamte Haftung von PRIMEEXPERT und einem seiner Lieferanten im Rahmen einer Bestimmung dieser EULA und Ihr ausschließlicher Rechtsbehelf für alle vorstehenden Bestimmungen auf 5,00 US-Dollar beschränkt.

    IM GRÖßTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG DARF PRIMEEXPERT IN KEINEM FALL UND HAFTBAR FÜR FOLGESCHÄDEN, ZUFÄLLIGE, DIREKTE, INDIREKTE, BESONDERE, STRAFENDE ODER SONSTIGE SCHÄDEN (EINSCHLIEßLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN FÜR VERLUST VON GESCHÄFTSGEWINNEN, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN, VERLUST VON GESCHÄFTSINFORMATIONEN ODER ANDEREN FINANZIELLEN VERLUSTEN) SEIN, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN ODER DURCH DIE NUTZUNG ODER UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DER SOFTWARE VERURSACHT WERDEN, AUCH WENN PRIMEEXPERT AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. Einige Staaten/Gerichtsbarkeiten erlauben den Ausschluss oder die Beschränkung von VON SOLCHEN SCHÄDEN. Einige Staaten/Gerichtsbarkeiten erlauben den Ausschluss oder die Begrenzung von Neben- oder Folgeschäden nicht, so dass die obige Einschränkung oder der Ausschluss möglicherweise nicht für Sie gilt.
    11. Keine weiteren Garantien

    AUF DIE MAXIMALE DEHNUNG VON APPLICABLE LAW, MANUFACTURER AND ITS SUPPLIERS DISCLAIM WITH RESPECT TO THE SOFTWARE ALL OTHER WARRANTIES AND CONDITIONS, EITHER EXPRESS, IMPLIED OR STATUTORY, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO ANY (IF ANY) WARRANTIES OR CONDITIONS OF OR RELATED TO: TITLE, NON-INFRINGEMENT, MERCHANTABILITY, FITNESS DAS GESAMTE RISIKO, DAS SICH AUS DER NUTZUNG ODER LEISTUNG DER SOFTWARE UND ETWAIGER SUPPORT-SERVICES ERGIBT, VERBLEIBT BEI IHNEN. DIESE EINGESCHRÄNKTE GARANTIE GIBT IHNEN BESTIMMTE GESETZLICHE RECHTE. MÖGLICHERWEISE HABEN SIE ANDERE, DIE VON STAAT/GERICHTSBARKEIT ZU STAAT/GERICHTSBARKEIT VARIIEREN.
    12. Kapazität und Vertragsbefugnis

    Sie erklären, dass Sie in Ihrem Wohnsitzstaat das gesetzliche 1. Lebensjahr haben und gegebenenfalls von Ihrem Arbeitgeber ordnungsgemäß ermächtigt sind, diesen Vertrag abzuschließen.
    13. Vollständige Vereinbarung

    Dieser Lizenzvertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen LICENSEE und PRIMEEXPERT dar und ersetzt alle anderen vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen in Bezug auf die SOFTWARE. Wird eine Bestimmung dieses Vertrages für nichtig, ungültig oder unwirksam erachtet, so bleibt der Rest dieser Vereinbarung in Kraft.

Programmdetails