Flash Slideshow Gallery Maker 2.2

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 5.63 MB
‎Benutzerbewertung: 2.9/5 - ‎7 ‎Stimmen

Aleo Flash Slideshow Gallery Maker ist eine einfache und schnelle Möglichkeit, Flash-Fotogalerie, Video-Galerie, Foto-Diashow, Foto-Pan & Zoom Ken Burns Effekte, rotierende Flash-Banner zu machen. Es verfügt über eine Benutzeroberfläche im Assistentenstil und erfordert keine Adobe Flash Studio und Kenntnisse von Flash. Einfach zu bedienen. * Wizard-Stil-Benutzeroberfläche. * Keine Anforderung von Adobe Flash Studio, keine Anforderung an Flash-Kenntnisse. Machen Sie Flash-Galerie von Fotos, Videos, SWF-Dateien oder alle. * Mischen Sie Fotos, Videos, SWF-Dateien in der gleichen Diashow. * XML-Datei gesteuert. * Ändern Sie die Größe der Bilddatei und automatisch erstellen Miniaturbild. * Konvertieren Sie AVI, MPEG, MP4, ASF, WMV und andere Videos in Flash Video FLV. * Vollständig anpassbare Schnittstelle, einschließlich Größe, Farbe und mehr als 50 Optionen. * HTML-formatierter Text, der Schriftgröße, Farbe, Fläche und Hyperlinks unterstützen kann. * Unterstützung unbegrenzte Alben und unbegrenzte Fotos und Videos in einem Album. * Vollbildmodus. * Mehrere anpassbare Übergänge. * Pause Bildübergänge auf Maus-Rollover. Machen Sie rotierende Flash-Banner. * Wechseln Sie Fotos, Flash SWF-Dateien und Videos mit Zahlentasten. * Vollständig anpassbare Schaltflächen, einschließlich Schaltflächenfarbe, Rahmen, Zahlenschriftgröße, Schriftfarbe, Schriftfarbe und Rollover-Farbe. * Arbeiten Sie mit Aleo Flash Intro Banner Maker, und machen atemberaubende Flash rotierende Banner. * Fügen Sie Audio-Controller zum Flash-Banner. Machen Sie Foto-Pan & Zoom Ken Burns Effekte. * Fügen Sie Bewegung zu Ihrem Foto mit Zoomen, Schwenken und Fading-Effekte (Ken Burns Effects) . * Definieren Sie Ankerpunkte zu "walk through" das Bild, können Sie Transparenz-Alpha, Bildskala, Zeit der Pause, Zeit des Verschiebens zum nächsten Punkt, HTML-formatierten Text und Web-Link jedes Punktes definieren. * WYSIWYG Schnittstelle. Machen Sie Flash-Diashow. * Mischen Sie Fotos, Videos, SWF-Dateien in der gleichen Diashow.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 2.2 veröffentlicht auf 2011-12-15

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    Endbenutzer-Lizenzvertrag

    LESEN SIE CAREFULLY: Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ("EULA") ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen (entweder eine natürliche oder juristische Person) und Aleo Software. Durch die Installation, das Kopieren oder die anderweitige Nutzung der SOFTWARE erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser EULA einverstanden. Wenn Sie den Bedingungen dieser EULA nicht zustimmen, installieren oder verwenden Sie die SOFTWARE nicht.

    1. LIZENZERTEILUNG

    a) Bewertung
    Die SOFTWARE ist ein Shareware-Programm und wird dem Benutzer kostenlos zur Auswertung zur Verfügung gestellt. Der Zweck von Shareware-Software ist es, PC-Benutzer mit qualitativ hochwertigen Software auf einer "versuchen, bevor Sie kaufen" Basis, aber die Zahlung ist immer noch erforderlich für die weitere Verwendung des Produkts. Wenn Sie dieses Programm nützlich finden, müssen Sie eine Registrierungszahlung vornehmen (Details finden Sie in den Registrierungsanweisungen).

    b) Umverteilung der Bewertungskopie
    Wenn Sie SOFTWARE auf Evaluierungsbasis verwenden, sind Sie hiermit berechtigt, Kopien der EvaluierungsSOFTWARE nach Ihren Wünschen anzufertigen; genaue Kopien der ursprünglichen EvaluierungsSOFTWARE an jedermann weiterzugeben; und verteilen Sie die EvaluierungsSOFTWARE in ihrer unveränderten Form auf elektronischem Wege (Internet, BBS's, Shareware-Distributionsbibliotheken, CD-ROMs usw.). Sie dürfen keine Vertriebsgebühr für die Kopie oder Nutzung der EvaluierungsSOFTWARE selbst erheben, aber Sie können eine Vertriebsgebühr erheben, die in angemessenem Zusammenhang mit den Kosten steht, die Ihnen beim Verteilen der Evaluierungssoftware entstehen (z. B. Verpackung). Sie dürfen nicht in irgendeiner Weise darstellen, dass Sie die Software selbst verkaufen. Ihre Verbreitung der EvaluierungsSOFTWARE berechtigt Sie nicht zu einer Entschädigung durch Aleo Software.

    c) Registrierte Kopie
    Nachdem Sie die Lizenz für SOFTWARE erworben und die Datei erhalten haben, die die registrierte Kopie ermöglicht, sind Sie berechtigt, die SOFTWARE nur in den Speicher der Anzahl der Computer zu kopieren, die der Anzahl der erworbenen Lizenzen entspricht. Der Hauptbenutzer des Computers, auf dem jede lizenzierte Kopie der SOFTWARE installiert ist, kann eine zweite Kopie für seine ausschließliche Verwendung auf einem tragbaren Computer erstellen. Unter keinen anderen Umständen darf die SOFTWARE gleichzeitig auf mehr als der Anzahl der Computer betrieben werden, für die Sie eine separate Lizenzgebühr bezahlt haben. Sie dürfen die SOFTWARE nicht ganz oder teilweise duplizieren, es sei denn, Sie dürfen eine Kopie der SOFTWARE zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken anfertigen. Sie können diese Lizenz jederzeit kündigen, indem Sie das Original und alle Kopien der SOFTWARE in welcher Form auch immer zerstören. Sie können alle Ihre Rechte im Rahmen dieser EULA dauerhaft übertragen, sofern Sie alle Kopien der SOFTWARE (einschließlich Kopien aller früheren Versionen, wenn die SOFTWARE ein Upgrade ist) übertragen und keine rechte Rechte beibehalten, und der Empfänger stimmt den Bedingungen dieser EULA zu.

    2. EINSCHRÄNKUNGEN
    Verbot von Reverse Engineering, Dekompilierung und Demontage. Sie dürfen die mit der Software erstellten SOFTWARE und SWF MOVIES nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, es sei denn und nur in dem Umfang, in dem diese Aktivitäten ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich nach geltendem Recht zulässig sind. Sie dürfen die SWF-Filme, GIF-Bilder und AVI-Videos, die mit der SOFTWARE erstellt wurden, nicht in einer Software oder Anwendung verpacken und weiterverbreiten. Die mitihm bebilderten Ressourcendateien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf SWF-Dateien und Bilddateien, können nur mit der SOFTWARE verwendet werden. Sie dürfen die SOFTWARE nicht vermieten, vermieten oder verleihen. Sie können alle Ihre Rechte im Rahmen dieser EULA dauerhaft übertragen, sofern der Empfänger den Bedingungen dieser EULA zustimmt.

    3. KÜNDIGUNG
    Unbeschadet anderer Rechte kann Aleo Software diese EULA kündigen, wenn Sie die Bedingungen dieser EULA nicht einhalten. In diesem Fall müssen Sie alle Kopien der SOFTWARE vernichten.

    4. COPYRIGHT
    Die SOFTWARE ist Eigentum von Aleo Software und durch internationale Urheberrechtsgesetze und internationale Vertragsbestimmungen geschützt. Sie dürfen die der SOFTWARE beigefügten Materialien (falls vorhanden) weder kopieren noch Kopien der Benutzerdokumentation drucken, die online oder elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Sie dürfen die bereitgestellten Registrierungscodes weder auf Papier noch elektronisch weiterverteilen.

    5. CREDITS
    Der FLV-Verarbeitungsmotor ffmpeg ist unter der LGPL lizenziert. http://ffmpeg.mplayerhq.hu
    LGPL: http://www.gnu.org/copyleft/lesser.html

    6. BEGRENZTE GARANTIE
    DAS PROGRAMM IST PROVIDED "AS IS" OHNE GARANTIE EINES KIND, ENTWEDER EXPRESS ODER IMPLIED, INCLUDING, ABER NICHT ZU WARRANTIEN VON MERCHANTABILITY ODER FITNESS FÜR EINE PARTICULAR PURPOSE. IN KEINEM EREIGNIS WERDEN DER AUTHOR ODER AUTHORS FÜR ALLE DAMAGES, EINSCHLIEßLICH ZUFÄLLIGER ODER FOLGESCHÄDEN, DIE AUS DER NUTZUNG DES PROGRAMMS ENTSTEHEN, AUCH WENN SIE VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN BERATEN WERDEN. SIE ERKENNEN AN, DASS SIE DIESE LIZENZ, VERSTEHEN IT UND ZU DEN AUF DEN BEDINGUNGEN ALS DIE COMPLETE UND EXKLUSIVE ERKLÄRUNG DER VEREINBARUNG ZWISCHEN DEN USA, SUPERSEDING ANY PROPOSAL OR PRIOR AGREEMENT, ORAL OR WRITTEN, AND ANY OTHER COMMUNICATIONS BETWEEN US RELATING TO THE SUBJECT MATTER OF THIS LICENSE.

    7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
    IN NO EVENT SHALL Aleo Software OR ITS SUPPLIERS BE LIABLE TO YOU FOR ANY CONSEQUENTIAL, SPECIAL, INCIDENTAL, OR INDIRECT DAMAGES OF ANY KIND ARISING OUT OF THE DELIVERY, PERFORMANCE, OR USE OF THE SOFTWARE, EVEN IF Aleo Software HAS BEEN ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGES. ALLE RECHTLICHEN FRAGE SOLLTE VON DEM GERICHT DURCH DEN SOFTWARE-ERSTELLER ANGEGEBEN BEURTEILT WERDEN.

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