Feet and Inches Calculator 1.0.61

Lizenz: kostenlos ‎Dateigröße: 1.04 MB
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Absolut der beste und einfachste, Füße und Zoll (Architektur) Rechner zu verwenden. Der Fuß- und Zollrechner akzeptiert alle gängigen Fuß- und Zolleingabetypen. Die einfache Schnittstelle macht es extrem einfach zu bedienen. Der Rechner kann an Ihrem Task-Tray geschlossen werden, so dass es immer an Ihren Fingerspitzen und bereit ist zu bedienen. Die Einheiten, die angezeigt werden können, sind: Füße und Zoll, Dezimalzoll, Dezimalfüße und Millimeter. Dieser Fuß- und Zollrechner hat die Fähigkeit, im kompakten Modus zu laufen und akzeptiert alle Eingänge (einschließlich der Fuß- und Zoll-Designatoren) vom Numpad, die es extrem einfach zu bedienen machen.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.0.61 veröffentlicht auf 2006-01-11
    Feste Multiplikation von metrischen Einheiten, Hinzugefügt alternative Füße und Zoll-Eingabe.

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

FINCH FEET AND INCHES CALCULATOR CLICK-WRAP LICENSE AGREEMENT IMPORTANT - READ CAREFULLY: Diese FINCH FEET AND INCHES CALCULATOR Click-Wrap License Agreement ("Agreement") ist ein rechtlicher Vertrag zwischen Ihnen (entweder eine Einzelperson oder eine einzelne Geschäftseinheit, im Folgenden als "Lizenznehmer") und STRINGER DESIGN ("Vereinbarung") ist ein rechtlicher Vertrag zwischen Ihnen (entweder eine Einzelperson oder eine einzelne Geschäftseinheit, im Folgenden als "Lizenznehmer") und STRINGER DESIGN ("SD") bezeichnet. Der Begriff "Software" enthält auch alle gelieferten Korrekturen, Fehlerbehebungen, Erweiterungen, Updates oder andere Modifikationen, die von SD erstellt und bereitgestellt werden, sowie alle Benutzerhandbücher oder andere Dokumentationen, die von SD in Verbindung mit der Software FINCH FEET AND INCHES CALCULATOR bereitgestellt werden. DURCH ANKLICKEN DER "ACCEPT" BUTTON BELOW ODER DURCH HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN ODER ANDERWEITIGE NUTZUNG DER SOFTWARE ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG EINVERSTANDEN. WENN SIE DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT ZUSTIMMEN, LADEN SIE DIE SOFTWARE NICHT HERUNTER, INSTALLIEREN ODER VERWENDEN SIE SIE NICHT. 1. LIZENZTERMS a. Lizenzerteilung. Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer dem Lizenznehmer gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung eine unbefristete, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software. b. Autorisierte Verwendung. Der Lizenznehmer darf die Software zu einem bestimmten Zeitpunkt nur auf einem einzigen Computer verwenden. c. Nutzungsbeschränkungen. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, die Software nur für das eigene Unternehmen der Lizenznehmer zu verwenden. Ohne den Erwerb zusätzlicher Lizenzen darf der Lizenznehmer (i) keinem Mutterunternehmen, Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen oder Dritten erlauben, die Software zu nutzen, (ii) die Daten einer anderen Partei zu verarbeiten, (iii) die Software im Betrieb eines Servicebüros zu nutzen oder (iv) jederzeit den Fernzugriff auf die Software auf irgendeine Weise zuzulassen. d. Kopien. Der Lizenznehmer, nur um die Nutzung der Software zu ermöglichen, kann eine Archivkopie der Software anfertigen, vorausgesetzt, dass die Kopie das Urheberrecht der Lizenzgeber und alle anderen Eigentumshinweise enthält. Der Lizenznehmer hat kein anderes Recht, die Software ganz oder teilweise zu kopieren. Jede Kopie der Software, die vom Lizenznehmer erstellt wurde, ist ausschließliches Eigentum des Lizenzgebers. e. Änderungen; Reverse Engineering. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass nur der Lizenzgeber das Recht hat, die Software zu ändern, zu warten, zu verbessern oder anderweitig zu modifizieren. Der Lizenznehmer darf die Software nicht disassemblieren, dekompilieren oder zurückentwickeln. Der Lizenznehmer darf dritten Nichtzulassen oder helfen, die Software zu zerlegen, zu dekompilieren oder zurückzuentwickeln. f. Wesentliche Geschäftsbedingungen. Der Lizenznehmer stimmt ausdrücklich zu, dass jede der Geschäftsbedingungen dieses Abschnitts 1 wesentlich ist und dass die Nichteinhaltung dieser Geschäftsbedingungen durch den Lizenznehmer einen ausreichenden Grund für den Lizenzgeber darstellt, diese Vereinbarung zu kündigen. Das Vorhandensein dieses Unterabschnitts 1.f ist für die Bestimmung der Wesentlichkeit einer anderen Bestimmung oder eines Verstoßes gegen diese Vereinbarung durch eine der Vertragsparteien nicht relevant. G. Vorbehalten der Rechte. Der Lizenzgeber behält sich hiermit alle Rechte vor, die in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich und ausdrücklich gewährt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Recht des Lizenzgebers, die Software an Dritte zu lizenzieren. 2. INTELLECTUAL PROPERTY RECHTE a. Titel. Lizenznehmer und Lizenzgeber stimmen zu, dass der Lizenzgeber alle Eigentumsrechte besitzt, einschließlich Patent-, Urheberrechts-, Geschäftsgeheimnis-, Marken- und andere Eigentumsrechte, in und an der Software sowie alle Korrekturen, Fehlerbehebungen, Verbesserungen, Updates oder andere Änderungen, einschließlich benutzerdefinierter Änderungen, an der Software, unabhängig davon, ob sie vom Lizenzgeber oder dritten Vorgenommen enthatoren vorgenommen wurden. b. Übertragungen. Unter keinen Umständen darf der Lizenznehmer die Software oder eine Kopie davon ganz oder teilweise ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers verkaufen, lizenzieren, veröffentlichen, anzeigen, verteilen oder anderweitig an Dritte übertragen. 3. GARANTIE; DISCLAIMER OF WARRANTIES a. Garantie. Der Lizenzgeber garantiert dem Lizenznehmer, dass die Software für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen nach dem Herunterladen und Installieren der Software im Wesentlichen den sDs entsprechen wird und dann die aktuellen Spezifikationen für die Software. b. Haftungsausschluss. SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH HIERIN DARGELEGT, GIBT ES KEINE ANDEREN GARANTIEN JEGLICHER ART, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIEßLICH, ABER NICHT LIMITED TO, WARRANTIES AS TO TITLE ODER INFRINGEMENT OF THIRD-PARTY RIGHTS, MERCHANTABILITY OR FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. DIE SOFTWARE, DOKUMENTATION UND ANDERE DATEIEN SIND PROVIDED "AS IS." SD UND ITS SUPPLIERS NICHT UND KÖNNEN NICHT DIE PERFORMANCE ODER ERGEBNISSE SIE KÖNNEN DURCH DIE NUTZUNG DER SOFTWARE ERHALTEN. Einige Rechtsordnungen erlauben den Ausschluss stillschweigender Garantien nicht, so dass der obige Ausschluss möglicherweise nicht für den Lizenznehmer gilt. Diese Garantie gibt dem Lizenznehmer spezifische rechte Rechte, und der Lizenznehmer kann auch andere rechte haben, die von Gerichtsbarkeit zu Gerichtsbarkeit variieren. 4. LIMITATION OF LIABILITY a. IN NO EVENT WILL SD BE LIABLE TO LICENSEE OR ANY THIRD PARTY FOR INDIRECT, SPECIAL, INCIDENTAL, CONSEQUENTIAL, EXEMPLARY OR OTHER SIMILAR DAMAGES, INCLUDING LOST PROFITS, ARISING FROM THE USE OF OR INABILITY TO USE THE SOFTWARE OR FROM ANY BREACH OF WARRANTY, EVEN IF SD HAS BEEN ADVISED OF THE POSSIBILITY OF IN NO EVENT SHALL SDS TOTAL LIABILITY TO LICENSEE EXCEED THE AMOUNT LICENSEE PAID IN LICENSE FEES FOR THE RIGHT TO USE A SINGLE COPY OF THE SOFTWARE. 5. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN a. Änderungen. Keine Änderung oder Verzicht auf diese Vereinbarung oder irgendwelche Bestimmungen sind verbindlich, es sei denn, schriftlich und von den Parteien unterzeichnet. b. Geltendes Recht/Ort/Gerichtsbarkeit. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates Washington und wird nach den Gesetzen des Staates Washington ausgelegt, ohne Rücksicht auf die Wahl der Rechtsvorschriften. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausdrücklich ausgeschlossen. Gerichtsstand und Gerichtsbarkeit sind nur im Bundesstaat Washington angemessen und jede Partei stimmt dieser ausschließlichen und persönlichen Gerichtsbarkeit und dem Gerichtsstand hiermit zu. c. Kündigung. Unbeschadet anderer Rechte kann SD diesen Vertrag kündigen, wenn der Lizenznehmer die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhält. In diesem Fall muss der Lizenznehmer alle Kopien der Software vernichten. d. Severability. Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist, sind die Bestimmungen dieser Vereinbarung abtrennbar, und wenn eine oder mehrere dieser Bestimmungen als ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar, ganz oder teilweise, wird die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile dieser Vereinbarung in keiner Weise dadurch berührt und ist jedoch zwischen den Parteien verbindlich. Eine solche ungültige, rechtswidrige oder nicht durchsetzbare Bestimmung oder ein Teil davon wird so geändert und ausgelegt, dass die Ziele dieser Bestimmung oder eines Teils davon im Rahmen des anwendbaren Rechts am besten erreicht werden. e. Vollständige Vereinbarung. Die Parteien vereinbaren, dass diese Vereinbarung die vollständige und ausschließliche Erklärung der Vereinbarung zwischen den Parteien ist, die alle vorherigen Vorschläge, Vereinbarungen und alle anderen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand ersetzt und zusammenführt. f. Verzicht. Jegliche, entweder ausdrückliche oder stillschweigende, von einer der Parteien ausgesprochene, von der anderen Partei bei der Einhaltung und Erfüllung einer der hierin festgelegten Bedingungen und/oder Pflichtenbündnisse ist nicht als Verzicht auf einen späteren oder sonstigen Zahlungsverzug ausgelegt. G. Lesen und Verstehen. Der Lizenznehmer erkennt hiermit an, dass er diese Vereinbarung gelesen hat und versteht und erklärt sich damit einverstanden, an seine Bedingungen gebunden zu sein. h. Überschriften. Die Überschriften zu den Abschnitten und Unterabschnitten dieses Abkommens sind lediglich aus Gründen der Nachweise enthalten und berühren nicht die Bedeutung der darin enthaltenen Sprache.