Feed Writer RSS-Editor 2.8.1

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 25.02 MB
‎Benutzerbewertung: 2.1/5 - ‎8 ‎Stimmen

Feed Writer ist ein professioneller RSS-Editor für die einfache und komfortable Erstellung von RSS-Feeds. Es unterstützt alle RSS-Formate wie RSS 0.91, RSS 0.92, RSS 2.0, Atom und sogar Podcasts (z.B. für iTunes). Feed Writer bietet auch vollständige UTF-8-Kompatibilität, die das Erstellen von Feeds mit nicht-lateinischem Text wie Kyrillisch, Polnisch oder Chinesisch ermöglicht. Feed-Elemente können entweder mit dem eingebauten Quellcode-Editor oder einem komfortablen WYSIWYG-Editor bearbeitet werden. Die integrierten Vorschau- und Validierungsfunktionen helfen Ihnen, die Kontrolle über Ihre Projekte zu behalten. Der eingebaute FTP-Client, der Ihre Feeds automatisch online veröffentlicht, unterstützt auch das sichere SFTP/SSH-Protokoll. Die leistungsstarke Projektverwaltungsfunktion ermöglicht es Ihnen, mehrere Feeds aus verschiedenen Quellen (lokal, Web, FTP) zu öffnen und zu warten und Elemente zwischen diesen Feeds auszutauschen. Das Projektmanagement deckt auch die Handhabung von Gehäusen wie Audio-, Video- oder Bilddateien ab, die in Ihre Feeds aufgenommen werden können.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 2.8.1 veröffentlicht auf 2013-03-15
    Projektverwaltung, Vorlagenverwaltung, Unterstützung für RSS und Atom, mehrere Feeds können gleichzeitig geöffnet und bearbeitet werden
  • Version 2.1.0 veröffentlicht auf 2010-05-27
    Projektverwaltung, Untersttzung fr RSS und Atom, mehrere Feeds knnen gleichzeitig geffnet werden

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

NACHFOLGEND SIND DIE VERTRAGSBEDINGUNGEN FüR DIE BENUTZUNG UND DEN ERWERB VON SOFTWARE DER MIRABYTE GMBH & CO. KG DURCH SIE, DEN ENDBENUTZER (LIZENZNEHMER BZW. KUNDEN), AUFGEFüHRT. SIE MüSSEN DIESEN BESTIMMUNGEN ZUSTIMMEN, BEVOR SIE DAS PRODUKT INSTALLIEREN UND BENUTZEN KöNNEN. BENUTZEN SIE BITTE DIE NACH-UNTEN-TASTE ODER DEN SCROLLBALKEN AUF DER RECHTEN SEITE, UM DEN ALLE TEXT LESEN ZU KöNNEN! ENDBENUTZERLIZENZVEREINBARUNG (EULA) Nr. 1. Gegenstand des Vertragses. Gegenstand des Vertragses sind das auf dem Datenträger es Softwareprogramm, die auf dem Datenträger sanleitung und sonstiges zugehöriges schriftliches und oder digitales Material, Bedienung nicht anders gekennzeichnet. Sofern kein Datenträger für die Auslieferung verwendet wird (ESD - Elektronische Software Distribution), sind das komplette Download-Paket sowie alle Begleitdokumente Gegenstand dieses Vertrags. Im folgenden wird der Vertragsgegenstand als "SOFTWAREPRODUKT" bezeichnet. Sie erhalten mit dem Erwerb des Produktes nur Eigentum an dem körperlichen Datenträger, auf dem SOFTWAREPRODUKT aufgezeichnet ist, sofern ein solcher Datenträger an Sie abgegeben. Ein Erwerb von Rechten an dem SOFTWAREPRODUKT selbst ist nicht damit verbunden. Dies vergoldet auch dann, wenn Sie das SOFTWAREPRODUKT ohne Datenträger in digitalerer Form bezogen über das Internet oder ein anderer Kanal anderer Kanal hat (ESD- bzw. Download-Version) oder Sie das SOFTWAREPRODUKT im Bundle mit einem anderen Produkt erhalten haben (OEM-Version). Das SOFTWAREPRODUKT ist urheberrechtlich und marken-/titelschutzrechtlich geschützt. Die nicht unmittelbar in das SOFTWAREPRODUKT integriert ist (z.B, Shareware, Freeware und Demos), unterliegen diese Lizenzgesonderten, welche Sie bei der Installation dieser Software angezeigt werden. Nr. 2. Umfang der Benutzung. Die mirabyte GmbH & Co. KG (im folgenden als "mirabyte" bezeichnet) gewährtE für die Dauer dieses Vertragses das einfache, nicht nure und persönliche Recht (im folgenden auch als "lizenz" bezeichnet), die beiliegende Kopie des SOFTWAREPRODUKTES auf einem einzelnen Computer zu einzelnen. Sie darf eine Kopie des Datenträgers auf einem beliebigen Medium anfertigen, welche ausschließlich für Zwecke der Datensicherung bestimmt ist. Eine weitergehende Nutzung und Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig. Der Originaldatenträger oder das Download-Paket und die Sicherungskopie müssen an einem sicheren Ort. Verschenken, Vermieten und Verleih des SOFTWAREPRODUKTES sind ausdrücklich untersagt. Sie sind nicht berechtigt, Ihre Rechte aus diesem Vertrag an dem SOFTWAREPRODUKT an dritte zu übertragen (Weiterverkauf). Wenn Sie mehrere Lizenzen des SOFTWAREPRODUKTES bezogen haben, ist Sie entweder eine entsprechende Zahl an Original-Datenträgern bzw. Lizenzschlüsseln übergeben oder Sie haben eine Lizenzurkunde erhalten, welche die Anzahl der erlaubten Installationen dokumentiert. - In jedem Fall sind die Zusatzlizenzen wie eine normale Lizenz des SOFTWAREPRODUKTES zu behandeln. Es sind keine erweiterten Nutzungsrechte. Bei SOFTWAREPRODUKTE die Bestandteile enthalten, welche ausdrücklich für die Weitergabe an Dritte vorgesehen sind (Laufzeitlizenzen oder sog. "Redistributables"), liegt in Form eines gesonderten Dokuments, der Produkt oder Beschreibung der Onlinehilfe eine genaue Beschreibung über den Umfang und die Kunst der Produktbeschreibung oder der Onlinehilfe eine genaue Beschreibung über den Umfang und die Kunst der gestatteten Weitergabe dieses Programmbestandteile des SOFTWAREPRODUKTES bei. Diese Beschreibung ist dann zusätzliche zusätzliche Vertrags dieses Vertrags. Nr. 3. Besondere Beschränkungen. Dem Lizenznehmer ist untersagt, - das SOFTWAREPRODUKT und schriftliches Material ein Dritte zu übergeben oder zu machen .Eine Ausnahme stellt sich hier ein sog. Test- oder Sharewareversion des SOFTWAREPRODUKTES dar (entsprechend gekennzeichnet), welche für die kostenlose Weitergabe ist. Dies schließt auch die Weitergabe auf Heft-CD-ROMs von Zeitschriften oder in Download-Archiven im Internet ein.), - das SOFTWAREPRODUKT abändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu decompilieren oder zu disassemblieren, von dem SOFTWAREPRODUKT abgeänderte Werke zu erstellen (außer für den Gebrauch eigenen rahmen der von dem SOFTWAREPRODUKT zur Verfügung gestellte Möglichkeiten), Copyrightvermerke oder Marken- und Markenzeichen zu verändern zu ändern, - das Begleitmaterial zu ändern, abändern, zu vervielfältigen oder von schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen, Copyrightvermerke oder Markenzeichen zu ändern oder zu entfernen. Nr. 4. Gewährleistung, Zusicherungen. Das SOFTWAREPRODUKT wird entsprechend dem Stand der aktuellen Entwicklung geliefert und von mirabyte vor der Auslieferung umfangreichen Tests und Qualitätssicherungsmaßnahmen. mirabyte innerhalb von 30 Tagen ab dem Kaufdatum kostenlos Ersatz a) für defekte Datenträger, sofern hierfür kein Vertriebspartner zuständig ist b) für den Fall, dass das SOFTWAREPRODUKT im Sinne der mitgelieferten grundsätzliche Beschreibung nicht brauchbar ist. Ist mirabyte nicht in der Lage, die Gewährleistung zu erbringen, haben beide Seiten das Recht, Erstattung unter des Erwerbspreises an den Lizenznehmer den Vertrag rückgängig zu machen. In Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen und ähnliche Schriften enthaltene Angaben nur Beschreibungen dar und keine zu sichern von Eigenschaften. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Dies vergoldet auch für Preisangaben oder Angaben zur Freigabe von Ergänzungen und Erweiterungen. Nr. 5. Haftung. Die Verantwortung für die Auswahl und die Folgen der Nutzung des SOFTWAREPRODUKTES und der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt der Lizenznehmer. Eine Haftung für Schäden jeglicher Kunst uneingeschränkt (einschäden sind Schäden ausem Gewinn, Verlust von geschäftlichen Informationen oder aus anderem finanziellen Verlust), die wegen der Benutzung dieser Produkte, oder der Unfähigkeit, dieses Produkt zu nehmen, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Ausschluss vergoldet nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf Seiten von mirabyte wurden. Auch Ansprüche bleiben, die auf unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften zur Produkthaftung, unberührt. Nr. 6. Haftungshöhe. Die Höhe der Haftung ist in jedem Fall auf der Höhe des tatsächlich bezahlten bezahlten Kaufpreises. Nr. 7. Datenschutz. Hinweis edelstein. Nr. 33 BDSG: Die Kundendaten werden gespeichert. Die Kundendaten werden aber nicht an Dritte saniert oder für andere Zwecke verwendet. Im Rahmen von im SOFTWAREPRODUKT integriert Update- und Aktualisierungs-Mechanismen werden Daten an mirabyte übertragen. Diese Daten enthalten aber keine Personen-bezogenen Daten. Es werden ausschließlichDaten übermittelt, die für die Bereitstellung der Online-Funktionalität und zur Unterstützung von Unterstützung erforderlich sind (Produkt-Id, Versionsnummer, Fehlercodes, relevante Hard- u. Softwaremerkmale und bei lizenzierten Produkten auch der Lizenzschlüssel). Die erfassten Daten dienen nur dem Zweck der Bereitstellung von Updates durch das SOFTWAREPRODUKT und zur Verbesserung des SOFTWAREPRODUKTES. Die Daten werden, sobald sie nicht mehr erforderlich sind, von mirabyte gelöscht. Nr. 8. Zahlung. Das SOFTWAREPRODUKT direkt über mirabyte bezogen wurde, beginnt das in diesem Vertrag zugestandenerecht Nutzungs für das SOFTWAREPRODUKT erst mit der vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages. Rechnungen sind, falls nicht anders gekennzeichnet, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig; Nach Firstablauf kommt der Kunde in Zahlungsverzug und hat den Rechnungsbetrag mit 7% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank gemäß ' 1 Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) zu verzinsen. Nr. 9. Händler und Wiederverkäufer. An Händler liefert mirabyte das SOFTWAREPRODUKT ausschließlich zum Zwecke des Weitervertriebs im eigenen Namen und aumirabyte das SOFTWAREPRODUKT ausschließlich zum Zwecke des Weitervertriebs im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an den Endkunden. Inder räumt mirabyte dem Händler das Recht ein, dem Produkt des SOFTWAREPRODUKT zu dem oben beschriebenen Nutzungsumfang zu überlassen. Hierfür ist aber eine gesonderte Vereinbarung zwischen mirabyte und dem Händler erforderlich. Nr. 10. Rückgaberecht und Gerichtsstand. Prinzipiell besteht bis zu 14 Tagen nach Bestellung (Datum des Poststempels bzw. der Rechnung) des SOFTWAREPRODUKTES die Möglichkeit der Rückgabe unter Erstattung des Kaufpreises. Nach Öffnen des versiegelten Datenträgers bzw. Installation oder Nutzung auf dem Computer ist ein Umtausch- und Rückgaberecht ausgeschlossen, weil für die Lizenznehmer dann Möglichkeit mehr besteht, zu beweisen keine Kopie des SOFTWAREPRODUKTES zu nutzen. Das gleiche vergoldet auch für den Bezug von Software ohne Datenträger (ESD- bzw. Download-Version) - hier erlischt das Rückgaberecht mit dem Auslieferung des Downloads bzw. des Lizenzschlüssels an den Lizenznehmer. Gerichtsstand ist Hamm. Es vergoldet das Recht der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union. Nr. 11. Sonstiges. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller Wirksamkeiten sonstige oder Vereinbarungen nicht berührt. Unwirksame oder fehlende Klauseln sind durch wirksame Klauseln, die dem gewollen Endes am nächsten, hilfsweise durch entsprechende gesetzliche Regelungen, zu ersetzen. Hamm, im Juni 2011