EventReporter 8.0

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 10.29 MB
‎Benutzerbewertung: 5.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

Überwachen Sie automatisch Ihre Windows NT/2000/XP-Ereignisprotokolle. Erkennen Sie Sicherheitskompromisse und Hard- oder Softwarefehler, bevor sie schaden. Integriert Windows-Systeme in UNIX-basierte Verwaltungssysteme. EventReporter überwacht kontinuierlich die Windows-Ereignisprotokolle und leitet neue Ereignisse entweder an einen E-Mail-Empfänger oder einen Syslog-Server weiter.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 8.0 veröffentlicht auf 2005-09-05

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    EventReporter
    Version 7.0 Endgültige Version
    Endbenutzer-Lizenzvertrag
    2005-04-11
    Diese Binärcodelizenz ("Lizenz") enthält Rechte und Einschränkungen im Zusammenhang mit der Nutzung der begleitenden Software und Dokumentation ("Software"). Lesen Sie die Lizenz sorgfältig durch, bevor Sie die Software installieren. Mit der Installation der Software erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Lizenz einverstanden.

    1. Begrenzte Lizenzerteilung
    Adiscon gewährt Ihnen eine nicht-exklusive Lizenz zur kostenlosen Nutzung der Software für 30 Tage, um zu beurteilen, ob eine kommerzielle Lizenz von EventReporter erworben werden soll. Nach Ablauf dieses Zeitraums müssen Benutzer ordnungsgemäße Lizenzen erwerben, wenn Sie sie weiterhin verwenden.

    2. Urheberrecht
    Die Software ist vertraulich urheberrechtlich geschützte Informationen der Adiscon GmbH, Deutschland. Sie dürfen die Software nicht ändern, dekompilieren, disassemblieren, entschlüsseln, extrahieren oder anderweitig zurückentwickeln. Die Software darf weder ganz noch teilweise geleast, zugewiesen oder unterlizenziert werden. Für jeden Computer, der von EventReporter überwacht wird (d. h. der EventReporter-Dienst ist auf installiert), ist eine separate Lizenz erforderlich.

    3. Marken und Logos
    EventReporter ist eine Marke von Adiscon. Windows ist eine eingetragene Marke der Microsoft Corporation. Alle anderen Marken und Dienstleistungsmarken sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber.

    4. Evaluierungszeitraum
    Das Produkt kommt mit einem kostenlosen 30-Tage-Evaluierungszeitraum. Wir empfehlen allen Kunden dringend, die System- und Umwelttauglichkeit der Produkte während des Evaluierungszeitraums zu bewerten. Der Kunde verpflichtet sich, das Produkt erst auf Produktionssystemen zu installieren, wenn es auf ähnlichen Testsystemen akzeptabel ist.

    5. Produkt-Editionen
    Eine bestimmte Edition des EventReporter-Produkts wird lizenziert. Es darf nur die lizenzierte, speziell lizenzierte Version verwendet werden. Wenn z. B. ein EventReporter Basic-Editon lizenziert ist, können Funktionen der Professional-Edition nicht verwendet werden. Die Lizenzschlüssel unterscheiden sich auch technisch, d. h. ein Lizenzschlüssel der Basic Edition unterscheidet sich technisch von einem Professional Edition-Lizenzschlüssel. Daher kann ein Basic Edition-Lizenzschlüssel nicht verwendet werden, um Professional-Funktionen freizuschalten.

    6. Haftungsausschluss
    Die Software wird "AS IS," ohne jegliche Garantie zur Verfügung gestellt. ALLE EXPRESS ODER IMPLIED REPRESENTATIONEN UND WARRANTIES, INCLUDING ANY IMPLIED WARRANTY OF MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE OR NON-INFRINGEMENT, ARE HEREBY EXCLUDED.

    7. Haftungsbeschränkung
    ADISCON SHALL NOT BE LIABLE FOR ANY DAMAGES SUFFERED BY YOU OR ANY THIRD PARTY AS A RESULT OF USING OR DISTRIBUTING SOFTWARE. IN NO EVENT WILL ADISCON BE LIABLE FOR ANY LOST REVENUE, PROFIT OR DATA, OR FOR DIRECT, INDIRECT, SPECIAL, CONSEQUENTIAL, INCIDENTAL OR PUNITIVE DAMAGES, HOWEVER CAUSED AND REGARDLESS OF THE THEORY OF LIABILITY, ARISING OUT OF THE USE OF OR INABILITY TO USE SOFTWARE, EVEN IF ADISCON HAS BEEN ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGES. ES LIEGT IN DER VERANTWORTUNG DER KUNDEN, DEN EVALUIERUNGSZEITRAUM ZU NUTZEN, UM SICHERZUSTELLEN, DASS DAS PRODUKT PROBLEMLOS IN DER KUNDENUMGEBUNG AUSGEFÜHRT WERDEN KANN.

    8. Severability
    Der Benutzer muss das gesamte Risiko der Nutzung des Programms übernehmen. IN NO EVENT WILL ADISCON BE LIABLE FOR ANY DAMAGES IN EXCESS OF THE AMOUNT ADISCON RECEIVED FROM YOU FOR A LICENSE TO THE SOFTWARE, EVEN IF ADISCON SHALL HAVE BEEN INFORMED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGES, OR FOR ANY CLAIM BY ANY OTHER PARTY.

    9. Kündigung
    Die Lizenz wird automatisch beendet, wenn Sie die hier beschriebenen Einschränkungen nicht einhalten. Bei Beendigung müssen Sie alle Kopien der Software vernichten.

    10. Geltendes Recht
    Alle Maßnahmen im Zusammenhang mit dieser Lizenz unterliegen deutschem Recht. Es wird keine Rechtswahl regelungsbestimmt für eine Gerichtsbarkeit gelten.

    11. Aktivitäten mit hohem Risiko
    Die Software ist nicht fehlertolerant und nicht für den Einsatz oder den Weiterverkauf als Online-Kontrollgeräte in explosionsgefährdeten Umgebungen konzipiert, hergestellt oder bestimmt, die eine ausfallsichere Leistung erfordern, z. B. beim Betrieb von Nuklearanlagen, Flugsicherungs- oder Kommunikationssystemen, Flugsicherung, direkten lebenserhaltenden Maschinen oder Waffensystemen, bei denen der Ausfall der Software direkt zum Tod, zu Personenschäden oder schweren physischen oder ökologischen Schäden führen kann ("High Risk quot;Aktivitäten&;). Adiscon lehnt ausdrücklich jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung der Eignung für Aktivitäten mit hohem Risiko ab.

    12. Salvatorische Klausel
    Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung für nichtig oder nicht durchsetzbar oder gegen deutsches Recht verstoßen, so wird sie von dieser Vereinbarung getrennt und berührt nicht die übrigen Bestimmungen. Anstelle dieser Bestimmung sollte eine ähnliche Bestimmung verwendet werden, die von niedrig akzeptiert wird.

Programmdetails