esdaS's Ringtone-Launcher for Smartphones 4.0.2.2

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 6.15 MB
‎Benutzerbewertung: 3.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

Smartphones gibt Ihnen die Möglichkeit, die gespeicherten Soundfiles (MP3, Wave und Midi) schnell zu etablieren, da Glocken- und Kommunikationstöne das Software-Tool auf DemS-Ringtone-Launcher für Smartphones von Windows mobile esdaS. Daher können Sie die Klingel- und Benachrichtigungstöne an jeder beliebigen Speicherposition absetzen und zuordnen. Um das Loft zu minimieren, kommt das interne Loft sowohl für diese als auch für die Smartcard in Respekt. Sie haben jetzt den Vorteil bei diesem Tool: - Zugriff auf alle Ebenen des Dateisystems rund um Glocke und Kommunikation Töne wählt; - Evakuierung aller Glocken- und Kommunikationstöne auf dem innen verschraubten Loft oder auf der Smartcard; - Zuweisung von Glockentönen auch für Outlook-Kontakte; - Die Zuweisung von Kommunikationstönen für Windows mobile Wecker; - Zuweisung von Kommunikationstönen für den Samsung Today 2 Wecker auf Samsung Windows Mobile Smartphones; - Glockenprofile für die Haltungen - und vibrieren verfügbar normal, leise; - Glockenprofil in der Regel anpassungsfähig; - System- und Anruflautstärke einstellbar; - Optimiert mobile 6.1 für die Verwendung unter Windows auf dem Samsung SGH i900 Omnia;

VERSIONSVERLAUF

  • Version 4.0.2.2 veröffentlicht auf 2010-02-27
    - Fehlerbereinung;
  • Version 3.0.2.7 veröffentlicht auf 2009-09-28

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

Lizenzvertrag fr Endbenutzer - Deutsche Fassung - fr 1 Computer BITTE SENDEN SIE JEDES DER BEILIEGENDEN REGISTRIERUNGSFORMULARE ZURCK, DAMIT SIE DIE REGISTRIERUNGSVERGNSTIGUNGEN ERHALTEN KNNEN. HINWEIS AN DEN BENUTZER: DIES IST EIN VERTRAG ZWISCHEN SIE UND esdaS ESPRIT DATA SOFTWARE Bodo-Norbert Gldner (esdaSO). FALLS SIE AM ENDE DES TEXTES IHR EINVERSTNDNIS ERKLREN, BEDEUTET DIES, DASS SIE MIT SMTLICHEN BEDINGUNGEN UNDENEN DAMIT VERTRAGES EINVERSTANDEN SIND. 1. Rechtsinhaber Bodo-Norbert Gldner - esdaS ESPRIT DATA SOFTWARE, im folgenden Rechtsinhaber, ist Inhaber smtlicher genannt, mit dem Urheberrechter Rechte, an esdaS-Software. Nicht nur die Software, sondern auch das dazugehrige Schriftmaterial ist urheberrechtlich geschtzt. 2. Gegenstand des Vertragses Gegenstand des Vertragses ist das auf Disketten bzw. CD-ROM aufgezeichnetes oder aus dem Internet bertragenes Computerprogramm, die Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung sowie sonstiges schriftliches Material inkl. Computergesttzte Anleitungen, wie z.B., WinHelp- und HTML-Help-Dokumentationen. Sie werden im nachfolgenden auch als Software bezeichnet. Der Rechtsinhaber macht aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht mglich ist, Computer- und Firmware-Software zu erstellen, die in allen Anwendungen und Kombinationen fehler frei. Gegenstand des Vertragses ist daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und der Benutzeranleitung grundstzlich brauchbar ist, und der Anwender sich registrieren lie. Bei Software, welche aus dem Internet bezogen wurde, handelt es sich im Regelfall um Shareware-Programm. Dieses Programm hat eine befristete Laufzeit von 30 Kalendertagen, wenn Sie sich nicht bei dem Rechtsinhaber registriert haben. Liegt der Rechtsinhaber eine Registrierung vor und die Software-Nutzungsgebhr wurde entrichten, so erhalten Sie ein Registrierungschlssel, wir ihre Software freischaltet. Ohne vorliegende Registrierung sind Sie keine Lizenznehmer oder nur Shareware-Anwender. In diesem Falle finden die meisten nachfolgenden Vertragspunkte keine Anwendung. Sie verpflichten sich aber, die Punkte 6 und 13ff. 3. Umfang der Benutzung Der Rechtsinhaber gewhrt Sie, im folgenden nehme Lizenzr genannt, fr die Dauer dieses Vertragses das einfache, nicht ausschlieliche und persnliche Recht im (Folgen als Lizenz bezeichnet, die Kopie vorhandene der Software wie folgt zu nutzen: - Sie sind berechtigt, die Software auf einem einzelnen Computer (d. h. nur mit einer einzigen Zentraleinheit - Dualprocessing eingeschlossen - auch genannt CPU) zu installieren. - Bei Software, welches Template-Programm, wie z. B. das AutoCD-Programm von Extended AutoRUN für CD-ROMs, und zum Ablauf auf mobilen Datentrgern (Disketten, CD- ROMs, wiederbeschreibbare CD-ROMs, Wechselplattenmedien etc.) - Bei der Weitergabe von Template-Programme hat der Empfnger dieses Programm keine Vertragsbeziehung zum Rechtsinhaber. Hierfr mssen die gesetzlichen Bestimmungen gengen. 4. Besondere Einschrnkungen Den Lizenznehmer ist untersagt: - Die Software auf mehrere Computer gleichzeitig oder mehrere zu mehrfach zu installieren und abarbeiten. - Die Software von einem Computer ber ein Netz oder ein Datenbertragungskanal auf einem anderen Computer zu bertragen. - Ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Rechtsinhabers die Software abndern, zu bersetzen (ausgenommen ein Languagefile, sind smtliche Texte der Software beinhaltet. Der Anwender verpflichtet sich, der Rechtsinhaber eine Kopie dieses Texte zur Verfgung.), zurckzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, soweits nicht gem. 69e UrHG. - Von der Software abgeleitete Werke zu erstellen oder schriftliches Material zu vervielfltigen. - Das schriftliche Material zu bersetzen oder abndern oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen. - Die Weitergabe Software an Dritte im Rahmen einer Dauerschuldverhltnisses ohne ausdrckliche vorherige Einverstndniserklrung des Rechtsinhabers. 5. Inhaberschaft an Rechten Sie erhalten mit dem Erwerb des Produktes nur Eigentum an dem krperlichen Datentrger, auf der Software aufgezeichnet ist. Ein Erwerb an Rechten an der Software selbst ber die Rechte dieses Lizenzvertrages hinaus ist damit nicht verbunden. Der Rechtsinhaber behlt sich alle Verffentlichungs-, Vervielfltigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor. 6. Vervielfltigung Die Software und das dazugehrige Schriftmaterial sind urheberrechtlich geschtzt. Soweit die Software nicht mit einem Kopierschutz, ist ihnen das Anfertigen einer einzigen Reservekopie nur zu Sicherungszwecken erlaubt. Sie sind verpflichtet, auf der Reservekopie den Urheberrechtsvermerk des Rechtsinhabers anzubringen bzw. Das ist so. Ein in der Software vorhandenervermerk Urheberrechts darf nicht entfernt werden. Es ist ausdrcklich verboten, die Software wie auch das schriftlicher Material ganz oder teilweise in Ursprnglicher oder abgenderter Form zu kopieren oder anders zu vervielfltigen, es sei denn, dasss zur Herstellung der Software mit unabhngig hiervon geschaffenen Computerprogramme unerlsslich ist ( 69e UrHG) und die dafr erforderlichen Informationen nach vorhergehender Anfrage bei Rechtsinhabers entnehmen Sie bitte der WINDOWS-Hilfe, unter dem Kapitel Shareware-Hinweis) nach angemessener Zeit nicht zugnglich gemacht sind. 7. bertragung des Benutzungsrechts und Weitergabe der Software Ungeachtet der anderen Bestimmungen in diesem Lizenzvertrag vergoldet fr die bertragung des Benutzungsrechtes folgendes: - Ein Verschenken und/oder Verleihen der Software ist ausdrcklich untersagt. - Ein Vermieten der Software ist ausdrcklich untersagt. - Jede Jegliche Weitergabe im gewerblichen und privaten Rahmen ist ausdrcklich untersagt. - Sonstiges Weitergabe ist nur unter vorwälinster schriftlicher Zustimmung durch die Rechtsinhaber erlaubt. Dieser kann seine Zustimmung auch bei wichtigen Grnden versagen. 8. Dauer des Vertragses Es ist folgend zu folgen fr die Dauer dieses Lizenzvertrages: - Der Vertrag luft auf unbestimmter Zeit. Er endet gem den nachfolgenden Bedingungen. Bei Beendigung des Nutzungsrechtes ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Original-Disketten bzw. CD-ROMs und alle Kopien der Software einschlielich abgenderter Exemplare und das schriftliche Material zu vernichten. - Das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung der Software erlischt automatisch ohne Kndigung, wenn er die Software entgegen der Ziffer unter 7 an Dritte bergab, bertrgt, verschenkt vermietet, oder verleiht. - Das Recht des Lizenznehmers erlischt, wenn er eine weitere Bedingung dieses Vertragses verletzt. - Dieser Lizenzvertrag kann durch den Rechtsinhaber, bei grobfahrlssigen und/oder vorstzlichen Handlungen gegen Nutzungs diesenvertrag oder gegen die Rechtsinhaber, fristlos gekndigt werden. - Dieser Lizenzvertrag verliert - beginnend mit dem Tag des ersten Programmaufrufs - nach 30 Kalendertagen seine Gltigkeit, wenn der Anwender sich nicht nach diesem Zeitraum bei dem Rechtsinhaber registrieren lie. 9. Schadensersatz bei Vertragsverletzung Der Rechtsinhaber macht aufmerksam, dass Sie fr alle Schden wegen von Verletzungen Urheberrechts haften, die dem Rechtsinhaber aus einer Verletzung dieser Vertrags durch Sieentstehen. 10. nderungen und Aktualisierungen Der Rechtsinhaber ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen. Er ist nicht verpflichtet, Aktualisierungen der Software solche Lizenzrn zur Verfgung zu stellen, die keine Registrierung vorgenommen haben oder die Aktualisierung noch nicht bezahlt haben. Pflegeleistungen mit der Software bernimmt der Rechtsinhaber nur fr die jeweils aktuell und die unmittelbar vorangegangene Version des Produktes. Fr ltere Produktversionen werden keine Pflegeleistungen. 11. Gewhrleistung des Rechtsinhabers Nachfolgende Gewhrleistungsbestimmungen werden vereinbart: - Der Rechtsinhaber bernimmt keine Gewhrleistung, wenn die Software als Shareware-Programm eingesetzt wird, und der Anwender sich nicht registriert hat. - Die nachfolgenden Ziffern 11 und 12 gelten nur, wenn die Lizenznehmer die Software direkt beim Rechtsinhaber erworben hat. Wenn dies nicht der Fall ist, muss er sich wegenr Gewhrleistungsansprche an seinem Hndler wenden. - Der Rechtsinhaber gewhrleistet, dass die Software von der Spezifikation durch die Anwenderdokumentation nicht im wesentlichen abweicht. Nach dem Stand der Technik ist es nicht mglich, Fehler in der Software vllig ausschlieen. Eine Gewhrleistung wird also insoweit nicht bernommen, als sich Fehler nicht oder unwesentlich auf die bestimmungsgeme Nutzung der Software auswirken. Der Rechtsinhaber bernimmt keine Gewhr dafr, dass die Software mit anderen vom Lizenznehmer ausgewhlten Programme weiter. - Der Rechtsinhaber gewhrleistet, dass die Programmtrger und die Anwendungsdokumentation (ausschlielich des Internets) bei bergabe an den Lizenznehmer frei von Material- und Herstellungsmngel sind. Im Falle von Fehlern einen kostenloseren Austausch. - Falls die Software von der Spezifikation abweicht, nach Wahl der Rechtsinhabers kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Nachbesserung kann auch in einer Umgehung des Mangels oder in der Lieferung eines neuen Produkts oder. Programmversion sofern, die vertragsgeme Nutzung der Software hierdurch nicht wesentlich beeintrchtigt wird. - Bleibt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgltig erfolglos, kann der Lizenznehmer nach vorheriger Androhung und Bestimmung einer Nachfrist die anteilige Herabsetzung der Lizenzgebhr oder die Rcktritt dieses Lizenzvertrages verlangen. - Eine Gewhrleistung entfllt, sofern der Lizenznehmer die Software entgegen den Bestimmungen dieser Lizenzvertrages nutzt, ndert oder erweitert, es sei denn, der Lizenznehmer weist nach, dass diese Benutzung, nderung oder Erweiterung fr den gergten Mangel nicht urschlich war. - Im kaufmnnischen Handelsverkehr ist jede Gewhrleistung ausgeschlossen, soweit Mngel nicht unverzglich nach deren Entdeckung - offensichtliche Mngel bis sptestens 7 Tage nach Lieferung - in schriftlicher Form gergt werden. Diese Rge muss ein behaupteter Fehler ausreichend spezifizieren und beschreiben, so dass nachbesserung oder Workaround mglich werden. - Die Gewhrleistungsfrist betrgt sechs Monate mit bergabe der Programmtrger bzw. mit bergabe des Registrierungsschlssels, falls die Software aus dem Internet geladen wurde. 12. Haftung Haftungsbestimmungen werden vereinbart: - Der Rechtinhaber bernimmt keine Haftung, wenn die Software als Shareware-Programm eingesetzt wird, und der Anwender sich nicht registriert hat. - Die nachfolgende Ziffer 12 gilt nur, wenn die Lizenznehmer die Software direkt beim Rechtsinhaber erworben hat. Wenn dies nicht der Fall ist, muss er sich für r Schadensersatzansprche aus dem Kaufvertrag bis auf Produkthaftungsansprche direkt an seinem Hndler wenden. - Zum Ersatz von Schden, gleich aus Rechtsgrund, ist der Rechtsinhaber nur bei Vorsatz und grober welchem Fahrlssigkeit verpflichtet. Diese Beschrnkung vergoldet nicht bei anfnglicher Unmglichkeit, nachtrglicher, zu vertretener Unmglichkeit, auch nicht bei Verzug, bei Fehlen zu gesicherter Eigenschaften oder bei Schden, die auf verletzungspflichtpflichtenwesentlicher (Kardinalpflichten) beruhen. - Fr. Gewinn, Verlust von Daten und hieraus folgenden Schden wird nicht gehaftet, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz, grober Fahrlssigkeit oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften, die sich auf das Risiko derartiger Schden beziehen. Der Lizenznehmer besttigt durch Annahme dieses Lizenzvertrages, dass der Rechtsinhaber keine Zusicherungen, die ber diesen Vertragstext, abgegeben hat. - Auf dieser Seite von der Lieferung der Software sind die Hhe nach bekanntsch. - Unabhngig von sonstigen Haftungsbeschrnkungen diese Vereinbarung, wird die Haftung des Rechtsinhabers, auf dem Betrag der fr die jeweilige Software, durch die Lizenznehmer zu zahlender Lizenzgebhr, beschrnkt. - Soweit schadensersatzansprche nach den vorstehenden Abstzen ausgeschlossen sind, umfasst dieser Ausschluss auch Ansprche aus unerlaubter Handlung und Ansprche gegen Mitarbeiter des Rechtsinhabers. - Schadensersatzansprche verjhren nach den gesetzlichen Vorschriften, sptestens aber mit dem Ablauf eines Jahres der software bzw. des Registrierungsschlssels an den Lizenznehmer. 13. Shareware-Anwender Haben Sie den Status eines Shareware-Anwenders, haben Sie keine Rechte im Bezug auf Gewhrleistung und Haftung durch den Rechtsinhaber der Software. Es wird Sie ausdrcklich, die Software kostenfrei und Komplett (Setup-Version) weiterzugeben. Kosten fr Datentrger und Versand knnen Sie berechnen. Diese mssen aber den handelsblichen Werten. Als Shareware-Anwender gelten die Vertragspunkte 14 und 15. 14. Gerichtsstand Soweit gem 38 ZPO zulssig, wird fr alle sich aus oder Zusammenhang mit dieser Lizenz ergebenden Rechtsstreitigkeiten zwischen den Rechtsinhabern und dem Lizenznehmer die ausschlieliche Zustndigkeit des Amtsgerichtes zu Mlheim an der Ruhr vereinbart. Unamarkiert bleibt die Rechtsinhaber in der Erhebung eines Klage s oder Einleitung sonstiger gerichtlicher Verfahren am allgemeinen Gerichtsstand des Lizenznehmers berechtigt. Der Gerichtsstand fr Vollkaufleute ist Mlheim an der Ruhr. 15. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung, die sich nach dem Recht der BRD richtet, ungltig sein oder werden, so berhrt es die Gltigkeit der brigen Bestimmungen nicht. Des verweisen wir auf unsere Allgemeinen Geschftsbedingungen (AGB), welche der Lizenznehmer Aufforderung durch zugestellt bekommt. Eine ungltige Bestimmung ist durch die Bestimmung, die dem Sinn und Zweck der ungltigen Bestimmung am nchsten kommt, zu ersetzen. Dies vergoldet fr den Fall einer Lcke entsprechend.