Eschelbacher Enterprises WebEditor 2009.29

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 2.33 MB
‎Benutzerbewertung: 5.0/5 - ‎2 ‎Stimmen

WebEditor2009 von Eschelbacher Enterprises ist ein Online-Webeditor, mit dem Sie Ihre Webseiten jederzeit und grundsätzlich von jedem PC weltweit aus selbst verwalten können. Die Verwaltung Ihrer Webseiten war noch nie so einfach! Jetzt können Sie Ihre Webseiten genauso einfach online bearbeiten wie textverarbeitend. Verschwenden Sie zu viel Zeit und Geld mit der Verwaltung Ihrer Webseiten? Suchen Sie nach einer einfachen Möglichkeit, Ihre Webseiten online zu bearbeiten und regelmäßig Änderungen vorzunehmen, auch ohne Programmierkenntnisse? Dann ist WebEditor2009 - einfach zu installieren und intuitiv zu bedienen - Ihre Lösung!

VERSIONSVERLAUF

  • Version 2009.29 veröffentlicht auf 2010-06-01
    neuer Stylesheet-Dialog, konfigurierbare Symbolleiste
  • Version 2006.28 veröffentlicht auf 2007-04-03
    Browser, mehrsprachigen

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

Software-Überlassungsvertrag Zwischen Eschelbacher Enterprises Papa-Schmid-Strasse 1 80469 München im folgenden als Lizenzgeber und dem Besteller des WebEditors mit der im Bestellformular angegebenen Adresse im folgenden als Lizenznehmer bezeichnet . Nr. 2 Lizenzeinräumung 1. Der Lizenzgeber überträgt dem Lizenznehmer das einfache, nicht ausschließliche Recht, die vertragsgegenständliche Software auf seiner EDV-Anlage in Form des Objektcodes zu nutzen. Die Software wird der Lizenzgeber zur endgültigen Nutzung gegen die einmalige Vergütung nach . 2. Webeditor2006 darf auf der freigeschalteten Domain werden. Die gleichzeitige Nutzung der Software auf mehreren Subdomains mit jeweils eigenem Inhalt ist nicht gestattet, sofern die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich etwas vereinbart haben. Das vergoldet auch für Teile der Software. 3 Urheberrecht Die Software steht im Eigentum des Lizenzgebers. Sie ist durch das Gesetz und internationale Verträge geschützt. Der Lizenznehmer erkennt den vorstehend genannten Schutz ausdrücklich an. . . 5 Vermietung, Verleihung, Weiterveräußerung Der Lizenznehmer hat nicht das Recht, die Software an Dritte zu vermieten, zu verleihen, zu verpachten oder in Weiser zur Nutzung zu übergehen. 6 Dekompilierung Der Lizenznehmer hat nicht das Recht, die Software zu dekompilieren. Nr. 7 Gewährleistung 1. Der Lizenzgeber leistet Gewähr dafür, dass die Software im wesentlichen den im Handbuch beschriebene Funktionen entspricht, und dass das Programm frei von Mängeln ist, die den Wert oder die Gebrauchsfähigkeit des Programms zu dem vorausgesetztvertraglichen Zweck aufheben oder mindern. Unerhebliche Abweichungen oder Minderungen bleiben außer Betracht. Die vorstehende Gewährleistung bezieht sich nicht auf Mängel, die auf Veränderungen der Software durch die Lizenznehmer sind. Nach dem momentanen Stand der Technik ist es nicht möglich Software so zu entwickeln, dass sie auf allen denkbaren Hard- und Softwarekombinationen fehlerfrei laufen. Darauf weist der Lizenzgeber ausdrücklich hin. 2. Mängel sind unverzüglich nach Bekanntwerden, aber spätestens nach 30 Tagen anzeigen. Rügt der Lizenznehmer ein oder mehrere Mängel, so ist der Lizenzgeber unter ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche nach seiner Wahl berechtigt zu berechtigt, Mängel auf seine Kosten zu beseitigen oder gleichwertigen Ersatz zu liefern. 3. Mehrere Nachbesserungen sind zulässig . Scheitert die Nachbesserung, so hat der Lizenznehmer das Recht, nach seiner Wahl entweder die vereinbarte Vergütung herabzusetzen oder vom Vertrag. Nr. 8 Haftungsgrenzen 1. Eine Schadensersatzleistung des Lizenzgebers ist auf den Ersatz der WebEditor2006 Software bzw. die Erstattung des Kaufpreises begrenzt. 2. Der Lizenzgeber haftet nicht für die richtigen Auswahl, Einsatz, Anwendung und Nutzung der Software. Das vergoldet für den Fall des Einsatzes nicht geeigneter Hardware, Browser, Betriebssysteme Änderungen oder software. Die Haftung für alle durch die Software verursachten mittelbaren Schäden ausgeschlossen, sofern dies gesetzlich zulässig ist. 3. Der Lizenzgeber haftet nicht für Ansprüche auf Schadenersatz aus jedem Rechtsgrund, außer kann von Lizenznemer grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln, Tun oder Unterlassen werden. 4. Der Lizenznehmer ist vor der Inbetriebnahme von WebEditor2006 für die Anfertigen von Sicherungskopien seiner Webdokumente verantwortlich. 9 Vergütung Das Entgelt für die vom Lizenzgeber vertraglich zu erbringenden Leistungen bis 98 Eurozgeber vertraglich zu erbringenden Leistungen bis 98 Euro ' 10 Auf durchrechnung den Lizenznehmer Der Lizenznehmer kann gegen den Lizenzgeber nicht mit Gegenansprüchen aufrechnen, die ihren Grund nicht in diesemverhältnis Vertrags haben. Dies vergoldet nicht, wenn der Gegenanspruch des Bestellers unanstandet oder rechtskräftig ist. Nr. 11 Freiheit von Schutzrechten Dritter 1. Der Lizenzgeber erklärt, das vertragsgegenändliche Programm mit den Plänen und Dokumentationen frei von Rechten Dritter ist. 2. In dem Fall, dass die vertragsgemäße Nutzung des Programms durch Schutzrechte Dritte beeinträchtigt wird, kann der Lizenzgeber nach ihm Wahl das Programm entweder auf seine Kosten so abändern, dass Rechte nicht Dritte mehr beeinträchtigt werden, ein gleichwertiges Ersatzprogramm liefern oder aber auf seine Kosten die Befugnis erwirken, dass das Programm uneingeschränkt gemäß sein kann darf. Die Ablauf- und Funktionsfähigkeit sowie der Leistungsumfang des Programms darf nur in einem für die Lizenznehmer zumutbaren Umfang werden. Nr. 12 Nebenabreden Nebenabreden zu diesem Vertrag in mündlicher Form nicht. Vertragsergänzungen oder -Änderungen bedürfen der Schriftform. Nr. 13 Gesetzesanwendung Dieser Vertrag der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland. Er ist, als ob die Rechtsgeschäfte in der Bundesrepublik Deutschland stattfänden. 14 Gültigkeitsdauer Dieser Vertrag vergoldet bis in das Jahr 2040, sofern er nicht vorher wird gewillt. Der Lizenzgeber hat das Recht, den Vertrag und die Lizenzrechte sofort zu kündigen, falls der Lizenznehmer die Bestimmungen dieses Vertrags nicht erfüllt. 14 Salvatorische Klausel einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder unwirksam sollten, hat nicht die Unwirksamkeit dieser Vertrags und der übrigen Bestimmungen zur Folge. Die unwirksame Bestimmung ist dann durch die entsprechende gesetzliche Vorgabe zu ersetzen. • 15 DER LIZENZNEHMER NIMMT ZUR ZUSAMMENFASSUNG UND STIMMT UND STIMMT ZU, DIESEN VERTRAG LESEN UND VERSTANDEN ZU HABEN UND ERKENNT AN DAS DAS DIE VOLLSTÄNDIGE VERTRAG ZWISCHEN LIZENZGEBER UND LIZENZNEHMER IST, DER ALLE FRÜHEREN ABMACHUNGEN ZWISCHEN LIZENZGEBER UND LIZENZNEHMER, SEI ES IN SCHRIFTLICHER, MÜNDLICHER ODER ANDERER FORM, Dieser Vertrag kann nur durch ein schriftliches vom Lizenzgeber s Dokument geändert werden.