eMFlow Solution R1 1.0.3.2

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 65.66 MB
‎Benutzerbewertung: 5.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

eMFlow Solution ist ein Schweizer Messer für die Verwaltung der E-Mail-Kommunikation mit Microsoft Outlook. Es bietet einen optimierten Feature-Mix für das Abrufen und Analysieren von E-Mails und Anhängen. Wichtige Informationstypen wie E-Mails, Kontakte und Anhänge sind miteinander verknüpft und die Ergebnisse werden zu Auswertungszwecken visualisiert. Demnach werden sowohl E-Mail-Gespräche als auch E-Mail-basierte Kommunikationsnetzwerke als zweidimensionale Diagramme visualisiert und können komfortabel erkundet werden. Anlagen können in Einem Explorer-ähnlichen Format in Outlook gefiltert, sortiert und visualisiert werden. Alle E-Mails und Dokumentanhänge werden volltextindiziert und in einer separaten Datenbank gespeichert. Die erweiterte Outlook-Suchfunktion ermöglicht nicht nur die Verwendung von einfachen Schlüsselwörtern, sondern auch typisierte Informationsmuster zu Steuer-, Produktnummern- oder Telefon- und Faxnummern und vielen anderen, um E-Mails und zugehörige Anhänge abzurufen. Dies führt zu drastisch verkürzten Abrufzeiten.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.0.3.2 veröffentlicht auf 2010-03-28
    Die Erstellung von E-Mail-Unterhaltungen und die erweiterte Outlook-Suche wurden verbessert.

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

END-USER LIZENZVEREINBARUNG (EULA) eMFlow-Lösung R1 (Release 1) WICHTIG: DIESE END-USER LICENSE AGREEMENT (EULA) SHALL APPLY TO THE PRODUCT EMFLOW SOLUTION R1 (RELEASE 1), WHICH INCLUDES COMPUTER SOFTWARE AND MAY INCLUDE ASSOCIATED MEDIA, PRINTED MATERIALS, AND ONLINE OR ELECTRONIC DOCUMENTATION IN THE FOLLOWING REFERENCED AS "SOFTWARE". BITTE LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH. DIESE END-USER LIZENZVEREINBARUNG ("EULA") IST EINE LEGAL AGREEMENT BETWEEN YOU (LICENSEE) EITHER AN INDIVIDUAL OR A SINGLE ENTITY, ON WHICH COMPUTERS THE SOFTWARE IS GOING TO BE INSTALLED AND THE DT&S IT-SYSTEMS GMBH (LICENSER). SIE SIND DURCH DIE TERMS DIESES EULA VON INSTALLING, COPYING, ODER SONST USING THE SOFTWARE PRODUCT. DURCH DIE INSTALLATION UND VERWENDUNG DIESER SOFTWARE BESTÄTIGEN SIE, DASS SIE DIESE LIZENZ GELESEN HABEN UND DASS SIE ALLE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AKZEPTIEREN. WENN SIE MIT DIESEN BEDINGUNGEN NICHT EINVERSTANDEN SIND, INSTALLIEREN, KOPIEREN ODER VERWENDEN SIE DIE SOFTWARE IN KEINER WEISE. Lizenzgeber: dt&s IT-Systems GmbH Poschingerstraße 10 Berlin Deutschland HINWEIS: DIESE SOFTWARE ENTHÄLT FUNKTIONEN, DIE NUR FÜR EINE LIMITED TIME UND SIND THEMEN FÜR DEAKTIVIERUNG, NACH DER EVALUATION PERIOD HAS PASSED. 1 TITEL UND RECHTSVORBEHALT (1) Sie erkennen an, dass diese SOFTWARE geistiges Eigentum des Lizenzgebers und seiner Lieferanten ist und durch nationale und internationale Urheberrechts- und andere Gesetze und Verträge zum geistigen Eigentum geschützt ist. Die SOFTWARE enthält auch die Product Key-Datei oder den Aktivierungscode, die Sie vom Lizenzgeber erhalten. Das Eigentum und alle Rechte der SOFTWARE bleiben dem Lizenzgeber und seinen Lieferanten vorbehalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes genehmigt ist. 2 ERTEILUNG DER EVALUIERUNGSLIZENZ (1) Die SOFTWARE ist lizenziert, nicht verkauft. Sofern Sie alle Bedingungen dieser EULA einhalten, gewährt Ihnen der Lizenzgeber als Lizenznehmer eine persönliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, beschränkte, widerrufliche Lizenz zur Installation und Verwendung einer unbegrenzten Anzahl von Kopien der SOFTWARE auf Ihren Computern ohne Gebühr für die Auswertung für 30 Tage ("Testzeitraum"), die durch den entsprechenden Softwareschlüssel für die Evaluierung angegeben sind. Nach Ablauf des Testzeitraums werden ausgewählte Funktionen ohne Ankündigung und ohne Ansprüche, die hierher zurückgezogen werden können, deaktiviert. (2) Nach Ablauf des Testzeitraums gewährt Ihnen der Lizenzgeber zusätzliche 11 Monate ("Extended Trial Period"), um die Software ausschließlich für private Zwecke zu nutzen. Während dieses erweiterten Testzeitraums ist die SOFTWARE nicht für kommerzielle Nutzungen oder für kommerzielle oder Entwicklungszwecke bestimmt. Für kommerzielle Zwecke müssen Sie entweder die SOFTWARE deinstallieren oder eine kommerziell gültige Lizenz der Vollversion eMFlow Solution R2 (Release 2) erwerben. (3) Sie erkennen an, dass die SOFTWARE Patente, Marken, Geschäftsgeheimnisse, Know-how und andere Rechte an geistigem Eigentum enthält und/oder darstellt und dass der Lizenzgeber oder seine Lieferanten die Eigentümer dieser Rechte sind. (4) Die nicht-kommerzielle ungeladene Verteilung der SOFTWARE an andere zu Bewertungszwecken ist zulässig und beabsichtigt. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die SOFTWARE unverändert und vollständig auf jedem Datenträger zu kopieren oder zu vertreiben. • 3 EINSCHRÄNKUNGEN (1) Der Lizenzgeber gewährt Ihnen die Nutzung der SOFTWARE in Übereinstimmung mit allen Bedingungen. Sie sind ausdrücklich nicht berechtigt, a) alle technischen Beschränkungen der SOFTWARE zu deaktivieren, b) Reverse Engineering, Dekompilierung oder Dismontage der SOFTWARE, um c) die SOFTWARE zu vermieten, weiterzuverkaufen, zu verleasen oder zu verleihen oder sie für andere Zwecke als Demonstration, Prüfung oder d) die Lizenz dieser SOFTWARE an Dritte oder an e) die SOFTWARE für kommerzielle Software-Hosting-Dienste nutzen. 4 KÜNDIGUNG (1) Diese Lizenz ist für den Testzeitraum gültig. Sie bleibt in vollem Umfang in Kraft und wirksam, es sei denn und bis zur Beendigung. Sie können diese Lizenz beenden, wenn Sie alle Instanzen der SOFTWARE deinstallieren und alle zugehörigen Kopien zerstören. (2) Unbeschadet anderer Rechte kann der Lizenzgeber diese Lizenz sofort widerrufen, wenn Sie die Bedingungen dieser EULA nicht einhalten, in diesem Fall müssen Sie alle Kopien der SOFTWARE und aller ihrer Bestandteile vernichten. (3) Der Lizenznehmer haftet für Schäden, die durch Verstöße gegen eine dieser Lizenzbedingungen verursacht werden. Der Lizenznehmer stellt den Lizenznehmer vollständig und wirksam für alle Ansprüche, Klagen, Verfahren, Haftungen oder Kosten frei, die dem Lizenzgeber infolge Ihrer unbefugten Nutzung der lizenzierten SOFTWARE entstehen. 5 HAFTUNGSAUSSCHLUSS (1) Der Lizenzgeber versucht, die Software so fehlerfrei wie möglich zu halten. Es wurde sorgfältig entwickelt und getestet und ist Gegenstand weiterer Optimierungen und Erweiterungen. Aber es ist eine allgemeine Regel, dass keine Software jemals fehlerfrei ist, und die Anzahl der Fehler steigt mit der Komplexität des Programms. Daher sind Sie sich bewusst, dass Programmfehler mit modernster Technologie nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Daher dürfen solche Fehler keine Mängel im Sinne des Gesetzes darstellen. (2) Der Lizenzgeber und seine Lieferanten stellen Ihnen die SOFTWARE und alle (falls vorhanden) Support-Dienstleistungen im Zusammenhang mit der SOFTWARE ("Support Services") "AS IS" UND MIT ALLEN FAULTS, im größtmöglichen Gesetzlichzulässigen zur Verfügung. Einige Länder, einschließlich der Mitglieder der Europäischen Union, erlauben bestimmte Einschränkungen oder den vollständigen Ausschluss der Garantie für Folgeschäden oder -verluste nicht. Es kann sein, dass für diese Länder die folgenden Bedingungen nicht anwendbar sind. So lehnen der Lizenzgeber und seine Lieferanten in Bezug auf die SOFTWARE und Support Services alle Garantien und Bedingungen, ob ausdrücklich, stillschweigend oder gesetzlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewährleistungen, Pflichten oder Bedingungen von: Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Fehlen von Viren, Genauigkeit oder Vollständigkeit der Antworten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, jegliche (falls vorhanden), Gewährleistungen, Pflichten oder Bedingungen von: Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Mangel an Viren, Genauigkeit oder Vollständigkeit der Antworten , Ergebnisse, mühsamer Aufwand und Mangel an Fahrlässigkeit. In keinem Fall haftet der Lizenzgeber oder seine Lieferungen für besondere, zufällige, indirekte, strafbare oder Folgeschäden jeglicher Art (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden für: Entgangensein, Verlust vertraulicher oder sonstiger Informationen, Betriebsunterbrechung, Personenschäden, Verlust der Privatsphäre, Nichterfüllung einer Pflicht (einschließlich Treu und Glauben oder zumutbarer Sorgfalt), Fahrlässigkeit und sonstige reine oder sonstige Verluste, die sich aus oder in irgendeiner Weise aus der das Softwareprodukt oder die Support-Services zu nutzen, oder die Bereitstellung oder Nichterbringung von Support-Dienstleistungen oder auf andere Weise im Rahmen oder in Verbindung mit einer Bestimmung dieser EULA, auch wenn der Lizenzgeber oder ein Lieferant über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde. Das gesamte Risiko, das sich aus der Nutzung oder Leistung des Softwareprodukts und etwaiger Support-Services ergibt, verbleibt bei Ihnen. (3) Ansprüche, wenn sie dem Lizenzgeber nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung geschuldet werden. (4) Programmfehler in der SOFTWARE sind schriftlich zu melden und so zu spezifizieren und zu dokumentieren, dass eine inhaltliche Prüfung möglich ist. 6 REGISTRIERUNGS- UND DATENSCHUTZERKLÄRUNG (1) Um die SOFTWARE zu aktivieren, muss sich der Lizenznehmer beim Registrierungsserver des Lizenzgebers registrieren. Als wesentliche Voraussetzung für die Gültigkeit dieser Lizenz ist der Lizenznehmer verpflichtet, gültige Daten einzugeben und zu bestätigen, dass die Daten zum Zeitpunkt der Eingabe korrekt waren. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Lizenzgeber und seine Partner und verbundenen Unternehmen technische Informationen sammeln und nutzen können, die im Rahmen der Produktsupportdienste gesammelt werden, die dem Lizenznehmer, falls vorhanden, im Zusammenhang mit der SOFTWARE zur Verfügung gestellt werden. Der Lizenzgeber kann diese Informationen verwenden, um seine Produkte zu verbessern oder Ihnen maßgeschneiderte Dienstleistungen oder Technologien zur Verfügung zu stellen. (2) Hiermit erklären Sie sich damit einverstanden, dass die SOFTWARE während der Registrierung und Aktivierung Informationen über das Betriebssystem und das Gerät sammelt und an den Registrierungsserver sendet, um den Aktivierungsschlüssel für die Evaluierungsphase zu generieren. Die Erstellung des Aktivierungsschlüssels basiert auf ausgewählten technischen Informationen über das Gerät und das Betriebssystem und wird auf Basis eines bestimmten Verfahrens ("One-Way-Hash") in ein anonymes Format umgewandelt. 7 MODIFIKATIONEN UND AKTUALISIERUNGEN (1) Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, den Lizenznehmern Aktualisierungen der SOFTWARE zur Verfügung zu stellen. In keinem Fall darf tbehält sich das Recht vor, den Lizenznehmern Aktualisierungen der SOFTWARE zur Verfügung zu stellen. In keinem Fall ist der Lizenzgeber oder seine Lieferungen verpflichtet, solche Aktualisierungen zu erstellen. Der Lizenzgeber ist vollständig berechtigt, Updates für neue Betriebssysteme oder Outlook-Versionen zu liefern. • 8 SUPPLEMENTARY CLAUSE (1) Diese EULA (einschließlich etwaiger Ergänzungen oder Änderungen dieser EULA, die in der SOFTWARE enthalten sind) ist die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber in Bezug auf die SOFTWARE und die Support Services (falls vorhanden) und sie ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen, Vorschläge und Zusicherungen in Bezug auf die SOFTWARE oder andere Von dieser EULA abgedeckte Themen. (2) Änderungen und Änderungen dieser Vereinbarungen sowie der Verzicht auf Rechte aus dieser Vereinbarung bedürfen in Textform (z. B. E-Mail, Fax) oder schriftlich. (3) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Berlin, Deutschland. Bitte senden Sie Ihre Fragen oder Anregungen an: dt&s IT-Systems GmbH Poschingerstrasse 10 Berlin Deutschland eMail: [email protected] Version: 22'nd Februar 2010 Copyright © 2010-2012 dt&s IT-Systems GmbH, Berlin - Alle Rechte vorbehalten.