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VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.0 veröffentlicht auf 2013-09-24
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Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG HINWEIS FÜR DEN BENUTZER: Bitte lesen Sie dies sorgfältig durch. Durch die Nutzung der gesamten oder eines Teils der Software akzeptieren Sie alle Bedingungen dieser Vereinbarung. Wenn Sie nicht damit einverstanden sind, verwenden Sie diese Software nicht. 1. DEFINITIONEN Bei Verwendung in dieser Vereinbarung haben die folgenden Begriffe die jeweilige Bedeutung, die sowohl für die Singular- als auch für die Pluralformen der definierten Begriffe gilt: "Lizenzgeber" bedeutet SILENTPROJECT SOFTWARES. "Lizenznehmer" bedeutet Sie oder Ihr Unternehmen, sofern nicht anders angegeben. "Software" bezeichnet (a) den gesamten Inhalt der Dateien, Datenträger, CD-ROM(s) oder andere Medien, mit denen diese Vereinbarung bereitgestellt wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf (i) Registrierungsinformationen, d. h. Lizenzschlüssel, der für einen Registrierungsnamen des Lizenznehmers eindeutig ist; (ii) zugehörige erläuternde schriftliche Unterlagen oder Dateien ("Dokumentation"); und (iii) Software-Setup-Dateien und Codebeispiele (falls vorhanden); und (b) Upgrades, modifizierte Versionen, Updates, Ergänzungen und Kopien der Software, falls vorhanden, die Ihnen vom Lizenzgeber lizenziert werden (zusammen "Updates"). "Nutzung" oder "Verwendung" bedeutet, auf die Funktionalität der Software gemäß der Dokumentation zuzugreifen, sie zu installieren, herunterzuladen, zu kopieren oder anderweitig zu nutzen. "Computer" bezeichnet ein elektronisches Gerät, das Informationen in digitaler oder ähnlicher Form akzeptiert und auf der Grundlage einer Folge von Anweisungen für ein bestimmtes Ergebnis manipuliert. 2. ALLGEMEINE NUTZUNG Sie erhalten eine nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung der heruntergeladenen Software für beliebige Zwecke für einen unbegrenzten Zeitraum. Das Softwareprodukt unter dieser Lizenz wird kostenlos zur Verfügung gestellt. Auch wenn eine Lizenzgebühr für die Nutzung solcher Software nicht bezahlt wird, bedeutet dies nicht, dass es keine Bedingungen für die Verwendung dieser Software gibt. 2.1. Die Software kann vom Lizenznehmer für jeden rechtlichen Zweck installiert und verwendet werden. 2.2. Die Software kann vom Lizenznehmer auf einer beliebigen Anzahl von Computern installiert, vermietet oder vom Lizenznehmer kontrolliert werden. 2.3. Die Software kann unter der Bedingung kopiert und verteilt werden, dass der ursprüngliche Copyright-Hinweis und der Haftungsausschluss der Garantie intakt bleiben und der Lizenznehmer kein Geld oder Gebühren für das Softwareprodukt berechnet, außer zur Deckung der Vertriebskosten. 2.4. Der Lizenznehmer hat keine Eigentumsrechte an und an der Software. Der Lizenznehmer erkennt an und stimmt zu, dass der Lizenzgeber alle Urheberrechte und sonstigen Eigentumsrechte an und an der Software behält. 2.5 Die Nutzung im Rahmen dieser Lizenz ist kostenlos und der Lizenznehmer zahlt keine Lizenzgebühren oder Lizenzgebühren. 3. RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS 3.1 Diese Lizenz überträgt keine geistigen Rechte an der Software. Die Software und alle Kopien, zu deren Herstellung der Lizenznehmer der Lizenznehmer berechtigt ist, sind geistiges Eigentum des Lizenzgebers und seiner Lieferanten. 3.2 Die Software ist urheberrechtlich geschützt, einschließlich und ohne Einschränkung durch das Urheberrecht und internationale Vertragsbestimmungen. 3.3 Alle Kopien, die der Lizenznehmer gemäß dieser Vereinbarung anfertigen darf, müssen dieselben Urheberrechts- und sonstigen Eigentumshinweise enthalten, die auf oder in der Software erscheinen. 3.4 Struktur, Organisation und Code der Software sind die wertvollen Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen des Lizenzgebers und seiner Lieferanten. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, den Quellcode der Software nicht zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, ihn zu entdecken. 3.5 Versuche, das Installationsprogramm ohne die ausdrückliche Genehmigung des Lizenzgebers zurückzuentwickeln, zu kopieren, zu klonen, zu modifizieren oder in irgendeiner Weise zu ändern, ist strengstens untersagt. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Plug-Ins oder Erweiterungen zu verwenden, die es erlauben, Änderungen an einer Datei mit software zu speichern, die vom Lizenzgeber lizenziert und vertrieben wird. 3.6 Alle vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellten oder vom Lizenznehmer erhaltenen Informationen, wie hierin gestattet, dürfen vom Lizenznehmer nur für den hier beschriebenen Zweck verwendet werden und dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder verwendet werden, um Software zu erstellen, die dem Ausdruck der Software im Wesentlichen ähnelt. 3.7 Marken werden in Übereinstimmung mit der anerkannten Markenpraxis verwendet, einschließlich der Identifizierung der Namen der Markeninhaber. Marken können nur verwendet werden, um gedruckte Ausgabe von der Software produziert zu identifizieren und eine solche Verwendung einer Marke gibt dem Lizenznehmer keine rDie von der Software erzeugte Ausgabe und die Verwendung einer Marke gibt dem Lizenznehmer keine Eigentumsrechte an dieser Marke. 4. GARANTIE 4.1 Der Lizenzgeber garantiert, dass: 4.1.1 sie besitzt die Software und die Dokumentation und/oder ist im Besitz gültiger und bestehender Lizenzen, die die Bedingungen dieser Vereinbarung unterstützen, 4.1.2 Nach bestem Wissen und Gewissen verletzt die Software keine geistigen Eigentumsrechte Dritter, und der Lizenzgeber wird den Lizenznehmer im Falle eines damit verbundenen Anspruchs schad- und schadlos halten; 4.1.3 Die Software enthält keine Hintertür, Zeitbombe, Abwurf-Totgerät oder andere Routine, die absichtlich vom Lizenzgeber entworfen wurde, um ein Computerprogramm oder Computeranweisungen zu deaktivieren, die die Verarbeitungsumgebung verändern, zerstören oder hemmen. 4.2 Mit Ausnahme der in Abschnitt 4.1 genannten Garantien wird die Software an den Lizenznehmer "AS IS" geliefert und der Lizenzgeber übernimmt keine Garantie für deren Nutzung oder Leistung. Der Lizenzgeber und seine Lieferanten können die Leistung oder die Ergebnisse, die der Lizenznehmer durch die Nutzung der Software erzielen kann, nicht garantieren und können dies nicht garantieren. Mit Ausnahme einer Garantie, Bedingung, Zusicherung oder Klausel, soweit dies nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann oder darf, durch das Gesetz, das für den Lizenznehmer in seiner Gerichtsbarkeit anwendbar ist, machen der Lizenzgeber und seine Lieferanten keine Garantiebedingungen, Zusicherungen oder Bedingungen (ausdrücklich oder stillschweigend, ob durch Gesetz, Common Law, Brauchtum, Nutzung oder anderweitig) in Bezug auf alle Fragen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verletzung von Rechten Dritter, Marktgängigkeit, Integration, zufriedenstellende Qualität oder Eignung für einen bestimmten Zweck. 5. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG In keinem Fall haftet der Lizenzgeber oder seine Lieferanten für Schäden, Ansprüche oder Kosten jeglicher Art oder für Folgeschäden, indirekte, zufällige Schäden oder entgangene Gewinne oder entgangene Ersparnisse, auch wenn der Lizenzgeber über die Möglichkeit eines solchen Verlustes, Schäden, Ansprüche oder Kosten oder für Ansprüche Dritter informiert wurde. In keinem Fall haftet der Lizenznehmer gegenüber dem Lizenzgeber unter der Bedingung, dass der Lizenznehmer alle in dieser Lizenz genannten Bedingungen einhält. 6. NON-WAIVER Wird ein Teil dieser Vereinbarung für nicht durchsetzbar gehalten, so gilt der Rest. Das bedeutet, dass, wenn ein Abschnitt des Abkommens nicht rechtmäßig ist, der Rest des Abkommens immer noch in Kraft ist. Das Versäumnis einer Partei, ein Recht aus dieser Vereinbarung auszuüben, stellt keinen Verzicht auf (a) andere Bedingungen dieser Vereinbarung oder (b) ein Recht dar, jederzeit danach die genaue und strikte Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung zu verlangen.