egrade 3.6.1

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 16.07 MB
‎Benutzerbewertung: 4.8/5 - ‎6 ‎Stimmen

egrade ist ein Produkt für Windows-PCs, das die Konfiguration von Online-Umfragen, Bewertungssystemen und Bewertungssystemen in jeder Sprache ermöglicht. Eine grafische Benutzeroberfläche ermöglicht es Ihnen, alle Arten von Fragen zu definieren, Fragen, Gruppen von Fragen, Antworten und Gewichtungen bis ins Kleinste Detail zu filtern. Basierend auf automatisch generierten Fragebögen (ASP oder PHP) kann jede Art von Umfrage, Bewertung oder Bewertung durchgeführt werden. Auf einem Webserver sind keine Installationsarbeiten erforderlich. Kopieren Sie einfach einige Dateien und das war's... Die Fragebögen von egrade werden auf jedem Webserver ausgeführt, der PHP oder ASP unterstützt. Umfragen können personalisiert oder anonym durchgeführt werden. Ausgefüllte Formulare können einfach in egrade geladen werden und sind für die Analyse bereit. Die Ergebnisse können auch zur weiteren Analyse in MS Excel oder statistische Pakete exportiert werden. Es stehen drei Editionen zur Verfügung: STARTUP (begrenzt auf 500 Benutzer, keine mehrseitigen Fragebögen), ADVANCED (begrenzt auf 5.000 Benutzer, mehrseitige Fragebögen etc.) und PROFESSIONAL (keine Benutzerbeschränkung, Filterfragen, Rasterfragen, Bewertung und Gewichtung usw.). Die Software kann auch kostenlos heruntergeladen werden. In diesem Fall werden Fragebögen verschlüsselt und können auf www.egrade.de gehostet werden. egrade ist ein ideales Werkzeug für Unternehmen, die ihre Kommunikationsfähigkeiten deutlich ergänzen möchten. Online-Umfragen jeglicher Art und Bewertungen können jederzeit ohne spezielleIT-Kenntnisse durchgeführt werden. egrade ist auch ideal für Berater. Sie können ihr Leistungsspektrum durch Online-Umfragen, Bewertungen, Nutzenanalysen und professionelle Bewertungen leicht ergänzen. Mit einer einzigen PC-Installation können Umfragen für Tausende von Teilnehmern generiert und verwaltet werden. USPs: - egrade ist mehr als nur ein Umfragesystem. Es ermöglicht auch Bewertungen und Bewertungen. - Keine Webserverinstallation erforderlich ist. Formulare (PHP- oder ASP-Dateien) laufen auf jedem Webserver, der PHP oder ASP unterstützt (99 Prozent aller Webserver).- Fragebögen können in jeder Sprache generiert werden

VERSIONSVERLAUF

  • Version 3.6.1 veröffentlicht auf 2005-10-28

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    EULA (End user Licence Agreement) Wichtig: Bitte lesen Sie sorgfältig: Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ("EULA") ist ein rechtsverbindliches Dokument zwischen Ihnen und der SoUCon GmbH (SOUCON) für das urheberrechtlich geschützte Softwareprodukt "egrade - die Grading Engine" (SOFTWARE PRODUCT). Das SOFTWAREPRODUKT enthält auch alle Aktualisierungen, Änderungen und Lizenzschlüssel. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir die Nutzung des SOFTWAREPRODUKTS unter der Bedingung zulassen, dass Sie den Bedingungen der EULA zustimmen. Jede Installationsvervielfältigung oder sonstige Verwendung ohne entsprechende Einwilligungserklärung ist nicht zulässig. 1 Umfang und Dauer des Lizenzvertrags. 1. Sie sind berechtigt, das Softwareprodukt auf nur einem Computer zu installieren und zu verwenden. Sollten Sie auf das installierte Softwareprodukt auf einem anderen Computer (z.B. über ein Netzwerk) zugreifen, sind Sie verpflichtet, für jeden Computer, auf den die Software geladen wird, eine separate Lizenz von SOUCON zu erwerben. SOUCON hat auch Rechte auf Bedingungen, die in dieser EULA nicht ausdrücklich erwähnt werden. 2. SOUCON erteilen Ihnen für einen Testzeitraum von 14 Tagen ab der ersten Nutzung eine nicht ausschließliche Lizenz für die kostenlose Nutzung des Softwareprodukts. Nach Ablauf dieses Zeitraums sind Sie nicht mehr berechtigt, das Softwareprodukt zu verwenden, es sei denn, Sie erwerben eine nicht-exklusive Lizenz für die dauerhafte Nutzung im Online-Shop. Hier finden Sie die aktuelle Preisliste der Softwareprodukte. Die Bedingungen dieser EULA gelten weiterhin beim Kauf. 3. Ungeachtet anderer Gesetze ist SOUCON berechtigt, den Lizenzvertrag im Falle einer grundsätzlichen Verletzung der Bedingungen dieser EULA oder einer Beteiligung an der Verletzung des Urheberrechts von SOUCONs Softwareprodukten zu kündigen. 4. Nach Ablauf oder außerordentlicher Kündigung des Lizenzvertrags sind Sie verpflichtet, Kopien des Softwareprodukts und aller seiner Komponenten von Ihrer Hardware zu vernichten und vollständig zu entfernen. Weitere Installationen und Duplizierungen sind nicht zulässig. 2 Dekompiliation Der Lizenzvertrag berechtigt Sie nicht zur Entwicklung, Dekompilierung oder Zerlegen des Softwareprodukts. Die Regeln des URhG 69 bleiben unberührt. 3 Duplizierungsrechte 1. Sie sind berechtigt, das Softwareprodukt zu duplizieren, soweit dies den Anforderungen für die Nutzung des Softwareprodukts im Rahmen von . 1 des definierten Lizenzvertrags entspricht. 2. Die vollständige oder teilweise Vervielfältigung des Softwareprodukts sowie der Dokumentation ist übrigens unzulässig; es sei denn, die Herstellung einer Kopie des Softwareprodukts dient Sicherheitszwecken gemäß UrhG .69. Sie müssen sicherstellen, dass die Sicherungskopie nicht ohne Genehmigung für die Installation, Verwendung oder Vervielfältigung des Softwareprodukts verwendet wird. 4 Übertragung 1. Während des Testzeitraums die Übertragung der Lizenz an einen Dritten sowie die Übertragung eines Vervielfältigungsstücks in jeglicher Form - insbesondere zum Verkauf, zur Vermietung und zur Vermietung unzulässig ist. 2. Nach Dem Erwerb einer Lizenz sind Sie berechtigt, das Softwareprodukt dauerhaft zu nutzen und an Dritte zu übertragen, sofern der übernehmende Dritte der Gültigkeit der Bedingungen dieser EULA zusagt und SOUCON vom Dritten schriftlich von dieser Vereinbarung und allen erforderlichen Einzelheiten kenntnisbelang gemacht wird. In diesem Fall wird auf Ihre Berechtigung zum Softwareprodukt verzichtet (Nr. 1 Ziffer 4). 5 Garantie 1. Während der Testphase kann kein Anspruch gegen die Beseitigung von Fehlern oder Lieferung bestehen. SOUCON steht es jedoch frei, solche Ansprüche mit freundlicher Genehmigung zu erfüllen. 2. Im Hinblick auf den Dauerlizenzvertrag beträgt die Garantiezeit für private Nutzer zwei Jahre und für Unternehmen 6 Monate. Die Garantiefrist beginnt mit der Zustimmung zur Dauernutzungslizenz. 3. Unternehmen haben zwei Wochen ab Beginn der Garantiezeit Zeit, um SOUCON über schwerwiegende Fehler oder Fehler zu informieren. Sollte dies nicht innerhalb dieses Zeitraums geschehen, würde dies bedeuten, dass die Verantwortung für diese Fehler beim Unternehmen und nicht bei SOUCON liegen würde. 4. Ansprüche gegen die Garantie kommen bei Sachmängeln nicht in Frage, insbesondere wenn das Softwareprodukt nach den vorgegebenen Anweisungen funktioniert. Ansprüche können auch im Falle der Vereinbarkeit nicht geltend gemacht werden. Solche Störungen liegen in der Verantwortung des Unternehmens und nicht SOUCON. Gewährleistungsansprüche sind z.B. bei Halteansprüchen, die durch die Verwendung ungeeigneter Arbeitsmaterialien und Umgebung verursacht werden, nicht zulässig, wenn Sie die Installationsanweisungen nicht befolgt haben oder wenn Sie Änderungen oder Eingriffe an der Hardware und/oder Software oder an den installierten Daten vorgenommen haben, es sei denn, Sie können nachweisen, dass der Mangel nicht ursächlich zusammenhängt.5. SOUCON hat im Falle eines Verschuldens, nach ihrer Wahl Anspruch auf eine kostenlose Verbesserung oder Lieferung. Sie erhalten auch eine kostenlose aktualisierte Version des Softwareprodukts, solange die Originalrechnung bezahlt wurde. Bei schwierigen Fehlern kann SOUCON mit dem Kunden etwas ausarbeiten, bis alle Fehler beseitigt sind, oder eine Lösung erstellen, wenn dies für den Kunden sinnvoll ist. Sollte der Ersatz oder die Verbesserung definitiv nicht klappen, hat der Kunde Anspruch auf Minderung des Einstandspreises oder Rücktritt vom Vertrag. Die Kündigung des Vertragsrechts für Unternehmen besteht nur für Softwarefehler, wenn der Nutzer dies in gutem Glauben verlangt. Im Falle des Widerrufs eines Vertrages steht die Nummer 4. 6 Haftung von SOUCON 1. Während des Testzeitraums haftet SOUCON nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie Betrug. 2. Schadensersatzansprüche von Unternehmen gegen SOUCON während der Dauergenehmigung kommen nicht in Frage, es sei denn, es besteht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, fehlende sicherheite Qualität und Kardinalpflicht. SOUCON haftet sowohl gegenüber privaten Nutzern als auch gegenüber Unternehmen. Im ersten Fall ist der geltend gemachte Betrag auf den für das Softwareprodukt gezahlten Betrag beschränkt. 3. Die Haftung für Personenschäden bleibt nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 4. Sie werden ausdrücklich an Ihre Verantwortung erinnert, Datenverluste durch regelmäßige Kopierkopien zu minimieren. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung beschränken sich die Reparaturen auf normale Bergungsarbeiten. Als Mindeststandard sollten sowohl Unternehmen als auch private Nutzer täglich Sicherungen machen. 5. Sollte ein Dritter gegen Sie geltend machen, dass seine gewerblichen Schutzrechte durch das Softwareprodukt verletzt wurden, sind Sie verpflichtet, eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen zu treffen. Im Falle eines Fehlens schriftlicher Gesetze entbinden SIE SOUCON von jeglichen Schadensersatz. 7 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht. 1. Sie dürfen eine Gegenforderung nur aufrechnen, wenn diese von SOUCON als unbestreitbar rechtskräftig festgestellt wurde. 2. Unternehmen können kein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, das auf einem anderen Vertragsverhältnis mit SOUCON beruht. 8 Abschlußsatz 1. Teilvereinbarungen, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der schriftlichen Zustimmung. Die Geschäftsbedingungen des Unternehmens werden nicht akzeptiert. 2. Verstößt ein individuelles Erfordernis innerhalb dieses Vertrages gegen gesetzliche Bestimmungen oder wird es unwirksam, so beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit anderer Vereinbarungen oder dieses Vertrages insgesamt. In diesem Fall ist der unoperative Zustand durch einen betriebsfähigen zu ersetzen und die ersetzten Bedingungen müssen ohne Schlupflöcher sein. 3. Das Rechtsverhältnis zwischen SOUCON und Ihnen unterliegt dem ausschließlichen BrD-Recht und steht unter Ausschluss der UN-Kaufgesetze. 4. Sie werden darauf hingewiesen, dass der Export des Softwareprodukts den deutschen und amerikanischen Exportbestimmungen unterliegt. Dazu kann die Zustimmung der zuständigen Behörde erforderlich sein. 5. Alle MeinungsverschiedenheitenLationen. Dazu kann die Zustimmung der zuständigen Behörde erforderlich sein. 5. Alle Meinungsverschiedenheiten, die sich aus dieser vertraglichen Vereinbarung ergeben, werden vom Gerichtshof der Gerichtsbarkeit in der Stadt behandelt, in der der Sitz von SOUCON seinen Sitz hat. Wenn SOUCON eine Klage gegen Sie erheben möchte, ist SOUCON berechtigt zu entscheiden, welches Gericht sie weiterverfolgt.

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