EasyXLS Excel Library for Java 8.6.1

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 29.59 MB
‎Benutzerbewertung: 4.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

EasyXLS Excel Library ist die Java-Komponente zum Importieren und Exportieren von Microsoft Excel 97-2019-Dateien. Exportieren, importieren und formatieren Sie MS Excel-Berichte. Die Bibliothek unterstützt XLS, XLSX, XLSM, XLSB, CSV, TXT, XML und HTML-Dateiformate. Microsoft Excel nicht erforderlich. Vermeiden Sie Alpträume, die durch OLE/ADO verursacht werden. Minimieren Sie die Serverlast. Erhöhen Sie die Benutzerzufriedenheit mit Excel-Berichten. Es kann in Java, JSP, ColdFusion integriert werden.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 8.6.1 veröffentlicht auf 2018-11-14
    Makros, Pivot-Tabellen und Pivot-Diagramme für xlsx-, xls- und xlsb-Dateien
  • Version 8.0. veröffentlicht auf 2012-03-01

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG Wichtig. Lesen Sie sorgfältig, bevor Sie die Software installieren. Mit der Installation der EasyXLSTM-Software (nachfolgend "software" oder "Software") akzeptieren Sie den folgenden Lizenzvertrag. LIZENZVERTRAG. Dies ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen (entweder eine natürliche oder juristische Person) und EU Outsourcing. Durch die Installation der Software erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht zustimmen, senden Sie die deinstallierte Software unverzüglich an den Ort zurück, an dem Sie sie gekauft haben, für eine vollständige Rückerstattung. 1. LIZENZERTEILUNG. EU Outsourcing gewährt Ihnen als natürliche oder juristische Person eine nicht ausschließliche Lizenz zur Herstellung und Nutzung von Kopien der Software in der unten angegebenen Weise. Die im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Rechte sind nur bei Zahlung von Lizenzgebühren und im Besitz des entsprechenden Lizenzvertrags (falls zutreffend) wirksam. Die Software ist lizenziert, nicht verkauft. Ohne einschränkung die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden, erhalten Sie keine Rechte an Patenten, Urheberrechten, Geschäftsgeheimnissen, Marken oder anderen geistigen Eigentumsrechten an der Software oder der zugehörigen Dokumentation. Alle Rechte, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz nicht ausdrücklich gewährt werden, bleiben EU Outsourcing vorbehalten. 2. COPYRIGHT. Die Software ist Eigentum von EU Outsourcing und ist durch US-Urheberrechtsgesetze und internationale Vertragsbestimmungen geschützt. Daher müssen Sie die Software wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Material (z. B. ein Buch oder eine Musikaufnahme) behandeln, mit der Ausnahme, dass Sie entweder (a) eine Kopie der Software ausschließlich zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken anfertigen können; (b) die Software auf eine einzige Festplatte zu übertragen, vorausgesetzt, Sie behalten das Original ausschließlich zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken auf oder (d) Sie können eine Kopie der Software auf einem Speichergerät, z. B. einem Netzwerkserver, speichern oder installieren, das nur zum Installieren oder Ausführen der Software auf anderen Computern über ein internes Netzwerk verwendet wird; Sie müssen jedoch für jeden separaten Computer, auf dem die Software installiert ist oder vom Speichergerät aus ausgeführt wird, eine Lizenz erwerben und ihnen diese zuweisen. Eine Lizenz für die Software darf nicht gleichzeitig auf verschiedenen Computern freigegeben oder verwendet werden. Sie dürfen keine Mehrfachkopien der Software oder der der Software beigefügten schriftlichen Materialien anfertigen. Die Software oder eine ihrer Komponenten darf nicht gleichzeitig auf verschiedenen Computern freigegeben oder verwendet werden. 3. EINSCHRÄNKUNGEN. Sie dürfen die Software nicht weiterverkaufen, übertragen, vermieten oder vermieten. Sie erklären sich damit einverstanden, den Quellcode der Software nicht zu modifizieren, anzupassen, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode der Software zu entdecken. Sie dürfen das Installationsprogramm für die Software in keiner Weise ändern oder ändern oder ein neues Installationsprogramm für die Software erstellen. Umverteilungsrechte, falls vorhanden, sind unten aufgeführt. 4. INSTALLATION. Die Software enthält Teile, die als "Production Server", "Test/Development Server" und "Developer-Komponenten" bekannt sind. (a) Verwendung von Production Server. Dieser Lizenzvertrag gewährt Ihnen eine (1) Lizenz der Software-Teile, die als "Production oder Development oder Test Server" bekannt sind. Die "Production /Development / Test Server" Komponenten werden pro Server lizenziert. Der "Production / Development / Test Server" darf nur auf ein und demselben Server verwendet werden. Zusätzliche Lizenzgebühren sind auch fällig, wenn der "Production / Development / Test Server" für Hosting- oder Service-Bürozwecke verwendet wird (z.B. darf ein Internet Service Provider (ISP) den "Production Server" nicht verwenden, wenn Seiten für seine Kunden mit unterschiedlichen Domainnamen gehostet werden). Für jeden zusätzlichen Computer, auf dem Sie eine der Komponenten "Production / Development / Test Server" installieren und ausführen, ist eine zusätzliche Production Server-Lizenz erforderlich. (b) Verwendung von Test-/Entwicklungsserverkomponenten. Dieser Lizenzvertrag gewährt Ihnen eine (1) Lizenz der Software-Teile, die als "Test/Development Server"-Komponenten bekannt sind. Die "Test/Development Server Components" dürfen nur auf einem und demselben Server verwendet werden. Sie können die Software "Test/Development Server" ausschließlich zum Entwurf, zur Entwicklung und zum Testen Ihrer Produkte verwenden. Für jeden zusätzlichen Computer, auf dem Sie installieren und ausführenicense ist für jeden zusätzlichen Computer erforderlich, auf dem Sie eine der "Test/Development Server"-Komponenten installieren und ausführen. (c) Verwendung von "Developer-Komponenten". Dieser Lizenzvertrag gewährt Ihnen eine (1) Lizenz der Software-Teile, die als "Developer-Komponenten" bekannt sind. Die "Developer-Komponenten" dürfen nur auf ein und demselben Computer oder Arbeitsstation verwendet werden. Sie können die Software "Developer components" ausschließlich zum Design, zur Entwicklung und zum Testen Ihrer Produkte verwenden. Sie dürfen die "Developer-Komponenten" nicht auf einem Server oder einer Maschine verwenden, die einem anderen Computer Zugriff auf die Funktionalität der "Developer-Komponenten" gewähren. Für jeden zusätzlichen Computer, auf dem Sie die "Developer-Tools"-Komponenten installieren und ausführen werden, ist eine zusätzliche "Developer-Komponenten"-Lizenz erforderlich. Die Nutzungsbedingungen für jeden der oben genannten Software-Teile erfordern, dass (a) Sie die EasyXLS Component API (Application Programming Interface) nicht verfügbar machen, dokumentieren oder veröffentlichen, (b) Ihre Endbenutzer die Software nicht für Entwicklungszwecke oder weitere Weiterverbreitung und Bereitstellung verwenden dürfen, (c) Sie die Software nicht in einer Komponente umschließen oder verteilen, die für Entwicklungszwecke auf Anwendungen, Tools, Umgebungen oder Containern verwendet werden kann; (d) Sie das Lizenzschema, das für die Nutzung der Software in einer Entwurfs-, Entwicklungs- oder Laufzeitumgebung erforderlich ist, nicht zurückentwickeln, duplizieren oder verteilen, (e) Ihr Softwareprodukt darf nach vernünftiger Meinung von EU Outsourcing nicht mit einem EU-Outsourcing-Produkt konkurrieren, (f) Sie zerlegen, dekompilieren oder entwickeln die Software oder Teile davon nicht zurück; (g) Sie verwenden nicht den EU Outsourcing- oder EasyXLS-Namen, das Logo oder die Marke, um Ihr Softwareprodukt zu vermarkten; (h) Sie erklären sich damit einverstanden, EU Outsourcing und seine Lieferanten von und vor allen Ansprüchen oder Klagen, einschließlich Anwaltskosten, die sich aus der Nutzung oder dem Vertrieb Ihres Softwareprodukts ergeben oder daraus ergeben, zu entschädigen, schadlos zu halten und zu verteidigen. Sie dürfen keine Komponente von EasyXLS ohne eine ordnungsgemäße Umverteilungslizenz von EU Outsourcing weiterverteilen. Sie werden auch gebeten, sich vor der Bereitstellung an EU Outsourcing zu wenden, um weitere Informationen zu Ihren spezifischen Umverteilungsrechten zu erhalten. Wenn eine der in den oben genannten Absätzen genannten Bedingungen verletzt wird, stellt eine solche Verletzung eine rechtswidrige Nutzung der Software dar, und Sie werden im vollen Umfang des Gesetzes verfolgt. Darüber hinaus haften Sie gegenüber EU Outsourcing für alle Schäden, die durch eine solche Verletzung und unrechtmäßige Nutzung der Software verursacht werden, einschließlich Anwaltskosten und Kosten, die bei einer Klage, Klage oder Klage entstehen, die zur Wiedergutmachung des Verstoßes gegen diese Vereinbarung erhoben oder eingereicht wurde. Virtuelle Computer, die mit Virtualisierungssoftware wie VMWare oder Microsoft Virtual Server gehostet werden, zählen als eindeutiger Computer, der für jede Kopie des virtuellen Computers eine separate Lizenz erfordert. 5. EVALUIERUNGSVERSION. Wenn diese Lizenz für eine Evaluierungsversion bestimmt ist, sind Sie berechtigt, die Software nur für Evaluierungszwecke für einen einzigen Evaluierungszeitraum von nicht mehr als 30 Tagen zu verwenden, beginnend mit dem Tag, an dem Sie diese Lizenz akzeptieren. Sollten Sie einen Evaluierungszeitraum von mehr als dreißig (30) Tagen benötigen, können Sie sich an EU Outsourcing wenden, um eine erweiterte Evaluierungslizenz zu erhalten. Von Software erstellte Objekte, die mit einer Evaluierungsversion konfiguriert sind, müssen Symbole und Text enthalten, die von EU Outsourcing bereitgestellt werden und darauf hinweisen, dass das Objekt mit einer Evaluierungsversion der Software erstellt wurde. Sie sind nicht berechtigt, mehr als eine Lizenz für eine Evaluierungsversion einer EU Outsourcing Software durch nachfolgende Downloads oder Installationen zu erhalten. 6. UPGRADES. Wenn das SoftwarePRODUKT als Upgrade gekennzeichnet ist, müssen Sie ordnungsgemäß lizenziert sein, um ein Produkt zu verwenden, das von EU Outsourcing als für das Upgrade berechtigt identifiziert wurde, um das SoftwarePRODUKT verwenden zu können. Ein SoftwarePRODUKT, das als Upgrade gekennzeichnet ist, ersetzt und/oder ergänzt das Produkt, das die Grundlage für Ihre Berechtigung für das Upgrade bildete. Sie dürfen das resultierende Upgrade-Produkt nur in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung verwenden. Wenn das SoftwarePRODUKT ein Upgrade einer Komponente eines Pakets von Softwareprogrammen ist, die Sie als einzelnes Produkt lizenziert haben, darf das SoftwarePRODUKT nur als Teil dieses einzelnen Pakets verwendet und übertragen werden und darf nicht für die Verwendung in mehr als einem Computer getrennt werden. 7. BEGRENZTE GARANTIE. EU Outsourcing garantiert, dass (a) die Software für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen im Wesentlichen in Übereinstimmung mit den begleitenden schriftlichen Materialien funktioniert. und (b) Hardware, die die Software begleitet, für einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab Dem. Jegliche stillschweigende Gewährleistung der Software und Hardware ist auf neunzig (90) Tagedes Eingangs. Jegliche stillschweigende Gewährleistung der Software und Hardware ist auf neunzig (90) Tage bzw. ein (1) Jahr begrenzt. Einige Staaten/Gerichtsbarkeiten erlauben keine Einschränkungen der Dauer einer stillschweigenden Garantie, so dass die obige Einschränkung möglicherweise nicht für Sie gilt. Diese eingeschränkte Garantie gibt Ihnen bestimmte gesetzliche Rechte. Möglicherweise gibt es weitere, die von Staat/Gerichtsbarkeit zu Staat/Gerichtsbarkeit variieren. 8. AKTIVITÄTEN MIT HOHEM RISIKO. Die Software ist nicht für den Einsatz in gefährlichen Umgebungen konzipiert oder lizenziert, die ausfallsichere Kontrollen erfordern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Betrieb von Kernanlagen, Flugzeugnavigations- oder Kommunikationssystemen, Flugsicherung und Lebenserhaltungs- oder Waffensystemen, bei denen das Versagen der Software zum Tod, zu Personenschäden oder zu schweren physischen oder ökologischen Schäden führen kann. EU Outsourcing lehnt ausdrücklich jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung der Eignung für solche Aktivitäten mit hohem Risiko ab. 9. KEINE WEITEREN GEWÄHRLEISTUNGEN. Es gibt keine weiteren Garantien im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang. EU Outsourcing und seine Lieferanten lehnen alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Gewährleistungen der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck, in Bezug auf die Software und die dazugehörigen Materialien. 10. KEINE HAFTUNG FÜR FOLGE- ODER NEBENSCHÄDEN. Im gesetzlich zulässigen Umfang haften EU Outsourcing oder seine Lieferanten in keinem Fall für Schäden jeglicher Art (einschließlich ohne Einschränkungen, Schäden für entgangene Geschäftsgewinne, Betriebsunterbrechungen, Verlust von Geschäftsinformationen oder sonstige reinen Finanziellen Verlusten), die sich aus der Verwendung oder Unfähigkeit zur Nutzung dieses EU-Outsourcing-Produkts ergeben, auch wenn EU Outsourcing auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Da einige Staaten/Gerichtsbarkeiten den Ausschluss oder die Beschränkung der Haftung für Folge- oder Nebenschäden nicht zulassen, gilt die obige Beschränkung möglicherweise nicht für Sie. 11. KUNDEN-REMEDIES. Die gesamte Haftung von EU Outsourcing und seinen Lieferanten und Ihre ausschließliche Abhilfe im Falle eines Material- und Verarbeitungsfehlers der Software bei normaler Nutzung während der eingeschränkten Garantiezeit erfolgen nach Wahl von EU Outsourcing entweder (a) die Rückgabe des von Ihnen im Austausch für alle Softwareinhalte einschließlich schriftlicher Materialien gezahlten Preises; oder (b) Reparatur oder Austausch der Software oder Hardware, die nicht der beschränkten EU-Outsourcing-Garantie entspricht und die mit einer Kopie Ihrer Quittung an EU Outsourcing zurückgegeben wird. Diese eingeschränkte Garantie erlischt, wenn ein Fehler der Software oder Hardware auf Einen Unfall, Missbrauch oder eine falsche Anwendung zurückzuführen ist. Jegliche Ersatzsoftware oder -hardware wird für den Rest der ursprünglichen Garantiezeit oder dreißig (30) Tage, je länger, garantiert. Weder diese Abhilfemaßnahmen noch Produkt-Support-Services sind außerhalb der Vereinigten Staaten ohne Kaufnachweis von einem autorisierten Nicht-US-Amerikanischen verfügbar. Quelle. U.S. GOVERNMENT RESTRICTED RIGHTS Die Software und schriftliche Materialien werden mit RESTRICTED RIGHTS zur Verfügung gestellt. Die Verwendung, Vervielfältigung oder Offenlegung durch die Regierung unterliegt Beschränkungen gemäß Buchstabe c)(1)(ii) der Klausel über die Rechte an technischen Daten und Computersoftware unter DFARS 252.227-7013 oder den Unterabsätzen c)(1) und (2) der Commercial Computer Software - Restricted Rights at 48 CFR 52.227-19. Hersteller ist EU Outsourcing Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Bundesstaates New Jersey, dem U.S. Copyright Act und anderen anwendbaren US-Bundesgesetzen. Alle Streitigkeiten oder Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Nutzung der Software oder dieser Vereinbarung werden ausschließlich vor den staatlichen oder Bundesgerichten in Morris County, New Jersey, geführt und gehört, und durch die Installation und/oder Nutzung der Software erklären Sie sich hiermit unwiderruflich einverstanden und unterwerfen sich der persönlichen Gerichtsbarkeit in diesen Gerichten für alle derartigen Streitigkeiten oder Gerichtsverfahren.