Easy-IP 6.0.0

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 110.00 MB
‎Benutzerbewertung: 5.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

Die neue Version von Easy-IPv6 ist nicht auf ein paar Updates oder Fehlerbehebungen beschränkt; es ist der Höhepunkt von mehr als zwei Jahren harter Arbeit, die eine nahezu vollständige Neuschreibung des Codes hinter Easy-IPv4 beinhaltet. Die Neufassung erfolgte, weil Easy-IP seine 2-Stufige Architektur (Client - Database Server) übertroffen hatte und die vorteile der leistungssteigernden Architektur einer 3-Ebenen-Architektur (Client - Easy-IP Server - Database Server) nutzen wollte. Die vielleicht größte Änderung in Easy-IPv6 ist der dedizierte Easy-IP-Server zwischen den Clientanwendungen und dem Datenbankserver. Diese Änderung hat es uns ermöglicht, die Leistung zu verbessern und Funktionen hinzuzufügen, die sonst unmöglich gewesen wären. Weitere Hauptmerkmale des Systems sind: -Leistungsfähigere Gruppen-/Subnetz-/IP-Adressbearbeitung; Sie können jetzt nur die untergeordneten Subnetze hinzufügen, die Sie benötigen. -Volltextsuche direkt in den Server integriert. Sofortige Suchergebnisse auch bei der Suche nach Millionen von IP-Adressen oder Subnetzen. -Stark verbesserter Import und Export. Importieren Sie Daten aus jeder früheren Version von Easy-IP und mehreren Tabellenkalkulationen gleichzeitig. -Noch leistungsfähigere Host- und Netzwerk-Entdeckungen mit vielen neuen Funktionen. -Alle Anwendungen sind jetzt vollständig Unicode-kompatibel -Benutzer, Backups, Protokolle, Updates und Neustarts können alle flexibel verwaltet werden, mit verbesserten Planungs- und Batch-/Multitasking-Funktionen. -Benutzerdateien und -einstellungen werden jetzt zentral verwaltet. -Der Web Client und der Windows Client arbeiten in Easy-IPv6 dank Datenkomprimierung und stark reduziertem Netzwerkverkehr zwischen Client und Server wesentlich schneller. -Ausführen Sie Host Discovery von Remote-Discovery-Bots. -Vereinfachtes und verbessertes Meldesystem. Laden Sie jetzt eine Testversion von Easy-IPv6 herunter.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 6.0.0 veröffentlicht auf 2011-06-06

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    EASY-IP SOFTWARE ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG
    WICHTIG - LESEN SIE SORGFÄLTIG
    Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ("Vereinbarung") ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen (entweder eine natürliche oder juristische Person) ("Lizenznehmer") und Easy-IP AS. ("Lizenzgeber")
    DURCH HERUNTERLADEN UND INSTALLIEREN, KOPIEREN ODER ANDERWEITIGE NUTZUNG DER SOFTWARE ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG EINVERSTANDEN. WENN SIE DIESEN BEDINGUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, SOLLTEN SIE DIE SOFTWARE NICHT HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN, KOPIEREN ODER VERWENDEN.

    Definitionen
    "Dokumentation" bezeichnet alle Benutzerhandbücher, Referenzhandbücher, andere Dokumentationen zur Software (wie unten definiert) und alle anderen Dokumentationen, die sonst von Easy-IP AS zur Verfügung gestellt werden
    "Lizenznehmer" bezeichnet den Erwerber der durch diesen Vertrag gewährten Lizenzrechte (auch als "Sie"bezeichnet)
    "Lizenziertes Produkt" bezeichnet die Software (wie unten definiert) und Dokumentation sowie alle Kopien oder Modifikationen.
    "Lizenzgeber" bedeutet Easy-IP AS.
    "Software" bezeichnet die Easy-IP-Software und ihre Komponenten, für die der Lizenznehmer ggf. die entsprechenden Lizenzgebühren entrichtet hat.

    SOFTWARE-LIZENZ
    Lizenz.
    Die Software ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge sowie andere Gesetze und Verträge zum geistigen Eigentum geschützt. Die Software ist lizenziert, nicht verkauft.
    Lizenzerteilung.
    Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz, den Objektcode der Software für den in der Dokumentation dargelegten Zweck gemäß der erworbenen Lizenz zu verwenden. Wenn Sie zum ersten Mal eine Kopie der Software erhalten, erhalten Sie eine Evaluierungsfrist von 30 Tagen, nach der Sie die entsprechende Lizenzgebühr bezahlen oder die Software von Ihrem System entfernen müssen. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Lizenznehmers, sich davon zu überzeugen, dass die Software ihre Anforderungen während des Evaluierungszeitraums erfüllt, da es keine Rückerstattung für den Kauf der Software gibt.
    Zulässige Verwendung.
    Sie dürfen Kopien der Software ausschließlich zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken anfertigen, sofern alle Urheberrechts- und sonstigen Hinweise reproduziert und auf den Sicherungskopien enthalten sind.
    Einschränkungen.
    Sie dürfen (i) die Software oder den Softwarelizenzschlüssel nicht ganz oder teilweise an eine andere Partei verkaufen, vermieten, lizenzieren, unterlizenzieren, verteilen oder anderweitig übertragen; (ii) Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers dritten Oder teilweise die Nutzung der Software bereitzustellen, offenzulegen, preiszugeben oder der Nutzung der Software ganz oder teilweise zur Verfügung zu stellen; oder (iii) abgeleitete Werke auf der Grundlage der Software zu modifizieren oder zu erstellen.
    Einschränkungen.
    Sie dürfen den Quellcode weder ganz noch teilweise dekompilieren, disassemblieren, zurückentwickeln oder anderweitig versuchen, Quellcode von der Software abzuleiten, und sie dürfen dies weder direkt noch indirekt dritten Dritten gestatten.
    Titel.
    Sie dürfen keine Titel, Marken oder Handelsnamen, Copyright-Hinweise, Legenden oder andere geschützte Kennzeichnungen auf der Software entfernen.

    Beendigung
    Beendigung.
    Diese Vereinbarung endet automatisch unter Verstoß gegen die Bedingungen dieser Vereinbarung.
    Wirkung der Kündigung.
    Im Falle einer Kündigung müssen Sie alle Kopien des Software- und Softwarelizenzschlüssels vernichten. Darüber hinaus müssen Sie alle Kopien der Software, einschließlich aller Sicherungskopien, vom Server und allen Computern entfernen, auf denen sie installiert ist.
    Überleben der Rechte nach Beendigung.
    Alle Bestimmungen dieser Vereinbarung in Bezug auf Haftungsausschlüsse, Haftungsbeschränkung, Rechtsbehelfe oder Schäden sowie Eigentumsrechte des Lizenzgebers bleiben über die Kündigung hinaus bestehen.

    EIGENTUM UND COYPRIGHT.
    Eigentum.
    Die Software ist Eigentum und urheberrechtlich geschützt vom Lizenzgeber. Ihre Lizenz verleiht kein Eigentum oder Eigentum an der Software und sollte nicht als Verkauf eines Rechts an der Software ausgelegt werden.
    Copyright.
    Die Software ist durch das internationale Urheberrecht und die Vertragsbestimmungen geschützt. Sie erkennen an, dass kein Recht auf geistiges Eigentum in der Software auf Sie übertragen wird. Sie erkennen ferner an, dass das Eigentum und die vollständigen Eigentumsrechte an der Software ausschließliches Eigentum des Lizenzgebers bleiben und Sie keine Rechte an der Software erwerben, es sei denn, dies ist ausdrücklich in dieser Lizenz festgelegt. Sie erklären sich damit einverstanden, dass alle Kopien der Software dieselben Eigentumshinweise enthalten, einschließlich einer Mitteilung über Urheberrechte, Marken, Logos, Legenden oder andere Eigentumshinweise, die auf und in der Originalkopie der Software erscheinen.

    RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS.
    Rechte des geistigen Eigentums.
    Der Lizenzgeber behält sich alle Rechte, Titel und Interessen an der Software und an allen damit verbundenen Urheberrechten, Geschäftsgeheimnissen, Patenten, Marken und anderen geistigen Eigentumsrechten vor.
    Ansprüche.
    Der Lizenznehmer wird den Lizenzgeber über alle Ansprüche informieren, die gegen den Lizenzgeber oder ein verbundenes Unternehmen oder den Lizenznehmer geltend gemacht werden können, dass die Software die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt, sobald sie Kenntnis von einem solchen tatsächlichen oder potenziellen Anspruch erhält.
    Verletzung.
    Der Lizenznehmer wird den Lizenzgeber unverzüglich auf jede Verletzung oder mutmaßliche Verletzung eines Urheberrechts an der Software durch Dritte aufmerksam machen, von denen er Kenntnis hat, und auf Verlangen und Kosten des Lizenzgebers diese Maßnahmen ergreifen oder den Lizenzgeber dabei unterstützen, maßnahmen zu ergreifen, die der Lizenzgeber zum Schutz seiner Rechte an geistigem Eigentum für angemessen hält.
    Vertraulichkeit.
    Der Lizenznehmer erkennt an, dass die in der Software enthaltenen Ideen und Ausdrücke (und alle Änderungen oder Aktualisierungen, die dem Lizenznehmer vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellt werden) und alle Angaben, die dem Lizenznehmer vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellt werden, vertraulich sind und dass der Lizenznehmer sich verpflichtet, diese Informationen nicht an Dritte weiterzugeben und diese Informationen nur an seine verbundenen Unternehmen weiterzugeben. , Agenten und Mitarbeiter, soweit dies unbedingt erforderlich ist, um sie in Übereinstimmung mit und für die Zwecke dieser Verbindung verwenden zu können, und der Lizenznehmer verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass diese Einrichtungen diese Vertraulichkeit wahren. Die Verpflichtungen dieser Klausel gelten über die Kündigung oder Kündigung dieser Vereinbarung.

    BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
    Begrenzte Garantie.
    Der Lizenzgeber garantiert nicht, dass die Software die Anforderungen des Lizenznehmers erfüllt oder dass der Betrieb der Software ununterbrochen oder fehlerfrei ist. Der Lizenzgeber ist nicht verantwortlich für Probleme, die durch Änderungen der Betriebseigenschaften von Computerhardware oder Computerbetriebssystemen, die nach der Veröffentlichung der Software vorgenommen werden, oder für Probleme in der Interaktion der Software mit anderer Software verursacht werden.
    Haftungsausschluss.
    DIE SOFTWARE IST PROVIDED "AS IS" OHNE GARANTIE EINES KIND, ENTWEDER EXPRESS ODER IMPLIED, INCLUDING, OHNE LIMITATION, DIE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE, TITLE AND NONINFRINGEMENT OF THIRD PARTY RIGHTS. THE ENTIRE RISK AS TO THE QUALITY AND PERFORMANCE OF THE SOFTWARE IS WITH THE LICENSEE.
    Haftungsbeschränkung.
    In keinem Fall haftet der Lizenzgeber für Folgeschäden, besondere, zufällige oder indirekte Schäden jeglicher Art, die sich aus der Lieferung, Leistung oder Nutzung der Software ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Datenverluste, Gewinne oder Ersparnisse, selbst wenn der Lizenzgeber über die Möglichkeit solcher Schäden oder für Ansprüche Dritter informiert wurde. In keinem Fall wird die Haftung des Lizenzgebers für Ansprüche, sei es in Verträgen, unerlaubter Handlung, Fahrlässigkeit oder einer anderen Theorie der Haftung, die von Ihnen gezahlte Lizenzgebühr, falls vorhanden, übersteigen.

    ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
    Zuordnung.
    Der Lizenznehmer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers, Abtretung, Leasing, Gebühr, Unterlizenz oder anderweitige Übertragung von Rechten und Pflichten dieser Vereinbarung ganz oder teilweise.
    Geltendes Recht.
    Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen Englands und wird nach den Gesetzen Englands ausgelegt, und die Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von England und Wales.
    Verzicht.
    Kein Versäumnis einer parteiischer Parteien, eines ihrer Rechte aus dieser Vereinbarung auszuüben oder durchzusetzen, wird als Verzicht auf diese Rechte wirken.
    Salvatorische.
    Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung für ungültig, illegal oder nicht durchsetzbar befunden werden, wird diese Bestimmung abgetrennt, und der Rest der Vereinbarung bleibt in vollem Umfang in Kraft.
    Änderungen.
    Diese Vereinbarung darf nicht geändert oder geändert werden, es sei denn, es folgt ein schriftlicher Zusatz, der auf diese Vereinbarung verweist und von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter jeder Partei unterzeichnet wird.
    Vollständige Vereinbarung.
    Diese Vereinbarung ist die endgültige und ausschließliche Vereinbarung zwischen Lizenznehmer und Lizenzgeber und ersetzt jede vorherige schriftliche oder mündliche Vereinbarung in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung.

Programmdetails