DxO Optics Pro 7.5

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 150.00 MB
‎Benutzerbewertung: 3.3/5 - ‎15 ‎Stimmen

DxO Optics Pro verbessert automatisch die Bildqualität und überschreitet die Grenzen von Kameras, indem alle Fehler im Zusammenhang mit dem Objektiv und dem Sensor korrigiert werden, einschließlich der Rauschentfernung. Basierend auf umfangreichen Kenntnissen der Kamera- und Objektiveigenschaften liefert dieses mehrfach ausgezeichnete Programm eine hervorragende Bildqualität auch bei extrem hoher ISO-Leistung und läuft auf JPEG- oder RAW-Dateien. Die Einzigartigkeit von DxO Optics Pro liegt in seiner Fähigkeit, Korrekturen höchster Qualität ohne menschliches Eingreifen durchzuführen. Ob Sie Ihre Bilder mit einem einzigen Klick verbessern möchten, ohne sich die Mühe machen zu müssen, Schieberegler einzurichten, oder ob Sie Ihre eigenen Korrekturparameter manuell einrichten möchten, DxO Optics Pro wird Ihren Anforderungen gerecht. DxO Optics Pro bietet eine ganze Reihe von Funktionen, um Ihre Bilder automatisch zu korrigieren und zu verbessern: - RAW-Konvertierung und modernste Kamera-Rauschentfernung für bunte Bilder und Details auch bei höchsten ISO-Einstellungen - Beseitigung von Verzerrungen, Vignettierung und Linsenweichheit und violetten Fransen durch speziell entwickelte Kamera- und Linsenmodule - Korrektur der Perspektiv- und Volumenanamorphose - Optimierung der Belichtung und des Dynamikbereichs - Farbcontrlo mit Zugang zu Original-Filmfarbwiedergaben - Entfernung von Staub und Makel. - und vieles mehr... Windows- und Mac-Demoversionen können kostenlos von www.dxo.com heruntergeladen werden.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 7.5 veröffentlicht auf 2012-05-23
    BESSER, EINFACHER, SCHNELLER
  • Version 5.3.1 veröffentlicht auf 2008-11-10
    neuer RAW-Wandler, neue Rauschunterdrückung für hohe ISO RAW-Images, Staub-/Bleswerkzeug

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

WICHTIG – LESEN SIE SORGFÄLTIG Dieser DxO Labs Endbenutzer-Lizenzvertrag (DELA) ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen (entweder einer Einzelperson oder einer einzelnen Einheit) und DxO Labs für die in der Rechnung identifizierte DxO Labs-Software. Wenn Sie nicht damit einverstanden sind, an die Bedingungen dieser DELA gebunden zu sein, installieren Sie die Software nicht. Ihre Zustimmung zur Software und zum vorliegenden Vertrag gilt zum Zeitpunkt Ihrer ersten Nutzung der Software. Daher erklären Sie sich durch die erste Nutzung der Software damit einverstanden, dass DxO Labs oder der Inhaber einer in der Software enthaltenen Software Von Drittanbietern berechtigt ist, die Bedingungen der Vereinbarung gegen Sie durchzusetzen. 1 DEFINITIONEn "Vereinbarung" bedeutet diese Vereinbarung und die zugehörige Rechnung. "Schäden" bezeichnet Verluste, Schäden, Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten) oder Verbindlichkeiten. "Lieferdatum" bezeichnet das Datum des Downloads der Software oder das in der Rechnung festgelegte Datum. "Designated Environment" bezeichnet die in der Rechnung beschriebene Computerausrüstung und das Softwarebetriebssystem, die von Zeit zu Zeit geändert werden können. "Dokumentation" bezeichnet das Dokument, das Ihnen beim Kauf einer Softwarelizenz zur Verfügung gestellt wird, die eine Beschreibung der Software und ihrer Funktionalitäten enthält. Diese Dokumentation kann gedruckt, "online" oder elektronisch sein. "DxO Group" oder "DxO" bezeichnet DxO Labs S.A. und seine direkten oder indirekten Tochtergesellschaften. "DxO-Software" bezeichnet die Software, die einem Mitglied der DxO-Gruppe gehört. "Fehler" bezeichnet einen material- und reproduzierbaren kritischen Fehler der Software, der im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der Dokumentation funktioniert. "Rechnung" bezeichnet die Rechnung, die dieser Vereinbarung zugeordnet ist. "Lizenz" bezeichnet die Lizenz, die wir Ihnen zur Nutzung der Software und der Dokumentation in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt haben. "Lizenzierte Kopien" bezeichnet die Anzahl der Kopien der Software und der lizenzierten Dokumentation, wie in der Rechnung angegeben. "Fotoausrüstung": der Kamerakörper und das Objektiv, das den von Ihnen bestellten Modulen der Software entspricht. "Preis" bezeichnet den Preis für die Softwarelizenz, wie in der Rechnung angegeben. "Servicezeiten" bezeichnet die auf unserer Website festgelegten Stunden, während derer wir Ihnen, wie auf unserer Website beschrieben, Software-Support bereitstellen können. "Site" bezeichnet die in der Rechnung beschriebene Website, auf der die Software geliefert und betrieben wird. "Software" bezeichnet die in der Rechnung in modularer Form in maschinenlesbarer Objektcodeform beschriebenen Computerprogramme, einschließlich aller Kopien, die gemäß Abschnitt 2.1(b) angefertigt wurden. "Software-Support" bezeichnet Diagnose- und Reparaturdienste, die von uns als Reaktion auf einen Fehler während der Servicezeiten erbracht werden müssen. "Software von Drittanbietern" bezeichnet jedes Computerprogramm, das einem anderen Dritten als einem Mitglied der DxO-Gruppe gehört und Ihnen von uns als Teil der Software zur Verfügung gestellt wird. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich ausgeschlossen, wird die Software von Drittanbietern als Teil der Software betrachtet. Jede Software von Drittanbietern, die Teil der Software ist, kann jederzeit von DxO aus der Software zurückgezogen werden. Aus Sicherheitsgründen integriert DxO einige Digital Rights Management-Softwarekomponenten in die Software. "Garantiezeit", soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, ist die Garantie auf die Software auf 90 Tage ab dem Lieferdatum begrenzt. "Website" bedeutet die DxO-Produktwebsite: http://www.DxO.com/. 2 SOFTWARE-LIZENZ 2.1 Vorbehaltlich der vollständigen Zahlung der vollständigen Zahlung des in der Rechnung genannten Betrags gewähren wir Ihnen eine einzelne, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz an: (a) die Kopie der Software und der Dokumentation in der in der Rechnung und in der benannten Umgebung angegebenen Version für Ihre persönlichen Bedürfnisse zu verwenden; (b) eine vollständige Kopie der Software und Dokumentation nur zu Archivierungs- oder Rebuildzwecken (begrenzt auf maximal eine Kopie pro Lizenz) zu erstellen, sofern diese Kopie der Software den Bedingungen dieser Vereinbarung unterliegt; (c) eine sekundäre Kopie der Software für Ihren tragbaren Computer zu erstellen, sofern (i) ihre Nutzung nicht gleichzeitig mit der Nutzung der Software in der bezeichneten Umgebung erfolgt und (ii) diese Kopie der Software den Bedingungen dieser Vereinbarung unterliegt. Ungeachtet des Vorstehenden sind Sie berechtigt, im Falle der Abtretung der Fotoausrüstunganten an Dritte die Lizenz an den Dritten zu übertragen, dem die Fotoausrüstungen zugewiesen sind, falls Sie die auf unserer Website beschriebenen DxO-Richtlinien einhalten. 2.2 Mit Ausnahme der in Abschnitt 2.1 genannten beschränkten Rechte werden Ihnen keine Rechte an der Software gewährt, und insbesondere erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie: (a) die Software oder Dokumentation ganz oder teilweise an Dritte zu stellen oder zu verbreiten, sei es durch Abtretung, Unterlizenz oder auf andere Weise; (b) die Software oder Dokumentation ganz oder teilweise kopieren, anpassen, zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder modifizieren, es sei denn, dies ist gesetzlich oder durch diese Vereinbarung zulässig; (c) die Software zu verwenden, um in einer Time-Sharing-, Outsourcing-, Batch-Verarbeitungs-, Miet- oder Servicebüroumgebung zu arbeiten oder dritten Dritten die Nutzung oder den Zugriff auf die Software zu ermöglichen; (d) Eigentums-, Marken-, Urheberrechts-, Eigentumsrechte oder eingeschränkte Rechtehinweise, die in der Software, der Dokumentation oder den Kopien der Software enthalten sind, zu verbergen oder zu entfernen. 2.3 Möglicherweise haben Sie sich entschieden, eine Kopie der Software auf einem Medium zu erhalten, nachdem Sie sie heruntergeladen haben. Unabhängig von der Anzahl des Mediums, das Sie erhalten haben, dürfen Sie die Software nicht gleichzeitig auf einer größeren Anzahl von Computern ausführen, als in Abschnitt 2.1 Buchstabe c) angegeben. 2.4 Diese Software ist als einzelnes Produkt lizenziert, unabhängig von der Anzahl der Module, die sie verfassen. Sie erklären sich damit einverstanden, diese Module in keinem Fall zu trennen. 2.5 DxO behält sich ausdrücklich das Recht vor, Fehler oder Fehler innerhalb der Software zu korrigieren. 2.6 Für die Nutzung der Software und insbesondere für die Produktaktivierung kann eine Internetverbindung erforderlich sein. 3 SOFTWARE-SUPPORT UND UPGRADE DxO kann Ihnen Softwaresupport während der Servicezeiten gemäß den Bedingungen der auf der Website beschriebenen DxO-Richtlinien bereitstellen. Jeder zusätzliche Softwarecode, der Ihnen als Teil des Software-Supports zur Verfügung gestellt wird, gilt als Teil der Software und unterliegt den Bedingungen dieser Vereinbarung. Wenn DxO eine Softwareversion zur Verfügung stellt, müssen Sie ordnungsgemäß lizenziert sein, um die von DxO als für das Upgrade berechtigte Softwareversion verwenden zu können, um die Softwareversion verwenden zu können. Eine Software, die als Upgrade gekennzeichnet ist, ersetzt und/oder ergänzt die Software, die die Grundlage für Ihre Berechtigung für das Upgrade bildete. Weder Software-Support noch Upgrade von DxO sind ohne Nachweis des Kaufs der Software-Lizenz verfügbar. 4 PREIS UND ZAHLUNG 4.1 Sie zahlen den Preis in Übereinstimmung mit dem in der Rechnung genannten Betrag, einschließlich - falls Sie sich für diese Option entscheiden - alle Kosten, die uns bei der Lieferung der Software angemessen entstehen, da sie anfallen, einschließlich der Kosten für Rechnungsstellung, Versand und Versicherung. 4.2 Sie zahlen alle Beträge, die Sie uns im Rahmen dieser Lizenz fällig sind, vollständig, ohne dass Sie das Recht auf Aufrechnung oder Abzug haben, innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist. Wenn eine Steuer in der Art der Quellensteuer auf beträge, die im Rahmen dieser Vereinbarung in Rechnung gestellt werden, zahlen Sie uns den Betrag, der erforderlich ist, um sicherzustellen, dass der Nettobetrag, den wir nach dieser Einbehaltung erhalten, dem in Rechnung gestellten Betrag entspricht. 4.3 Sie sind verantwortlich für alle anwendbaren Verkäufe, Nutzungen, Mehrwertsteuern oder ähnlichen Steuern oder Steuern, die in Bezug auf die Bereitstellung der Software oder aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zu entrichten sind, mit Ausnahme von Steuern, die auf unserem Einkommen basieren. Wenn wir solche Steuern in Ihrem Namen zahlen, erklären Sie sich damit einverstanden, uns diese Zahlung zu erstatten. 4.4 Wenn Sie die im Rahmen dieser Vereinbarung in Rechnung gestellten Beträge nicht innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist vollständig bezahlen, sind Sie verpflichtet, uns Zinsen zum französischen gesetzlichen Zinssatz auf den fälligen Betrag zu zahlen, die täglich vom Fälligkeitsdatum bis zur tatsächlichen Zahlung anfallen, und Ihr Recht auf die Softwarelizenz wird bis zum tatsächlichen Zahlungsvorgang bis die tatsächliche Zahlung und Ihr Recht auf die Software-Lizenz bis zur tatsächlichen Zahlung gestoppt wird. 5 EIGENTUMSRECHTE, TITEL UND VERLUSTRISIKO Sie erkennen an und stimmen zu, dass das Urheberrecht, das Patent, die Marke, die Bilder, Fotos, Texte und alle anderen geistigen Eigentumsrechte, gleich welcher Art in der Software und der Dokumentation, Eigentum der DxO-Gruppe oder der Eigentümer der Software Dritter sind und bleiben, und nichts in dieser Vereinbarung sollte so ausgelegt werden, dass Sie oder Dritte irgendwelche Aspekte dieser Rechte übertragen. 6 GARANTIE 6.1 Wir garantieren Ihnen, dass: (i) wir das Recht haben, unsere Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu erfüllen und insbesondere die Lizenz zu erteilen und (ii) die Software während des Garantiezeitraums im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der Dokumentation ausgeführt wird. Wir garantieren nicht, dass die Software Ihren eigenen Bedürfnissen entspricht. Daher liegt es in Ihrer Verantwortung, Ihre Bedürfnisse zu bewerten und zu schätzen, ob die Software an Ihre Bedürfnisse angepasst ist. 6.2 Wenn Sie uns während der Garantiezeit einen Fehler mitteilen, werden wir während der Servicezeiten und ohne Kosten alle zumutbaren Schritte unternehmen, um solche Fehler zu korrigieren, mit Ausnahme von Fehlern, die durch: (a) Nutzung der Software, die nicht mit der Dokumentation in Einklang steht; Oder (b) Ihre Fahrlässigkeit oder Unfälle, Missbrauch, unbefugte Änderung, Ausfall der Stromversorgung oder unsachgemäße Umgebung. 6.3 Obwohl wir nicht verpflichtet sind, Fehler zu beheben, die während des Garantiezeitraums auftreten, die durch eines der in Abschnitt 6.2 beschriebenen Ereignisse verursacht werden. (a) und (b) werden wir unsere angemessenen kommerziellen Anstrengungen dazu nutzen, und solche Bemühungen werden als zusätzlicher Dienst betrachtet und Ihnen gemäß den auf der Website beschriebenen DxO-Richtlinien in Rechnung gestellt. 6.4 Wenn wir während der Garantiezeit nicht in der Lage sind, einen Fehler (i) zu korrigieren, der die Nutzung der Software vollständig verhindert, (ii) von der wir gekündigt wurden und (iii) die wir gemäß Abschnitt 6.2 zu beheben haben, ist unsere Haftung für diesen Fehler oder die Wiederholung dieses Fehlers auf die Rückerstattung des Teils des im Voraus bezahlten Preises beschränkt, der für den relevanten Teil der Software gilt, der den Fehler enthält. , bei welcher Rückerstattung Sie uns den entsprechenden Teil der Software zurücksenden, der den Fehler enthält. 6.5 DIE IN DIESER VEREINBARUNG FESTGELEGTEN GARANTIEN SIND BESCHRÄNKTE GARANTIEN UND DIE EINZIGEN GARANTIEN, DIE VON UNS GETROFFEN WERDEN. WIR EXCLUDE ALLE ANDEREN WARRANTIEN EXPRESS ODER IMPLIED INCLUDING WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. WIR GARANTIEREN NICHT, DASS DIE SOFTWARE IHREN ANFORDERUNGEN ENTSPRICHT ODER DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI IST ODER DASS ALLE FEHLER IN DER SOFTWARE BEHOBEN WERDEN KÖNNEN. 7 IHRE AUFGABEN 7.1 Während des Garantiezeitraums werden Sie mit uns zusammenarbeiten und uns die erforderliche Unterstützung leisten, damit wir unsere Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung erfüllen können. 7.2 Sie werden: (a) uns unverzüglich über Fehler zu informieren; b) uns ausreichende Informationen zur Verfügung zu stellen, um die effektive Diagnose eines Fehlers zu erleichtern; (c) uns erlauben, solche Schritte zu unternehmen, die wir vernünftigerweise für notwendig erachten, um Fehler zu beheben. 8 ALLGEMEINE INDEMNITÄT 8.1 Vorbehaltlich der Abschnitte 10.2, 10.3 und 10.4 verpflichten wir uns, Sie von Schäden zu entschädigen, die Ihnen aufgrund folgender Art entstehen: (a) jede falsche Darstellung oder Verletzung der Zusicherung oder Gewährleistung durch uns in dieser Vereinbarung enthalten; Oder (b) jede Verletzung unserer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung. 8.2 Vorbehaltlich der Abschnitte 10.3 und 10.4 erklären Sie sich damit einverstanden, uns von Schäden freizustellen, die uns aufgrund folgender Schäden entstehen können: (a) jede falsche Darstellung oder Verletzung der zuvertretenden oder garantieren durch Sie in dieser Vereinbarung enthaltenen; (b) jede Verletzung Ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung; Oder (c) Ansprüche Dritter gegen uns aufgrund Ihrer Nutzung der Software, es sei denn, diese Forderung wird durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsatzhabendes Fehlverhalten verursacht. 9 INTELLECTUAL PROPERTY RECHTE 9.1 Ungeachtet von Abschnitt 9.2 erklären wir uns damit einverstanden, Sie von allen Schäden freizustellen, die Ihnen aufgrund eines Anspruchs Dritter entstehen können, dass die Nutzung oder der Besitz der DxO-Software durch Sie (und softwaredritter, soweit der Softwareinhaber dritter Partei sich bereit erklärt hat, uns zu entschädigen) ein Urheberrecht, Patent, Geschäftsgeheimnis, Markenrechte oder andere Rechte an geistigem Eigentum dieses Dritten verletzt, sofern der Softwareinhaber dritter Partei sich bereit erklärt hat, uns zu entschädigen, : (a) wir werden unverzüglich über den Anspruch informiert; (b) wir oder gegebenenfalls ein Eigentümer von Drittanbietersoftware die vollständige Kontrolle über diesen Anspruch erhalten und Sie mit uns oder solchen Softwarebesitzern Dritter auf Kosten unseres oder eines solchen Drittanbieters von Software bei der Durchführung eines solchen Anspruchs uneingeschränkt zusammenarbeiten; (c) Sie das Verhalten unseres oder der Software-Inhaber von Drittanbieter-Software in keiner Weise beeinträchtigen; Und (d) der Anspruch nicht auf der Nutzung der Software in einer Weise beruht: i) nicht gemäß diesem Abkommen zugelassen sind; (ii) für die die Software nicht konzipiert wurde; Oder iii) nicht im Einklang mit der Dokumentation; (e) wir sind nicht verpflichtet, Sie für einen Verstoßanspruch zu entschädigen, der auf: (i) Die Nutzung einer ersetzten Version der Software, wenn eine Verletzung durch die Verwendung der aktuellen Version der Software, die wir Ihnen zur Verfügung gestellt haben, vermieden worden wäre; (ii) Verwendung einer geänderten Version der Software; Und 9.2 Wird aufgrund eines Anspruchs, nach dem wir Verpflichtet sind, Sie gemäß Abschnitt 9.1 zu entschädigen, eine endgültige Einstweilige Verfügung gegen die Nutzung eines Teils der Software erwirkt und sie die Abschnitte 9.1 (a) bis (e) vollständig eingehalten haben, so werden wir nach unserer Wahl und auf Kosten entweder: (a) Ihnen das Recht zu beschaffen, die Software weiterhin zu nutzen; (b) die Software so zu modifizieren, dass sie nicht rechtsverletzend wird; (c) diese Software durch Software zu ersetzen, die ähnliche Funktionen anbietet, sofern ein solcher Austausch im Wesentlichen der Dokumentation entspricht; Oder (d) wenn es wirtschaftlich unmöglich ist, (a), (b) oder (c) oben die Lizenz zu beenden und Ihnen eine Stornogebühr in Höhe des für die rechtsverletzende Software gezahlten Preises abzüglich Abschreibungen in folgerliniem Satz von 50 % pro 12-Monats-Zeitraum oder anteilig für einen Teil eines Zeitraums von 12 Monaten vom Lieferdatum bis zum Datum der Beendigung der Lizenz zu zahlen. Wenn wir diese vierte Option wählen, gelten die Bestimmungen von Abschnitt 9.4 über die Rückgabe der Software (und alle anwendbaren Dokumentationen). 9.3 Wenn Sie die Lösung, die wir gemäß Abschnitt 9.2 annehmen, nicht akzeptieren möchten, haften wir nicht dafür, Sie gemäß Abschnitt 9.1 zu entschädigen. 9.4 Sie erklären sich damit einverstanden, uns für Verluste oder Schäden zu entschädigen, die uns aufgrund eines Anspruchs dritter Wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten, Patenten, Geschäftsgeheimnissen, Markenrechten oder anderen Rechten an geistigem Eigentum entstehen, die sich aus Ihrer Nutzung der Software in einer durch diese Vereinbarung verbotenen Weise ergeben. 10 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG 10.1 WIR HAFTEN NUR FÜR: a) TOD ODER PERSÖNLICHE INJURY VON UNSEREM NEGLIGENCE VERURSACHT; (b) JEDE ANDERE DIREKTE LOSS ODER DAMAGE CAUSED VON UNSEREM GROSS NEGLIGENCE ODER WILLFUL MISCONDUCT. 10.2 UNSERE HAFTUNG IHNEN GEGENÜBER IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ÜBERSTEIGT UNTER KEINEN UMSTÄNDEN DEN PREIS, DEN SIE BIS ZUM ZEITPUNKT DER VERLETZUNG, DIE DEN ANSPRUCH DARSTELLT, TATSÄCHLICH FÜR DIE SOFTWARE GEZAHLT HABEN. 10.3 KEINER VON UNS HAFTET IN BEZUG AUF UNSERE VERPFLICHTUNGEN AUS DIESER VEREINBARUNG ODER ANDERWEITIG FÜR FOLGE-, BEISPIELHAFTE, BESONDERE, NEBEN- ODER STRAFSCHÄDEN, EINSCHLIEßLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN, VERLUST VON UNTERNEHMEN ODER ENTGANGENEN GEWINN. 10.4 Keiner von uns haftet für Verluste oder für die Nichterfüllung von Verpflichtungen, die in dieser Vereinbarung aufgrund von Ursachen enthalten sind, die außerhalb seiner Kontrolle liegen. Sollten solche Ursachen länger als sechs Monate andauern, kann einer von uns den Vertrag sofort nach Benachrichtigung an die andere Partei kündigen. 11 LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG 11.1 Die Lizenz bleibt für die Dauer des Urheberrechts in Kraft, es sei denn, sie wird gemäß den Abschnitten 9.2(d) oder 11.2 gekündigt. 11.2 Die parteilos nicht in Verzug geratene Partei kann diesen Vertrag automatisch kündigen (innerhalb der nachstehenden Fristen), wenn die andere Partei: a) einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung begeht, der nicht abhilfebar ist - unmittelbar nach der Kündigung; (b) einen anderen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung begeht, der abhilfegutgeschaffen sein kann - 30 Tage nach Bekanntgabe des Verstoßes, wenn der Verstoß unbeglichen bleibt; c) vorbehaltlich des anwendbaren Rechts, eine Abtretung zugunsten seiner Gläubiger, oder eine Entscheidung erteilt wird oder eine wirksame Entscheidung für seine Liquidation erteilt wird, oder hat es einen Empfänger, Verwalter oder Verwalter für eines seiner Vermögens bestellt - sofort nach Dereinwirkung. 11.3 Nach Beendigung dieses Vertrags werden Sie die Nutzung der Software und Dokumentation unverzüglich einstellen und auf unsere Anweisung alle Kopien der Software und Dokumentation unverzüglich zurückgeben oder vernichten. Sie löschen alle Kopien der Software, die sich auf jedem Computer auf der Website befinden. Sie werden innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung schriftlich bescheinigen, dass alle Kopien der Software und Dokumentation, wie von uns angewiesen, zurückgegeben, gelöscht oder vernichtet wurden. Wenn Sie dies nicht tun, sind wir berechtigt, die Website während der normalen Geschäftszeiten zu betreten, um die Software und Dokumentation wieder in Besitz zu nehmen und zu entfernen. 12 ALLGEMEIN 12.1 Bestimmte Teile der Software unterliegen möglicherweise den Exportbestimmungen der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten und anderer Länder für Hochtechnologiegüter. Sie garantieren, dass Sie keiner Einschränkung der Lieferung der Software an Sie unterliegen und Sie erklären sich damit einverstanden, diese Vorschriften einzuhalten. 12.2 Diese Vereinbarung legt die gesamte Vereinbarung zwischen uns in Bezug auf Ihren Kauf der Lizenz und die Nutzung der Software fest und ersetzt alle vorherigen Vorschläge, Vereinbarungen und sonstigen Vereinbarungen, die zwischen uns in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung mündlich und schriftlich enthalten sind. 12.3 Sollte sich herausstellen, dass ein Teil dieser Vereinbarung, der nicht grundlegend ist, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar ist, so berührt dies nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des Rests dieser Vereinbarung. 12.4 Verzögert einer von uns ein Recht oder Rechtsmittel gemäß dieser Vereinbarung oder übt er keine Rechtsmittel aus, so hat diese Partei nicht auf dieses Recht oder Rechtsmittel verzichtet. 12.5 Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen Frankreichs und wird entsprechend ausgelegt. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit des Pariser Handelsgerichts. 12.6 Die Abschnitte 4, 5, 6, 7, 9, 10, 11.3 und 12.5 werden aus irgendeinem Grund über die Kündigung dieser Vereinbarung hinausbestehen. 12.7 In diesem Abkommen gilt: a) jede Bezugnahme auf eine Bekanntmachung auf eine schriftliche Mitteilung; b) Überschriften dienen nur der Einfachheit halber und berühren nicht die Auslegung des Abkommens; Und c) Wörter, die den Singular importieren, umfassen den Plural und umgekehrt.