doPause 1.2

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 498.69 KB
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Möchten Sie den Musikplayer anhalten, wenn Sie Ihren Computer verlassen? Natürlich möchten Sie nicht, dass Ihr Computer Ihre sorgfältig zusammengestellte Spielliste durchspielt, während Sie weg sind... doPause hält den Musikplayer auf Ihrem Computer automatisch an, wenn Sie den Windows-Desktop sperren, und lässt ihn wieder abspielen, wenn Sie den Desktop entsperren. Wirklich schön, wenn Sie vermeiden wollen, durch ganze Spiellisten zu spielen, während Sie im Büro herumlaufen. doPause ist derzeit mit Spotify, iTunes und Windows Media Player kompatibel.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.2 veröffentlicht auf 2009-07-13
    Windows Media Player-Unterstützung hinzugefügt

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

1 EINFÜHRUNG 1.1 Dieser Lizenzvertrag ("Vertrag") ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und Per-Axel Felth ("Lieferant"). Bitte lesen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch, bevor Sie Software herunterladen, da sie wichtige Informationen über Ihre Rechte und Pflichten enthalten. Sie regelt Ihre Nutzung der Software ("die Software"), die Ihnen vom Lieferanten zur Verfügung gestellt wird. Insbesondere weisen wir Sie auf Ziffer 8 (Haftungsbeschränkung) hin. Durch das Herunterladen, Installieren oder anderweitige Verwenden der Software erklären Sie sich mit dieser Lizenzvereinbarung einverstanden, da diese von Zeit zu Zeit geändert und auf unserer Website veröffentlicht werden kann. 1.2 Wenn Sie nicht an diese Vereinbarung gebunden sein möchten, dürfen Sie die Software nicht herunterladen oder nutzen. 2 LIZENZ 2.1 Testlizenz: Eine Testlizenz wird jedem Benutzer einmal für jede Version der Software kostenlos zur Verfügung gestellt. Unter Der Testlizenz können Sie die Software innerhalb Ihrer Organisation verwenden, um für einen Zeitraum von bis zu 5 Tagen ab dem Zeitpunkt des Downloads der Software von der Webseite des Anbieters darauf zuzugreifen, ob sie Ihren Anforderungen entspricht. 2.2 Endbenutzerlizenz: Eine Endbenutzerlizenz gewährt der Nutzung der Software eine unbegrenzte Zeit auf einem (1) Computer. Der Preis pro Endbenutzerlizenz ist auf der Webseite des Lieferanten verfügbar. Der Kauf von Endbenutzerlizenzen erfolgt über die Webseite des Anbieters. 3 NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN 3.1.1 Sie dürfen eine angemessene Anzahl von Kopien der Software ausschließlich zu Sicherungs- und Wiederherstellungszwecken anfertigen. Solche Kopien unterliegen in jeder Hinsicht den Bedingungen dieser Vereinbarung. 3.1.2 Sie dürfen keine Kopien der Software zusätzlich zu den in diesem Lizenzvertrag ausdrücklich zulässigen Kopien der Software anfertigen. 3.1.3 Sie dürfen Urheberrechts- und Markenhinweise oder andere Eigentumshinweise im Zusammenhang mit der Software nicht entfernen oder verschleiern. Alle Hinweise müssen dupliziert werden, wie sie auf der Software auf allen autorisierten Kopien erscheinen. 3.1.4 Sie dürfen die Software nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, es sei denn, dies ist ausdrücklich durch geltende lokale Gesetze zulässig, die diese Einschränkung überschreiben können. 3.1.5 Sie dürfen Teile der Software nicht an Dritte verteilen. 3.1.7 Sie dürfen die Software nicht vermieten, verleasen oder übertragen. 3.1.8 Sie dürfen die Software nur in einer im Rahmen dieser Vereinbarung ausdrücklich lizenzierten Weise nutzen. 4 RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS Das Urheberrecht, die Patente, die Marken und alle anderen geistigen Eigentumsrechte an der Software und den dazugehörigen Dokumentationen sind Eigentum des Lieferanten oder seiner Lieferanten, sofern nicht anders angegeben, und sind durch nationale Gesetze und internationale Vertragsbestimmungen geschützt. Sie erhalten keine anderen Als die in dieser Vereinbarung ausdrücklich gewährten Rechte an der Software. 5 KÜNDIGUNG Diese Vereinbarung ist bis zur Kündigung wirksam. Diese Vereinbarung wird automatisch gekündigt, wenn Sie eine Bestimmung dieser Vereinbarung nicht einhalten. Nach Kündigung durch den Lieferanten werden Sie die Dokumentation und alle Kopien der Software unverzüglich vernichten. 6 UPDATE-RICHTLINIE Der Lieferant kann von Zeit zu Zeit aktualisierte Versionen der Software erstellen. Der Lieferant kann solche aktualisierten Versionen DenInhabern von Endbenutzern zur Verfügung stellen, ist jedoch nicht durch diese Vereinbarung dazu verpflichtet. 7 GARANTIE 7.1 Die Software kommt mit ABSOLUTELY NO WARRANTY, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist. 8 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG 8.1 Keine Haftung für Folgeschäden. In keinem Fall haftet der Lieferant oder seine Lieferanten für Schäden jeglicher Art (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden für den Verlust von Geschäftsgewinnen, Betriebsunterbrechungen, Verlust von Geschäftsinformationen oder sonstiger Geldverlust), die sich aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung der Software ergeben, auch wenn der Lieferant über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde. 8.2 Außer wie in Ziffer 8.1 vorgesehen, ist die maximale Haftung des Lieferanten ihnen gegenüber aus irgendeinem Grund auf den für die Software gezahlten Betrag beschränkt. 9 SEVERABILITÄT Entscheidet ein Gericht oder eine andere zuständige Behörde, dass eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam ist, so Wenn diese Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam ist, dann wird ein anderer Teil und die anderen Bedingungen dieser Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft bleiben. 10 RECHTE DRITTER Die Parteien beabsichtigen nicht, dass eine Klausel dieser Vereinbarung allein aufgrund des Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 durch eine Person, die nicht Vertragspartei dieser Vereinbarung ist, vollstreckbar ist. 11 VOLLSTÄNDIGE VEREINBARUNG Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen, Vereinbarungen oder Verpflichtungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung sowie alle Zuvor gegebenen oder gemachten Zusicherungen oder Garantien. 12 AUFTRAG Sie dürfen diese Vereinbarung oder ihre Rechte oder Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung nicht abtreten oder die Nutzung (ganz oder teilweise) der Software ohne vorherige Zustimmung des Lieferanten unterlizenzieren. 13 GELTENDES RECHT Diese Vereinbarung unterliegt schwedischem Recht und wird entsprechend ausgelegt. Alle Streitigkeiten oder Ansprüche im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der schwedischen Gerichte.