DMReports 3.1

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 79.80 MB
‎Benutzerbewertung: 3.0/5 - ‎2 ‎Stimmen

DMReports ist eine robuste Business Intelligence-Plattform, die alle notwendigen Funktionen bietet, um operative und analytische Berichte, interaktive Pivot-Tabellen und visuell überzeugende Dashboards aus Ihren Daten zu erstellen und Berichte sowohl intern - innerhalb Ihres Unternehmens als auch extern - an Ihre Kunden und Geschäftspartner zu liefern. Das Produkt unterstützt nativ Microsoft SQL Server-, Microsoft Access- und MySQL Server-Datenbanken. Und dank OLE DB und ODBC ermöglicht es die Verwendung jeder anderen Datenbank wie Excel, Oracle, Firebird, Sybase, SQLite, PostgreSQL, etc. für die Erstellung von Berichten. Dank der Unterstützung für unterschiedliche Berichtstypen bietet DMReports die Möglichkeit, den Datenpräsentationstyp je nach Ihrer aktuellen Geschäftsaufgabe auszuwählen: Standard-Papierberichte - für Betriebsberichte, OLAP-Cubes - für "on the fly"-Analysen, Dashboards und Diagramme - zur veranschaulichenden und leicht verständlichen Datendarstellung. Intelligente Berichtsverteilungstechnologie ermöglicht eine effektive Informationsverbreitung innerhalb und außerhalb Ihres Unternehmens. Mit dieser Technologie können Sie eine Aufgabe festlegen, um bestimmte Berichte zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder einem bestimmten Zeitraum zu generieren und an Abonnenten zu senden, und DMReports wird dies automatisch tun. DMReports kann im Unternehmen als klassische Desktop-Anwendung sowie als Webmodul bereitgestellt werden, um die Abschlussberichte im Unternehmens-Webportal, auf der Website usw. anzuzeigen. Ein Webmodul wird auf der Grundlage der fortschrittlichen Technologien erstellt und bietet Geschäftsanwendern eine unübertroffene Erfahrung bei der Arbeit mit den Berichten. So reduziert DMReports den Zeit- und Personalaufwand für die Workflow-Wartung, erhöht die Informationsfunktionen und die wichtigsten - gibt Ihnen alles, um nur die richtigen Entscheidungen über Ihr Unternehmen zu treffen. Richtige Informationen zur richtigen Zeit sind alles, was Sie brauchen, um schnell vom Problemverständnis zur Lösung überzugehen.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.0.4 veröffentlicht auf 2011-03-01

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    Endbenutzer-Lizenzvertrag

    WICHTIG - READ CAREFULLY: Diese DMWorks Systems Ltda-Lizenzvereinbarung ("Vereinbarung") ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen, einer natürlichen oder juristischen Person ("Lizenznehmer") und DMWorks Systems Ltda ("Lizenzgeber") für DMReports Softwareprodukt, seine relevanten Module, Demos, Zwischendateien, Medien, gedruckte Materialien und "online" oder elektronische Dokumentation in der Installation enthalten (&;Produktquot;).

    Durch die Installation, das Kopieren oder die anderweitige Nutzung des Produkts erklärt sich der Lizenznehmer damit einverstanden, an die Bedingungen dieser Vereinbarung gebunden zu sein. Das Produkt befindet sich in "use" auf einem Computer, wenn es in den temporären Speicher (d. h. RAM) geladen oder in den permanenten Speicher (z. B. Festplatte, CD-ROM oder ein anderes Speichergerät) dieses Computers installiert wird. Wenn der Lizenznehmer keinem Teil der Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmt, KANN LICENSEE NICHT INSTALL, USE, DISTRIBUTE, OR REPLICATE IN ANY MANNER, ANY PART, FILE ODER PORTION OF THE PRODUCT, ODER VERWENDEN SIE DIESES PRODUKT FÜR ANDERE PURPOSES.

    Das Produkt ist lizenziert, nicht verkauft.

    1. Lizenzerteilung

    In Übereinstimmung mit den hierin genannten Bedingungen gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer und der Lizenznehmer vom Lizenzgeber eine unbefristete, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung des Produkts. Das Produkt wird auf einen Computer lizenziert, auf dem es installiert und verwendet wird. Der Lizenznehmer darf das Produkt zu keinem Zeitpunkt oder in irgendeiner Weise unterlizenzieren oder anderweitig an Dritte verteilen.

    Das Produkt kann nicht im Netzwerk verwendet werden, außer den Modulen, die durch die Installationsanleitung, die im Benutzerhandbuch für das mit dem Produktpaket gelieferte Produkt enthalten ist, auf einem Server installiert werden dürfen und empfohlen werden.

    2. Evaluierungslizenz.

    Gemäß den Bedingungen einer Evaluierungslizenz kann der Lizenznehmer eine beliebige Anzahl von Kopien des Produkts auf unbegrenzten Daten von Computern für die begrenzten Zwecke des Testens, Der Evaluierung und der Demonstrationen INSTALLIEREN und verwenden. Diese Lizenz wird für einen begrenzten Zeitraum von dreißig (30) Tagen nach Der Installation der Evaluierungsversion des Produkts erteilt ("Evaluierungszeitraum"). Nach Ablauf des Evaluierungszeitraums hat der Lizenznehmer entweder
    (i) das Produkt und alle zugehörigen Dokumentationen von allen Computern löschen, auf denen es installiert oder kopiert wurde, oder
    (ii) sich an den Lizenzgeber oder einen seiner autorisierten Wiederverkäufer wenden, um das Produkt zu erwerben. Der Lizenznehmer darf keine der mit der Evaluierungsversion des Produkts bereitgestellten Dateien an ANY PARTIES verteilen.

    3. Software-Eigentum

    Der Lizenzgeber versichert und garantiert, dass er der Eigentümer der Software und aller Teile davon ist und dass er das Recht hat, diese zu ändern und dem Lizenznehmer eine Lizenz für seine Nutzung zu erteilen.

    4. Titel an Softwaresystemen und Vertraulichkeit
    Das Produkt und alle Programme und Anwendungen davon, die hierunter entwickelt wurden und alle Kopien von jeweils dem Lizenzgeber eigentum sind und der Titel dafür verbleibt beim Lizenzgeber. Alle anwendbaren Rechte an Patenten, Urheberrechten, Marken und Geschäftsgeheimnisse des Produkts oder Änderungen, die auf Verlangen des Lizenznehmers vorgenommen werden, sind und bleiben beim Lizenzgeber. Der Lizenznehmer darf die Software oder Kopien davon nicht an Andere verkaufen, übertragen, veröffentlichen, offenlegen, anzeigen oder anderweitig zur Verfügung stellen. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Software und jedes Modul, jedes Softwareprodukt, jede Dokumentation und Kopien davon in einer Weise zu sichern und zu schützen, die mit der Aufrechterhaltung der Rechte des Lizenzgebers in diesem Bereich im Einklang steht, und geeignete Maßnahmen durch Anweisung oder Vereinbarung mit seinen Mitarbeitern oder Beratern zu ergreifen, die Zugang zu jedem einzelnen Unternehmen haben, um seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nachzukommen. Alle Vom Lizenznehmer des Produkts und anderen hierunter entwickelten Programmen, einschließlich Übersetzungen, Kompilationen, Teilkopien mit Modifikationen und aktualisierten Werken, sind Eigentum des Lizenzgebers.

    5. Benutzerdefinierte Modifikationen.

    Der Lizenznehmer darf die Software nicht für den eigennützen Gebrauch ändern. Alle kundenspezifischen Änderungen am Produkt können vom Lizenzgeber gemäß den Bedingungen einer anderen Vereinbarung vorgenommen werden, die von und zwischen den Parteien geschlossen wurde und deren Bedingungen vor Beginn dieser kundenspezifischen Änderungsbemühungen einvernehmlich vereinbart werden. Der Lizenznehmer darf das Produkt und/oder einen Teil davon nicht verwenden, um andere Informationen, Dokumentationen, Materialien oder Ressourcen zu entwickeln, die mit der Software konkurrieren, sie ablösen, obsolet machen oder in irgendeiner Weise die Notwendigkeit des Lizenznehmers für die Software verdrängen. Die Verletzung einer Bestimmung dieses Absatzes ist die Grundlage für die sofortige Kündigung dieses Lizenzvertrags.

    6. Upgrades
    Der Lizenzgeber verpflichtet sich, alle Upgrades, die für das Produkt ("Upgrades") vorgenommen werden, für ein (1) Jahr ab dem datum des Produktkaufs, das in einer Rechnung angegeben ist, in die Lizenzgebühr aufzunehmen. Nach dem ersten Jahr stehen die folgenden beiden Optionen zur Verfügung, und der Lizenznehmer hat die Wahl des Lizenznehmers anzustreben:
    (a) ein Jahr ab dem Datum dieser Frist und am selben Tag jedes folgenden Jahres hat der Lizenznehmer eine Gebühr in Höhe von 40 % der Lizenzgebühr zu entrichten, die derzeit vom Lizenzgeber berechnet wird, die auf der Grundlage der Anzahl der Nutzer berechnet wird; Oder
    (b) Option Nummer Zwei: Der Lizenznehmer kann die zuletzt erhaltene Version der Software unbegrenzt nutzen und hat kein Recht auf Upgrades, kann jedoch alle verfügbaren Upgrades zu der Gebühr erwerben, die zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer zusätzlich vereinbart werden muss.

    7. Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkung.
    SOFERN HIERIN NICHT ANDERS DEFINIERT, LEHNT DER LIZENZGEBER AUSDRÜCKLICH JEGLICHE GARANTIE FÜR DAS PRODUKT AB. DAS PRODUKT UND JEDE VERWANDTE DOKUMENTATION IST PROVIDED "AS IS" OHNE GARANTIE EINES KIND, ENTWEDER EXPRESS ODER IMPLIED, INCLUDING, OHNE LIMITATION, DIE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE, OR NONINFRINGEMENT. DAS ENTIRE RISK ARISING OUT OF USE ODER PERFORMANCE OF THE PRODUCT REMAINS WITH LICENSEE.
    Im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang haftet der Lizenzgeber in keinem Fall für besondere, zufällige, indirekte oder Folgeschäden jeglicher Art (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden für entgangene Geschäftsgewinne, Betriebsunterbrechungen, Verlust von Geschäftsinformationen oder sonstiger finanzieller Verlust), die sich aus der Nutzung oder Unfähigkeit zur Nutzung des Produkts oder der Bereitstellung oder Nichterbringung von Support-Services ergeben, selbst wenn der Lizenzgeber über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde.

    LICENSEE KANN VON LICENSOR NUR DIREKTE DAMAGES UP TO THE AMOUNT LICENSEE PAID FOR THE PRODUCT. LIZENZE KANN KEINE ANDEREN DAMAGES, INCLUDING CONSEQUENTIAL, LOST PROFITS, SPECIAL, INDIRECT, INCIDENTAL ODER ANY OTHER DAMAGES.
    Diese Beschränkung gilt für Ansprüche wegen Vertragsverletzung, Verletzung von Gewährleistung, Garantie oder Bedingung, strenger Haftung, Fahrlässigkeit oder sonstiger unerlaubter Handlung, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist. Es gilt auch dann, wenn Reparatur, Austausch oder eine Rückerstattung der Software den Lizenznehmer nicht vollständig für Verluste entschädigen; oder der Lizenzgeber wusste oder hätte von der Möglichkeit des Schadens wissen müssen.

    8. Kündigung

    (a) Dieser Vertrag wird automatisch nach Ablauf der Evaluierungslizenz gekündigt, wenn der Lizenznehmer die Lizenz(en) für das Produkt nicht erworben hat.
    (b) Unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel wird der Lizenzgeber diese Vereinbarung kündigen, wenn der Lizenznehmer alle Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhält.
    Nach Beendigung dieser Vereinbarung muss der Lizenznehmer das Produkt und alle relevanten Materialien, einschließlich der an den Lizenznehmer gelieferten benutzerdefinierten Änderung, vernichten und schriftlich bescheinigen, dass sie zerstört wurden. Die Kündigung des Vertrags entbindet keine der Parteien von ihren Verpflichtungen in Bezug auf die Vertraulichkeit des Produkts.
    9. Allgemeines

    (a) Der Lizenznehmer erkennt an, dass er diese Vereinbarung gelesen hat, es versteht und erklärt sich damit einverstanden, an seine Bedingungen gebunden zu sein, und stimmt ferner zu, dass dies die vollständige und ausschließliche Erklärung der Vereinbarung zwischen den Parteien ist, die alle vorherigen Vorschläge, Vereinbarungen und alle anderen mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ersetzt und zusammenführt. Diese Vereinbarung darf nur durch schriftliche samt ordnungsgemäß erhabener Urkunde geändert oder geändert werden.
    (b) Diese Vereinbarung und Erfüllung dieser Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates San Paulo, Brasilien, ohne Rücksicht auf Kollisionsnormen.
    (c) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung nach geltendem Gesetz oder Rechtsstaatlichkeit ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, so gilt sie als geändert, soweit dies erforderlich ist, um die Bestimmung durchsetzbar zu machen.
    (d) Der Lizenznehmer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers seine Rechte, Pflichten oder Pflichten aus dieser Vereinbarung nicht ganz oder teilweise an eine natürliche oder juristische Person abtreten oder unterlizenzieren (außer an verbundene Unternehmen). Der Begriff "Verbundene" bezieht sich auf Unternehmen, deren Anteil der Lizenznehmer über 50 % beträgt.
    (e) Der Verzicht oder die Nichtausübung eines hierin vorgesehenen Rechts durch den Lizenzgeber in irgendeiner Hinsicht gilt nicht als Verzicht auf ein weiteres Recht im Rahmen dieser Vertragspartei.
    (f) Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, die Software im Laufe dieser Vereinbarung so zu ändern, dass sie neuen Geräten oder Hardware entspricht, oder Funktionen zu ändern oder zusätzliche Funktionen hinzuzufügen, es sei denn, die parteien dies vereinbart, und für zusätzliche Gebühren und Zahlungen und andere Bedingungen, die die Parteien schriftlich vereinbaren.
    (g) Der Lizenznehmer und alle seine verbundenen Unternehmen oder Tochtergesellschaften können die Software gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung nutzen. Wenn der Lizenznehmer erworben wird, kann der Lizenznehmer sein Recht aus diesem Vertrag an das übernehmende Unternehmen abtreten, sofern vom übernehmenden Unternehmen angemessene zusätzliche Lizenzgebühren bezahlt wurden, wenn es die Software außerhalb der bereits bestehenden Geschäfte des Lizenznehmers nutzen möchte.
    (h) Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die Vereinbarung ohne vorherige Ankündigung zu ändern.

    Letzte Änderung am 13. März 2011.

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