DirPrinter 9.00

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 4.43 MB
‎Benutzerbewertung: 4.8/5 - ‎5 ‎Stimmen

In DOS war es sehr einfach, den Inhalt eines Verzeichnisses zu drucken. Aber leider gibt es keine solche Funktion in Windows. In Windows können Sie DirPrinter verwenden, um den Inhalt eines Verzeichnisses und die Verzeichnisstruktur bequem zu drucken. Features (Auszüge): - Inhalt eines Verzeichnisses drucken - Mit oder ohne Unterverzeichnisse - Benutzerdefinierte Filter - Druckvorschau - Export in verschiedene Formate (z.B. Excel, Word, TXT, RTF, ...)

VERSIONSVERLAUF

  • Version 4.10 veröffentlicht auf 2003-03-04

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    Dieser Lizenzvertrag vergoldet zwischen Ihnen und dem Hersteller der Software. Die Software umfasst das Software-Programm, deren elektronische Dokumentation und (soweit vorhanden) Datenträger und eine gedruckte Dokumentation.
    Nach dem heutigen Stand der Technik ist es nicht möglich, Software zu erstellen, sterben in allen Anwendungsfällen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand dieses Vertrages ist nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist.
    Bitte lesen Sie die nachfolgenden Informationen sorgfältig, bevor Sie diese Software installieren, benutzen, registrieren oder weitergeben. Durch Installation, Benutzung, Registrierung oder Weitergabe der Software erklären Sie Ihr Einverständnis mit diesem Lizenzvertrag.
    Falls Sie den Bestimmungen dieses Vertrags nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, die Software zu installieren, zu benutzen, zu registrieren oder weiterzugeben.

    1. Nutzungsrecht

    1.1 Shareware-Version
    Die frei erhältliche Shareware-Version dient ausschließlich zur Begutachtung des Gebrauchswerts. Sie darf für einen einmaligen Zeitraum von 28 Tagen kostenlos zu Testzwecken werden.
    Möchten Sie die Software nach Ablauf des Testzeitraums weiter verwenden, so muss Sie eine Nutzungslizenz erwerben und werden damit zum registrierenden Anwender.
    Soll die Software nicht weiter werden, so muss sie komplett deinstalliert und gelöscht werden. Eine Verwendung ohne Nutzungslizenz über den Testzeitraum hinaus stellt eine Verletzung des Lizenzvertrags dar und wird auch straf- als auch zivilrechtlich verfolgt.

    1.2 Registrierte Vollversion
    Durch Erwerb einer Nutzungslizenz erhält die registrierte Vollversion und das Recht, die Software sowie alle Updates, die innerhalb von 12 Monaten nach der Lizenzierung erscheinen, gemäß bestimmungen unbefristet zu nutzen. Eine Verletzung des Vertrags durch den Benutzer führt zum Erlöschen des Nutzungsrechts.
    Eine einzelne Lizenz kann von einer einzelnen Person auf einem oder mehreren Computern verwendet werden. Alternativ kann die Software auf einem einzelnen Computer installiert werden und zu verschiedenen Zeiten von Personen verwendet werden. Nur eine dieser Varianten ist zulässig.
    Arbeiten mehrere Personen auf unterschiedlichen Rechnern mit der Software, so ist für jeden Rechner auf dem Programm installiert oder verwendet kann, eine Lizenz notwendig.
    Bei einigen zu einer Unterscheidung in Privatlizenz und Firmenlizenz. Bei diesen zusätzlich sind die Punkte zu beachten:
    - Privatlizenzen dürfen nur im privaten, nichtkommerziellen Bereich von Privatpersonen eingesetzt werden.
    - Der Einsatz der Software in einem Unternehmen, einem Verein, einer Körperschaft/Anstalt des öffentlichen Rechts, einer Stiftung oder durch einem Selbstständigen/Gesicher bedingt einer Firmenlizenz. Eine Firmenlizenz kann von bis zu 5 Nutzern des Lizenzrs. Für mehr als 5 Nutzer sind entsprechend mehrere Firmenlizenzen notwendig.

    1.3 Freeware-Software
    Freeware-Programm darf auch von Privatanwendern als auch von Anwendern in Firmen kostenlos (bis auf Widerruf) werden.

    1.4 Einschränkungen
    - Veränderungen, Dekompilierung und Disassemblierung der Software sind nicht erlaubt und werden zur Anzeige gebracht.
    - Entwicklung, Weitergabe und Nutzung von Methoden, die dem Ziel dienen, die Shareware-Einschränkungen zu entfernen und die Weitergabe von Passwörtern zum Download oder zur Freischaltung der Vollversion sind nicht zulässig und werden zur Anzeige gebracht.
    - Verschenken, Verleih, Vermietung und Verleasung der Software sind nicht zulässig.

    2. Urheberrecht
    Die Software und die Programm- und Datenkonzeption sind urheberrechtlich geschützt.

    3. Pflichten und Haftung des Lizenznehmers
    Sie sind verpflichtet
    - das ist die registrierte Vollversion und Passwörter zum Download und zur Freischaltung der Software nicht in den Hände n von Dritten ein. Bei zuwiderhandlung ist ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 1.000 Euro zu entrichten. Sind höhere Schäden entstanden, bleiben ein überdender Schadensersatz und strafrechtliche Schritte.
    - die mit der Software erstellte Ergebnisse (z.B. Datensicherungen bei Datensicherungssoftware) unmittelbar nach Erstellung auf Vollständigkeit und Fehlerfreiheit zu überprüfen.
    - die mit der Software erstelltErgebnisse und Daten regelmäßig zu sichern und die Funktionsfähigkeit der Datensicherung zu kontrollieren
    - die Software und die zur Freischaltung der Vollversion notwendigen Daten sicher aufzubewahren. Für den Hersteller gibt es keine Verpflichtung, die einmal bereitgestellte Software oder die Freischaltungsdaten nochmals zuzusenden.
    - den Hersteller über in Kenntnis zu setzen, wenn Sie die Vollversion bzw. die Freischaltung nicht innerhalb von 8 Tagen nach Bestellung und Zahlung erhalten (z.B. wegen eines technischen Problems).
    - das ist der Hersteller Ihre E-Mail-Adresse bekannt ist, fällt Sie über das Erscheinen über das Erscheinen kostenloser Updates informiert werden werden.

    4. Gewährleistung
    Die Software wird "wie sie ist" zur Verfügung gestellt.
    Der Hersteller übernimmt keine Garantie dafür, dass die Software bei Änderung der Arbeitsumgebung oder Systeme extern jederzeit bleiben.
    Durch die Möglichkeit, die Software vor dem Lizenzerwerb ausgiebig zu testen, ist die Rückgabe ausgeschlossen.
    Die Verantwortung für die richtige Auswahl und den richtigen Einsatz der Software, und damit auch für die Folgen, die sich aus dem Einsatz der Software ergeben, trägt der Lizenznehmer.

    5. Haftung
    Der Hersteller haftet nur für oder grob grob fahrlässige Schäden.
    Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.

    6. Weitergabe
    Nur die unregistrierte Shareware-Version darf (bis auf Widerruf) zum Zwecke der Evaluierung werden. Veröffentlichungen auf Datenträgern und im Internet innerhalb von Sharewaresammlungen und Zeitschriften sind (bis widerrufen) , sofern sie sich auf die Bedingungen befinden werden:
    - Die Weitergabe ist nur in vollständiger, unveränderter Form zulässig.
    - Für die Software selbst darf keine Bedienisierung.
    - Es ist ein sichtbarer Link zur Hersteller-Homepage http://www.aborange.de.
    - Der Hersteller ist vorab über die Veröffentlichung zu informieren.

    7. Gerichtsstand
    Gerichtsstand ist Gießen.
    Es vergoldet das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    8. Gültigkeit
    Es gelten die Vertragsbedingungen und Preise in der auf der Hersteller-Homepage http://www.aborange.de verfügbaren aktuellen Fassung.

    9. Sonstiges
    Fremde- und Einkaufsbedingungen werden nicht anerkannt.
    Bei Vertragsrücktritt vor der zur zur Vollversion wird eine Bearbeitungsgebühr von 5€ erhoben.

    10. Salvatoresche Klausel
    Nebenabreden nicht getroffen.
    Sollte eine der Vereinbarungen unwirksam sein, so wird von der Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vereinbarungen Vereinbarungen vereinbarungen, die der Sinn der Absicht der unwirksamen Vereinbarungen zugunsten des Herstellers am nächsten kommen.

Programmdetails