Digital Guitar Tuner 2.3

Lizenz: kostenlos ‎Dateigröße: 1.02 MB
‎Benutzerbewertung: 2.8/5 - ‎11 ‎Stimmen

Digital Guitar Tuner ist eine kostenlose Windows-Software, mit der Sie Ihre Gitarre mit direktem Eingang, Mikrofon oder MIDI-Tönen präzise stimmen können. Jetzt steht eine neue Version 2.3 zum Download zur Verfügung. Jetzt verfügt es über 27 Tuning-Typen! Funktionen: * Hohe Genauigkeit (verwendet 16 Bit / 44100 Hz Eingang!) * Sie können Gitarren ohne Signalausgang (durch Mikrofon) stimmen * 27 verschiedene Tuning-Typen (Standard, abgesenkt, fallen gelassen, offene Tunings, Hawaiian etc.) * Modulation der Wurzelfrequenz * Tuning mit Midi-Tönen * Schöne und einfache Umgebung * es ist kostenlos!

VERSIONSVERLAUF

  • Version 2.3 veröffentlicht auf 2007-08-24

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    BITTE LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG (DIE VEREINBARUNG) VORSICHTIG VOR UPGRADE, COPYING, INSTALLING, ODER USING SOFTWARE VON AEON GROUP spol. s r.o. (AEON GROUP ).

    (siehe auch unsere Datenschutzerklärung unter http://www.guitar.sk/privacy.htm )

    IN DER ERWÄGUNG, dass die AEON GROUP ein Anbieter von Softwareprodukten ist und

    IN DER ERWÄGUNG, dass die natürliche oder juristische Person, die dieses Produkt (Benutzer) verwendet, die Rechte zur Verwendung dieses Produkts erhalten möchte,

    JETZT, THEREFORE, unter Berücksichtigung der darin enthaltenen gegenseitigen Bündnisse und Versprechen und aus gutem und wertvollen Überlegungsgrund sind sich AEON GROUP und User einig, dass die vorstehenden Erwägungen wahr und richtig sind, und stimmen wie folgt überein.
    I. Definitionen

    1. Die Software
    Computersoftwareprodukte der AEON GROUP und Computersoftwareprodukte von Lieferanten der AEON GROUP, vertrieben von der AEON GROUP im Einvernehmen mit den Eigentümern solcher Software, welche Softwareprodukte von der AEON GROUP als Freeware angeboten wurden, d.h. ohne Zahlung von Lizenzgebühren zur Verfügung stehen.
    DIESE SOFTWARE IST KEINE SPYWARE ODER ADWARE. ES WIRD NICHT SEHEN, WIE SIE IHREN COMPUTER VERWENDEN. ES WIRD KEINE POP-UP-ANZEIGEN LIEFERN. ES SAMMELT KEINE INFORMATIONEN ÜBER SIE ODER IHREN COMPUTER.

    2. Mediengebühren
    Solche Gebühren, die von AEON GROUP dem Nutzer oder vom Benutzer an Dritte erhoben werden können, um die Kosten der Medien zu kompensieren, die für die Übertragung der Software verwendet werden.

    3. Lizenz
    Das Recht des Nutzers, die Software gemäß den hierin definierten Bedingungen zu nutzen. Das Fehlen einer Lizenzgebühr ist in keiner Weise ein Hinweis auf die Bereitschaft oder den Wunsch der AEON GROUP, die Software öffentlich zugänglich zu machen. Die AEON GROUP beabsichtigt, alle geistigen Eigentumsrechte und Eigentumsrechte an der Software zu behalten und zu behalten.

    4. Shrinkwrap-Vereinbarung
    Die nicht unterzeichnete Vereinbarung, die mit der Software vertrieben wird, die die Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert, unter denen die Software vertrieben und eine Lizenz erteilt wird.

    II. Annahme von Bedingungen

    1. Diese Vereinbarung wird vom Nutzer bei Erfüllung einer der folgenden Handlungen akzeptiert:

    1. Installation, Kopieren oder Nutzung der Software auf einem oder mehreren Computern des Benutzers;
    2. Vertrieb der Software an andere Parteien als AEON GROUP ;
    3. Aufbewahrung der installierbaren Version der Software für mehr als fünfzehn (15) Tage; Oder
    4. Jede andere Handlung, die nicht mit der Nichtannahme der hierin genannten Bedingungen vereinbar ist.
    2. Wenn der Benutzer die hierin vorgetragenen Bedingungen nicht akzeptiert, wird der Benutzer alle Dateien, Daten oder Materialien, die mit der Software in Verbindung stehen, löschen, zurückgeben und/oder verwerfen.

    3. Wenn der Nutzer einen Lizenzvertrag hat, der von einem autorisierten Vertreter der AEON GROUP (und der ausgeführten Vereinbarung) ausgeführt wird, der eine oder mehrere Bedingungen enthält, die mit den in der Shrinkwrap-Lizenz enthaltenen Bedingungen unvereinbar sind, dann ersetzen die Bedingungen des Ausgeführten Vertrags, soweit dies erforderlich ist, die Bedingungen der Ausgeführten Vereinbarung die Bedingungen der Shrinkwrap-Lizenz.

    III. Anwendungsbereich

    1. Der Benutzer kann die Software auf einer unbegrenzten Anzahl von Computern verwenden.

    2. Der Nutzer darf die Software nur dann an Dritte verteilen, wenn diese Dritten die in dieser Vereinbarung enthaltenen Bedingungen kennen und daran gebunden sind. Diese Verteilung umfasst alle Dateien, die mit der Software in Verbindung stehen.

    3. Der Nutzer darf die Software nur in Übereinstimmung mit der von der AEON GROUP dokumentierten und zusammen mit der Software vertriebenen Verwendungszweck verwenden.

    4. Die Software darf ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung eines autorisierten Vertreters der AEON GROUP nicht zur Unterstützung von Produkten Dritter verwendet werden.

    5. Der Benutzer darf die Software, die begleitende Dokumentation oder die bei der Lieferung oder Verteilung der Software oder der begleitenden Dokumentation verwendeten Dateien nicht ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung eines autorisierten Vertreters der AEON GROUP ändern.

    6. Der Benutzer darf weder rückentwickeln, dekompilieren noch andere Schritte unternehmen, die mit dem Versuch im Einklang stehen, vertrauliche Geschäftsgeheimnisse, oder andere nicht-öffentliche Informationen, die mit der Software in Verbindung stehen. Darüber hinaus darf der Benutzer keine andere Partei unterstützen, die versucht, die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder andere Schritte zu unternehmen, die mit dem Versuch im Einklang stehen, vertrauliche, Geschäftsgeheimnisse oder andere nicht-öffentliche Informationen im Zusammenhang mit der Software offenzulegen. Sollte der Nutzer Kenntnis von einer Aktivität erhalten, die gegen diese Klausel verstößt, unabhängig davon, ob er unter der Kontrolle oder Autorisierung des Nutzers steht oder nicht, wird der Nutzer die AEON GROUP über diese Aktivität informieren und AEON GROUP bei der Beendigung dieser Aktivität und beim Schutz ihrer bedrohten Rechte unterstützen.

    7. Der Nutzer darf die Verbreitung, Installation, Vervielfältigung oder Speicherung der Software, mit Ausnahme einer Mediengebühr, wie hier in definiert, nicht verkaufen, vermieten, verleasen oder anderweitig in Rechnung stellen.
    IV. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

    Die Bedingungen dieser Vereinbarung bleiben bis zur Beendigung dieses Vertrags gültig. Die Kündigung kann wie folgt beeinträchtigt werden:

    Der Nutzer kann diesen Vertrag jederzeit kündigen, indem er alle Kopien der Software zerstört, wie unten angegeben.

    Nach Beendigung dieser Vereinbarung hat der Nutzer alle Kopien der Software oder eines Teils der Software zurückzugeben, zu löschen oder zu zerstören, die im Besitz des Benutzers oder unter der Kontrolle des Benutzers bleiben, einschließlich aller Vertriebsmedien, die verteilbare Kopien der gesamten oder eines Teils der Software enthalten.

    V. EIGENTUM UND VERTRAULICHE INFORMATIONEN

    AEON GROUP oder ihre Lizenzgeber besitzen die Software unter dem Urheberrecht, dem Geschäftsgeheimnis und allen anderen Gesetzen, die gelten können. Der Quellcode der Software und alle Informationen über das Design, die Struktur oder den internen Betrieb der Software sind wertvolle Geschäftsgeheimnisse der AEON GROUP oder Dritter, mit denen AEON GROUP Lizenzvereinbarungen getroffen hat ("Vertrauliche Informationen"), sofern "Vertrauliche Informationen" jedoch keine Informationen enthalten, die ansonsten vertrauliche Informationen wären, soweit diese Informationen dem Nutzer zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich bekannt waren oder anderweitig bekannt waren. , die später durch keine Handlung oder Unterlassung des Nutzers bekannt wurde oder die dem Nutzer anders als durch Offenlegung durch AEON GROUP bekannt wurden, ohne die Verpflichtungen einer Partei gegenüber AEON GROUP zu verletzt. Der Nutzer darf keine vertraulichen Informationen verkaufen, übertragen, veröffentlichen, offenlegen, offenlegen oder anderweitig zulassen, oder die vertraulichen Informationen nicht verwenden, es sei denn, dieSoftware ist ausschließlich Teil der Software in der ursprünglich von AEON GROUP vertriebenen Form.

    VI. Gewährleistungsausschluss

    Die Software und die dazugehörige Dokumentation werden "wie es ist", ohne jegliche Gewährleistung zur Verfügung gestellt. AEON GROUP, spol. s r.o. lehnt jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die stillschweigenden Garantien für Design, Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck. AEON GROUP, spol. s r.o. garantiert nicht, dass die in der Software oder Dokumentation enthaltenen Funktionen den Anforderungen des Benutzers entsprechen oder dass der Betrieb der Software fehlerfrei, vollständig ist oder dass Mängel in der Software oder Dokumentation behoben werden.

    VII. Haftungsbeschränkung

    AEON GROUP, spol. s r.o., noch jede andere Person oder Einrichtung, die an der Erstellung, Produktion oder Lieferung der Software beteiligt ist, haftet für entgangene Einnahmen oder Gewinne oder zufällige, indirekte, besondere, strafende oder Folgeschäden, die sich aus der Nutzung oder Unfähigkeit zur Nutzung der Software oder der damit verbundenen Produkte oder Dokumentation ergeben, auch wenn AEON GROUP, spol. s r.o., wurde über die Möglichkeit solcher Schäden informiert. Einige Staaten erlauben die Beschränkung oder den Ausschluss der Haftung für Neben- oder Folgeschäden nicht, so dass die vorstehende Einschränkung oder der Ausschluss möglicherweise nicht gilt. In keinem Fall übersteigt die Gesamthaftung der AEON GROUP gegenüber dem Nutzer für alle Schäden, Verluste und Klagegründe, ob vertraglich, unerlaubt oder anderweitig, den für die Software gezahlten Betrag, einschließlich Mediengebühren.

    VIII. AKTIVITÄTEN MIT HOHEM RISIKO

    Die Software ist nicht fehlertolerant und ist nicht für den Einsatz auf Geräten oder Software konzipiert, hergestellt oder bestimmt, die in explosionsgefährdeten Umgebungen ausgeführt werden, die eine ausfallsichere Leistung erfordern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Betrieb von Nuklearanlagen, Flugsicherungs- oder Kommunikationssystemen, Flugsicherung, direkten lebenserhaltenden Maschinen oder Waffensystemen, bei denen der Ausfall der Software zum Tod beitragen könnte. Personenschäden oder schwere Sach- oder Umweltschäden ("Aktivitäten mit hohem Risiko"). AEON GROUP AND ITS SUPPLIERS SPECIFICALLY DISCLAIM ANY EXPRESS OR IMPLIED WARRANTY OF FITNESS OF THE SOFTWARE FOR HIGH RISK ACTIVITIES. AEON GROUP IST NICHT AUTHORIZE USE OF THE SOFTWARE FOR ANY HIGH RISK ACTIVITY. BENUTZER AGREES TO DEFEND UND INDEMNIFY AEON GROUP, UND HOLD AEON GROUP HARMLESS, VON UND GEGEN ALLE UND ALLE CLAIMS, AKTIONEN, LOSSES, COSTS JUDGMENTS AND DAMAGES OF ANY KIND IN CONNECTION WITH USE TO JEDE HOHE RISIKOAKTIVITÄT EINES JEDEN COPY OF THE SOFTWARE RELATING TO THIS LICENSE.

    IX. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

    1. VOLLSTÄNDIGE VEREINBARUNG. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen dem Nutzer und der AEON GROUP in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und ersetzt alle vorherigen und gleichzeitigen Vereinbarungen, Vorschläge und Mitteilungen, die zwischen den Parteien schriftlich oder mündlich getroffen wurden. Eine Änderung dieses Abkommens ist nur wirksam, wenn sie schriftlich und von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnet wird.

    2. NICHT-WAIVER. Der Verzicht der AEON GROUP auf eine Verletzung einer Bestimmung dieser Lizenz gilt nicht als Verzicht auf eine weitere oder zukünftige Verletzung derselben oder einer anderen Bestimmung.

    3. RECHT UND GERICHTSBARKEIT. Diese Lizenz und alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Software oder dieser Lizenz unterliegen den Gesetzen der Vereinigten Staaten und den Gesetzen des Staates Nevada, ohne Rücksicht auf die Gesetze der USA oder Nevadas. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass die Gerichtsbarkeit und der ordnungsgemäße Gerichtsstand für alle Ansprüche, Klagen und Verfahren jeglicher Art im Zusammenhang mit AEON GROUP oder den Angelegenheiten in dieser Lizenz ausschließlich vor Gerichten in Las Vegas, Nevada, liegen. Kann in Las Vegas kein Gericht mit der für eine bestimmte Angelegenheit zuständigen Sache gerichtlich nicht gefunden werden, so ist die Zuständigkeit für diese Angelegenheit ausschließlich in einem Gericht zu finden, das der Banska Bystrica(Slowakei) möglichst nahesteht, und wenn möglich innerhalb der Slowakei.

    4. SEVERABILITÄT. Wenn ein Teil oder eine Bestimmung dieser Lizenz für einen Zweck, einschließlich, aber nicht beschränkt auf öffentliche Gründe, als nicht durchsetzbar erachten wird, stimmen beide Parteien zu, dass der Rest der Lizenz vollständig durchsetzbar ist, als ob der nicht durchsetzbare Teil oder die Nichtdurchsetzbare Bestimmung nie existiert hätte.

    5. NICHT-ZUORDNUNG. Der Nutzer darf diese Lizenz nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der AEON GROUP abtreten, es sei denn, der Nutzer ist eine kommerzielle Einheit, als Teil eines Verkaufs aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte des Nutzergeschäfts.

    6. KEINE DRITTBEGÜNSTIGTEN. Es gibt keine Drittbegünstigten von Zusagen, Verpflichtungen oder Zusicherungen der AEON GROUP hierin.

    7. HEIRS UND ASSIGNS. Diese Vereinbarung ist für die Erben, Vollstrecker, Verwalter, Nachfolger und Abtretungsempfänger der Parteien verbindlich und gilt, aber nichts in diesem Absatz wird als Zustimmung der AEON GROUP zu einer Abtretung dieser Vereinbarung ausgelegt, es sei denn, dies ist hierin vorgesehen.

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