DevZeroG PrintSure free online PDF pre-flighting 5.3

Lizenz: kostenlos ‎Dateigröße: 8.39 MB
‎Benutzerbewertung: 3.5/5 - ‎4 ‎Stimmen

Pre-Flight check PDF-Dateien online über einen Webbrowser oder mit dem PrintSure Desktop-Droplet kostenlos gegen die Gent PDF Workgroup, Australian 3DAP oder UK Pass4press-konforme Einstellungen mit dem DevZeroG PrintSure Service. Überprüfen Sie Dateien, ohne sie auf einen Remoteserver auf Ihrem lokalen Computer hochzuladen, bevor Sie sie versenden. PrintSure zeigt Ihnen, wo sich die Probleme in Ihrer Datei befinden, und behebt einige von ihnen automatisch. PrintSure kann Ihnen unter anderem Bereiche - nicht Pixel - anzeigen, die innerhalb der PDF-Datei übereingefärbt wurden. Seitengröße, Blutungspräsenz und -menge, ICC-Profile, Bildauflösung, häufige Schriftartprobleme können alle identifiziert werden, bevor die PDF-Datei in die Produktion kommt und die Probleme an der Quelle erfasst. PrintSure ist auch als Server-Softwarelösung erhältlich und wird mit unbegrenzten Desktop-Client- und Web-Browser-Pre-Flight-Check-Client-Lizenzen ausgeliefert. Die Serverversion verfügt außerdem über leistungsstarke Funktionen zum Erfassen von Auftragsdetails über ein Jobticketformular und kann über benutzerdefinierte Skripts in Ihren Workflow integriert werden. Der Server benachrichtigt Die Benutzer auch per E-Mail über eingehende Dateien und bestätigt die Zustellung an einen Absender. Die Verteilung der Desktop-Client-Software erfolgt automatisiert über E-Mail und webbasierte Installation, was bedeutet, dass eine große Anzahl von Kunden nahezu vollständig autonom unterstützt werden kann. Der PrintSure-Server kann PDF-Workflows noch weiter automatisieren, so dass von Anfang bis Ende vollautomatisierte Workflows, einschließlich Auftragsbuchung und Empfang vom Kunden, möglich sind. Lesen Sie mehr über PrintSure auf der DevZeroG-Website.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 5.3 veröffentlicht auf 2014-07-23
    http://devzerog.com/products/printsure/versions/version_5_3.html

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

BENUTZERLIZENZVERTRAG DIESE LIZENZVEREINBARUNG wird ZWISCHEN gemacht: (1) DEV ZERO G LIMITED (eingetragene Nummer: 3762838) mit Sitz in 19 Raleigh Court, Clarence Mews, London SE16 5GB, Vereinigtes Königreich ("Dev Zero G"); Und (2) Jede Person, Partnerschaft, Firma oder Organisation, die das Programm (wie unten definiert) ("der Kunde") verwendet. ES WIRD WIE FOLGT VEREINBART: 1. ART DIESER LIZENZVEREINBARUNG 1.1 SIE KÖNNEN EINE KOPIE DIESES PROGRAMMS ENTWEDER VON DOWNLOADING IT REMOTELY VON UNSEREM SERVER ODER VON COPYING IT VON EINER AUTHORIZED DISKETTE, CD ROM ODER ANDEREN MEDIA ERHALTEN. DIE COPYRIGHT, DATABASE RECHTE UND JEDE ANDERE GEISTIGE PROPERTY RECHTE IN DEM PROGRAMM UND DATEN, DIE DIE PROGRAMMMATERIALIEN, TOGETHER MIT DER MEDIA, SIND UND DIE PROPERTY VON DEV ZERO G. SIE SIND LIZENZIERT, UM SIE NUR ZU VERWENDEN, WENN SIE ALLE BEDINGUNGEN UND BEDINGUNGEN SET OUT BELOW. 1.2 DURCH ANKLICKEN DES ANNAHMEBUTTONS, DER DIESEM LIZENZVERTRAG FOLGT (GEKENNZEICHNET, AKZEPTIEREN SIE DIESE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN?), GEBEN SIE DIE ANNAHME DIESES LIZENZVERTRAGS UND DER IN DIESEM LIZENZVERTRAG FESTGELEGTEN BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG AN. DIESE ANNAHME ERFOLGT ENTWEDER IN IHREM EIGENEN NAMEN ODER IM NAMEN EINER UNTERNEHMENSEINHEIT, DIE SIE BESCHÄFTIGT ODER DIE SIE VERTRETEN. 1.3 SIE SOLLTEN DIESEN LIZENZVERTRAG DAHER SORGFÄLTIG DURCHLESEN, BEVOR SIE AUF DEN ANNAHMEBUTTON KLICKEN. WENN SIE DIESE BEDINGUNGEN UND BEDINGUNGEN NICHT AKZEPTIEREN, SOLLTEN SIE AUF DEM REJECT BUTTON KLICKEN, DIE MATERIALIEN VON IHREM COMPUTER UND PROMPT (UND IN JEDEM EVENT, IN 14 TAGEN RECEIPT) RETURN TO DEV ZERO G OR A LICENSED RESELLER: (A) THE PROGRAM MATERIALS; (B) ALLE ANDEREN GEGENSTÄNDE, DIE TEIL DIESES PROGRAMMS SIND; UND (C) IHRE DATIERTE PROOF OF PURCHASE. JEDES GELD SIE ZAHLT ZU DEV ZERO G ODER EIN LIZENZIERTER RESELLER FÜR DIE PROGRAM MATERIALS WERDEN REFUNDED, ALONG WITH ALL COSTS OF POSTAGE AND PACKING. 1.4 WENN IHRE VERWENDUNG DIESER PROGRAMME UND DATEN AUF EINE EXECUTED SOFTWARE LIZENZVEREINBARUNG, SUCH AGREEMENT SOLL INSTEAD DER FOLGENDEN BEDINGUNGEN UND BEDINGUNGEN ANWENDEN. 2. INTERPRETATION 2.1 In dieser Lizenzvereinbarung müssen die folgenden Wörter und Ausdrücke (sofern der Kontext nichts anderes verlangt) folgende Bedeutung enden: "die Ausrüstung" bezeichnet den Zentralcomputer des Kunden, für den die Medien und die erteilte Lizenz ursprünglich installiert sind. "Rechte an geistigem Eigentum" Urheberrechte, Geschmacksmusterrechte, Patente, Dienstleistungsmarken, Marken, Datenbankrechte, Quellen- und Objektcodematerial und alle anderen geistigen Eigentumsrechte überall auf der Welt, ob registriert oder nicht registriert; "die Lizenz " bezeichnet die von Dev Zero G gemäß Ziffer 3.1 erteilte Lizenz; "die Lizenzgebühr" bezeichnet den Preis für die zwischen dem Kunden und dem Lieferanten vereinbarten Programmmaterialien; "der Standort" bezeichnet die Räumlichkeiten des Kunden, in denen das Gerät gemäß der Registrierung installiert ist; "die Media" bezeichnet die CD Rom oder andere Medien, auf denen das Programm aufgezeichnet wird, wie sie dem Kunden von Dev Zero G o zur Verfügung gestellt werdenm oder andere Medien, auf denen das Programm aufgezeichnet wird, wie sie dem Kunden von Dev Zero G oder einem lizenzierten Wiederverkäufer zur Verfügung gestellt werden; "das Programm" bezeichnet das Computerprogramm von Dev Zero G, das als PrintSure bekannt ist; "das Programmmaterial" bezeichnet das Programm, das Benutzerhandbuch und die Medien; "der Lieferant" bedeutet Dev Zero G oder (wie der Fall vielleicht) ein lizenzierter Wiederverkäufer, von dem die Programmmaterialien bezogen wurden; "Registrierung" bezeichnet die Registrierung des Programms durch den Kunden gemäß Ziffer 1; "Verwenden Sie das lizenzierte Programm" bedeutet, das Programm gemäß den Bedingungen dieses Lizenzvertrags auf das Gerät zu laden und zu speichern und auf dem Gerät auszuführen; "Verwenden Sie die Programmmaterialien" Mittel, um das Programm zu verwenden, das Benutzerhandbuch in Verbindung mit der Nutzung des Programms zu lesen und zu besitzen und die Medien zu besitzen; "die Nutzer" bezeichnet die Mitarbeiter des Kunden, die das Programm nutzen dürfen; Und "das Benutzerhandbuch" bezeichnet den Benutzerleitfaden des Programms (in gedruckter oder elektronischer Form), in dem die Einrichtungen und Funktionen dieses Programms beschrieben werden. 2.2 Im Lizenzvertrag bezieht sich der Kunde auf "you" oder "your" auf den Kunden, der sowohl den Leser als auch einen Unternehmenslizenznehmer umfasst. 2.3 Die Überschriften in diesem Lizenzvertrag werden nur aus Gründen der Bequemlichkeit eingefügt und berühren nicht deren Bau. 2.4 Wenn geeignete Wörter, die nur eine Singularzahl bezeichnen, den Plural und umgekehrt enthalten, und Verweise auf das männliche Geschlecht umfassen das weibliche und das kastrierte Geschlecht und umgekehrt. 2.5 Die Bezugnahme auf eine gesetzliche oder gesetzliche Bestimmung umfasst einen Verweis auf die Satzung oder gesetzliche Bestimmung von Zeit zu Zeit geändert, erweitert oder nachgestellt. 2.6 Die Bezugnahme auf eine Person umfasst natürliche Personen und Personengesellschaften, Unternehmen und andere solche eingetragene Körperschaften, Körperschaften und alle anderen juristischen Personen gleich welcher Art und gleich. 3. LIZENZ 3.1 Vorausgesetzt, der Kunde hat die Lizenzgebühr Dev Zero G dem Kunden eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung der Programmmaterialien auf und in Verbindung mit dem Gerät gemäß den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung erteilt. 3.2 Der Kunde verwendet die Programmmaterialien ausschließlich für die Verarbeitung seiner eigenen Daten für eigene interne Geschäftszwecke. Der Kunde gestattet dritten Dritten nicht, die Programmmaterialien zu verwenden oder die Programmmaterialien im Namen oder zum Nutzen Dritter (in irgendeiner Weise) zu verwenden. 3.3 Die Verwendung der Programmmaterialien ist auf die Verwendung auf und in Verbindung mit dem Gerät beschränkt, außer dass: 3.3.1 Wenn die Programmmaterialien nicht mit dem Gerät verwendet werden können, weil es aus irgendeinem Grund nicht in Betrieb ist, wird die Lizenz vorübergehend ohne zusätzliche Kosten für die Verwendung mit anderen Geräten verlängert, bis ein solcher Ausfall behoben ist, sofern diese Geräte unter direkter Kontrolle des Kunden stehen. Der Kunde hat Dev Zero G unverzüglich über diese vorübergehende Nutzung und deren Beginn und Beendigung zu unterrichten. 3.3.2 Der Kunde darf die Programmmaterialien auf und in Verbindung mit Ersatzgeräten verwenden, wenn die Verwendung der Programmmaterialien auf und in Verbindung mit dem Gerät dauerhaft eingestellt wird. Die Ersatzausrüstung wird zum Gerät für die Zwecke der Lizenz. 3.4 Die Verwendung der Programmmaterialien auf und in Verbindung mit solchen temporären oder Ersatzgeräten liegt in der alleinigen Gefahr und Verantwortung des Kunden, der Dev Zero G von Verlusten oder Schäden freistellt, die Dev Zero G dadurch entstanden sind. 3.5 Der Kunde darf die Programmmaterialien nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Dev Zero G in einem Land außer seinem Land mit ständigem Wohnsitz verwenden. 3.6 Die Lizenz gilt nicht als auf Programme oder Materialien von Dev Zero G ausgedehnt, außer den Programmmaterialien, es sei denn, Dev Zero G hat dies ausdrücklich schriftlich vereinbart. 3.7 Der Kunde erkennt hiermit an, dass er nur in Übereinstimmung mit den ausdrücklichen Bedingungen dieses Lizenzvertrags zur Nutzung der Programmmaterialien zugelassen ist und nicht weiter oder anderweitig. 4. DAUER DER LIZENZ 4.1 Die Lizenz beginnt mit der Installation des Programms auf dem Gerät und wird auf unbestimmte Zeit fortgesetzt, es sei denn, sie wird gemäß einer der Bestimmungen dieses Lizenzvertrags gekündigt. 5. ZAHLUNG 5.1 Die Lizenzgebühr wird vom Kunden zum Zeitpunkt der Bestellung des Programms durch den Kunden an den Lieferanten gezahlt. 5.2 Die Lizenzgebühr und etwaige zusätzliche Gebühren im Rahmen dieses Lizenzvertrags verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und sonstige Verkaufssteuern, Abgaben und Abgaben, die vom Kunden zum Satz und in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise zu entrichten sind. 5.3 Alle vom Kunden zu zahlenden Gebühren zusätzlich zur Lizenzgebühr sind innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung des Lieferanten durch den Kunden zu entrichten. 5.4 Wird ein im Rahmen dieses Lizenzvertrags zu zahlender Betrag nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit gezahlt, behält sich Dev Zero G (unbeschadet anderer Rechte und Rechtsbehelfe) das Recht vor, Zinsen auf diesen Betrag vom Fälligkeitsdatum bis zum Datum der Zahlung in abgerechneten Mitteln (einschließlich Termin) zu dem im Gesetz über die verspätete Zahlung von Handelsschulden (Zinsen) 1998 vorgeschriebenen Zinssatz zu berechnen. 6. INSTALLATION 6.1 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist: 6.1.1 Der Lieferant ist nicht verantwortlich für die Installation des Programms auf dem Gerät; Und 6.1.2 Der Kunde ist berechtigt, die Installation des Programms auf dem Gerät durchzuführen, sofern diese Installation in strikter Übereinstimmung mit den Richtlinien im Benutzerhandbuch steht. 7. RISIKO 7.1 Die Gefahr in den Medien geht bei Lieferung auf den Kunden über. Wenn ein Teil des Mediums danach verloren geht, zerstört oder beschädigt wird, wird der Lieferant diese unverzüglich ersetzen (die den entsprechenden Teil des Programms oder Programmmaterialien verkörpern), wobei der Kunde die Kosten für diese Ersatzmedien trägt. Wir werden keine weiteren oder zusätzlichen Gebühren für einen solchen Ersatz erheben. 8. GARANTIE 8.1 Die Klauseln 8.2 bis 8.9 gelten nur, wenn das Programm von Dev Zero G bereitgestellt wurde. 8.2 Dev Zero G garantiert, dass das Programm nach der Installation die im Benutzerhandbuch festgelegten Einrichtungen und Funktionen zur Verfügung stellt, wenn es ordnungsgemäß auf dem Gerät verwendet wird, und dass das Benutzerhandbuch angemessene Anweisungen bereitstellt, damit der Kunde diese Einrichtungen und Funktionen ordnungsgemäß nutzen kann. Dev Zero G übernimmt keine Haftung oder Verpflichtungen aus dieser Garantie, es sei denn, Dev Zero G erhält spätestens nach Ablauf von 30 Tagen nach der Installation eine schriftliche Mitteilung über den betreffenden Mangel oder Fehler. Bei der Mitteilung eines Mangels oder Fehlers hat der Kunde Dev Zero G (soweit möglich) eine dokumentierte Probe dieses Mangels oder Fehlers zur Verfügung zu stellen. 8.3 Dev Zero G garantiert, dass alle von Dev Zero G erbrachten Support-Leistungen mit angemessener Sorgfalt und Geschicklichkeit erbracht werden. 8.4 Dev Zero G garantiert nicht, dass die Funktionen des Programms eine bestimmte Anforderung erfüllen oder dass ihr Betrieb völlig fehlerfrei ist oder dass alle Programmfehler korrektur- oder verbesserungsfähig sind. 8.5 In Bezug auf jede Verletzung der Garantie in Ziffer 8.2 und 8.3 erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass sein einziger Rechtsbehelf darin besteht, dass Dev Zero G diese Nichtübereinstimmung behebt, und wenn Dev Zero Gs in der vernünftigen Stellungnahme nicht in der Lage ist, diese Nichtübereinstimmung zu beheben, wird Dev Zero G in Anbetracht der Rückgabe der Programmmaterialien durch den Kunden die Lizenzgebühr für solche Programmmaterialien zurückerstatten. , woraufhin die Lizenz sofort endet, sofern von Dev Zero G und dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. 8.6 Die Gewährleistung in den Ziffern 8.2 und 8.3 unterliegt der Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden aus diesem Rahmen und davon, dass keine andere Person als Dev Zero G Änderungen am Programm vorgenommen hat. 8.7 Die Ziffern 8.2 bis 8.5 beinhalten die gesamte Haftung von Dev Zero G, ob vertraglich oder unerlaubt, für Fehler und Fehler in den Programmmaterialien, die Dev Zero G nach der Installation mitgeteilt werden. 8.8 Der Kunde erkennt an, dass das Programm nicht bereit ist, die individuellen Anforderungen des Kunden zu erfüllen, und dass es daher in der Verantwortung des Kunden liegt, sicherzustellen, dass die im Benutzerhandbuch beschriebenen Einrichtungen und Funktionen seinen Anforderungen entsprechen. Dev Zero G haftet nicht für das Versäumnis des Programms, eine Einrichtung oder Funktion bereitzustellen, die nicht im Benutzerhandbuch angegeben ist. 8.9 Sofern nicht ausdrücklich in diesem Lizenzvertrag vorgesehen, gibt dev Zero G keine Gewährleistung, Bedingung, Verpflichtung oder Laufzeit, weder ausdrücklich noch stillschweigend, gesetzlich oder anderweitig, in Bezug auf die Bedingung, die Leistungsfähigkeit, die Marktgängigkeit oder die Eignung für den Zweck der Programmmaterialien, und alle derartigen Garantien, Bedingungen, Verpflichtungen und Bedingungen sind hiermit im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. 8.10 Wenn das Programm von einem lizenzierten Wiederverkäufer geliefert wurde, gibt Dev Zero G keine Garantien und der Kunde muss sich ausschließlich auf die Garantien verlassen, die von diesem lizenzierten Wiederverkäufer bereitgestellt werden. 9. EIGENTUMSRECHTE 9.1 Dev Zero G ist Der Inhaber aller Rechte an geistigem Eigentum an oder in Bezug auf die Programmmaterialien. Weder diese Lizenzvereinbarung noch die Lizenz dürfen so ausgelegt werden, dass sie dem Kunden oder Dritten Eigentumsrechte oder Eigentumsrechte an geistigen Eigentumsrechten an den Programmmaterialien vermitteln oder übertragen. Dev Zero G behält sich das Recht vor, Lizenzen für die Nutzung der Programmmaterialien an andere Parteien oder Parteien zu erteilen. 9.2 Außer in dem Umfang, in dem Dev Zero G solche Handlungen nicht gesetzlich verbieten kann, verpflichtet sich der Kunde, die Programmmaterialien ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Dev Zero Gs nicht zu übersetzen, anzupassen, zu ändern, zu modifizieren, zu dekompilieren oder zurückzuentwickeln oder abgeleitete Werke derselben für jeden Zweck (einschließlich Fehlerkorrektur oder sonstiger Wartung) zu erstellen. 9.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass: 9.3.1 sie wird die Programmmaterialien nicht verkaufen, lizenzieren, vermieten, verleihen, verleihen, übertragen, vernetzen oder anderweitig verteilen oder an Dritte übertragen, es sei denn, dies ist in diesem Lizenzvertrag ausdrücklich anders gestattet; Und 9.3.2 es wird wahre und genaue Aufzeichnungen führen, damit Dev Zero G die Einhaltung der Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung durch die Kunden sicherstellen kann. 10. INTELLECTUAL PROPERTY RECHTE 10.1 Dev Zero G stellt den Kunden von jeder Behauptung frei, dass die normale Nutzung oder der Besitz der Programmmaterialien die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt, sofern: 10.1.1 Dev Zero G erhält eine sofortige und vollständige Kontrolle über diesen Anspruch; 10.1.2 der Kunde beeinträchtigt die Verteidigung eines solchen Anspruchs durch Dev Zero Gs nicht; 10.1.3 Der Kunde gewährt Dev Zero G jede angemessene Unterstützung bei einem solchen Anspruch; Und 10.1.4 Der Anspruch entsteht nicht durch die Verwendung der Programmmaterialien in Kombination mit Geräten (außer der Ausrüstung) oder Programmen, die nicht von Dev Zero G geliefert oder genehmigt wurden. 10.2 Dev Zero G hat das Recht, die Programmmaterialien ganz oder teilweise zu ersetzen oder zu ändern, um eine Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums zu vermeiden. 10.3 Die Ziffern 10.1 und 10.2 geben dem Kunden die gesamte Haftung von Dev Zero G gegenüber dem Kunden für die Verletzung der geistigen Eigentumsrechte Dritter an. 11. KONFIDENTIEN VON PROGRAM MATERIALS 11.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle in den Programmmaterialien enthaltenen oder verkörperten Informationen und alle Informationen, die dem Kunden durch Schulungen (falls vorhanden) (nachfolgend zusammen als "die Informationen") übermittelt werden, vertraulich zu behandeln und geheim zu halten, vorausgesetzt, dass diese Klausel nicht auf Informationen ausgedehnt wird: 11.1.1 die sich vor dem Erwerb der Programmmaterialien rechtmäßig im Besitz des Kunden befand; Oder 11.1.2 die bereits öffentlich zugänglich ist oder in Zukunft (außer infolge eines Verstoßes gegen diese Klausel) dies auch in Zukunft tun wird. 11.2 Der Kunde darf nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Dev Zero G einen Teil der Informationen an eine Person weitergeben, es sei denn: 11.2.1 die Nutzer oder einen der Kunden andere Mitarbeiter und dann nur an diejenigen Personen, die dasselbe wissen müssen; 11.2.2 die Kundenprüfer, HM Inspector of Taxes, HM Customs and Excise und jede andere Person oder Körperschaft, die die rechte Pflicht oder Pflicht hat, die Geschäftstätigkeit des Kunden zu erfahren und dann nur in Derfolge dieser Rechtspflicht oder -verpflichtung; 11.2.3 jede Person, die vorerst vom Kunden beauftragt ist, alle Geräte, auf denen das Programm verwendet wird, vorerst (in Übereinstimmung mit den Bedingungen der Lizenz) zu warten und dann nur in dem Umfang, der erforderlich ist, um diese Person in die Lage zu versetzen, diese Ausrüstung ordnungsgemäß zu warten; 11.2.4 ein Mitglied einer von Dev Zero G genehmigten Benutzergruppe; Und 11.2.5 Jeder Unterauftragnehmer, der einem solchen Unterauftragnehmer unterliegt, der Dev Zero G eine Verpflichtung zu ähnlichen Bedingungen wie Ziffer 11.1 einräumt. 11.3 Der Kunde verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die in den Ziffern 11.2.1 bis 11.2.5 genannten Personen und Einrichtungen vor der Offenlegung eines Teils der Informationen darüber informiert werden, dass diese vertraulich sind und dass sie Dev Zero G eine Vertrauenspflicht schulden. Der Kunde stellt Dev Zero G von jeglichen Verlusten oder Schäden frei, die Dev Zero G infolge der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch den Kunden erleiden oder erleiden können. 11.4 Der Kunde verpflichtet sich, die Informationen nicht für beliebige Zwecke zu verwenden und wird seine zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um zu beschaffen, dass alle Personen und Einrichtungen, an die die Informationen weitergegeben werden, die Informationen nicht für beliebige Zwecke verwenden, außer in Verbindung mit den Programmmaterialien, wie in diesem Lizenzvertrag vorgesehen. Der Kunde stellt Dev Zero G von jeglichen Verlusten oder Schäden frei, die Dev Zero G infolge der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch den Kunden erleiden oder erleiden können. 11.5 Der Kunde wird Dev Zero G unverzüglich benachrichtigen, wenn er Kenntnis von einer Verletzung des Vertrauens oder des Missbrauchs der Informationen durch eine Person erhält, an die der Kunde die Informationen ganz oder teilweise preisgibt, und Dev Zero G jede angemessene Unterstützung im Zusammenhang mit einem Verfahren gewähren, das Dev Zero G gegen diese Person wegen Verletzung des Vertrauens oder Missbrauch der Informationen einleiten kann. 11.6 Die Verpflichtungen dieser Klausel 11 bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirken.6 Die Verpflichtungen dieser Klausel 11 bleiben ungeachtet der Kündigung der Lizenz oder dieses Lizenzvertrags in vollem Umfang in Kraft. 12. KOPIEREN 12.1 Der Kunde darf nur eine Kopie des Programms zur Betriebssicherheit und -nutzung anfertigen. Diese Kopie und die Medien, auf denen sie gespeichert ist, sind Eigentum von Dev Zero G und der Kunde stellt sicher, dass sie im Besitz von Dev Zero Gs steht. Die Lizenz gilt für alle Kopien, wie sie für das Programm gelten. 12.2 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Dev Zero G dürfen keine Kopien des Benutzerhandbuchs angefertigt werden. 13. SICHERHEIT UND KONTROLLE 13.1 Der Kunde hat während des Fortbestands der Lizenz: 13.1.1 angemessene Sicherheitsmaßnahmen wirksam machen und aufrechterhalten, um die Programmmaterialien vor dem Zugriff oder der Verwendung durch unbefugte Personen zu schützen; 13.1.2 die Programmmaterialien und alle Kopien davon unter der effektiven Kontrolle des Kunden aufbewahren; 13.1.3 führen eine vollständige und genaue Aufzeichnung der Kunden, die die Programmmaterialien kopieren und weitergeben, und erstellen diese Aufzeichnungen dev Zero G auf Anfrage von Zeit zu Zeit. 14. PROGRAMMUNTERSTÜTZUNG 14.1 Dev Zero G stellt keine Wartung oder Unterstützung in Bezug auf die Programmmaterialien bereit, es sei denn, Dev Zero G ist der Lieferant. Ist Dev Zero G der Lieferant, so ist die in Ziffer 14.3 beschriebene Basisunterstützung für einen Zeitraum von 30 Tagen ab der Installation des Programms auf dem Gerät vorgesehen, es sei denn, der Kunde hat eine Supportvereinbarung mit Dev Zero G abgeschlossen, in diesem Fall gelten die Bedingungen dieser Supportvereinbarung. 14.2 Ist Dev Zero G nicht der Lieferant, so ist eine vom Kunden angeforderte Supportvereinbarung mit dem Lieferanten auszuhandeln. 14.3 Für die Zwecke von Ziffer 14.1 bei der Bereitstellung grundlegender Unterstützung für die Programmmaterialien bemüht sich Dev Zero G um: 14.3.1 eine vorläufige Diagnose von Problemen durchführen, um Probleme aufgrund von Betriebssystem, Hardwarefehler und Benutzerfehlern zu beseitigen; 14.3.2 helfen Sie bei der Identifizierung und Behebung von Fehlern in der neuesten Version des Programms, per E-Mail. In diesem Zusammenhang bedeutet "Fault" jede Nichtübereinstimmung des Programms mit dem Benutzerhandbuch oder jede andere Aktion des Programms, die von Dev Zero G schriftlich als Fehler akzeptiert wird; 14.3.3 bieten einen telefonischen Anrufungsdienst in Bezug auf Fehler, die von Dev Zero G von Montag bis Freitag zwischen 9.30 uhr .m. und 17.00 Uhr.m britischer Zeit bereitgestellt werden, außer englischen gesetzlichen Feiertagen; 14.3.4 neue kleinere Wartungsversionen des Programms bereitstellen, sobald Dev Zero G sie allgemein verfügbar macht; Und 14.3.5 stellen erweiterte Informationen zu Updates und Upgrades bereit. 14.4 Die Grundsicherung nach Ziffer 14.3 schließt ausdrücklich Folgendes aus: 14.4.1 Unterstützung für Probleme, die durch die Konfiguration oder Fehler in Computer- und Netzwerkbetriebssystemen (z. B. Unix, Windows usw.) oder Software von Drittanbietern entstehen; 14.4.2 Unterstützung für Probleme, die durch Fehlfunktionen der Computerhardware, einschließlich paralleler Anschlüsse, serieller Anschlüsse, Kabel, Drucker und Festplattenlaufwerke und andere, entstehen; 14.4.3 Lieferung von wichtigen neuen Versionen des Programms, die eine höhere Hauptversionsnummer haben; Und 14.4.4 jede andere Unterstützung, die in diesem Lizenzvertrag nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 14.5 Dev Zero G behält sich das Recht vor, die Bereitstellung von Basisunterstützung für den Kunden zu verweigern, falls der Kunde gegen diesen Lizenzvertrag verstößt oder keine Zahlung einer Summe zahlt, die Dev Zero G zusteht, wenn fällig. 14.6 Wenn der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt die jeweils aktuelle Freigabe der Programmmaterialien oder -wartung erhalten möchte, kann der Lieferant nach seiner Wahl die gleiche Vereinbarung für den Abschluss eines neuen Lizenzvertrags mit Dev Zero G in Bezug auf diese Freigabe (und zahlung der Lieferanten dann aktuelle Lizenzgebühr) und (falls zutreffend) abschluss endien den lieferanten support agreement dann in Kraft. 15. BENUTZERHANDBUCH 15.1 Der Lieferant stellt dem Kunden eine Kopie des Benutzerhandbuchs für das Programm zur Verfügung, das ausreichende Informationen enthält, um die ordnungsgemäße Nutzung aller im Benutzerhandbuch dargelegten Einrichtungen und Funktionen zu ermöglichen. 16. VERTRAULICHE KUNDENINFORMATIONEN 16.1 Dev Zero G behandelt alle vom Kunden im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung als vertraulich bezeichneten oder seiner Natur nach eindeutig vertraulichen Informationen vertraulich, sofern diese Klausel sich nicht auf Informationen erstreckt, die sich vor diesem Lizenzvertrag rechtmäßig im Besitz von Dev Zero G befanden oder dies bereits öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen (außer als Folge eines Verstoßes dieser Klausel). Dev Zero G gibt keine vertraulichen Informationen an eine Person mit Ausnahme ihrer eigenen Mitarbeiter weiter. Dev Zero G stellt sicher, dass seine Mitarbeiter die Bestimmungen dieser Klausel kennen und einhalten. Die vorstehenden Verpflichtungendie Bestimmungen dieser Klausel kennen und einhalten. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten über die Beendigung der Lizenz oder dieser Lizenzvereinbarung. 17. KÜNDIGUNG 17.1 Dev Zero G kann die Lizenz unverzüglich mit schriftlicher Mitteilung an den Kunden kündigen, wenn: 17.1.1 Der Kunde begeht eine Verletzung einer Bestimmung dieses Lizenzvertrags und (im Falle eines zu behebenden Verstoßes) ist es innerhalb von 7 Tagen nach Eingang eines schriftlichen Antrags von Dev Zero G gescheitert, den Verstoß zu beheben (ein solcher Antrag, eine Warnung vor der Absicht von Dev Zero Gs zu beenden); Oder 17.1.2 Der Kunde stellt die Nutzung der Programmmaterialien endgültig ein. 17.2 Jede Partei kann diesen Lizenzvertrag unverzüglich schriftlich kündigen, wenn die andere: 17.2.1 ist nicht in der Lage, seine Schulden im Sinne von Section 123 des Insolvenzgesetzes von 1986 zu begleichen; 17.2.2 geht eine obligatorische oder freiwillige Liquidation (ausgenommen zum Zwecke der Rekonstruktion oder Zusammenlegung in einer Weise, dass die Gesellschaft, die sich aus einem solchen Wiederaufbau oder einer Verschmelzung ergibt, wenn eine andere juristische Person sich bereit erklärt, an die Verpflichtungen der betreffenden Partei aus diesem Lizenzvertrag gebunden zu sein und sie zu übernehmen); 17.2.3 Verbindungen mit, beruft eine Sitzung ein oder unterbreitet einen Vorschlag für eine Vereinbarung mit seinen Gläubigern; 17.2.4 unterliegt einem Vorschlag für eine freiwillige Vereinbarung nach Section 1 des Insolvenzgesetzes von 1986 oder einem Moratorium nach Section 1A des Insolvenzgesetzes von 1986; 17.2.5 hat eine Petition zur Ernennung eines Verwalters eingereicht; 17.2.6 die Ernennung eines Empfängers, eines Verwalters oder eines Verwaltungsempfängers beantragt oder erleidet; 17.2.7 unterliegt einer Anwendung nach Section 425 des Companies Act 1985; 17.2.8 hört aus irgendeinem Grund auf, seine Geschäftstätigkeit fortzuführen; 17.2.9 ergreift oder erleidet eine ähnliche Maßnahme wie die vorstehende Maßnahme, die nach Ansicht der parteilosen Partei bedeutet, dass der andere möglicherweise nicht in der Lage ist, seine Schulden zu begleichen; Oder 17.2.10 nimmt oder leidet etwas Ähnliches wie das oben Gesagte nach den Gesetzen einer anderen Gerichtsbarkeit. 17.3 Die Lizenz darf, sofern in diesem Lizenzvertrag ausdrücklich vorgesehen, nicht gekündigt werden. 17.4 Nach Beendigung der Lizenz wird der Kunde Dev Zero G die Programmmaterialien einschließlich der vom Kunden vorgenommenen Änderungen und aller Kopien des Gesamten oder eines Teils davon zurückgeben oder, wenn von Dev Zero G angefordert, dasselbe zerstören (im Falle des Programms, indem es von den magnetischen Medien gelöscht wird, auf denen es gespeichert ist) und Dev Zero G schriftlich bescheinigen, dass es zerstört wurde. 17.5 Jede Kündigung der Lizenz oder dieser Lizenzvereinbarung (auch immer zustande gekommen) berührt weder aufgelaufene Rechte oder Verbindlichkeiten einer Der Parteien noch berührt sie das Inkrafttreten oder die Fortführung einer Bestimmung, die ausdrücklich oder stillschweigend in Kraft treten oder nach einer solchen Beendigung in Kraft treten soll. 18. DATENSCHUTZ 18.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes von 1998 und alle damit zusammenhängenden Rechtsvorschriften einzuhalten, soweit dies sich auf die Bestimmungen und Pflichten dieses Lizenzvertrags bezieht. 18.2 Der Kunde stellt Dev Zero G von jeglichen Verlusten oder Schäden frei, die Dev Zero G infolge einer Verletzung der Bestimmungen dieser Klausel 18 durch den Kunden erleiden oder erleiden können. 19. ZUWEISUNG 19.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Lizenz ganz oder teilweise abtreten, unterlizenzieren oder anderweitig übertragen zu können. 20. HÖHERE GEWALT 20.1 Ungeachtet aller anderen Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung haftet keine der Parteien für Verzögerungen bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn diese Verzögerung auf Umstände beruht, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen (einschließlich, ohne Einschränkung einer Verzögerung, die durch eine Handlung oder Unterlassung der anderen Partei verursacht wird), sofern jedoch eine Verzögerung durch einen Unterauftragnehmer oder Lieferanten der so verzögernden Partei die Partei nicht von der Haftung für Verzug saniert, es sei denn, eine solche Verzögerung geht über die angemessene Kontrolle des betreffenden Subunternehmers oder Lieferanten. Vorbehaltlich der unverzüglichen Mitteilung der Partei über die Gründe für die Verzögerung (und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung) wird die Erfüllung dieser Verpflichtungen während des Zeitraums ausgesetzt, in dem die genannten Umstände fortbestehen, und dieser Partei wird eine Fristverlängerung für die Leistung in Höhe der Frist der Verzögerung gewährt. Sofern diese Verzögerung nicht durch die Handlung oder Unterlassung der anderen Partei verursacht wird (in diesem Fall sind die Rechte, Rechtsbehelfe und Verbindlichkeiten der Parteien die Rechte, Rechtsbehelfe und Verbindlichkeiten der Parteien, die durch die anderen Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung und durch das Gesetz verliehen und auferlegt werden): 20.1.1 die Kosten, die sich aus dieser Verzögerung ergeben, gehen zu Lasten der Partei, die dasselbe verursacht; 20.1.2 Jede Partei kann, wenn diese Verzögerung mehr als 8 Wochen anhält, diesen Lizenzvertrag unverzüglich mit schriftlicher Mitteilung an die andere Partei kündigen, in welchem Fall keine der Parteien aufgrund einer solchen Kündigung gegenüber der anderen haftbar ist, es sei denn, der Kunde zahlt Dev Zero G einen angemessenen Betrag für alle von ihr vor dieser Kündigung ausgeführten Arbeiten und dev Zero G kann zu diesem Zweck diesen Betrag von jedem Beträge, die der Kunde zuvor im Rahmen dieses Lizenzvertrags gezahlt hat (der Restbetrag (falls vorhanden), wird dem Kunden zurückerstattet, unabhängig davon, ob er durch eine Anzahlung oder auf andere Weise bezahlt wird). 21. KUNDENGARANTIE 21.1 Der Kunde garantiert, dass er sich nicht auf mündliche Zusicherungen des Lieferanten oder auf Beschreibungen, Abbildungen oder Spezifikationen in Katalogen und Werbematerial des Lieferanten gestützt hat, die nur dazu bestimmt sind, eine allgemeine Vorstellung der darin genannten Produkte und Dienstleistungen zu vermitteln. 22. HAFTUNG 22.1 Wenn das Programm von Dev Zero G geliefert wurde, stellt es den Kunden frei und hält den Kunden vollständig und wirksam von jeglichem Verlust oder einer Beschädigung von Eigentum oder Verletzung einer Person oder dem Tod einer Person frei, die durch eine fahrlässige Handlung oder Unterlassung oder vorsätzliches Fehlverhalten von Dev Zero G, seiner Mitarbeiter, Agenten oder Subunternehmer oder durch einen Mangel an der Konstruktion oder Verarbeitung der Programmmaterialien verursacht wurde. 22.2 Der Kunde stellt Dev Zero G frei und stellt Dev Zero G vollständig und wirksam von jeglichem Verlust oder einer Beschädigung von Eigentum oder Verletzung oder Tod einer Person frei, die durch fahrlässige Handlung oder Unterlassung oder vorsätzliches Fehlverhalten des Kunden, der Nutzer, seiner sonstigen Mitarbeiter, Agenten oder Subunternehmer verursacht wurde. 22.3 Außer bei der Verletzung oder dem Tod einer Person (für die keine Begrenzung gilt) darf die Haftung von Dev Zero G gemäß Ziffer 22.1 für jedes Ereignis oder jede Reihe von zusammenhängenden Ereignissen 1.000.000 nicht überschreiten. 22.4 Ungeachtet der in diesem Lizenzvertrag enthaltenen Sonstigen haftet Dev Zero G dem Kunden gegenüber nicht für Schäden, entgangenen Gewinn, Geschäftsverlust, Verlust oder Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts, entgangene oder reduzierte Ersparnisse, Datenverluste oder sonstige indirekte Folgeschäden, sei es aus Fahrlässigkeit, Verletzungsvertrag oder auch immer, wenn dieser Verlust vernünftigerweise vorhersehbar war und Dev Zero G auf die Möglichkeit hingewiesen worden war, dass der Kunde die gleich. 22.5 Jegliche Rechte, die der Kunde als Verbraucher haben kann (d. h. ein Käufer für private und nicht geschäftliche, akademische oder behördliche Nutzung), bleiben unberührt. 23. WAIVER VON REMEDIES 23.1 Dev Zero G hat keine Nachsicht, Verzögerung oder Nachsicht bei der Durchsetzung der Bestimmungen dieses Lizenzvertrags beeinträchtigt oder einschränkt seine Rechte, noch ist ein Verzicht auf seine Rechte ein Verzicht auf eine spätere Verletzung. 23.2 Kein Recht, keine Befugnis oder Abhilfe, das Dev Zero G hierin gewährt oder reserviert hat, ist ausschließlich von anderen Rechten, Befugnissen oder Rechtsmitteln, die ihm zur Verfügung stehen, und jedes dieser Rechte, Befugnisse oder Rechtsmittel ist kumulativ. 24. VOLLSTÄNDIGE VEREINBARUNG 24.1 Diese Lizenzvereinbarung (mit Ausnahme der in Ziffer 14 genannten Unterstützungsvereinbarung) ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, Vereinbarungen und Verpflichtungen zwischen den Parteien und stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar. Eine Ergänzung oder Änderung einer Bestimmung dieser Lizenzvereinbarung ist zwischen den Parteien nicht verbindlich, es sei denn, sie erfolgt durch ein schriftliches Instrument, das von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter jeder der Parteien unterzeichnet wurde. 25. NOTICES 25.1 Alle Mitteilungen, die hierin zu erteilen sind, sind schriftlich und an die in diesem Lizenzvertrag angegebene Adresse von Dev Zero G und im Falle des Kunden an die bei der Registrierung angegebene Adresse oder an eine andere Adresse, die die Parteien gemäß den Bestimmungen dieser Klausel durch Mitteilung benennen können, zu richten. Eine solche Mitteilung kann persönlich oder durch Prepaid-Brief-Telex oder Faxübertragung erster Klasse zugestellt werden und gilt als bei zugestelltem Zeitpunkt (wenn von Hand) (wenn von der ersten Klasse) 72 Stunden nach der Veröffentlichung und (wenn per Fern- oder Faxübertragung) 12 Stunden nach dem Versand zugestellt. 26. LAW 26.1 Dieser Lizenzvertrag unterliegt den Gesetzen Englands und wird entsprechend ausgelegt. 27. STREITIGKEITEN 27.1 Alle Streitigkeiten, Ansprüche oder Verfahren zwischen den Parteien in Bezug auf Gültigkeit, Bau oder Erfüllung dieses Lizenzvertrags unterliegen der nicht ausschließlichen Zuständigkeit des High Court of Justice in England, der sich die Parteien hiermit unwiderruflich unterwerfen.