DAC for EnterpriseDB 2.3

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 5.46 MB
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DAC for EnterpriseDB ist ein BDE-Ersatz für Delphi/C++Builder. Es ermöglicht Ihnen, Delphi/C++Builder-Anwendungen mit direktem Zugriff auf EnterpriseDB ohne BDE und ODBC zu erstellen. Dieser Komponentensatz wurde für die einfache Migration bestehender Projekte von einem BDE/ODBC-Schema in das systemeigene Projekt entwickelt. Die Schnittstelle ist BDE-like und TDataSet kompatibel. Eine TDBImageEx-Komponente für JPEG-Bilder in BLOBs-Unterstützung ist kostenlos im Paket enthalten (mit Quellen). Lizenzfreies Produkt.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 2.3 veröffentlicht auf 2006-02-14
    Erste Veröffentlichung

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

Vereinbarung microOLAP Technologies Ltd ("microOLAP") stellt DAC für EnterpriseDB kompilierte Einheiten ("Software") und optional erworbenen Quellcode ("Source Code") zur Verfügung und lizenziert seine Verwendung für Sie ("Customer"). Der Kunde erklärt sich mit allen Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Lizenzerteilung microOLAP gewährt dem Kunden hiermit eine nicht übertragbare und nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung der Software in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung. Copyright Diese Software ist durch das Urheberrecht der Vereinigten Staaten geschützt. microOLAP behält das Eigentum an Software. microOLAP verdankt dem Eigentum und dem Urheberrecht der Software und der dazugehörigen Dokumentation ebenso wie alle vom Kunden angefertigten Kopien. Das nicht autorisierte Kopieren von Software oder der Dokumentation führt zur automatischen Beendigung dieser Lizenz. Vollständige Vereinbarung Dieses Dokument stellt die gesamte Vereinbarung zwischen microOLAP und dem Kunden dar und kann nur durch ein von beiden Parteien unterzeichnetes schriftliches Dokument geändert werden. Weder microOLAP noch der Kunde sind an mündliche Vereinbarungen oder Präsentationen gebunden. I. Allgemeine Geschäftsbedingungen Eine. Im Falle einer Einzelbenutzerlizenz autorisiert microOLAP den Kunden, Software auf einem Kundencomputer von einem bestimmten Benutzer zu installieren und zu verwenden. Zusätzliche Lizenzen sind für zusätzliche Benutzer erforderlich, die die Software und Computer verwenden, auf denen die Software installiert ist. Für den Zugriff auf Software auf einem beliebigen Server ist eine Lizenz für jeden Benutzer erforderlich, der Softwarekomponenten in seine Entwicklung installiert hat. Umgebung. B. Im Falle einer SITE-Lizenz autorisiert microOLAP den Kunden, Software auf einer unbegrenzten Anzahl von Computern am gleichen physischen SITE-Standort zu installieren und zu verwenden. Dieser STANDORT SITE würde normalerweise als ein einzelnes Gebäude definiert, könnte aber als eine Reihe von Gebäuden innerhalb derselben, im Allgemeinen geographischen Lage, wie z. B. ein Industriegebiet oder eine Kleinstadt, betrachtet werden. C. Der Kunde darf Software oder abgeleitete Produkte, die direkt oder indirekt mit Software konkurrieren oder die im Allgemeinen eine ähnliche Compiler-zu-Datenbank-Schnittstelle ohne vorherige schriftliche Zustimmung von microOLAP bereitstellt, nicht vermieten, vermieten oder weiterverkaufen. D. Software Source Code ist Geschäftsgeheimnis. Sie ist vertraulich und kann ohne vorherige schriftliche Zustimmung von microOLAP in keinem Format oder in allen Medien veröffentlicht werden. E. microOLAP ermächtigt den Kunden, Archivkopien von Software ausschließlich zum Zwecke der Sicherung der Software zu erstellen. Alle anderen Vervielfältigungen sind untersagt. Alle Kopien, die durch diese Vereinbarung erstellt werden dürfen, müssen wie folgt vermerken: "Copyright 1999-2005 microOLAP Technologies Ltd. Alle Rechte vorbehalten. Unbefugte Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung strengstens durch Bundesgesetz verboten." F. microOLAP autorisiert den Kunden nicht, Software-Quellcode zu verteilen. microOLAP ermächtigt den Kunden, kompilierte Einheiten (Kompilierte Einheiten, DCUs) mit Software oder Derivaten mit den folgenden Bedingungen zu verteilen: - Der Kunde darf das Urheberrecht, die Marke oder andere Eigentumshinweise von microOLAP Technologies Ltd nicht entfernen. - Der Kunde wird microOLAP von und gegen jegliche Ansprüche oder Verbindlichkeiten, die sich aus der Nutzung, Vervielfältigung oder Demdistribution von Kundenprogrammen ergeben, schad- und schadlos halten. - Kundenprogramme oder kompilierte Einheiten dürfen nicht nur eine Menge oder Teilmenge der Software sein. - Kundenprogramme oder kompilierte Einheiten sind möglicherweise nicht generell mit Software konkurrenzfähig oder ersetzen sie. G. microOLAP behält sich das Recht vor, Software ohne Rücksicht auf eigene Änderungen oder Nutzungen des Kunden zu ändern. H. Sie stimmen zu, dass microOLAP Ihren Namen und Ihr Logo in Präsentationen, Marketingmaterialien, Kundenlisten, Finanzberichten und Website-Listen von Kunden verwenden darf. Wenn Sie microOLAPs Handelsnamen, Marken, Dienstleistungsmarken, Logos, Domainnamen und andere unverwechselbare Markenmerkmale verwenden möchten, können Sie dies tun, solange diese Verwendung mit dieser Vereinbarung in Einklang steht. II. Eingeschränkte Garantie A. microOLAP MAKES NO WARRANTIES OR REPRESENTATIONS, EXPRESS OR IMPLIED, IN FACT OR LAW, INCLUDING THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. microOLAP WARRANT NICHT, DASS DIE OPERATION VON SOFTWILITY UND FITNESS FÜR EINE PARTICULAR PURPOSE. microOLAP WARRANT NICHT, DASS DIE OPERATION DER SOFTWARE UNINTERRUPTED ODER ERROR FREE SEIN WIRD. B. KUNDE AGREES THAT ALL WARRANTIES ARE IMMEDIATELY NULL AND VOID IN THE EVENT OF MODIFICATION OR ALTERATION OF SOFTWARE. III. Haftungsbeschränkung NOTWITHSTANDING THE FORM (E.G. CONTRACT, NEGLIGENCE OR OTHERWISE) IN WHICH ANY LEGAL OR EQUITABLE ACTION MAY BE BROUGHT AGAINST microOLAP, microOLAP SHALL NOT BE LIABLE FOR DAMAGES WHICH EXCEED THE AMOUNT OF THE LICENSE FEES PAID BY CUSTOMER FOR SOFTWARE. IN KEINEM EVENT SHALL microOLAP BE LIABLE FOR ANY DAMAGES, WHETHER ARISING FROM TORT OR CONTRACT, INCLUDING LOSS OF DATA, LOST PROFITS, COST OF COVER ODER OTHER SPECIAL, INCIDENTAL, CONSEQUENTIAL OR INDIRECT DAMAGES ARISING OUT OF THE USE OR INABILITY TO USE SOFTWARE OR ACCOMPANYING DOCUMENTATION, HOWEVER CAUSED AND ON ANY THEORY OF LIABILITY. DIESE LIMITATION WIRD EVEN WENN microOLAP AUF DIE POSSIBILITY VON SUCH DAMAGE AUFBEFÄNDE. KUNDEN ERKENNT AN, DASS DIE LIZENZFEE DIESE ALLOCATION VON RISK REFLECTS. IV. Geltendes Recht Diese Vereinbarung wird nach den Gesetzen des Staates New Jersey, USA, ausgelegt, ausgelegt und geregelt. c) 1999-2006 microOLAP Technologies Ltd.