CryptoBlackbox .NET 11.0

Lizenz: kostenlos ‎Dateigröße: 27.10 MB
‎Benutzerbewertung: 5.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

CryptoBlackbox .NET ist die Klassenbibliothek, die Ihrer .NET-Anwendung Unterstützung für verschiedene Kryptografiefunktionen hinzufügt. CryptoBlackbox umfasst Hashing und HMAC, symmetrische Verschlüsselung, asymmetrische (PKI-basierte) Verschlüsselung und digitale Signatur, Zeitstempelund und X.509-Zertifikatsverwaltung, wichtige Ableitungsfunktionen. CryptoBlackbox .NET funktioniert mit .NET 2.0, 4.0, 4.5, WinRT (einschließlich Windows Store-Anwendungen), Mono 2.0, Xamarin.Android, Xamarin.iOS, .NET CF 2.0 und 3.5, Silverlight 4 und 5.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 11.0 veröffentlicht auf 2012-10-10
    Erstveröffentlichung der kostenlosen Version

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

CryptoBlackbox Freeware-Lizenzvertrag EldoS Corporation ist bereit, CryptoBlackbox nur unter der Bedingung zu lizenzieren, dass Sie alle Bedingungen dieser Lizenz akzeptieren. 1. Definitionen. Diese Lizenz definiert und verwendet die folgenden Begriffe: 1.1. Der Software - CryptoBlackbox Quellcode, binärer (maschinenausführbarer) Code in elektronischer, gedruckter oder anderer Form, der verteilt und/oder verwendet werden kann, Begleitdokumentation, grafische Materialien einschließlich Diagramme, Blockschemata, Logos, Grafik, Mustercode in elektronischer oder gedruckter Form, Batch-Skripte und Konfigurationsdateien, die verwendet werden, um CryptoBlackbox in Teilen oder im Ganzen zu verwenden und/oder zu verteilen. 1.2. Lizenznehmer - ein Unternehmen oder eine Einzelperson, die das Recht hat, die Software gemäß dieser Lizenz zu nutzen und/oder zu vertreiben. 1.3. Lizenznehmer - EldoS Corporation insgesamt vertreten durch EldoS Corporation Principal Officer. 1.4. Dritte - Unternehmen und Natürliche, die getrennte juristische Personen und nicht Teil des Lizenznehmers sind. 1.5. Middleware - Softwareprodukte oder -dienste, die vom Lizenznehmer zur Verwendung durch Dritte zur Erstellung von Softwareprodukten Dritter entwickelt werden und die als Teil der Softwareprodukte oder -dienste von Drittanbietern enthalten sind. Dazu gehören unter dessen Angaben Java-Klassen, ActiveX-Objekte, .NET-Assemblys, Delphi-Komponenten, Dynamic-Link-Bibliotheken, freigegebene Objekte usw. 1.6. Inhouse Web Services - Softwareprodukte oder -dienste, die vom Lizenznehmer entwickelt und/oder bereitgestellt werden, auf internen Firmenservern (Intranet) ausgeführt werden und nicht Dritten ausgesetzt sind. 1.7. Öffentliche Webdienste - Softwareprodukte oder -dienste, die vom Lizenznehmer entwickelt und/oder bereitgestellt werden, auf öffentlich zugänglichen Internetservern ausgeführt werden und deren öffentliche Funktionen die Offenlegung der Funktionalität der Software gegenüber Dritten umfassen. 1.8. Endbenutzeranwendungen - Softwareprodukte oder -dienste, die nicht als Middleware oder Web Services klassifiziert sind. Endbenutzeranwendungen umfassen Middleware, die ausschließlich für den internen Einsatz in den Endbenutzeranwendungen des Lizenznehmers entwickelt wird. 1.9. Hardware - alle computerbasierten Geräte, einbettbaren Module und Geräte, die Materialmodule für die Informationsverarbeitung und/oder -speicherung enthalten. 1.10. Software-Evaluierung - Prüfung der Software, die vom Lizenznehmer durchgeführt wird, um die Gebrauchstauglichkeit und die Einhaltung der Anforderungen des Lizenznehmers zu ermitteln. 1.11. Quellcode - die menschenlesbare Form des Computerprogrammiercodes und der zugehörigen Systemdokumentation einschließlich aller Kommentare und aller Verfahrenscodes wie Jobsteuerungssprache. 1.12. Computer System - ein Hardwaresystem, das ein einzelnes Motherboard mit einer oder mehreren CPUs oder ein Softwaresystem für Hardware-Emulation oder Virtualisierung umfasst, das ein Hardwaresystem mit einem Motherboard und einer oder mehreren CPUs emuliert oder virtualisiert. 1.13. Installierte Kopie - eine Gruppe von Computerdateien in elektronischer Form, die von einem und nur einem Softwareentwickler für die Entwicklung und das Testen der Software auf einer beliebigen Anzahl von Computersystemen verwendet wird. 1.14. Neue Version - neue Nachversionen der Software mit einer neuen ersten Anzahl wie, aber nicht beschränkt auf, 2.0 oder 3.0. 1.15. Updates - alle Nachfolge-Upgrades, Revisionen, Patches, Erweiterungen, Korrekturen von Modifikationen, Kopien, Ergänzungen oder Wartungsversionen der Software, die keine Neuen Versionen sind. 1.16. Lizenzschlüssel - Informationsblock, den der Lizenznehmer dem Lizenznehmer zur Bewertung ("Evaluierungslizenzschlüssel" und "zeitbeschränkte Evaluierungslizenzschlüssel") oder für die Produktion ("Universal-Produktionslizenzschlüssel", "zeitbeschränkter Lizenzschlüssel", "EXE-gebundener Lizenzschlüssel") zur Verfügung gestellt und vom Lizenzgeber als Lizenzschlüssel identifiziert hat. Der Lizenzschlüssel enthält Daten, die von der Software verwendet werden, und muss als Teil des Binärcodes the Software behandelt werden. 2. Nutzungsumfang. 2.1. Diese Lizenz wird auf die Nutzung der Software durch jeden Lizenznehmer angewendet, der eine Kopie der Software erhalten hat und den Bedingungen dieser Lizenz zugestimmt hat. 2.2. Diese Lizenz definiert die Nutzungsbedingungen der Software in den Endbenutzeranwendungen oder öffentlichen kostenpflichtigen Webdiensten des Lizenznehmers. 2.3. Diese Lizenz gewährt dem Lizenznehmer nicht das Recht, die Software bei der Entwicklung von Middleware zu nutzen. 2.4. Die Software kann Teile des Quellcodes und/oder binären (maschinenausführbaren) Codes enthalten, die von Drittanbietern entwickelt und unter verschiedenen Lizenzen vertrieben werden. Wenn ein solcher Drittanbietercode in der Software enthalten ist, enthält die Software auch die entsprechenden Lizenztexte, die die Verwendung des enthaltenen Drittanbietercodes regeln. 3. Nutzungsbedingungen. 3.1. Diese Lizenz gewährt dem Lizenznehmer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, gebührenfreies Recht, die Software bei der Softwareentwicklung, -produktion und -bereitstellung gemäß den Bedingungen dieser Lizenz zu installieren und zu nutzen. 3.2. Die Software ist Eigentum des Lizenzgebers und durch Urheberrechtsgesetze, internationale Urheberrechtsverträge sowie andere Eigentumshinweise geschützt. 3.3. Der Lizenznehmer kann eine beliebige Anzahl von Kopien der Software installieren, da die Software nur gemäß dieser Lizenz verwendet wird. 3.4. Der Lizenznehmer hat das Recht, eine angemessene Anzahl maschinenlesbarer Kopien der Software zu Sicherungs- und Sicherheitszwecken zu erstellen, da diese Kopien nicht für die Entwicklung, Produktion oder Bereitstellung verwendet werden. 3.5. Die Nutzung der Software durch die Unterauftragnehmer des Lizenznehmers erfordert eine separate Lizenz, die diesen Unterauftragnehmern ausgestellt wird. 3.6. Die Verteilung des Binärcodes der Software und gegebenenfalls des Produktionslizenzschlüssels ist zulässig, wenn der Binärcode des Software- und Produktionslizenzschlüssels in Endbenutzeranwendungen oder öffentlichen kostenpflichtigen Webdiensten enthalten ist, die vom Lizenznehmer entworfen und/oder entwickelt werden. Binärcode und Produktionslizenzschlüssel der Software müssen als integraler Bestandteil des Softwarepakets des Lizenznehmers enthalten sein und dürfen nicht getrennt von diesem Paket verwendet werden. 3.7. Die Verbreitung des Quellcodes der Software über die in den Absätzen 3.3 und 3.4 definierten Computersysteme hinaus ist untersagt. 3.8. Der Lizenznehmer kann Änderungen, Erweiterungen, abgeleitete Werke und/oder Erweiterungen des lizenzierten Quellcodes vornehmen, der dem Lizenznehmer zur Verfügung gestellt wird. Jegliche Änderungen, Erweiterungen, abgeleiteten Werke und/oder Erweiterungen des lizenzierten Quellcodes gehen in das Eigentum des Lizenznehmers über, es sei denn, der Lizenznehmer überträgt die Eigentumsrechte für solche Änderungen an den Lizenzgeber und der Lizenznehmer akzeptiert eine solche Übertragung. Die Teile der Software, die bei der Erstellung der modifizierten oder verbesserten Version, Erweiterung oder der abgeleiteten Arbeit unverändert blieben, bleiben Eigentum des Lizenzgebers. 3.9. Diese Lizenz gewährt dem Lizenznehmer das Recht, technischen Support gemäß der Support-Richtlinie (veröffentlicht vom Lizenzgeber) zu erhalten. Technischer Support wird nur für die ursprüngliche Software bereitgestellt. Technische Unterstützung wird nicht für Änderungen, Erweiterungen, abgeleitete Werke und/oder Erweiterungen der Software bereitgestellt, deren Eigentumsrechte nicht an den Lizenzgeber übertragen wurden. 3.10. Diese Lizenz räumt dem Lizenznehmer das Recht ein, nur die Version der Software zu verwenden, der dieser Lizenzvertrag beigefügt ist. Diese Lizenz enthält oder übernimmt keine Verpflichtungen des Lizenzgebers, Updates oder neue Versionen für die Software entweder gegen Gebühr oder ohne Bezahlung bereitzustellen. 3.11. Nur Personen, die die installierten Kopien oder installierten Kopien verwenden, haben das Recht, technischen Support zu erhalten und neue Versionen und Updates zu erhalten. 3.12. Der Lizenznehmer darf die im Lizenzschlüssel enthaltenen Informationen nicht zurückentwickeln, zerlegen oder auf andere Weise analysieren oder andere Lizenzschlüssel generieren und verwenden, die nicht vom Lizenzgeber erhalten wurden. 4. Kündigung und Übertragung. 4.1. Die Miete, Vermietung, Unterlizenzierung oder jede andere vorübergehende Übertragung der in Abschnitt 3 (außer Absatz 3.6) dieser Lizenz gewährten Rechte ist untersagt. Wenn die Software in Endbenutzeranwendungen enthalten ist, darf der Umfang der Rechte in Bezug auf die eingeschlossene Software, die der Lizenznehmer Benutzern solcher Endbenutzeranwendungen zur Verfügung stellt, den Umfang der rechten, die für die Software in dieser Lizenz definiert sind, nicht überschreiten. 4.2. Eine dauerhafte Übertragung der Rechte ist nur nach Benachrichtigung des Lizenznehmers über eine solche Übertragung und unter der Voraussetzung gestattet, dass der Lizenznehmer keine Kopien der Software aufbewahren, die gemäß den Bedingungen dieser Lizenz erhalten wurden. 4.3. Die Lizenz tritt an dem Tag in Kraft, an dem der Lizenznehmer seinen Geschäftsbedingungen zustimmt. 4.4. Die Lizenz erendet automatisch, wenn der Lizenznehmer die oben beschriebenen Einschränkungen nicht einhält. 4.5. Die Lizenz kann vom Lizenznehmer jederzeit gekündigt werden. 4.6. Nach Beendigung oder permanenter Übertragung der Lizenz muss der Lizenznehmer alle Kopien der Software, die unter den Bedingungen dieser Lizenz erhalten wurde, und alle ihre Komponenten auf allen Systemen und allen Medientypen und im Computerspeicher vernichten. 4.7. Die Laufzeit dieses Abkommens beginnt mit dem Inkrafttreten und wird dortdieses Abkommens beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und wird danach auf Dauer fortgesetzt, es sei denn, dies wird gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung früher gekündigt. 5. Garantie und Haftungsausschluss. 5.1. Die Software wird vom Lizenzgeber 'As Is' zur Verfügung gestellt. 5.2. ZUR MAXIMALEN DEHNUNG VON ANWENDBAREN LAW, DER LIZENZEr DISCLAIMS ALLE WARRANTIEN UND BEDINGUNGEN, ENTWEDER EXPRESS ODER IMPLIED, INCLUDING, ABER NICHT LIMITED TO, IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE, TITLE, AND NON-INFRINGEMENT, WITH REGARD TO THE SOFTWARE, AND THE PROVISION OF OR FAILURE TO PROVIDE SUPPORT SERVICES. DER LIZENZEr WARRANT NICHT, DASS DIE SOFTWARE WIRD FEHLER FREI ODER WIRD OHNE INTERRUPTION OPERATE. DAS ENTIRE RISK ARISING OUT OF THE USE ODER PERFORMANCE OF THE SOFTWARE AND ACCOMPANYING WRITTEN MATERIALS REMAINS WITH THE LICENSEE. DIESE LIMITED WARRANTY GIVES THE LICENSEE SPECIFIC LEGAL RIGHTS. DIE LIZENZE KÖNNEN ANDERE, WELCHE VARY VON STAAT/JURISZITION ZU STAAT/JURISATORTION. 5.3. IN NO EVENT SHALL THE LICENSER BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN; VERLUST VON NUTZUNG, DATEN ODER GEWINNEN; ODER BETRIEBSUNTERBRECHUNG) JEDOCH VERURSACHT UND AUF JEDE THEORIE DER HAFTUNG, OB IN VERTRAG, STRENGE HAFTUNG, ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIEßLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER AUF ANDERE WEISE) IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHEN, AUCH WENN ÜBER DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS INFORMIERT. 6. Ausfuhrbeschränkungen. 6.1. Die Software muss gemäß den Ausfuhrkontrollvorschriften der Europäischen Union und des Wohnsitzlandes des Lizenznehmers importiert, verwendet, exportiert und wiederausgeführt werden. 7. Geltendes Recht. 7.1. Diese Lizenz unterliegt den Gesetzen des Vereinigten Königreichs. Sollten Sie Fragen zu dieser Lizenz haben, können Sie sich schriftlich an eldoS Corporation, 2nd Floor, 145-157 St John Street, London, EC1V 4PY, Großbritannien wenden. 8. Einhaltung der Lizenz. 8.1. Wenn der Lizenznehmer ein Unternehmen oder eine Organisation ist, muss der Lizenznehmer auf Anfrage des Lizenzgebers Informationen über die Konformität der Nutzung der Software an die Lizenz übermitteln. 8.2. Alle Rechte zur Nutzung der Software werden unter der Bedingung gewährt, dass diese Rechte verfallen, wenn der Lizenznehmer die Bedingungen dieser Lizenz nicht einhält. 9. Allgemeine Bestimmungen. 9.1. Sollte ein Teil dieser Vereinbarung für nichtig und nicht durchsetzbar befunden werden, hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Restbetrags der Lizenz, der gemäß seinen Bedingungen gültig und durchsetzbar bleibt. 9.2. Neue Versionen der Software können dem Lizenznehmer vom Lizenznehmer unter zusätzlichen oder anderen Bedingungen lizenziert werden. 9.3. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung bescheinigt der Lizenzgeber, dass er ein rechtmäßiger Eigentümer der Software ist und alle Rechte zur Nutzung, Änderung, Verbesserung, Vervielfältigung, Verteilung, Unterlizenzierung und Marktierung der Software und jeder neuen Version besitzt, die oben in Objekt- und Quellcodeform auf und für alle Medien und mit allen Mitteln oder Methoden, die jetzt bekannt oder bekannt sind, identifiziert wurde. 9.4. Dies ist die gesamte Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und dem Lizenznehmer in Bezug auf die Software und ersetzt alle vorherigen Zusicherungen, Diskussionen, Unternehmen, Kommunikationen oder Werbung in Bezug auf die Software.