Crowd CMS 1.0

Lizenz: kostenlos ‎Dateigröße: 147.43 MB
‎Benutzerbewertung: 4.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

Ein kostenloses und Open Source Crowd Funded Web Content Management System, das auf ASP.NET MVC 4 basiert. Diese kostenlose Version ist voll funktionsfähig und ermöglicht das Hinzukommen, Bearbeiten und Löschen von Seiten durch Benutzer. Zugriffsrechte verhindern, dass nicht autorisierte Benutzer Inhalte genehmigen. Die Website verfügt über einen vollständig integrierten WYSIWYG-Editor mit integrierter Bild- und Dateiverwaltung. Bilder können auch unabhängig mit Seiten für die Verwendung in Diashows oder Galerien verknüpft werden. Ein Blog ist mit Kommentarvalidierung integriert direkt in. Das System erstellt auch automatisch CAPTCHA-Boxen auf allen Formularen, um Formular-Spam nach Möglichkeit zu minimieren. Das System verwendet eine MSSQL-Datenbank, da sie ein Back-End ist, aber dies könnte leicht in MySQL mit einer einfachen Aktualisierung des Entitätsmodells konvertiert werden.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.0 veröffentlicht auf 2013-10-01
    Dies ist die erste Version

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

COMMON DEVELOPMENT AND DISTRIBUTION LIZENZ Version 1.0 (CDDL-1.0) (Text) 1. Definitionen. 1.1. Mitwirkender bezeichnet jede Natürliche oder Einrichtung, die Änderungen erstellt oder dazu beiträgt. 1.2. Die Contributor-Version bezeichnet die Kombination der Original-Software, der vorherigen Änderungen, die von einem Mitwirkenden (falls vorhanden) verwendet werden, und den von diesem bestimmten Mitwirkenden vorgenommenen Änderungen. 1.3. Gedeckte Software bedeutet (a) die Originalsoftware oder (b) Änderungen oder (c) die Kombination von Dateien, die Originalsoftware enthalten, mit Dateien, die Änderungen enthalten, in jedem Fall einschließlich Teilen davon. 1.4. Ausführbare Daten sind die abgedeckte Software in jeder anderen Form als dem Quellcode. 1.5. Erstentwickler bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die Originalsoftware unter dieser Lizenz zuerst zur Verfügung stellt. 1.6. Größeres Werk ist ein Werk, das gedeckte Software oder Teile davon mit Code kombiniert, der nicht den Bedingungen dieser Lizenz unterliegt. 1.7. Lizenz bedeutet dieses Dokument. 1.8. Lizenzpflichtig bedeutet, dass das Recht besteht, zum Zeitpunkt der Erstbewilligung oder des später erworbenen Rechts alle hierin übertragenen Rechte so weit wie möglich zu gewähren. 1.9. Änderungen sind der Quellcode und die ausführbare Form einer der folgenden: Eine. Jede Datei, die aus einer Ergänzung, Löschung oder Änderung des Inhalts einer Datei resultiert, die Originalsoftware oder frühere Änderungen enthält; B. Jede neue Datei, die einen Teil der Ursprünglichen Software oder vorherige Randerscheinung enthält; Oder C. Jede neue Datei, die unter den Bedingungen dieser Lizenz beigesteuert oder anderweitig zur Verfügung gestellt wird. 1.10. Original-Software bezeichnet den Quellcode und die ausführbare Form von Computersoftwarecode, der ursprünglich unter dieser Lizenz veröffentlicht wurde. 1.11. Patentansprüche sind Patentansprüche, die sich nunmehr im Besitz oder im Folgenden befinden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verfahrens-, Verfahrens- und Geräteansprüche, in jedem Patent, das vom Patentgeber erteilt werden kann. 1.12. Quellcode bezeichnet (a) die gemeinsame Form von Computersoftwarecode, in dem Änderungen vorgenommen werden, und b) zugehörige Dokumentation, die in oder mit diesem Code enthalten ist. 1.13. Sie (oder Ihre) sind eine natürliche oder juristische Person, die Rechte gemäß dieser Lizenz ausübt und alle Bedingungen dieser Lizenz einhält. Für juristische Personen gehören Sie jede Entität hinzu, die sie kontrolliert, von Ihnen kontrolliert oder mit Ihnen kontrolliert wird. Für die Zwecke dieser Definition bedeutet die Kontrolle a) die direkte oder indirekte Befugnis, die Leitung oder Verwaltung eines solchen Unternehmens, sei es vertraglich oder anderweitig, oder (b) das Eigentum von mehr als fünfzig Prozent (50 %) zu bewirken. der ausstehenden Aktien oder des wirtschaftlichen Eigentümers dieses Unternehmens. 2. Lizenzzuschüsse. 2.1. Der erste Entwicklerzuschuss. Der Ursprüngliche Entwickler, der von Ihrer Einhaltung von Abschnitt 3.1 abhängig ist und von Ansprüchen Dritter an geistiges Eigentum abhängig ist, gewährt Ihnen hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive Lizenz: (a) im Rahmen von Rechten an geistigem Eigentum (außer Patent oder Marke) vom Erstentwickler lizenzierbar, die Originalsoftware (oder Teile davon) mit oder ohne Änderungen und/oder als Teil eines größeren Werkes zu verwenden, zu reproduzieren, zu modifizieren, anzuzeigen, auszuführen, unterzulizenzieren und zu verteilen; Und (b) im Rahmen von Patentansprüchen, die durch die Herstellung, Verwendung oder den Verkauf von Originalsoftware verletzt wurden, um originale Software herzustellen, zu verwenden, zu praktizieren, zu verkaufen und zum Verkauf anzubieten und/oder anderweitig über die Originalsoftware (oder Teile davon) zu verfügen. (c) Die in den Abschnitten 2.1(a) und b) erteilten Lizenzen sind an dem Tag wirksam, an dem der Erstentwickler die Originalsoftware gemäß den Bedingungen dieser Lizenz verteilt oder anderweitig dritten Zurverfügungstellt. (d) Ungeachtet des obigen Abschnitts 2.1(b) wird keine Patentlizenz erteilt: (1) für Code, den Sie aus der Originalsoftware löschen, oder (2) für Verletzungen, die durch: (i) die Änderung der Originalsoftware verursacht wurden, oder (ii) die Kombination der Original-Software mit anderer Software oder Geräten. 2.2. Beitragszuschuss. Unter der Überzeugung, dass Sie Abschnitt 3.1 einhalten und von Ansprüchen Dritter an geistiges Eigentum abhängig sind, gewährt Ihnen jeder Beitragszahler hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive Lizenz: (a) im Rahmen von Rechten an geistigem Eigentum (außer Patent oder Marke) vom Beitragenden zur Nutzung, Vervielfältigung, Änderung, Anzeige, Durchführung, Unterlizenzierung und Verbreitung der von diesem Mitwirkenden (oder Teilen davon) erstellten Änderungen, entweder auf unveränderter Basis, mit anderen Änderungen, als gedeckte Software und/oder als Teil eines größeren Werkes; Und (b) nach Patentansprüchen, die durch die Erstellung, Verwendung oder den Verkauf von Änderungen, die von diesem Beitragenden allein und/oder in Kombination mit seiner Beitragsversion (oder Teilen dieser Kombination) vorgenommen wurden, zum Herstellen, Verkauf, zur Verkaufsangebot, zur Verkaufsangebot, zur/oder anderweitigen Veräußerung von vorgenommenen Änderungen verletzt wurden: (1) Änderungen, die von diesem Beitragenden (oder Teilen davon) vorgenommen wurden; und (2) die Kombination von Änderungen, die von diesem Mitwirkenden mit seiner Contributor-Version (oder Teilen einer solchen Kombination) vorgenommen wurden. (c) Die in den Abschnitten 2.2(a) und 2.2(b) erteilten Lizenzen sind an dem Tag wirksam, an dem der Contributor die Änderungen an Dritte verteilt oder anderweitig zur Verfügung stellt. (d) Ungeachtet des obigen Abschnitts 2.2(b) wird keine Patentlizenz erteilt: (1) für Code, den der Mitwirkende aus der Contributor-Version gelöscht hat; (2) für Verstöße, die durch: (i) Änderungen der Contributor Version durch Dritte oder (ii) die Kombination von Änderungen, die dieser Teilnehmer mit anderer Software (außer als Teil der Contributor-Version) oder anderen Geräten vorgenommen hat, verursacht werden; oder (3) unter Patentansprüchen, die durch die abgedeckte Software verletzt werden, wenn von diesem Beitragenden keine Änderungen vorgenommen wurden. 3. Vertriebsverpflichtungen. 3.1. Verfügbarkeit des Quellcodes. Jede abgedeckte Software, die Sie verteilen oder anderweitig in ausführbarer Form zur Verfügung stellen, muss auch in Quellcodeform zur Verfügung gestellt werden und dieses Quellcodeformular darf nur unter den Bedingungen dieser Lizenz verteilt werden. Sie müssen jede Kopie des Quellcodes der abgedeckten Software, die Sie verteilen oder anderweitig zur Verfügung stellen, mit einer Kopie dieser Lizenz teilen. Sie müssen die Empfänger einer solchen abgedeckten Software in ausführbarer Form darüber informieren, wie sie diese abgedeckte Software in Source Code-Form in angemessener Weise auf oder über ein Medium erhalten können, das üblicherweise für den Softwareaustausch verwendet wird. 3.2. Änderungen. Die Änderungen, die Sie erstellen oder zu denen Sie beitragen, unterliegen den Bedingungen dieser Lizenz. Sie erklären, dass Sie glauben, dass Ihre Änderungen Ihre ursprüngliche Kreation(en) sind und/oder Sie über ausreichende Rechte verfügen, um die durch diese Lizenz vermittelten Rechte zu gewähren. 3.3. Erforderliche Hinweise. Sie müssen in jede Ihrer Änderungen einen Hinweis aufnehmen, der Sie als Mitwirkender der Änderung identifiziert. Sie dürfen keine Urheberrechts-, Patent- oder Markenhinweise, die in der abgedeckten Software enthalten sind, oder Lizenzhinweise oder beschreibende Texte entfernen oder ändern, die einem Mitwirkenden oder dem ursprünglichen Entwickler zugeschrieben werden. 3.4. Anwendung zusätzlicher Bedingungen. Sie dürfen keine Bedingungen für eine abgedeckte Software in Quellcode-Form anbieten oder auferlegen, die die entsprechende Version dieser Lizenz oder die Empfängerrechte im Rahmen dieser Lizenz ändert oder einschränkt. Sie können einem oder mehreren Empfängern der abgedeckten Software eine Garantie,, Support, Entschädigung oder Haftungsverpflichtungen anbieten und in Rechnung stellen. Sie können dies jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und nicht im Namen des ursprünglichen Entwicklers oder eines Mitwirkenden tun. Sie müssen absolut klarstellen, dass eine solche Gewährleistungs-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsverpflichtung von Ihnen allein angeboten wird, und Sie erklären sich hiermit einverstanden, den Ursprünglichen Entwickler und jeden Beitragenden für jegliche Haftung zu entschädigen, die dem ursprünglichen Entwickler oder einem solchen Beitragenden aufgrund von Garantie-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsbedingungen, die Sie anbieten, entstanden ist. 3.5. Verteilung ausführbarer Versionen. Sie können die ausführbare Form der abgedeckten Software unter den Bedingungen dieser Lizenz oder unter den Bedingungen einer Lizenz Ihrer Wahl vertreiben, die andere Bedingungen als diese Lizenz enthalten kann, vorausgesetzt, dass Sie die Bedingungen dieser Lizenz einhalten und dass die Lizenz für das formular ausführbare Datei nicht versucht, die Rechte der Empfänger im Quellcodeformular von den in dieser Lizenz festgelegten Rechten einzuschränken oder zu ändern. Wenn Sie die abgedeckte Software in ausführbarer Form unter einer anderen Lizenz verteilen, müssen Sie absolut klarstellen, dass alle Bedingungen, die von dieser Lizenz abweichen, von Ihnen allein angeboten werden, nicht vom ursprünglichen Entwickler oder Mitwirkenden. Sie erklären sich hiermit damit einverstanden, den Ursprünglichen Entwickler und jeden Beitragszahler für jegliche Haftung zu entschädigen, die dem Initee, um den ursprünglichen Entwickler und jeden Beitragenden für jegliche Haftung zu entschädigen, die dem ursprünglichen Entwickler oder einem solchen Mitwirkenden aufgrund solcher Bedingungen, die Sie anbieten, entsteht. 3.6. Größere Werke. Sie können ein größeres Werk erstellen, indem Sie abgedeckte Software mit anderem Code kombinieren, der nicht den Bedingungen dieser Lizenz unterliegt, und das größere Werk als ein einzelnes Produkt verteilen. In einem solchen Fall müssen Sie sicherstellen, dass die Anforderungen dieser Lizenz für die abgedeckte Software erfüllt sind. 4. Versionen der Lizenz. 4.1. Neue Versionen. Sun Microsystems, Inc. ist der erste Lizenzverwalter und kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen dieser Lizenz veröffentlichen. Jede Version erhält eine unterscheidungswerte Versionsnummer. Außer wie in Abschnitt 4.3 vorgesehen, hat niemand anderes als der Lizenzverwalter das Recht, diese Lizenz zu ändern. 4.2. Wirkung neuer Versionen. Sie dürfen die abgedeckte Software immer weiterhin unter den Bedingungen der Lizenz, unter der Sie die abgedeckte Software erhalten haben, verwenden, verteilen oder anderweitig zur Verfügung stellen. Wenn der Erstentwickler eine Mitteilung in die Originalsoftware einschließt, die es verbietet, unter einer späteren Version der Lizenz vertrieben oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, müssen Sie die abgedeckte Software unter den Bedingungen der Lizenz, unter der Sie die abgedeckte Software ursprünglich erhalten haben, verteilen und zur Verfügung stellen. Andernfalls können Sie die abgedeckte Software auch unter den Bedingungen einer nachfolgenden Version der vom Lizenzverwalter veröffentlichten Lizenz verwenden, verteilen oder anderweitig zur Verfügung stellen. 4.3. Geänderte Versionen. Wenn Sie ein Erstentwickler sind und eine neue Lizenz für Ihre Originalsoftware erstellen möchten, können Sie eine geänderte Version dieser Lizenz erstellen und verwenden, wenn Sie: (a) die Lizenz umbenennen und alle Verweise auf den Namen des Lizenzverwalters entfernen (außer zu beachten, dass die Lizenz von dieser Lizenz abweicht); und (b) auf andere Weise klarstellen, dass die Lizenz Bedingungen enthält, die von dieser Lizenz abweichen. 5. HAFTUNGSAUSSCHLUSS. COVERED SOFTWARE IS PROVIDED UNDER THIS LICENSE ON AN AS IS BASIS, WITHOUT WARRANTY OF ANY KIND, EITHER EXPRESSED OR IMPLIED, INCLUDING, WITHOUT LIMITATION, WARRANTIES THAT THE COVERED SOFTWARE IS FREE OF DEFECTS, MERCHANTABLE, FIT FOR A PARTICULAR PURPOSE OR NON-INFRINGING. DAS GESAMTE RISIKO HINSICHTLICH DER QUALITÄT UND LEISTUNG DER ABGEDECKTEN SOFTWARE LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH EINE ABGEDECKTE SOFTWARE IN IRGENDEINER HINSICHT ALS DEFEKT ERWEISEN, ÜBERNEHMEN SIE (NICHT DER URSPRÜNGLICHE ENTWICKLER ODER EIN ANDERER MITWIRKENDER) DIE KOSTEN FÜR DIE NOTWENDIGE WARTUNG, REPARATUR ODER KORREKTUR. DIESER GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS IST EIN WESENTLICHER BESTANDTEIL DIESER LIZENZ. DIE NUTZUNG EINER ABGEDECKTEN SOFTWARE IST HIERUNTER NUR UNTER DIESEM HAFTUNGSAUSSCHLUSS GESTATTET. 6. KÜNDIGUNG. 6.1. Diese Lizenz und die hierin gewährten Rechte erlöschen automatisch, wenn Sie die hierin geltenden Bedingungen nicht einhalten und diese Verletzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntwerden der Verletzung beheben. Bestimmungen, die ihrer Natur nach über die Beendigung dieser Lizenz hinaus in Kraft bleiben müssen, bleiben bestehen. 6.2. Wenn Sie einen Patentverletzungsanspruch (mit Ausnahme von Feststellungsurteilen) gegen den Ursprünglichen Entwickler oder einen Mitwirkenden (den ursprünglichen Entwickler oder Mitwirkenden, gegen den Sie behaupten, als Teilnehmer bezeichnet wird) geltend machen, der behauptet, dass die Teilnehmer-Software (d. h. die Teilnehmerversion, bei der der Teilnehmer ein Mitwirkender ist, oder die Originalsoftware, bei der der Teilnehmer der Erstentwickler ist) direkt oder indirekt gegen ein Patent verstößt, dann alle Rechte, die Ihnen direkt oder indirekt von diesem Teilnehmer, dem ursprünglichen Entwickler (wenn der ursprüngliche Entwickler nicht der Teilnehmer ist) und allen Mitwirkenden gemäß den Abschnitten 2.1 und/oder 2.2 dieser Lizenz gewährt werden, werden nach 60 Tagen Frist vom Teilnehmer prospektiv und automatisch nach Ablauf dieser 60-Tage-Frist gekündigt. , es sei denn, Sie widerrufen innerhalb dieser 60-Tage-Frist Ihren Anspruch in Bezug auf die Teilnehmersoftware gegen diesen Teilnehmer entweder einseitig oder aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Teilnehmer. 6.3. Im Falle einer Kündigung nach den Abschnitten 6.1 oder 6.2 bleiben alle Endbenutzerlizenzen, die von Ihnen oder einem Distributor vor der Kündigung (mit Ausnahme von Lizenzen, die Ihnen von einem Distributor gewährt wurden) gültig erteilt wurden, über die Kündigung hinaus bestehen. 7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN UND UNTER KEINEN RECHTLICHEN THEORIEN, OB UNERLAUBTKEIT ( EINSCHLIEßLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERTRAG ODER AUF ANDERE WEISE, MÜSSEN SIE, DER URSPRÜNGLICHE ENTWICKLER, EIN ANDERER MITWIRKENDER ODER EIN VERTREIBER EINER ABGEDECKTEN SOFTWARE ODER EIN LIEFERANT EINER DIESER PARTEIEN GEGENÜBER EINER PERSON FÜR INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART HAFTBAR GEMACHT WERDEN, EINSCHLIEßLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, SCHÄDEN FÜR ENTGANGENEN GEWINN, VERLUST DES GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTS, ARBEITSUNTERBRECHUNG, COMPUTERAUSFALL ODER FEHLFUNKTION, ODER ALLE ANDEREN KOMMERZIELLEN SCHÄDEN ODER VERLUSTE, AUCH WENN DIESE PARTEI ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WORDEN SEIN MUSS. DIESE LIMITATION VON LIABILITÄT ENNOT APPLY TO LIA FOR DEATH ODER PERSONAL INJURY RESULTING FROM SUCH PARTYS NEGLIGENCE TO THE EXTENT APPLICABLE LAW PROHIBITS SUCH LIMITATION. SOME JURISDICTIONS DO NOT ALLOW THE EXCLUSION OR LIMITATION OF INCIDENTAL OR CONSEQUENTIAL DAMAGES, SO THIS EXCLUSION AND LIMITATION MAY NOT APPLY TO YOU. 8. U.S. GOVERNMENT END USERS. Die abgedeckte Software ist ein kommerzieller Gegenstand, wie dieser Begriff in 48 C.F.R. 2.101 (Okt. 1995) definiert ist, bestehend aus kommerzieller Computersoftware (wie dieser Begriff unter 48 C.F.R. 252.227-7014(a)(1)) definiert ist, und kommerzielle Computersoftwaredokumentation als solche Begriffe werden in 48 C.F.R. 12.212 (Sept. 1995) verwendet. In Übereinstimmung mit 48 C.F.R. 12.212 und 48 C.F.R. 227.7202-1 bis 227.7202-4 (Juni 1995) erwerben alle Endnutzer der US-Regierung covered Software mit nur den hierin dargelegten Rechten. Diese US-Regierungsrechteklausel ersetzt und ersetzt jede andere FAR, DFAR oder andere Klauseln oder Bestimmungen, die sich mit den Rechten der Regierung an Computersoftware im Rahmen dieser Lizenz befasst. 9. MISCELLANEOUS. Diese Lizenz stellt die vollständige Vereinbarung in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz für nicht durchsetzbar befunden werden, so wird diese Bestimmung nur in dem Umfang reformiert, wie dies erforderlich ist, um sie durchsetzbar zu machen. Diese Lizenz unterliegt dem Recht der Gerichtsbarkeit, die in einer in der Original-Software enthaltenen Mitteilung angegeben ist (sofern das anwendbare Recht, sofern vorhanden, etwas anderes vorsieht), mit Ausnahme solcher Rechtsordnungen, die Kollisionsnormen ausschließen. Alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Lizenz unterliegen der Gerichtsbarkeit der Gerichte, die sich in der Gerichtsbarkeit und dem Gerichtsstand befinden, die in einer Inschrift der Original-Software angegeben sind, wobei die unterlegene Partei für die Kosten verantwortlich ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gerichtskosten und angemessene Anwaltskosten und -kosten. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausdrücklich ausgeschlossen. Gesetze oder Vorschriften, die vorlegen, dass die Vertragssprache gegen den Verfasser ausgelegt wird, gelten nicht für diese Lizenz. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie allein für die Einhaltung der US-Exportverwaltungsvorschriften (und der Exportkontrollgesetze und -vorschriften anderer Länder) verantwortlich sind, wenn Sie abgedeckte Software verwenden, verteilen oder anderweitig zur Verfügung stellen. 10. VERANTWORTUNG FÜR ANSPRÜCHE. Zwischen dem ursprünglichen Entwickler und den Mitwirkenden ist jede Partei für Ansprüche und Schäden verantwortlich, die direkt oder indirekt aus der Nutzung der Rechte im Rahmen dieser Lizenz entstehen, und Sie erklären sich damit einverstanden, mit den ursprünglichen Entwicklern und Mitwirkenden zusammenzuarbeiten, um diese Verantwortung auf einer gerechten Grundlage zu verteilen. Nichts hierin ist beabsichtigt oder gilt als Eine Haftungsbeschränkung.