CRMExplorer 1.0

Lizenz: kostenlos ‎Dateigröße: 71.09 MB
‎Benutzerbewertung: 3.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

CRMExplorer hilft dem SugarCRM-Anwender, mehr Transparenz bei allen CRM-Objekten und deren Verbindungen zu erhalten: Was wir strukturelle Visualisierung und Netzwerkanalyse nennen. Mit unseren innovativen Visualisierungsmethoden wie DependencyGraph, TreeMap oder ListView können Sie Ihre SugarCRM-Daten auf völlig neue Weise durchsuchen und erkunden. Einfach zu bedienen, flexibel und hoch interaktiv. 1) Verschaffen Sie sich einen vollständigen Überblick über Ihre SugarCRM-Datenobjekte und -Verbindungen. 2) Erweiterte Visualisierungen für SugarCRM-Daten. 3) Webbasierte und interaktive Benutzeroberfläche mit Adobe Flash/Flex. 4) Data Mining und Ad-hoc-Analyse. 5) Interaktives Durchsuchen Ihrer SugarCRM-Datenobjekte und -Verbindungen. 6) Erkunden Sie Daten Schritt für Schritt mit verschiedenen Visualisierungsoptionen für dieselben Daten. 7) Leistung und Skalierbarkeit: In-Memory-Technologie für schnelles Data Mining und Analyse. Das ausgeklügelte Zwischenspeichern von Daten und Abmessungen reduziert die Latenz. Die aggregatefähige Architektur vereinfacht die Einrichtung und verbessert die Reaktionszeiten der Benutzer. 8) CRMExplorer geht über OLAP hinaus: CRMExplorer wurde entwickelt, um Anwender bei der Untersuchung ihrer CRM-Datennetzwerke zu unterstützen: (z.B. "Welches Konto hat welche Leads, Chancen und ist mit welchen Kontakten und Projekten verknüpft?"), da einfache Reportings sowie erweiterte OLAP-Berichte nicht für die Netzwerkanalyse gemacht werden. Mit CRMExplorer können Sie beides kombinieren!

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.0 veröffentlicht auf 2011-09-02

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    Lizenzbedingungen
    Allgemeine Lizenzbedingungen

    ACHTUNG: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie in der Orpheus-Software, die Sie herunterladen, und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Orpheus-Software. Um die Installation der Orpheus-Software abzuschließen und diese zu nutzen, müssen Sie den unten definierten Bedingungen zustimmen.
    BITTE LESEN SIE DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SORGFÄLTIG DURCH.
    Nr. 1 GEBIET

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung und Wartung der Orpheus Software für Kunden, die die Software außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nutzen. Die Nutzung der Orpheus-Software im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland unterliegt der "Allgemeinen Lizenzbedingungen der Orpheus GmbH".
    2 DEFINITIONEN

    Standort: Definierter und/oder eingeschränkter Bereich (z. B. Campus, Räumlichkeiten), dessen Durchmesser 10 Kilometer nicht überschreitet und der ausschließlich vom Kunden genutzt wird;
    Kunde: Vertragspartner, der die Orpheus Software lizenziert hat;
    Benutzer: Person, die mit der Software arbeitet.
    • 3 VORBEDINGUNG

    ORPHEUS GMBH IST BEREIT, DIE ORPHEUS SOFTWARE AUF DEN KUNDEN NUR AUF DER BEDINGUNG ZU LIZENZIEREN, DASS DER KUNDE ALLE DER TERMS CONTAINED IN THIS AGREEMENT AKZEPTIERT.
    • 4 BELEGUNG

    DURCH DOWNLOADING ODER INSTALLING DIESE SOFTWARE, DER KUNDE AKZEPTIERT DIE TERMS DIESER ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN UND BEDINGUNGEN UND ERKENNT DIE AKZEPTANZ THEROF DURCH SELECTING THE "ACCEPT" BUTTON AT THE BOTTOM OF THESE GENERAL TERMS AND CONDITIONS. WENN DER KUNDE NICHT BEREIT IST, VON ALLEN TERMS ZU SEIN, WERDEN DIE KUNDEN-SELECTS DIE "DECLINE" BUTTON AT THE BOTTOM OF THE AGREEMENT AND THE DOWNLOAD ODER INSTALL PROCESS WERDEN INTERRUPTED.
    Nr. 5 LIZENZEN

    Orpheus erteilt dem Kunden eine nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung der Orpheus-Software in Objektcodeform, wie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben.
    1. "Commercial-Edition"

    Die "Commercial-Edition-Software" ist für die exklusive Nutzung durch den Kunden konzipiert. Für die Erteilung der Lizenz ist eine Gebühr zu entrichten.
    Die "Commercial-Edition"-Lizenz ist nicht übertragbar. Jeder Versuch, eine Lizenz ohne Zustimmung von Orpheus zu teilen oder zu übertragen, stellt einen Verstoß gegen diese Lizenzvereinbarung und internationale Urheberrechtsgesetze dar und führt zum Verlust aller Vorteile und Rechte als Nutzer.
    A. Ein- und Mehrbenutzerlizenz

    Der Kunde erwirbt eine bestimmte Anzahl von Lizenzen gemäß der Auftragsbestätigung. Der Kunde darf nur die maximale Anzahl der erworbenen Lizenzen gleichzeitig installieren und nutzen. Dies bedeutet, dass der Kunde nur die in der Software enthaltenen Module verwenden darf, für die der Kunde eine Lizenzgebühr entrichtet hat und für die der Kunde einen Produktautorisierungsschlüssel von Orpheus erhalten hat.
    Um einen Failoverknoten für einen Cluster auszuführen, kann ein Lizenzschlüssel installiert und auf einem zweiten Computer verwendet werden.
    Wird die Anzahl der lizenzen, die gleichzeitig genutzt werden dürfen, überschritten, muss Orpheus informiert und die Überschreitung der Anzahl der Anlagen durch geeignete Mittel verhindert werden.
    Kann die übertroffene Anzahl von Anlagen organisatorisch oder technisch nicht verhindert werden, ist der Kunde verpflichtet, die entsprechende Anzahl von Lizenzen zu erwerben.
    B. Firmen-Lizenz

    Orpheus gewährt dem Kunden das Recht und die Lizenz, die Software für einen oder mehrere Benutzer auf einem oder mehreren Computern zu installieren und zu verwenden, die alle im Besitz und betrieben werden von und für das Unternehmen, das die Lizenz erworben hat, unabhängig von der geografischen Lage. Dies gilt nicht für Computer, die für Dritte betrieben werden.
    C. Überprüfung

    Der Kunde räumt Orpheus oder seinen unabhängigen Buchhaltern das Recht ein, das Netzwerk, die Computer und server, auf denen die Software installiert ist oder installiert werden könnte, während der normalen Geschäftszeiten des Kunden zu untersuchen, um die Einhaltung der oben genannten Bestimmungen zu überprüfen.
    2. "Trial-Edition"

    "Trial Edition" bedeutet eine kostenlose Version der Software, die nur zum Überprüfen, Demonstrieren und Bewerten der Software verwendet werden soll. Die Trial-Edition kann über eingeschränkte Funktionen verfügen und/oder wird aufgrund eines internen Mechanismus innerhalb der Trial-Edition nach einer vorgegebenen Zeit nicht mehr in Betrieb genommen.
    Für die Trial-Edition sind keine Wartungsarbeiten verfügbar.
    • 6 AKTIVIERUNG

    1. Einige Software-Produkte von Orpheus müssen für die Nutzung über Internet oder E-Mail aktiviert werden. Ohne Aktivierung kann der Kunde die Software nicht verwenden.

    2. Die Aktivierung überträgt eine eindeutige ID des Computers, auf dem die Software installiert ist und vom Kunden verwendet wird, an Orpheus. So wird Software einem bestimmten Computer zugeordnet und die Nutzung einer Softwarelizenz, die nicht den Lizenzbedingungen entspricht, ist zu vermeiden. Die Aktivierung überträgt keine personenbezogenen Daten, die die Identifizierung des Computers oder des Computers ermöglichen.

    3. Übertragene Daten werden ausschließlich zur Aktivierung verwendet. Änderungen an der Hardware oder Software des Computers haben keinen Einfluss auf die Aktivierung.

    4. Im Falle des Austauschs des Computers ist ein neues Aktivierungsverfahren erforderlich. Orpheus kann die wiederkehrende Aktivierung ablehnen.
    NR. 7 EINSCHRÄNKUNGEN

    Software im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist vertraulich und urheberrechtlich geschützt. Das Eigentum an der Software und alle damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte bleiben bei Orpheus erhalten.
    Der Kunde darf diese Software nicht ändern, dekompilieren oder zurückentwickeln.
    Der Kunde kann Archivkopien der Software anfertigen
    Nr. 8 WARTUNG

    Gegenstand des Wartungsvertrages ist die Wartung der "Commercial-Edition-Software" gemäß Auftragsbestätigung.

    1. Umfang der Wartung

    Dem Kunden wird die Möglichkeit eingeräumt, die aktuelle Version der erworbenen Commercial-Edition-Software herunterzuladen und für die Dauer des Wartungsvertrages einen Lizenzschlüssel neu anzufordern. Der Kunde erhält Support für die Dauer des Wartungsvertrages.

    2. Dauer

    Der Wartungsvertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten und kann verlängert werden.

    3. Beginn

    Der Wartungsvertrag beginnt mit der Absendung der Vertragsbestätigung. Die Bestätigung beinhaltet den Download-Link und den Lizenzschlüssel der Software.

    4. Verlängerung

    Eine Verlängerung kann nur bis zum Ende der Laufzeit des Wartungsvertrags erfolgen.
    € 9 PREIS

    Alle Abgaben, Abgaben, Steuern, Abgaben und sonstigen Abgaben gehen zu Lasten des Kunden.
    € 10 ZAHLUNG

    Die vom Kunden zu leistende Zahlung ist in jedem Fall zum Zeitpunkt der Lieferung der Software fällig. Die Zahlungsfrist entsteht ohne weitere Vorbedingungen.
    Die vom Kunden zu leistende Zahlung ist wie auf der Rechnung angegeben ohne Abzug und ohne Aufwand und Kosten für Orpheus auf das Bankkonto von Orpheus zu überweisen.
    Im Falle eines Zahlungsverzugs zahlt der Kunde Orpheus unbeschadet des Ersatzes weiterer Verluste die Kosten gerichtlicher und außergerichtlicher Mittel und Verfahren sowie Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.
    11 EINSCHRÄNKUNGEN FÜR KUNDEN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN UND IM HOHEITSGEBIET DER VEREINIGTEN STAATEN

    1. BEGRENZTE GARANTIE

    Orpheus garantiert, dass die Softwaredateien für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab dem Datum des Downloads frei von Mängeln hinsichtlich des Produkts bei normalem Gebrauch sein werden. Mit Ausnahme des Vorstehenden wird Software "AS IS" zur Verfügung gestellt. Der exklusive Rechtsbehelf des Kunden und die gesamte Haftung von Orpheus im Rahmen dieser beschränkten Garantie liegt bei Orpheus, um Softwaremedien zu ersetzen oder die für die Software gezahlte Gebühr zurückzuerstatten. Jegliche stillschweigende Gewährleistung der Software ist auf 90 Tage begrenzt.

    2. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

    UNLESS SPECIFIED IN THESE GENERAL TERMS AND CONDITIONS, ALL EXPRESS OR IMPLIED CONDITIONS, REPRESENTATIONS AND WARRANTIES, INCLUDING ANY IMPLIED WARRANTY OF MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE OR NON-INFRINGEMENT ARE DISCLAIMED, EXCEPT TO THE EXTENT ALLOWED BY APPLICABLE LAW.

    3. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

    IN NO EVENT WILL Orpheus BE LIABLE FOR ANY LOST OF REVENUE, PROFIT OR DATA, OR FOR SPECIAL, INDIRECT, CONSEQUENTIAL, INCIDENTAL OR PUNITIVE DAMAGES, HOWEVER CAUSED REGARDLESS OF THE THEORY OF LIABILITY, ARISING OUT OF OR RELATED TO THE USE OF OR INABILITY TO USE SOFTWARE, EVEN IF Orpheus HAS BEEN ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGES, EXCEPT TO THE EXTENT ALLOWED BY APPLICABLE LAW.

    Die Haftung von Orpheus gegenüber dem Kunden, sei es vertraglich, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder auf andere Weise, übersteigt in keinem Fall den vom Kunden gezahlten Preis. Die vorstehenden Einschränkungen gelten auch dann, wenn die oben genannte Garantie ihren wesentlichen Zweck nicht erfüllt.
    Wenn die oben genannten Bedingungen nicht für den Kunden gelten, gelten die folgenden Einschränkungen.
    12 INTERNATIONALE LIMITATIONEN
    1. Konformität der Software

    Die Software entspricht nicht diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn zum Zeitpunkt des Risikos es deutlich von den Spezifikationen abfliegt, oder in Ermangelung von Spezifikationen, ist die Software nicht für den üblichen Zweck geeignet. Orpheus haftet insbesondere nicht dafür, dass die Software für einen bestimmten Zweck, auf den der Kunde sie zu setzen beabsichtigt, geeignet ist oder dass die Software die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehenden gesetzlichen Anforderungen einhält.
    2. Prüfung und Mitteilung über Die nichtkonforme

    Der Kunde hat die Software nach den gesetzlichen Vorhaben zu prüfen. Der Kunde hat die gesetzlich vorgeschriebene Vertragswidrigkeit mit Orpheus zu benachrichtigen, in jedem Fall direkt und schriftlich und auf die schnellstmögliche Art und Weise, mit der die Lieferung gewährleistet ist (z.B. per Telefax).
    3. Folge der Bereitstellung nicht konformer Software

    Nach rechtzeitiger Unübereinstimmung kann sich der Kunde auf die im UN-Kaufrechtsübereinkommen vorgesehenen Abhilfemaßnahmen in Bezug auf die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bedingungen berufen. Im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Mitteilung kann sich der Kunde nur dann auf die Abhilfemaßnahmen berufen, wenn Orpheus die Vertragswidrigkeit arglistig verschwiegen hat.

    Der Kunde ist berechtigt, die Lieferung von Ersatzsoftware oder die Reparatur oder Herabsetzung des Kaufpreises gemäß den Bestimmungen des UN-Kaufrechts zu verlangen.

    Ungeachtet der Abhilfemaßnahmen des Kunden ist Orpheus berechtigt, nicht konforme Software zu reparieren oder Ersatzsoftware zu liefern.
    4. Ansprüche Dritter und Produkthaftung
    A. Ansprüche Dritter

    Unbeschadet weiterer gesetzlicher Erfordernisse haben Rechte oder Ansprüche Dritter, die auf gewerblichem oder sonstigem geistigem Eigentum beruhen, einen Rechtsmangel nur insoweit festgestellt, als das gewerbliche und geistige Eigentum in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen und öffentlich gemacht wird.
    Die Ansprüche des Kunden auf Rechtsmängel, einschließlich der auf gewerblichem oder geistigem Eigentum beruhenden, verjähren nach den gleichen Regeln wie die Ansprüche auf Lieferung nicht konformer Software.
    Nicht am Vertragsabschluss auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere derjenigen, die vom Kunden eingekauft werden, sind nicht berechtigt, sich auf einen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Rechtsbehelf zu berufen oder Ansprüche gegen Orpheus geltend zu machen, die auf der Lieferung einer nicht konformen Software oder einem Rechtsmangel beruhen.
    B. Produkthaftung

    Unbeschadet der fortdauernden gesetzlichen Rechte von Orpheus und des Winkens der Verjährungsabwehr stellt der Kunde Orpheus uneingeschränkt von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Produkthaftung gegen Orpheus erhoben werden, soweit die Forderung auf Umständen beruht, die nach dem vom Kunden weitergegebenen Risiko verursacht werden.
    5. Schäden
    A. Verpflichtung zur Zahlung von Schäden

    Orpheus ist zur Zahlung von Schadensersatz nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur verpflichtet, wenn es vorsätzlich oder unter Umständen grob fahrlässiger Fahrlässigkeit gegen dem Kunden geschuldete Verpflichtungen verstößt. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn Orpheus eine grundlegende Verletzung seiner Pflichten begeht.
    Unbeschadet seiner weiterhin enden den gesetzlichen Rechte haftet Orpheus nicht für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen, wenn der Ausfall auf Hindernisse zurückzuführen ist, die z. B. infolge natürlicher oder politischer Ereignisse, Staatshandlungen, Arbeitskämpfe, Sabotage, Unfälle oder ähnliche Umstände auftreten und nicht durch Orpheus mit angemessenen Mitteln kontrolliert werden können.
    Der Kunde ist in erster Linie verpflichtet, sich auf andere Rechtsbehelfe zu berufen und kann nur im Falle eines anhaltenden Mangels Schadensersatz verlangen.
    B. Schadenshöhe

    Im Falle einer vertraglichen oder zusätzlichen vertraglichen Haftung wird Orpheus den Verlust des Kunden insoweit kompensieren, als er Orpheus zum Zeitpunkt der Gestaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorhersehbar war.
    Nr. 13 MISCELLANEOUS

    1. Aufsetzen, Aussetzung der Leistung

    Das Recht des Kunden, zahlungsansprüche von Orpheus aufzuverrechnungen, ist ausgeschlossen, es sei denn, die entsprechende Forderung des Kunden ist von Orpheus rechtskräftig festgestellt oder schriftlich anerkannt worden.

    2. Erfüllungsort

    Erfüllungsort und Zahlungsort für alle Verpflichtungen aus dem Rechtsverhältnis zwischen Orpheus und dem Kunden ist Nürnberg (Deutschland).

    3. Anwendbares Recht

    Die Rechtsbeziehung mit dem Kunden unterliegt dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrechtsübereinkommen) in der englischen Fassung.

    Außerhalb der Anwendung des UN-Kaufrechts unterliegt das vertragliche und außervertragliche Rechtsverhältnis zwischen den Parteien dem uneinheitlichen deutschen Recht, nämlich dem BGB/HGB.

    4. Zuständigkeit

    Die Parteien unterwerfen sich für alle vertraglichen und außervertraglichen Streitigkeiten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der lokalen und internationalen ausschließlichen Zuständigkeit der für Nürnberg (Deutschland) zuständigen Gerichte.

    5. Kommunikation

    Alle Mitteilungen, Erklärungen, Mitteilungen usw. sind ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache abgefasst. Mitteilungen per E-Mail oder Fax müssen die Voraussetzung der schriftlichen Einschreibung erfüllen.

    6. Severability

    Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so gelten weiterhin die übrigen Bedingungen.

Programmdetails