Cortona SDK bietet eine API (Application Programming Interface), mit der Autoren und Entwickler die ParallelGraphics 3D-Technologie mithilfe von C/C++, Visual Basic, Delphi, Anwendungen von Drittanbietern, die ActiveX-Technologie unterstützen (wie MS Access, MS PowerPoint) sowie HTML- und Java-Anwendungen, in andere Anwendungen integrieren können. Die Dokumente beschreiben die Objekte, Eigenschaften und Methoden, die vom Cortona ActiveX-Steuerelement verfügbar gemacht werden.
Hauptmerkmale:
Umfassende Programmiererreferenz,
Unterstützung für Cortona 4.1-Funktionen und -Erweiterungen,
Zielplattformen: PC und Pocket PC,
Volltextsuche und Keywords-Liste,
Referenz des Inhaltserstellers,
Tutorials für Visual Basic und Delphi,
Enthält 100 Lizenzen für Cortona VRML Client.
VERSIONSVERLAUF
- Version 4.1 veröffentlicht auf 2003-05-15
Unterstützung für Cortona VRML Client 4.1-Funktionen und -Erweiterungen
Programmdetails
Eula
EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag
PARALLELGRAPHICS LIMITED END-USER EVALUATION LICENSE AGREEMENT
WICHTIG - READ CAREFULLY: Dieser Lizenzvertrag (die Vereinbarung)
ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen (entweder eine Einzelperson oder eine einzelne Entität) und ParallelGraphics Limited für die Demoversion des ParallelGraphics Cortona Software Development Kit 4.1 (das SDK).
Durch die Installation, das Kopieren oder anderweitige Verwenden des SDK erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht zustimmen, installieren, kopieren oder verwenden Sie das SDK nicht.
DIESE VEREINBARUNG wird ZWISCHEN PARALLELGRAPHICS LIMITED, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
in Irland mit der eingetragenen Nummer 317972 eingetragen ist und mit Sitz in
142 Townsend Street, Dublin 2, Irland (der Lizenzgeber) und Sie (der Lizenznehmer).
Während:
Der Lizenzgeber ist ermächtigt und hat zugestimmt, dem Lizenznehmer
eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare beschränkte Lizenz zur
das SDK in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung.
JETZT DIESE VEREINBARUNG WITNESSETH, dass unter Berücksichtigung der für die Gegenseitigkeit vorgesehenen
Parteien, die sich gegenseitig wie folgt verschließen:
1 Interpretation
1.1 Definitionen
In dieser Vereinbarung, es sei denn, der Kontext anderes erfordert:
"Dokumentation" die technischen Handbücher, Benutzerhandbücher und andere
vom Lizenzgeber dem Lizenznehmer in gedruckter oder maschinenlesbarer Form zur Verfügung gestellt werden;
"Wirkungsdatum" bezeichnet das Datum, an dem der Lizenznehmer zum ersten Mal
auf irgendeine Weise, das SDK.
"Nutzung" bezeichnet das Recht des Lizenznehmers nur zu Bewertungszwecken und für einen
dreißig (30) Tage nur ab dem Datum des Inkrafttretens, um:
i. Entwurf, Entwicklung und Prüfung von Beispielprodukten und/oder Anwendungen unter Verwendung des SDK;
ii. auf das SDK zugreifen und die darin enthaltenen Daten abfragen, anzeigen und manipulieren;
iii. Herstellung gedruckter Hardcopy-Ausgabe von Daten aus dem SDK für Berichte und
nur zu Referenzzwecken im Zusammenhang mit dem eigenen internen Geschäft verwendet werden und
nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden;
iv. Daten aus dem SDK mit anderen Daten des Lizenznehmers kombinieren;
v. Erstellen Sie eine Kopie des SDK.
PROVIDED, dass der Lizenznehmer
- nur Musterprodukte und/oder Anwendungen für interne Zwecke entwickeln;
- Schließen Sie solche Urheberrechts- oder sonstigen Eigentumshinweise ein, die dem Lizenznehmer von
den Lizenzgeber von Zeit zu Zeit in solchen Produkten und/oder Anwendungen;
- Keine zugrunde liegenden Programmierschnittstellen des SDK für Dritte verfügbar machen.
- Das SDK oder
Alle Beispielprodukte und/oder Anwendungen, die der Lizenznehmer entwickelt, an Dritte.
1.2 Weitere Rückstellungen
In dieser Vereinbarung und den Zeitplänen hierzu:-
1.2.1 Jede Bezugnahme auf eine Satzung oder gesetzliche Bestimmung ist so auszulegen, dass
Bezugnahme auf diese Satzung oder gesetzliche Bestimmung in der geänderten, erweiterten oder
datum dieser Bestimmungen und alle gesetzlichen Instrumente, Verordnungen oder Anordnungen, die gemäß diesem Bekunden ergehen.
1.2.2 Der Verweis auf das Singular enthält den Verweis auf den Plural und umgekehrt und
zum männlichen Geschlecht beinhaltet der Bezug auf die weiblichen und kastrierten Geschlechter und umgekehrt.
1.2.3 Sofern der Kontext nicht eindeutig anders verlangt, wird auf eine Klausel, Unterklausel,
Absatz, Erwägungsgrund oder Zeitplan zu einer Klausel, Unterklausel, Absatz, Erwägungoderbegründung oder
(je nach Fall) von oder zu dieser Vereinbarung.
1.2.4 Wörter wie hierunter, hier, hier und hierin und mit anderen Worten, die
wird, es sei denn, der Kontext weist eindeutig auf das Gegenteil hin,
und nicht auf einen bestimmten Abschnitt oder eine bestimmte Klausel hiervon.
1.2.5 Die Bezugnahme auf Personen umfasst die Bezugnahme auf Körperschaften, Vereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit,
Unternehmen und Partnerschaften.
2 Lizenzerteilung
2.1 Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare,
beschränkte Lizenz zur Nutzung des SDK.
2.2 Der Lizenznehmer erkennt hiermit an, dass der Lizenzgeber nicht (und ist nicht verpflichtet)
Wartungs- oder Support-Services in Bezug auf das SDK. Für den Fall, dass die
Der Lizenznehmer möchte Wartung und Support in Bezug auf das SDK erhalten, kann der Lizenzgeber
sein alleiniges Ermessen bietet eine solche Wartung und Unterstützung zu solchen Bedingungen,
kann es für angemessen erachten.
3 Eigentum und Vertraulichkeit im SDK
3.1 Das SDK und die Dokumentation enthalten vertrauliche Informationen des Lizenzgebers und alle
vertrauliche Informationen, Patente, Geschmacksmusterrechte, Marken und alle anderen
rechte geistige Eigentumsrechte, die im sDK und in der Dokumentation
und bleibt alleiniges und ausschließliches Eigentum des Lizenzgebers.
3.2 Nichts in dieser Vereinbarung verleiht Rechte an Handelsnamen,
Marke des Lizenzgebers auf dem Lizenznehmer. Die Bestimmungen dieser Klausel
nach Beendigung dieser Vereinbarung tätig sein.
3.3 Sofern hierin nicht ausdrücklich anders angegeben oder soweit dies gesetzlich ausdrücklich zulässig ist,
Der Lizenznehmer darf nicht:
3.3.1 Übersetzung, Anpassung, Anordnung und sonstige Änderungen des SDK und/oder
oder vervielfältigung, Verteilung, Kommunikation, Anzeige oder Leistung
der Öffentlichkeit über die Ergebnisse solcher Handlungen zu handeln;
3.3.2 Das gesamte sDK und/oder die Dokumentation anpassen oder umkehren;
3.3.3 Abtretung, Übertragung, Verkauf, Verpachtung, Miete, Entgelt oder anderweitige Abtretung oder Belastung des SDK
und/oder die Dokumentation oder Nutzung des SDK und/oder der Dokumentation im Namen Dritter,
oder dritten Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der
Lizenzgeber; Oder
3.3.4 Entfernen oder ändern Sie Urheberrechts- oder andere Eigentumshinweise aus dem SDK und/oder
Dokumentation;
3.4 Der Lizenznehmer hat:-
3.4.1 Vervielfältigung in jeder Kopie (in maschinenlesbarer oder lesbarer Form) des SDK
und/oder die Dokumentation die Urheberrechts- und Markenhinweise des Lizenzgebers, die
vom Lizenzgeber von zeit zu zeit;
3.4.2 Nicht allein oder mit anderen an illegalen, irreführenden, irreführenden oder
unethische Praktiken, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verunglimpfung des SDK oder des
oder andere Praktiken, die dem SDK oder dem Lizenzgeber schaden können;
3.4.3 Benachrichtigen Sie den Lizenzgeber unverzüglich, wenn der Lizenznehmer Kenntnis von einer unbefugten Nutzung
des gesamten oder eines Teils von SDK und/oder der Dokumentation durch Dritte;
3.4.4 Unbeschadet der vorstehenden Maßnahmen, die von Zeit zu Zeit
zum Schutz der vertraulichen Informationen und der Rechte des geistigen Eigentums der
Lizenzgeber im SDK und/oder in der Dokumentation; Und
4 Garantie
4.1 Vorbehaltlich der Haftungsbeschränkungen in Ziffer 5 nachstehend garantiert der Lizenzgeber
dass sein Eigentum und Eigentum im SDK und in der Dokumentation frei und unbelastet ist und
dass sie die rechte Befugnis und Die Befugnis hat, dasselbe zu den Bedingungen der
dieses Abkommen.
4.2 Unbeschadet des Vorstehenden garantiert der Lizenzgeber nicht, dass die
und/oder die Dokumentation den Anforderungen des Lizenznehmers entspricht oder dass der Betrieb der
SDK und (auch in maschinenlesbarer Form) ist die Dokumentation unterbrechungsfrei oder
fehlerfrei.
4.3 Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewähung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der im SDK enthaltenen Daten
und/oder die Dokumentation.
4.4 Vorbehaltlich der vorstehenden Voraussetzungen, Gewährleistungen, Bedingungen und Verpflichtungen
in Bezug auf das SDK oder die Dokumentation sind hiermit
soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist.
5 Haftungsbeschränkung
5.1 Die folgenden Bestimmungen legen die gesamte Haftung des Lizenzgebers fest (einschließlich
Handlungen und Unterlassungen ihrer Mitarbeiter, Agenten und Subunternehmer) an den Lizenznehmer
Achtung:
5.1.1 jede Verletzung seiner vertraglichen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung; Und
5.1.2 jede Darstellungserklärung oder unerlaubte Handlung oder Unterlassung, einschließlich Fahrlässigkeit, die
oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung
UND DIE AUFMERKSAMKEIT DER LIZENZE IST IN PARTICULAR DRAWN ZU DEN BESTIMMUNGEN DIESES CLAUSE 5.
5.2 Jede Handlung oder Unterlassung seitens des Lizenzgebers oder seiner Mitarbeiter vertreter oder Subunternehmer
unter Ziffer 5.1 fallen, wird für die Zwecke dieser Klausel 5 als
Ereignis des Standard.
5.3 Die Haftung des Lizenzgebers gegenüber dem Lizenznehmer für Tod oder Verletzung, die sich aus
Fahrlässigkeit oder die ihrer Mitarbeiter, Vertreter oder Unterauftragnehmer nicht beschränkt.
5.4 Vorbehaltlich der in Ziffer 5.5 unten genannten Grenzen haftet der Lizenzgeber
dem Lizenznehmer in Bezug auf Schäden am materiellen Eigentum des Lizenznehmers, die sich aus der
Fahrlässigkeit des Lizenzgebers oder seiner Mitarbeiter vertreter oder Subunternehmer.
5.5 Vorbehaltlich der Bestimmungen von Ziffer 5.3 über der gesamten Haftung des Lizenzgebers für
verzugsberechtigte Ereignisse sind auf Schäden in Höhe der Höhe der
vom Lizenznehmer an den Lizenzgeber gezahlt werden.
5.6 Vorbehaltlich ziffer 5.3 ist der Lizenzgeber gegenüber dem Lizenznehmer nicht haftbar für
Ereignis des Verzugs für den Verlust von Daten, Informationen, Gewinnen oder Geschäfts- oder Firmenwerten (ob
direkt oder indirekt) oder jede Art von besonderen indirekten oder Folgeschäden (einschließlich
Schäden, die der Lizenznehmer durch eine Klage Dritter erlitten hat), auch wenn
Verlust vernünftigerweise vorhersehbar war oder der Lizenzgeber über die Möglichkeit der
Lizenznehmer, der dasselbe anfallen.
5.7 Führt eine Reihe von Verzugsereignissen im Wesentlichen zu demselben Verlust, so
nur einen Anspruch nach dieser Vereinbarung zu erheben.
5.8 Nichts in dieser Klausel verleiht dem Lizenznehmer ein Recht oder Einen Rechtsbehelf, dem er
andernfalls nicht rechtsberechtigt sind.
6 Entschädigungen
6.1 Der Lizenznehmer stellt den Lizenzgeber frei und hält den Lizenzgeber vollständig und wirksam
auf Verlangen von und gegen alle Verluste, Ansprüche, Schäden, Kosten,
Aufwendungen, Verbindlichkeiten, Forderungen, Verfahren und Handlungen, die der Lizenzgeber
oder die gegen den Lizenzgeber von einer Person erhoben oder niedergelassen werden können, die
fällen aus oder in Bezug auf oder aufgrund von:
6.1.1 jede Verletzung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung durch den Lizenznehmer;
6.1.2 jede unbefugte Handlung oder Unterlassung des Lizenznehmers oder seiner Mitarbeiter oder Mitarbeiter;
6.1.3 jegliche Änderung, Änderung, Anpassung oder Erweiterung des Lizenznehmers an das SDK
und/oder die Dokumentation; Oder
6.1.4 jede Kombination, Verbindung, Bedienung oder Verwendung des SDK und/oder der Dokumentation mit
sonstige Geräte, Software oder Dokumentation, die nicht vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellt werden.
7. Risiko im SDK
7.1 Das Risiko im SDK geht mit der Lieferung auf den Lizenznehmer über. Wird das SDK anschließend
(ganz oder teilweise) zerstört beschädigt oder verloren wird der Lizenzgeber auf Anfrage die
vorbehaltlich der Zahlung der damals geltenden Gebühren durch den Lizenznehmer.
8 Dauer und Kündigung
8.1 Diese Vereinbarung beginnt am Stichtag und wird für einen Zeitraum
von dreißig (30) Tagen, es sei denn, sie wurden zuvor gemäß dieser Klausel 8 gekündigt. das
Der Vertrag kann vom Lizenzgeber unverzüglich gekündigt werden:
8.1.1 wenn der Lizenznehmer einer Verpflichtung aus dieser Vereinbarung nicht nachkommt; Oder
8.1.2 wenn der Lizenznehmer obligatorisch oder freiwillig in Liquidation geht;
8.1.3 wenn der Lizenznehmer vorgibt, die Last oder Leistung oder Hypothek zuzuweisen oder die
Oder anderweitig über rechte aus diesem Vertrag verfügen, ohne dass die
schriftlicher Zustimmung des Lizenzgebers.
8.2 Innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Beendigung dieses Vertrags hat der Lizenznehmer
und nach alleiniger Wahl des Lizenzgebers entweder alle Kopien des SDK und/oder die
Dokumentation und alle in ihrem Besitz oder unter seiner Kontrolle belegenen Belege oder
alle Kopien des SDK und/oder der Dokumentation sowie alle
Besitz oder Kontrolle und ein ordnungsgemäß bevollmächtigter Beamter des Lizenznehmers bescheinigen schriftlich
dem Lizenzgeber, dass der Lizenznehmer seiner Verpflichtung nachgesagt hat.
9 Verzicht
9.1 Der Verzicht einer der Parteien auf einen Verstoß oder den Verzug einer der Bestimmungen dieser
Die Vereinbarung der anderen Partei darf nicht als Verzicht auf einen
derselben oder anderer Bestimmungen noch darf eine Verzögerung oder Unterlassung einer der Parteien
rechte Befugnis oder Privilegien auszuüben oder in Anspruch zu nehmen, die sie im Rahmen dieser
als Verzicht auf eine Verletzung oder einen Zahlungsausfall der anderen Partei gelten.
10 Hinweise
10.1 Jede Mitteilung, die Eine Weisung oder ein anderes im Folgenden zu erteilendes Dokument anfordert, ist
oder per Post oder per Fax versandt werden (eine solche Fax-Übertragungsmitteilung, die
durch Brief bestätigt, der innerhalb von zwölf (12) Stunden) an die Adresse oder an die Faxnummer
der anderen Partei, die in diesem Abkommen (oder anderen Adress- oder Nummern, die
und eine solche Mitteilung oder ein anderes Dokument gilt als zugestellt
(falls geliefert) zum Zeitpunkt der Lieferung (falls per Post versandt) nach Ablauf von achtundvierzig (48)
Stunden nach der Veröffentlichung und (falls per Faxübertragung gesendet) nach Ablauf von zwölf (12)
Stunden nach dem Versand. Mitteilungen an den Lizenzgeber: Faksimile-Nummer +353 (1) 675 1401,
E-Mail:
[email protected].
11 Invalidität und Abtrennung
11.1 Wird eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde
für die Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit der Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit der
die übrigen Bestimmungen dieses Abkommens nicht berührt, und alle Bestimmungen, die
von dieser Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit betroffen sind, bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
Die Parteien erklären sich hiermit damit einverstanden, jede ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen.
eine gültige oder durchsetzbare Bestimmung, die so weit wie möglich die wirtschaftlichen
rechtliche und kommerzielle Ziele der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung.
12 Vollständige Vereinbarung
12.1 Der Lizenzgeber haftet gegenüber dem Lizenznehmer nicht für Verluste, die sich aus oder in Verbindung
mit Erklärungen, Vereinbarungen, Erklärungen oder Zusagen, die vor dem Datum der
Durchführung dieses Abkommens mit anderen Als den Zusicherungen, Vereinbarungen, Erklärungen oder
von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter des Lizenzgebers schriftlich oder
ausdrücklich in diese Vereinbarung aufgenommen oder darauf Bezug genommen werden.
13 Nachfolger
13.1 Dieses Abkommen ist für die Rechtsnachfolger bindend und gilt
der Parteien.
14 Zuordnung
14.1 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, diesen Vertrag abtreten oder anderweitig zu übertragen oder
rechte oder Pflichten aus diesem Rahmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers.
14.2 Der Lizenzgeber ist berechtigt, diese Vereinbarung oder eines seiner Rechte abzuweisen oder zu übertragen.
verpflichtungen nach eigenem Ermessen.
15 Rubriken
15.1 Überschriften zu Klauseln in diesem Abkommen dienen
identifizierung und darf nicht als Teil dieses Abkommens ausgelegt werden.
16 Gesetz
16.1 Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen Irlands und wird entsprechend ausgelegt.
und die Parteien vereinbaren, sich der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte der
Irland.