Coronasync 1.4.0

Lizenz: kostenlos ‎Dateigröße: 3.94 MB
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CoronaSync hält Ihre Daten synchron, über alle Ihre Computer und alle Ihre Anwendungen. Durch die Arbeit mit vielen verschiedenen Anwendungen und Plattformen CoronaSync vereinfacht Ihr Leben, indem Es Ermöglicht, Ihre automatisch, folgen Sie, wohin Sie gehen. Das Ordner-Synclet ist für die einfache Synchronisierung Ihrer Dokumente, Bilder, Musik und andere Daten zwischen all Ihren Computern. Synchronisieren Sie Ihre bevorzugten Internetseiten mit demBookmarks Synclet. Unterstützt Mozilla Firefox! Funktioniert auch mit Internet Explorer und Mozilla Suite. Mit dem Contacts Synclet können Sie Ihr E-Mail-Adressbuch, Telefonnummern, und andere Kontaktinformationen immer von jedem Ihrer Computer verfügbar. Darüber hinaus sind alle synchronisierten Daten bequem verfügbar, indem Sie sich von jedem Computer aus, der auf das Web zugreifen kann, auf Ihre private "My CoronaSync"-Seite einloggen.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.4.0 veröffentlicht auf 2007-03-18

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    Software-Lizenz
    Dieser CoronaSoft Endbenutzer-Lizenzvertrag ("EULA") ist eine gesetzliche Vereinbarung für das CoronaSync-Softwareprodukt, in dem diese EULA enthalten ist, die Computersoftware enthält und zugehörige Medien, gedruckte Materialien und "online" oder elektronische Dokumentation (zusammen das "Softwareprodukt") zwischen Ihnen und CoronaSoft, Inc. ("CoronaSoft") umfassen kann. Durch die Installation, das Kopieren oder die anderweitige Verwendung des Softwareprodukts erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser EULA einverstanden. Sie müssen Ihre Zustimmung zur Anhaftung an die Bedingungen dieser EULA angeben, indem Sie die Schaltfläche "I ACCEPT" im Installationsprogramm für Softwareprodukte drücken, andernfalls können Sie das Softwareprodukt nicht installieren.

    Wenn Sie den Bedingungen dieser EULA nicht zustimmen, dürfen Sie das Softwareprodukt nicht installieren oder verwenden. Wenn Sie das Softwareprodukt auf einem Computer installieren, der nicht Im Besitz von Ihnen ist, sind Sie an die Bedingungen dieses EULA sowohl in Ihrer individuellen Kapazität als auch als Agent des Besitzers des Computers gebunden, und Ihre Aktionen binden den Besitzer des Computers. Sie versichern und garantieren CoronaSoft, dass Sie die Kapazität und die Befugnis haben, diese Vereinbarung in Ihrem eigenen Namen sowie im Namen des Inhabers des Computers, auf dem das Softwareprodukt installiert wird, zu schließen. Für die Zwecke dieser EULA ist der "Eigentümer eines Computers die natürliche oder juristische Person, die rechtsberechtigt ist oder die das Besitzinteresse am Computer hat, wenn sie vom tatsächlichen Eigentümer geleast oder ausgeliehen wird.

    Copyright. Das Softwareprodukt ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge sowie andere Gesetze und Verträge zum geistigen Eigentum geschützt. Alle Titel und Urheberrechte am und am Softwareprodukt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bilder, Fotos, Animationen, Videos, Audio, Musik, Text und "synclets" die in das Softwareprodukt von CoronaSoft integriert sind) sind Eigentum von CoronaSoft, Inc.

    LIZENZERTEILUNG. Das Softwareprodukt ist lizenziert, nicht verkauft. Vorbehaltlich der Bedingung, dass Sie die Bedingungen dieser EULA einhalten: (a) Sie können mehrere Kopien auf mehreren Computern installieren und verwenden, um sie von einem einzigen Betreiber zu verwenden. Eine andere Verwendung, vervielfältigung oder Verbreitung des Softwareprodukts ist nicht gestattet. Sie dürfen das Softwareprodukt weder vermieten noch anderen über ein Servicebüro oder einen Anwendungsdienstleister anbieten. Wenn Sie diese Kopie des Softwareprodukts als Upgrade, Update, Patch oder Erweiterung einer früheren Version desselben Softwareprodukts installieren, das auf demselben Computer installiert wurde, werden Ihre Rechte aus dem vorherigen Lizenzvertrag für das Softwareprodukt gekündigt, und Ihre gesamte Nutzung des Softwareprodukts (einschließlich seiner früheren Versionen) steht ausschließlich unter den Bedingungen dieses Lizenzvertrags.

    Einschränkungen. Außer in dem Umfang, in dem eine solche Beschränkung nach lokalem Recht nicht durchsetzbar ist, dürfen Sie das Softwareprodukt nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren. Das Softwareprodukt ist als einzelnes Produkt lizenziert, und seine Komponenten dürfen nicht für die Verwendung auf mehr als einem Computer getrennt werden. Sie dürfen keine abgeleiteten Werke des Softwareprodukts ändern, ändern oder erstellen.

    Begriff. Wenn das Softwareprodukt, das an Sie verteilt wurde, als EVALUATION VERSION oder TRY & BUY VERSION (oder sein funktionales Äquivalent) (eine "Evaluation Version") gekennzeichnet wurde, beginnt die im Rahmen dieser EULA gewährte Lizenz mit der Installation des Softwareprodukts und ist länger als 30 Tage nach dem Datum der Installation des Softwareprodukts oder der ersten 20 Verwendungen (der "Evaluierungstermin) wirksam. Evaluierungsversionssoftwareprodukte können Softwarecode enthalten, der dazu bestimmt ist, deren Funktionalität nach Ablauf der Evaluierungsfrist zu deaktivieren. Sie dürfen keine Maßnahmen ergreifen, umihre Funktionalität nach Ablauf der Evaluierungsfrist. Sie dürfen keine Maßnahmen ergreifen, um den Betrieb eines solchen Deaktivierungscodes zu umgehen, und Sie akzeptieren alle Risiken, die sich aus einem solchen Deaktivierungscode ergeben könnten.

    Wenn das Softwareprodukt nicht als Evaluierungsversion vertrieben wurde oder wenn Sie eine Evaluierungsversion des Softwareprodukts durch autorisierte Nutzung des mit dem Softwareprodukt bereitgestellten Konvertierungsmechanismus in eine Nicht-Evaluierungsversion des Softwareprodukts umgewandelt haben (in jedem Fall entweder eine "Volllizenzversion") sind oder dazu führen), beginnen die im Rahmen dieses EULA gewährten Lizenzen mit der Installation des Softwareprodukts und sind dauerhaft wirksam, es sei denn, dies gilt nicht, wenn dies gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung gekündigt wird.

    Beendigung. Nach Ablauf der Evaluierungsfrist (falls vorhanden) erlöschen Ihre Rechte im Rahmen dieser EULA automatisch ohne Benachrichtigung von CoronaSoft. Unbeschadet anderer Rechte kann CoronaSoft diese EULA oder Ihre Rechte aus dieser EULA jederzeit kündigen, wenn Sie die Bedingungen dieser EULA nicht einhalten. Nach Beendigung Ihrer Rechte aus diesem EULA aus irgendeinem Grund oder nach Beendigung der EULA selbst müssen Sie alle Kopien des Softwareprodukts und aller Bestandteile in Ihrem Besitz vernichten (einschließlich aller Komponententeile, Medien und gedruckten Materialien, aller früheren Versionen und dieser EULA). Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten auch nach Beendigung dieser EULA.

    Garantie. AUF DIE MAXIMALE DEHNUNG VON APPLICABLE LAW, CORONASOFT UND ITS SUPPLIERS DISCLAIM ALL WARRANTIES AND CONDITIONS WITH REGARD TO OR ARISING OUT OF THE SOFTWARE PRODUCT, EITHER EXPRESS OR IMPLIED, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE, NON-INFRINGEMENT AND/OR ACCURACY OF INFORMATION. Keine Einzelperson (außer einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Beauftragten von CoronaSoft) und kein Wiederverkäufer oder Händler ist befugt, eine der oben genannten Zusicherungen und Haftungsausschlüsse zu ändern oder hinzuzufügen.

    HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. IM GRÖßTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG HAFTEN CORONASOFT ODER SEINE LIEFERANTEN IN KEINEM FALL FÜR BESONDERE, ZUFÄLLIGE, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART (EINSCHLIEßLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN FÜR ENTGANGENE GESCHÄFTSGEWINNE, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN, VERLUST VON GESCHÄFTSINFORMATIONEN ODER SONSTIGER FINANZIELLER VERLUST), DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DES SOFTWAREPRODUKTS ERGEBEN, AUCH WENN CORONASOFT AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. IN JEDEM FALL, CORONASOFTS ENTIRE LIABILITY UNDER ANY PROVISION OF THIS EULA SHALL BE LIMITED TO THE AMOUNT ACTUALLY PAID BY YOU DIRECTLY TO CORONASOFT FOR THE SOFTWARE PRODUCT. Einige Staaten erlauben den Ausschluss oder die Begrenzung von Neben- oder Folgeschäden nicht, so dass die obige Einschränkung oder der Ausschluss möglicherweise nicht für Sie gilt.

    ERKLÄRUNG DER US-REGIERUNG. Das Softwareprodukt ist kommerzielle Computersoftware, die ausschließlich auf private Kosten entwickelt wurde, und in jeder Hinsicht sind proprietäre Daten von CoronaSoft. Das Softwareprodukt besteht aus kommerzieller Computersoftware und kommerzieller Computersoftware-Dokumentation, da solche Begriffe in 48 C.F.R . 12.212 verwendet werden. In Übereinstimmung mit 48 C.F.R. Nr. 12.212 und 48 C.F.R. Nr. 227.7202-1 bis . 227.7202-4 erwerben alle Lizenznehmer der US-Regierung das Softwareprodukt nur mit den in dieser EULA festgelegten Rechten.

    SITE-LIZENZEN. Der Inhaber des Computers, auf dem Sie das Softwareprodukt installieren, hat möglicherweise eine umfassende Lizenzvereinbarung mit CoronaSoft über die Verwendung dieses Softwareprodukts geschlossen. Soweit der Eigentümer des Computers eine solche Vereinbarung getroffen hat, die ausdrücklich besagt, dass es die Nutzung des Softwareprodukts auf Computern des Eigentümers regelt, wird jeder Konflikt zwischen dieser Vereinbarung und dieser EULA zugunsten der Bedingungen dieser Vereinbarung gelöst, aber ansonsten regelt diese EULA gleichzeitig Ihre Lizenz für das Softwareprodukt.

    ARBEITEN VON DRITTANBIETERN. Soweit geistiges Eigentum Dritter in das Softwareprodukt integriert ist, erklären Sie sich damit einverstanden, dass dieser Dritte ein Drittbegünstigter der Bedingungen dieser EULA ist.

    Allgemein. Diese EULA stellt die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und CoronaSoft in Bezug auf das Softwareprodukt dar. Keine Bedingungen einer Bestellung, Annahme, angeblichen Änderung oder eines Dokuments oder einer Mitteilung, die nicht ausdrücklich schriftlich von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Beauftragten von CoronaSoft vereinbart wurde, dürfen diese EULA ersetzen, ändern, ändern oder außer Kraft setzen. Wird eine Bestimmung dieser EULA aus irgendeinem Grund als nicht durchsetzbar erachtet, so wird diese Bestimmung nur in dem Umfang reformiert, wie dies erforderlich ist, um sie durchsetzbar zu machen. und diese Entscheidung berührt nicht die Durchsetzbarkeit dieser Bestimmung unter anderen Umständen oder der übrigen Bestimmungen dieser Bestimmung unter allen Umständen.

    Kein Verzicht von CoronaSoft auf eine Verletzung einer Bestimmung oder Bestimmung dieser EULA ist als Verzicht auf eine vorherige oder nachfolgende Verletzung derselben oder einer anderen Klausel oder Bestimmung dieser EULA auszulegen. Unsere verschiedenen Rechte und Rechtsbehelfe sind so auszulegen, dass sie kumulativ sind, und keines von ihnen ist ausschließlich von einem anderen oder einem Gesetzlich zulässigen Recht oder Rechtsbehelf. Diese EULA unterliegt den Gesetzen des Staates North Carolina, USA (ohne Rücksicht auf die Rechtsgrundsätze), sofern das lokale Recht Ihrer lokalen Gerichtsbarkeit die Anwendung Ihres lokalen Gerichtsbarkeitsrechts erfordert und CoronaSoft, seinen Nachfolgern und Abtretungsempfängern, zugute kommt.

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