Conceptual Navigator Standard Edition 1.01

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 2.20 MB
‎Benutzerbewertung: 5.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

Haben Sie sich schon einmal beim Zugriff auf Ihren Lesezeichen-Manager verloren gefühlt? Haben Sie schon einmal das Bedürfnis verspürt, ein Lesezeichen zu kommentieren oder eine kurze Notiz im Zusammenhang mit einem Suchkonzept zu machen? Haben Sie jemals das Bedürfnis verspürt, verwandte Informationen zu haben, die mit Anmerkungen und leicht zugänglich sind, von einem einzigen Ort aus? Wenn ja, könnte Conceptual Navigator(tm) für Sie nützlich sein! Conceptual Navigator ist ein Programm, das einen konzeptorientierten Ansatz für das Informationsmanagement verwendet. Kurz gesagt, es ist ein Lesezeichen-Manager und ein Kommentar-Manager orientiert an Konzepten! Es hat auch einen integrierten Webbrowser (IE-basiert). Obwohl es zum Speichern von Internet-Lesezeichen entwickelt wurde, kann es auch in einem größeren Bereich verwendet werden, um Notizen, Lesezeichen für alle Arten von zugänglichen Dateien (einschließlich ausführbarer Dateien) und entsprechende Kommentare zu speichern. Dieses Programm fügt viel Funktionalität zu diesem grundlegenden Framework hinzu, das in Concepts Editor 1.0 vorgestellt wird. Es bietet immer noch einen konzeptorientierten Ansatz für den Zugriff auf Textkommentare und Lesezeichen. Es verwendet eine Struktur von Konzepten, um eine Hierarchie von Konzepten und zugehörigen Daten zu halten. Der Konzeptbaum erleichtert es Ihnen, die entsprechende Liste der lesezeichenartikel zu finden. Die Listen der Lesezeichen können verwendet werden, um: o Internetadressen (Webseiten usw.) zu halten; o Dateispeicherorte auf einer lokalen Festplatte oder im lokalen Netzwerk speichern; o halten Sie Verweise auf Startprogramme, die für bestimmte Aufgaben nützlich sind. Lesezeichen können gezogen und in Listen mit Lesezeichen abgelegt werden. Der interne Webbrowser ist eine offensichtliche Quelle für Lesezeichen. Die folgenden Programme können auch als Ziehquellen verwendet werden: o Internet Explorer und andere Webbrowser; o Windows Explorer und andere Dateimanager. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage von Conceptual Navigator.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.01 veröffentlicht auf 2004-07-12
    Shareware-Modus, Lesezeichen-Importroutinen, verbesserte Suche

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

Conceptual Navigator Standard Edition Lizenz Ver. 1.01 ******************************************************************* ______________________________________________________________________ Copyright (C) 2003, 2004 Joao Garcia. Alle Rechte vorbehalten. http://www.abscindere.com Informationen ______________________________________________________________________ Diese Lizenz- und Haftungsausschlusserklärung stellt eine rechtliche Vereinbarung dar. ("Lizenzvereinbarung") zwischen Ihnen (entweder als Einzelperson oder als und Joao Garcia (der "Autor") für dieses Softwareprodukt ("Software"), einschließlich Software, Medien und begleitender Online-Software oder gedruckte Dokumentation. Diese Software enthält einige Teile von Software-Code und Software Grafiken von anderen Autoren. Diese Portionen sind eindeutig unten identifiziert werden, und die jeweiligen Urheberrechte und Lizenzen Abschnitte A und B des aktuellen Lizenzvertrags. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen Portugals, mit Ausnahme der zusätzliche Lizenzvereinbarungen dritter Parteien, die nur für einige klar identifizierte Teile dieser Software. Sie sollten alle in diesem Lizenz, bevor Sie diese Software verwenden. Es sei denn, Sie haben eine andere Lizenz vom Autor unterzeichnet enthäuert ist, weist Ihre Nutzung dieser Software darauf hin, dass Annahme dieses Lizenzvertrags und Gewährleistungsausschluss. Wenn Sie Akzeptieren Sie NICHT alle hier aufgeführten Bedingungen, sie müssen diese Software entfernen von jedem Computer unter Ihrer Verantwortung und darf diese nicht Software in irgendeiner Weise. Haftungsausschluss ====================== DIESE Software IST PROVIDED 'AS-IS', OHNE EXPRESS ODER IMPLIED WARRANTY JEGLICHER ART. In keinem Fall haften die Autoren für Schäden, die aus der Nutzung dieser Software. Insbesondere, aber nicht beschränkt auf, aufgrund der verschiedenen Hard- und Software-Umgebungen, in die diese Software kann gestellt werden, KEINE GARANTIE VON FITNESS FÜR EINE PARTICULAR PURPOSE IST Angeboten. Gute Datenverarbeitung erfordert, dass jedes Programm mit nicht kritischen Daten gründlich getestet, bevor Sie sich darauf verlassen. Der Benutzer muss das gesamte Risiko der Nutzung dieser Software übernehmen. Generische Lizenzbedingungen ===================== Jederem wird die Erlaubnis erteilt, diese Software für die und sie frei zu verteilen, vorbehaltlich der folgenden Einschränkungen: 1. Der Ursprung dieser Software darf nicht falsch dargestellt werden; Du musst nicht behaupten, dass Sie die ursprüngliche Software geschrieben haben. 2. Die Installation muss mit dem Original Installationsdatei, die in keiner Weise geändert werden darf. 3. Die installierten Dateien dürfen in keiner Weise verändert werden. 4. Diese Mitteilung darf nicht entfernt oder geändert werden. 5. Diese Software verfügt über einen zeitlich begrenzten voll funktionsfähigen Modus, wenn ohne gültigen Lizenzschlüssel ("Shareware-Testmodus"); wenn dies Testzeitraum läuft ab, das Programm wechselt in eine eingeschränkte Funktionalität Modus beschrieben unten. 6. Diese Software verfügt über einen eingeschränkten Funktionsmodus, wenn sie ohne gültiger Lizenzschlüssel ("Demo-Modus"); Ein Lizenzschlüssel kann erworben werden , um den vollständigen Funktionsmodus zu aktivieren ("Registrierter Modus"). 7. Diese Software ist NICHT Freeware; Test- und Demo-Modi werden bereitgestellt nur für Testzwecke während eines angemessenen Zeitraums, nach die der Benutzer die Software registrieren oder aus dem Computer, die zum Testen verwendet wurden. 8. Sie dürfen nicht ändern, zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren die Objektcode-Teile dieser Software. Der primäre Standort für die Verteilung der Installationsdatei ist abscindere.com. Zusätzliche Lizenzbedingungen ======================== Einige Teile dieser Software sind durch bestimmte Urheberrechte und Lizenzen. Diese Portionen und die entsprechenden Lizenzen werden unter den Abschnitten A und B. Abschnitt A. Diese Software enthält Code aus dem Standard Widget Toolkit (SWT - ab eclipse.org) gemäß den Bedingungen der Common Public License (CPL - verfügbar bei http://www-124.ibm.com/developerworks/oss/CPLv1.0.htm) von IBM. Der Quellcode unter der CPL, die von dieser Software verwendet wird, kann http://abscindere.com/links.php#CodeCPL bezogen werden. Die CPL, reproduziert gilt hier nur für diesen Teil des Codes: --------------------------------------------------------------------------- Common Public License - v 1.0 DAS BEGLEITPROGRAMM WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER GEMEINSAMEN ÖFFENTLICHEN LIZENZ ("VEREINBARUNG"). JEDE VERWENDUNG, REPRODUKTION ODER VERBREITUNG DER PROGRAMM KONSES IERUNG DIESER VEREINBARUNG. 1. DEFINITIONEN "Beitrag" bedeutet: a) im Fall des ursprünglichen Mitwirkenden den Anfangscode und Dokumentation, die im Rahmen dieses Abkommens verteilt wird, und b) im Falle jedes nachfolgenden Beitragszahlers: i) Änderungen am Programm und ii) Ergänzungen des Programms; wenn solche Änderungen und/oder Ergänzungen des Programms aus und werden von diesem bestimmten Mitwirkenden verteilt. Ein Beitrag "stammt" von einem Mitwirkenden, wenn er dem Programm von einem solchen Mitwirkender selbst oder jemand, der im Namen eines solchen Mitwirkenden handelt. Beiträge enthalten keine Ergänzungen zum Programm, die :i) separate Softwaremodule, die in Verbindung mit dem Programm vertrieben werden im Rahmen ihres eigenen Lizenzvertrags und (ii) keine abgeleiteten Werke das Programm. "Mitwirkender" bezeichnet jede Person oder Entität, die das Programm vertreibt. "Lizenzierte Patente " Patentansprüche, die von einem durch die Nutzung oder den Verkauf ihres Beitrags allein oder in Kombination mit dem Programm. "Programm" bezeichnet die beiträge, die entsprechend dieser Vereinbarung. "Empfänger" bezeichnet jeden, der das Programm im Rahmen dieser Vereinbarung erhält, einschließlich aller Mitwirkenden. 2. RECHTEERTEILUNG a) Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung wird jeder Beitragszahler gewährt dem Empfänger ein nicht-exklusives, weltweites, gebührenfreies Urheberrecht Lizenz zur Vermehrung, Herstellung abgeleiteter Werke von, zur öffentlichen den Beitrag solcher Mitwirkender, falls vorhanden, und solche abgeleiteten Werke, in Quellcode und Objekt Codeformular. b) Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung wird jeder Beitragszahler gewährt dem Empfänger eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Patentlizenz unter lizenzierten Patenten zu machen, zu verwenden, zu verkaufen, zu verkaufen, zu importieren und andernfalls den Beitrag eines solchen Beitragszahlers, falls vorhanden, in Code- und Objektcodeformular. Diese Patentlizenz gilt für die Kombination des Beitrags und des Programms, wenn zum Zeitpunkt der Beitrag wird vom Beitragszahler hinzugefügt, wie die Hinzufügung der Beitrag bewirkt, dass eine solche Kombination durch die Lizenzierte Patente. Die Patentlizenz gilt nicht für andere Kombinationen einschließlich des Beitrags. Hierunter ist keine Hardware per se lizenziert. c) Der Empfänger versteht, dass jeder Beitragszahler zwar die Lizenzen für die hierin dargelegten Beiträge, werden keine Zusicherungen dass das Programm nicht gegen das Patent oder andere geistige Eigentumsrechte anderer Unternehmen. Jeder Mitwirkende haftungsausschluss für Ansprüche, die von anderen Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums oder auf andere Weise. Als Voraussetzung für die Ausübung der im Rahmen dieser jeder Empfänger übernimmt hiermit die alleinige Verantwortung, andere Rechte des geistigen Eigentums, falls vorhanden. Wenn z. B. ein Dritter Patentlizenz erforderlich ist, damit der Empfänger das Programm, es liegt in der Verantwortung des Empfängers, diese Lizenz zu erwerben, bevor Verteilung des Programms. d) Jeder Beitragende stellt dar, dass er nach seinem Wissen ausreichende Urheberrechte, wenn überhaupt, um die Urheberrechtslizenz, die in dieser Vereinbarung festgelegt ist. 3. ANFORDERUNGEN Ein Mitwirkender kann das Programm in Objektcodeform verteilen im Rahmen seines eigenen Lizenzvertrags, sofern a) sie die Bedingungen dieser Vereinbarung erfüllt; Und b) seinen Lizenzvertrag: i) im Namen aller Mitwirkenden alle Garantien und Bedingungen, ausdrücklich und stillschweigend, einschließlich Garantien oder Eigentums- und Nichtverletzungsbedingungen sowie stillschweigende Garantien oder Bedingungen der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck; ii) im Namen aller Beitragszahler alle Haftungs- für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, spezieller, zufälliger und Folgeschäden, wie entgangene Gewinne; iii) stellt fest, dass alle Bestimmungen, die von diesem Abkommen abweichen, von diesem Beitragszahler allein und nicht von einer anderen Partei angeboten werden; Und iv) besagt, dass der Quellcode für das Programm von solchen Beitragszahler und informiert Lizenznehmer darüber, wie sie in angemessener Weise auf oder über ein Medium, das üblicherweise für den Softwareaustausch verwendet wird. Wenn das Programm als Quellcode zur Verfügung gestellt wird: a) sie muss im Rahmen dieses Abkommens zur Verfügung gestellt werden; Und b) jede Kopie dieser Vereinbarung muss in jeder Kopie des Programm. Mitwirkende dürfen keine Copyright-Hinweise entfernen oder ändern, die innerhalb des Programms. Jeder Beitragende muss sich als Urheber seiner Gegebenenfalls in einer Weise, die eine nachträgliche Empfänger, um den Urheber des Beitrags zu identifizieren. 4. KOMMERZIELLE DISTRIBUTION Kommerzielle Distributoren von Software können bestimmte Verantwortlichkeiten übernehmen in Bezug auf Endnutzer, Geschäftspartner und dergleichen. Während dies Lizenz soll die kommerzielle Nutzung des Programms, die Mitwirkender, der das Programm in ein kommerzielles Produktangebot einnimmt in einer Weise tun, die keine potenzielle Haftung für anderen Mitwirkenden. Wenn also ein Mitwirkender das Programm in eine kommerzielles Produktangebot, wie Contributor ("Commercial Contributor") stimmt hiermit zu, jeden anderen Beitragszahler zu verteidigen und zu entschädigen ("Entschädigter Beitragszahler") gegen Verluste, Schäden und Kosten (kollektiv "Verluste") aus Ansprüchen, Klagen und anderen Klagen eines Dritten gegen den entschädigten Beitragszahler umfangsweise, die durch die Handlungen oder Unterlassungen solcher gewerblicher im Zusammenhang mit der Verteilung des Programms in einem kommerziellen Produkt Bietet. Die Verpflichtungen in diesem Abschnitt gelten nicht für Ansprüche oder Verluste im Zusammenhang mit tatsächlichen oder angeblichen geistigen Eigentumsrechten Verletzung. Um sich zu qualifizieren, muss ein entschädigter Beitragszahler: a) unverzüglich den gewerblichen Beitragszahler schriftlich über diese Forderung zu unterrichten und b) dem kommerziellen Beitragszahler die Kontrolle und Zusammenarbeit mit den Kommerzieller Beitrag in, die Verteidigung und alle damit verbundenen Abrechnungen Verhandlungen. Der entschädigte Beitragszahler kann an einer solchen Anspruch auf eigene Kosten. Ein Mitwirkender kann z. B. das Programm in eine kommerzielle Produktangebot, Produkt X. Dieser Beitrag ist dann ein kommerzieller Beitrag. Wenn dieser kommerzielle Beitragszahler dann Leistungsansprüche geltend macht, oder bietet Garantien im Zusammenhang mit Produkt X, diese Leistungsansprüche und Garantien sind allein die Verantwortung eines solchen kommerziellen Beitragszahlers. Unter in diesem Abschnitt müsste der kommerzielle Beitragszahler Ansprüche gegenüber den anderen Beitragszahlern im Zusammenhang mit diesen Leistungsansprüchen und und wenn ein Gericht von einem anderen Beitragszahler verlangt, der gewerbliche Beitragszahler hat diese Schäden zu tragen. 5. KEINE GARANTIE SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH IN DIESER VEREINBARUNG FESTGELEGT, WIRD DAS PROGRAMM ON AN "ALS IS" BASIS, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, ENTWEDER AUSDRÜCKLICH ODER IMPLIZIERT, EINSCHLIEßLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN VON TITLE, NON-INFRINGEMENT, MERCHANTABILITY OR FITNESS FOR A BESONDERER ZWECK. Jeder Empfänger ist allein für die Bestimmung der die Angemessenheit der Nutzung und Verteilung des Programms und Risiken im Zusammenhang mit der Ausübung von Rechten aus diesem Abkommen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Risiken und Kosten von Programmfehlern, Einhaltung geltender Gesetze, Beschädigung oder Verlust von Daten, Programmen oder Nichtverfügbarkeit oder Unterbrechung des Betriebs. 6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH IN DIESER VEREINBARUNG FESTGELEGT, WEDER EMPFÄNGER NOCH CONTRIBUTORS SHALL HAVE ANY LIABILITY FOR ANY DIRECT, INDIRECT, NEBEN-, SONDER-, BEISPIELHAFTEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIEßLICH OHNE EINSCHRÄNKUNG ENTGANGENE GEWINNE), JEDOCH VERURSACHT UND AUF JEDER THEORIE DER HAFTUNG, OB VERTRAGLICH, STRENG HAFTPFLICHT ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIEßLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER AUF ANDERE WEISE) DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG ODER DES PROGRAMMS ODER DER AUSÜBUNG DER HIERUNTER GEWÄHRTEN RECHTE, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN. 7. ALLGEMEINE Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig oder nicht durchsetzbar ist, anwendbaren Recht s. berührt sie nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der resteinen Bedingungen dieses Abkommens und ohne weitere Maßnahmen parteien, wird diese Bestimmung so weit wie möglich reformiert, eine solche Bestimmung gültig und durchsetzbar zu machen. Wenn der Empfänger Patentstreitigkeiten gegen einen ein Patent, das auf Software anwendbar ist (einschließlich einer Gegenforderung in einer Klage), dann alle Patentlizenzen, die von diesem Der Beitragszahler zu diesem Empfänger im Rahmen dieser Vereinbarung endet das Datum, an dem ein solcher Rechtsstreit eingereicht wird. Darüber hinaus, wenn Empfängerinstitute Patentstreitigkeiten gegen ein Unternehmen (einschließlich einer Gegenklage in einer Klage) mit dem Vorwurf, dass das Programm selbst (ausgenommen Kombinationen des Programms mit anderer Software oder Hardware) Patente des Empfängers, dann werden die Rechte des Empfängers, die nach Abschnitt 2 Buchstabe b endet mit dem Tag, an dem ein solcher Rechtsstreit eingereicht wird. Alle Rechte des Empfängers im Rahmen dieser Vereinbarung erden, wenn die wesentlichen Bedingungen dieser Vereinbarung zu erfüllen und dieses Versagen nicht in einem angemessenen Zeitraum zu heilen, nachdem sich einer solchen Nichteinhaltung bewusst sind. Wenn alle Rechte des Empfängers im Rahmen dieses Vertrag kündigen, stimmt der Empfänger zu, die Nutzung und den Vertrieb der Programm so schnell wie vernünftigerweise praktikabel. Der Empfänger Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung und alle vom Empfänger erteilten Lizenzen programm im Zusammenhang mit dem Programm fortgesetzt und erhalten. Es ist jedem gestattet, Kopien dieser Vereinbarung zu kopieren und zu verteilen, um Inkonsistenzen zu vermeiden, ist die Vereinbarung urheberrechtlich geschützt und darf nur auf folgende Weise geändert werden. Der Agreement Steward behält sich die Recht, neue Versionen (einschließlich Überarbeitungen) dieser Vereinbarung von Von Zeit zu Zeit. Niemand anderes als der Agreement Steward hat das Recht, diese Vereinbarung zu ändern. IBM ist der erste Agreement Steward. IBM kann die Verantwortung, als Agreement Steward zu dienen, einem geeigneten separate Einheit. Jede neue Fassung des Abkommens erhält eine Unterscheidungsnummer. Das Programm (einschließlich Beiträge) kann immer vorbehaltlich der Fassung der Vereinbarung vertrieben werden, nach der es wurde empfangen. Darüber hinaus wird nach einer neuen Fassung des Abkommens veröffentlicht, kann der Beitragende das Programm (einschließlich seiner Beiträge) unter der neuen Version. Sofern nicht ausdrücklich in In den Abschnitten 2(a) und 2(b) erhält der Empfänger keine Rechte oder Lizenzen geistiges Eigentum eines Beitragszahlers im Rahmen dieser Vereinbarung, ob ausdrücklich, implizit, estoppel oder auf andere Weise. Alle Rechte an der Das Programm, das nicht ausdrücklich im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt wird, ist vorbehalten. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates New York und Gesetze zum geistigen Eigentum der Vereinigten Staaten von Amerika. Keine Partei dieses Abkommen wird eine Klage im Rahmen dieses Abkommens mehr als ein Jahr nach der Klage. Jede Partei verzichtet auf ihre Rechte ein Geschworenenprozess in einem daraus resultierenden Rechtsstreit. --------------------------------------------------------------------------- Abschnitt B. Diese Software enthält einige Grafiken aus dem Java(tm) Look and Feel Graphics Repository (http://developer.java.sun.com/developer/techDocs/hi/repository/). Diese Grafiken unterliegen dem folgenden Urheberrecht und der folgenden Lizenz: --------------------------------------------------------------------------- Copyright 2000 von Sun Microsystems, Inc. Alle Rechte vorbehalten. Sun gewährt Ihnen ("Lizenznehmer") eine nicht-exklusive, gebührenfreie und diese Software-Grafik als individuelle Grafiken oder als Sammlung, als Teil von Software-Code oder Programmen, die entwickeln, vorausgesetzt, dass i) dieser Copyright-Hinweis und die Lizenz die Software-Grafik zu begleiten; und ii) Sie die Software-Grafik-Artworks in einer Weise, die für Sun abwertend ist. Sofern die Vollstreckung nicht durch geltendes Recht verboten ist, dürfen Sie und müssen sie farblich und in jeder Hinsicht unverändert verwenden. Diese Software-Grafik wird zur Verfügung gestellt "AS IS," ohne jeglicher Art. ALLE EXPRESS ODER IMPLIED BEDINGUNGEN, REPRESENTATIONEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIEßLICH STILLSCHWEIGENDER GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGLICHKEIT, FÜR EINE PARTICULAR PURPOSE ODER NON-INFRINGEMENT, SIND HIERBY EXCLUDED. Sonne UND ITS LICENSORS SOLLEN NICHT FÜR IRGENDWELCHE DAMAGES SUFFERED VON LIZENZE ALS ERGEBNIS VON USING, MODIFYING ODER DISTRIBUTING THE SOFTWARE GRAFIK-ARTWORK. IN NO EVENT WILL SUN ODER ITS LICENSORS BE LIABLE FOR ANY LOST REVENUE, GEWINN ODER DATEN ODER FÜR DIREKTE, INDIREKTE, BESONDERE, FOLGER, NEBENSÄSTISCHER ODER STRAFSCHÄDEN, JEDOCH VERURSACHT UND UNABHÄNGIG VON DER HAFTUNGSTHEORIE, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER UNMÖGLICHKEIT DER SOFTWARE-GRAFIK, AUCH WENN SUN ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN. Wird eine der vorstehenden Bestimmungen als Verstoß gegen geltende gesetz, nichtig oder nicht durchsetzbar in einer Gerichtsbarkeit, dann soweit dies erforderlich ist, um diesen Haftungsausschluss anderweitig in einer solchen Gerichtsbarkeit vollstreckbar sind. --------------------------------------------------------------------------- Abschnitt C. Markenzuschreibungen. Abscindere Software und Conceptual Navigator sind entweder Marken oder eingetragene Marken von Joao Garcia in Portugal und/oder anderen Ländern. IBM ist entweder eingetragene Marke oder Marke von International Business Machines Corporation in den Vereinigten Staaten und/oder anderen Ländern. Sun, Sun Microsystems, Java und alle Java-basierten Marken sind entweder Marken oder eingetragene Marken von Sun Microsystems, Inc. in den Vereinigten Staaten und/oder anderen Ländern. Andere Firmen-, Produkt- und Dienstleistungsnamen können Marken oder Dienstleistungsmarken sein. der anderen.