ClockSmith Lite 1.0.3

Lizenz: kostenlos ‎Dateigröße: 4.42 MB
‎Benutzerbewertung: 4.4/5 - ‎4 ‎Stimmen

ClockSmith Lite spielt das Westminster-Glockenspiel und maut die Stunde. Die Glockenspiele können so konfiguriert werden, dass sie vierteljährlich, jede halbe Stunde, stündlich oder ausgeschaltet werden. Die Maut der Stunde hat auch einen Ein-/Ausschalter. ClockSmith Lite verfügt über eine eigene Lautstärkeregelung, mit der Sie es so konfigurieren können, dass es eine sanfte Erinnerung an die Zeit bietet, in der Halle oder irgendwo dazwischen zu hören ist. ClockSmith Lite ist klein und effizient und wird gerne im Hintergrund laufen, während Sie regelmäßige Erinnerungen an die Zeit geben. Es platziert ein Symbol in der Taskleiste, von dem aus die Glockenspiel konfiguriert werden können, so dass Sie das Hauptfenster schließen und auch Desktop- und Taskleistenbereich freimachen können. ClockSmith Lite ist kostenlos, also probieren Sie es aus und lassen Sie es uns wissen, wie es Ihnen gefällt.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.0.3 veröffentlicht auf 2008-06-08
    * Installer registriert ClockSmith Lite jetzt korrekt bei Windows

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

DHARMA GAIA LIZENZVEREINBARUNG DURCH KLICKEN SIE DEN ACCEPTANCE BUTTON ODER INSTALLING ODER USING CLOCKSMITH LITE SOFTWARE (THE "PRODUCT"), THE INDIVIDUAL OR ENTITY LICENSING THE PRODUCT ("LICENSEE") IS CONSENTING TO BE BOUND BY AND IS BECOMING A PARTY TO THIS AGREEMENT. WENN LIZENZE NICHT ZU ALL DEN TERMS OF THIS AGREEMENT, THE BUTTON INDICATING NON-ACCEPTANCE MUST BE SELECTED, AND LICENSEE MUSS NICHT INSTALLIEREN ODER DIE SOFTWARE VERWENDEN. 1. LIZENZVERTRAG. Wie in dieser Vereinbarung verwendet, bedeutet "Dharma Gaia" Dharma Gaia LLC im Bundesstaat Virginia. In dieser Vereinbarung bedeutet "Lizenzgeber" Dharma Gaia. 2. LIZENZERTEILUNG. Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz zur Vervielfältigung und Verwendung der ausführbaren Codeversion des Produkts für nicht-kommerzielle Anwendungen, sofern jede Kopie alle ursprünglichen Eigentumshinweise enthalten muss. Nicht-kommerzielle Anwendungen sind definiert als die Nutzung der Software für den persönlichen Gebrauch, auf persönlicher, nicht-unternehmenseigener Basis, ohne direkten oder impliziten Zweck, Gewinn durch die Nutzung der Software, persönlich oder für andere zu erzielen. Es gibt keine stillschweigende Lizenz, kein Recht oder Interesse an Urheberrechten, Patenten, Geschäftsgeheimnissen, Markenrechten, Erfindungen oder anderen Rechten an geistigem Eigentum. Der Lizenznehmer entfernt keine Copyright-Hinweise auf Sicherungsversionen des Produkts. 3. EINSCHRÄNKUNGEN. Der Lizenznehmer erhält nur eine nicht ausschließliche Lizenz zur Verwendung der Objektcodeversion des Produkts im Hoheitsgebiet. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes gestattet ist, darf der Lizenznehmer: (i) Rechte an dem Produkt vermieten, verleasen, unterlizenzieren oder anderweitig übertragen; (iv) Marken, Logos, Urheberrechte oder andere Eigentumshinweise, Legenden, Symbole oder Etiketten im Produkt zu entfernen oder zu ändern. Der Lizenznehmer wird das Produkt nicht dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig zurückentwickeln. 4. LIZENZBESCHRÄNKUNGEN. Der Lizenznehmer kann das Produkt auf allen Computern in seinem Besitz ausführen. 5. KÜNDIGUNG. Dieser Vertrag endet automatisch, wenn der Lizenznehmer gegen eine seiner Geschäftsbedingungen verstößt. Nach Beendigung wird der Lizenznehmer alle Kopien des Produkts vernichten. 6. EIGENTUMSRECHTE. Titel, Eigentumsrechte und Rechte an geistigem Eigentum an dem Produkt verbleiben in Dharma Gaia. Der Lizenznehmer erkennt diese Eigentumsrechte und geistigen Eigentumsrechte an und wird keine Maßnahmen ergreifen, um das Eigentum oder die Rechte von Dharma Gaia in Bezug auf das Produkt zu gefährden, einzuschränken oder in irgendeiner Weise zu stören. Das Produkt ist durch Urheberrechte und andere Gesetze zum geistigen Eigentum sowie durch internationale Verträge geschützt. Der Titel und die damit verbundenen Rechte an den durch das Produkt erstellten Inhalten sind Eigentum des jeweiligen Erstellers und durch geltendes Recht geschützt. Die im Rahmen dieser Vereinbarung gewährte Lizenz gibt dem Lizenznehmer keine Rechte an solchen Inhalten. 7. HAFTUNGSAUSSCHLUSS. Die Software wird auf "AS IS" Basis bereitgestellt, ohne Jegliche Gewährleistung jeglicher Art, einschließlich und ohne Einschränkung der Gewährleistung der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck und Nichtverletzung. Das gesamte Risiko hinsichtlich der Qualität und Leistung der Software trägt Sie. Sollte sich die Software als defekt erweisen, übernehmen Sie und nicht Dharma Gaia die gesamten Kosten für jeglichen Service und Reparatur. Dieser Gewährleistungsausschluss ist ein wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung. SOME COUNTRIES DO NOT ALLOW EXCLUSIONS OF AN IMPLIED WARRANTY, SO THIS DISCLAIMER MAY NOT APPLY TO YOU AND YOU MAY HAVE OTHER LEGAL RIGHTS THAT VARY FROM STATE TO STATE OR BY JURISDICTION. 8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. 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ALLGEMEIN. a) Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien über den Gegenstand dieser Vereinbarung dar. b) Diese Vereinbarung kann nur durch eine von beiden Parteien unterzeichnete Schrift geändert werden. (c) Diese Vereinbarung wird in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Staates Virginia ausgelegt und geregelt, und jede Klage, die von einer der Parteien dieser Vereinbarung gegen die andere Partei in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung erhoben wird, wird beim United States District Court for the Eastern District of Virginia, Fairfax County Division, erhoben, es sei denn, die Parteien stimmen der Entscheidung der Streitigkeit durch ein anderes Gericht schriftlich zu. (d) Wird von einer der Parteien dieser Vereinbarung in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung klage, so ist die vorherrschende Partei berechtigt, zusätzlich zu allen anderen gewährten Entlastungen angemessene Anwaltskosten und Prozesskosten zurückzufordern. e) Sollte eine Klausel dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für nichtig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, hat eine solche Erklärung keine Auswirkungen auf die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung. (f) Das Versäumnis einer der Parteien, die hierunter gewährten Rechte durchzusetzen oder im Falle einer Verletzung im Falle einer Verletzung dieser Partei gegen die andere Partei vorzugehen, gilt nicht als Verzicht dieser Partei auf die spätere Durchsetzung von Rechten oder nachfolgenden Handlungen im Falle künftiger Verstöße.