Click2Mobile 1.0

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 11.25 MB
‎Benutzerbewertung: 3.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

Sie haben Videodateien auf Ihrem pc und jetzt möchten Sie sie auf Ihrem mobilen Gerät wie Ihrem iPhone oder Ihrem iPad oder Ihrem Droid oder einem anderen Gerät abspielen. Es scheint einfach. Ihr Computer hat avi, mkv, mp4 oder mov Dateien, also warum konnten sie nicht auf Ihrem Handy abgespielt werden? Warum müssen sie so viel Platz einnehmen? Warum ist nicht schon alles im Geräteformat? Es könnte sein, und die Lösung ist einfach und kostenlos. Glücklicherweise ist das Konvertieren Ihrer Audio- und Videodateien mit Click2Mobile einfach und es ist 100% kostenlos zum Download. Laden Sie einfach Click2Mobile herunter und folgen Sie dann den Anweisungen. Die Verwendung von Click2Mobile ist einfach und intuitiv und kostet Sie nichts.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.0 veröffentlicht auf 2012-09-01
    Dies ist die erste Version.

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

Click2Mobile Lizenz END-USER LICENSE AGREEMENT FOR Click2Music IMPORTANT PLEASE READ THE TERMS AND CONDITIONS OF THIS LICENSE AGREEMENT CAREFULLY BEFORE CONTINUING WITH THIS PROGRAM INSTALL: chatnsmile.com End-User License Agreement ("EULA") ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen (entweder eine Einzelperson oder eine einzelne Einheit) und chatnsmile.com. für die oben genannten chatnsmile.com Softwareprodukte, zu denen zugehörige Softwarekomponenten, Medien, Druckmaterialien und "online" oder elektronische Dokumentation gehören können ("SOFTWARE PRODUKT"). Durch die Installation, das Kopieren oder die anderweitige Verwendung des SOFTWAREPRODUKTS erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser EULA einverstanden. Diese Lizenzvereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung über das Programm zwischen Ihnen und chatnsmile.com dar (bezeichnet als "Lizenzgeber"), und ersetzt alle vorherigen Vorschläge, Vertretungen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien. Wenn Sie den Bedingungen dieser EULA nicht zustimmen, installieren oder verwenden Sie das SOFTWAREPRODUKT nicht. Die App & der Installer sendet anonymus Nutzungsstatistiken. Das SOFTWAREPRODUKT ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge sowie andere Gesetze und Verträge zum geistigen Eigentum geschützt. Das SOFTWAREPRODUKT ist lizenziert, nicht verkauft. 1. LIZENZERTEILUNG. Das SOFTWAREPRODUKT ist wie folgt lizenziert: a) Installation und Verwendung. chatnsmile.com gewährt Ihnen das Recht, Kopien des SOFTWAREPRODUKTS auf Ihrem Computer zu installieren und zu verwenden, auf dem eine gültig lizenzierte Kopie des Betriebssystems ausgeführt wird, für das das SOFTWAREPRODUKT entwickelt wurde [z. B. Windows 95, Windows NT, Windows 98, Windows 2000, Windows 2003, Windows XP, Windows ME, Windows Vista]. (b) Sicherungskopien. Sie können auch Kopien des SOFTWAREPRODUKTS anfertigen, soweit dies für Sicherungs- und Archivierungszwecke erforderlich ist. 2. BESCHREIBUNG ANDERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN. (a) Aufrechterhaltung der Urheberrechtshinweise. Sie dürfen keine Urheberrechtshinweise auf allen Kopien des SOFTWAREPRODUKTS entfernen oder ändern. b) Verteilung. Sie dürfen registrierte Kopien des SOFTWAREPRODUKTS nicht an Dritte weitergeben. Evaluierungsversionen, die von chatnsmile.com Websites zum Download zur Verfügung stehen, können frei verteilt werden. c) Verbot von Reverse Engineering, Dekompilierung und Demontage. Sie dürfen das SOFTWAREPRODUKT nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, es sei denn und nur in dem Umfang, in dem eine solche Tätigkeit ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich nach geltendem Recht zulässig ist. d) Vermietung. Sie dürfen das SOFTWAREPRODUKT nicht vermieten, vermieten oder verleihen. e) Support-Services. chatnsmile.com können Ihnen Support-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem SOFTWAREPRODUKT ("Support Services") zur Verfügung stellen. Jeder zusätzliche Softwarecode, der Ihnen als Teil der Support-Services zur Verfügung gestellt wird, gilt als Teil des SOFTWAREPRODUKTS und unterliegt den Bedingungen dieser EULA. (f) Einhaltung der geltenden Gesetze. Sie müssen alle geltenden Gesetze in Bezug auf die Nutzung des SOFTWAREPRODUKTS einhalten. 3. KÜNDIGUNG Unbeschadet anderer Rechte können chatnsmile.com diese EULA kündigen, wenn Sie die Bedingungen dieser EULA nicht einhalten. In diesem Fall müssen Sie alle Kopien des SOFTWAREPRODUKTS in Ihrem Besitz vernichten. 4. COPYRIGHT Alle Titel, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, in und auf das SOFTWAREPRODUKT und alle Kopien davon sind Eigentum chatnsmile.com oder seiner Lieferanten. Alle Rechte an Denpund und geistigen Eigentumsrechten an und an den Inhalten, auf die durch die Nutzung des SOFTWARE-PRODUKTS zugegriffen werden kann, sind Eigentum des jeweiligen Inhaltseigentümers und können durch geltende Urheberrechte oder andere Gesetze und Verträge über geistiges Eigentum geschützt sein. Diese EULA räumt Ihnen keine Rechte zur Nutzung solcher Inhalte ein. Alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte bleiben chatnsmile.com vorbehalten. 5. KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN chatnsmile.com lehnt ausdrücklich jegliche Gewährleistung für das SOFTWAREPRODUKT ab. Das SOFTWARE-PRODUKT wird "As Is"" ohne ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung jeglicher Art bereitgestellt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen der Marktgängigkeit, Nichtverletzung, oder Fitness eines bestimmten Zwecks. chatnsmile.com übernimmt keine Gewähung oder Verantwortung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit von Informationen, Texten, Grafiken, Links oder anderen Elementen, die im SOFTWAREPRODUKT enthalten sind. chatnsmile.com übernimmt keine Gewähtung, die Einen Schaden respektiert, der durch die Übertragung eines Computervirus, Wurms, einer Zeitbombe, einer Logikbombe oder eines anderen solchen Computerprogramms verursacht werden kann. chatnsmile.com lehnt ferner ausdrücklich jegliche Gewährleistung oder Zusicherung gegenüber autorisierten Benutzern oder Dritten ab. 6. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG In keinem Fall haftet chatnsmile.com für Schäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangene Gewinne, Betriebsunterbrechungen oder verlorene Informationen), die aus der Nutzung oder Unfähigkeit der Software, das SOFTWAREPRODUKT zu nutzen, entstehen oder nicht in der Lage sind, die SOFTWARE-PRODUKT zu nutzen, selbst wenn chatnsmile.com über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde. In keinem Fall haftet chatnsmile.com für Datenverlust oder für indirekte, besondere, zufällige, Folgeschäden (einschließlich entgangener Gewinne) oder andere Schäden, die auf Verträgen, unerlaubter Handlung oder auf andere Weise beruhen. chatnsmile.com übernimmt keine Haftung in Bezug auf den Inhalt des SOFTWAREPRODUKTS oder eines Teils davon, einschließlich, aber nicht beschränkt auf darin enthaltene Fehler oder Unterlassungen, Verleumdung, Verletzungen von Persönlichkeitsrechten, Privatsphäre, Markenrechten, Geschäftsunterbrechungen, Personenschäden, Verlust der Privatsphäre, moralische rechte oder die Offenlegung vertraulicher Informationen. FFmpeg Lizenz GNU LESSER ALLGEMEINE ÖFFENTLICHE LIZENZ Version 2.1, Februar 1999 Copyright (C) 1991, 1999 Free Software Foundation, Inc. 51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301 USA Jeder darf wörtliche Kopien kopieren und verteilen dieses Lizenzdokuments, aber das Ändern ist nicht zulässig. [Dies ist die erste veröffentlichte Version der Lesser GPL. Es zählt auch als Nachfolger der GNU Library Public License, Version 2, die Versionsnummer 2.1.] Präambel Die Lizenzen für die meisten Software sind so konzipiert, dass Sie Ihnen die Freiheit nehmen, sie zu teilen und zu ändern. Im Gegensatz dazu sollen die GNU General Public Licenses Ihre Freiheit garantieren, freie Software zu teilen und zu ändern - um sicherzustellen, dass die Software für alle Benutzer kostenlos ist. Diese Lizenz, die Lesser General Public License, gilt für einige speziell bezeichnete Softwarepakete - in der Regel Bibliotheken - der Free Software Foundation und anderer Autoren, die sich für die Nutzung entscheiden. Sie können es auch verwenden, aber wir empfehlen Ihnen, zuerst sorgfältig darüber nachzudenken, ob diese Lizenz oder die gewöhnliche allgemeine öffentliche Lizenz die bessere Strategie ist, die in einem bestimmten Fall verwendet werden kann, basierend auf den folgenden Erläuterungen. Wenn wir von freier Software sprechen, sprechen wir von der Religionsfreiheit, nicht von dem Preis. Unsere allgemeinen öffentlichen Lizenzen sollen sicherstellen, dass Sie die Freiheit haben, Kopien von freier Software zu verteilen (und für diesen Service zu berechnen, wenn Sie es wünschen); dass Sie Quellcode erhalten oder erhalten können, wenn Sie es möchten; dass Sie die Software ändern und Teile davon in neuen kostenlosen Programmen verwenden können; und dass Sie darüber informiert sind, dass Sie diese Dinge tun können. Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Beschränkungen vornehmen, die es Händlern verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, diese Rechte aufzugeben. Diese Einschränkungen führen zu bestimmten Verantwortlichkeiten für Sie, wenn Sie Kopien der Bibliothek verteilen oder ändern. Wenn Sie beispielsweise Kopien der Bibliothek verteilen, ob kostenlos oder gegen eine Gebühr, müssen Sie den Empfängern alle Rechte geben, die wir Ihnen gegeben haben. Sie müssen sicherstellen, dass auch sie den Quellcode erhalten oder erhalten können. Wenn Sie anderen Code mit der Bibliothek verknüpfen, müssen Sie den Empfängern vollständige Objektdateien zur Verfügung stellen, damit diese sie nach Änderungen an der Bibliothek und deren Neukompilierung erneut mit der Bibliothek verknüpfen können. Und Sie müssen ihnen diese Begriffe zeigen, damit sie ihre Rechte kennen. Wir schützen Ihre Rechte mit einer zweistufigen Methode: (1) wir copyright die Bibliothek, und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz, die Ihnen die rechtliche Erlaubnis zum Kopieren, Verteilen und/oder Ändern der Bibliothek gibt. Um jeden Distributor zu schützen, möchten wir sehr deutlich machen, dass es keine Garantie für die kostenlose Bibliothek gibt. Wenn die Bibliothek von einer anderen Person geändert und weitergegeben wird, sollten die Empfänger wissen, dass das, was sie haben, nicht die ursprüngliche Version ist, damit der Ruf des ursprünglichen Autors nicht durch Probleme beeinträchtigt wird, die von anderen eingeführt werden könnten. Schließlich stellen Softwarepatente eine ständige Bedrohung für die Existenz eines kostenlosen Programms dar. Wir möchten sicherstellen, dass ein Unternehmen die Nutzer eines kostenlosen Programms nicht effektiv einschränken kann, indem es eine restriktive Lizenz von einem Patentinhaber erhält. Daher bestehen wir darauf, dass jede Patentlizenz, die für eine Version der Bibliothek erworben wurde, mit der in dieser Lizenz angegebenen uneingeschränkten Nutzungsfreiheit im Einklang stehen muss. Die meisten GNU-Software, einschließlich einiger Bibliotheken, wird von der gewöhnlichen GNU General Public License abgedeckt. Diese Lizenz, die GNU Lesser General Public License, gilt für bestimmte benannte Bibliotheken und unterscheidet sich deutlich von der gewöhnlichen General Public License. Wir verwenden diese Lizenz für bestimmte Bibliotheken, um die Verknüpfung dieser Bibliotheken mit nicht-freien Programmen zu ermöglichen. Wenn ein Programm mit einer Bibliothek verknüpft ist, ob statisch oder mit einer freigegebenen Bibliothek, ist die Kombination aus beidem rechtlich gesehen ein kombiniertes Werk, eine Ableitung der ursprünglichen Bibliothek. Die ordentliche General Public License erlaubt eine solche Verknüpfung daher nur, wenn die gesamte Kombination ihren Freiheitskriterien entspricht. Die Lesser General Public License erlaubt laxere Kriterien für die Verknüpfung von anderem Code mit der Bibliothek. Wir nennen diese Lizenz die "Lesser" General Public License, weil sie weniger tut, um die Freiheit des Benutzers zu schützen als die gewöhnliche Allgemeine öffentliche Lizenz. Es bietet auch andere freie Software-Entwickler Weniger von einem Vorteil gegenüber konkurrierenden nicht-freien Programmen. Diese Nachteile sind der Grund, warum wir die normale Allgemeine öffentliche Lizenz für viele Bibliotheken verwenden. Die Lesser-Lizenz bietet jedoch unter bestimmten besonderen Umständen Vorteile. In seltenen Fällen kann es beispielsweise besonders notwendig sein, eine möglichst breite Nutzung einer bestimmten Bibliothek zu fördern, damit sie de facto zum Standard wird. Um dies zu erreichen, müssen nicht-freie Programme die Bibliothek verwenden dürfen. Ein häufigerer Fall ist, dass eine kostenlose Bibliothek die gleiche Aufgabe wie weit verbreitete nicht-freie Bibliotheken erfüllt. In diesem Fall gibt es wenig zu gewinnen, wenn die freie Bibliothek auf freie Software beschränkt wird, so dass wir die Lesser General Public License verwenden. In anderen Fällen ermöglicht die Berechtigung, eine bestimmte Bibliothek in nicht-freien Programmen zu verwenden, einer größeren Anzahl von Personen die Verwendung einer großen Anzahl freier Software. Zum Beispiel ermöglicht die Erlaubnis, die GNU C Library in nicht-freien Programmen zu verwenden, viel mehr Menschen, das gesamte GNU-Betriebssystem sowie seine Variante, das GNU/Linux-Betriebssystem, zu verwenden. Obwohl die Lesser General Public License weniger den Schutz der Freiheit der Benutzer bietet, stellt sie sicher, dass der Benutzer eines Programms, das mit der Bibliothek verknüpft ist, die Freiheit und die Erforderlichen hat, dieses Programm mit einer modifizierten Version der Bibliothek auszuführen. Die genauen Bedingungen für Daskopieren, Verteilen und Modifizieren folgen. Achten Sie genau auf den Unterschied zwischen einem "Werk, das auf der Bibliothek" basiert, und einem "-Werk, das die Bibliothek verwendet". Ersterer enthält Code, der von der Bibliothek abgeleitet wurde, während letzterer mit der Bibliothek kombiniert werden muss, um ausgeführt zu werden. BEDINGUNGEN FÜR VERVIELFÄLTIGUNG, VERTRIEB UND ÄNDERUNG 0. Dieser Lizenzvertrag gilt für software-Bibliotheken oder andere Programme, die eine Mitteilung des Urheberrechtsinhabers oder einer anderen autorisierten Partei enthalten, die besagt, dass sie unter den Bedingungen dieser Kleinen allgemeinen öffentlichen Lizenz (auch als "diese Lizenz") vertrieben werden kann. Jeder Lizenznehmer wird als "sie" adressiert. Eine "Library" bezeichnet eine Sammlung von Softwarefunktionen und/oder Daten, die so vorbereitet werden, dass sie bequem mit Anwendungsprogrammen (die einige dieser Funktionen und Daten verwenden) zur Bildung ausführbarer Dateien verknüpft werden. Die "Library", unten, bezieht sich auf eine solche Software-Bibliothek oder Arbeit, die unter diesen Bedingungen verteilt wurde. Ein "Werk, das auf der Bibliothek basiert," bezeichnet entweder die Bibliothek oder ein abgeleitetes Werk nach dem Urheberrecht: d. h. ein Werk, das die Bibliothek oder einen Teil davon enthält, entweder wörtlich oder mit Modifikationen und/oder direkt in eine andere Sprache übersetzt. (Im Folgenden ist die Übersetzung ohne Einschränkung in den Begriff "Modification" enthalten.) "Quellcode" für ein Werk bezeichnet die bevorzugte Form der Arbeit, um Änderungen daran vorzunehmen. Für eine Bibliothek bedeutet vollständiger Quellcode den gesamten Quellcode für alle darin enthaltenen Module sowie alle zugehörigen Schnittstellendefinitionsdateien sowie die Skripts, die zum Steuern der Kompilierung und Installation der Bibliothek verwendet werden. Andere Aktivitäten als Vervielfältigung, Vertrieb und Änderung fallen nicht unter diese Lizenz; sie liegen außerhalb ihres Anwendungsbereichs. Der Akt der Ausführung eines Programms mit der Bibliothek ist nicht eingeschränkt, und die Ausgabe eines solchen Programms wird nur abgedeckt, wenn sein Inhalt ein Werk darstellt, das auf der Bibliothek basiert (unabhängig von der Verwendung der Bibliothek in einem Tool zum Schreiben). Ob dies zutrifft, hängt davon ab, was die Bibliothek tut und was das Programm, das die Bibliothek verwendet, tut. 1. Sie dürfen wörtliche Kopien des vollständigen Quellcodes der Bibliothek kopieren und verteilen, sobald Sie ihn erhalten, in jedem Medium, vorausgesetzt, dass Sie auf jeder Kopie auffällig und angemessen einen entsprechenden Copyright-Hinweis und Garantieausschluss veröffentlichen; alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz beziehen, und das Fehlen einer Garantie intakt zu halten; und verteilen Sie eine Kopie dieser Lizenz zusammen mit der Bibliothek. Sie können eine Gebühr für die physische Handlung der Übertragung einer Kopie, und Sie können nach Ihrer Wahl gegen eine Gebühr Garantieschutz bieten. 2. Sie können Ihre Kopie oder Kopien der Bibliothek oder eines Teils davon ändern und so ein auf der Bibliothek basierendes Werk bilden und diese Änderungen oder Arbeiten gemäß Abschnitt 1 kopieren und verteilen, vorausgesetzt, dass Sie auch alle diese Bedingungen erfüllen: a) Das geänderte Werk muss selbst eine Softwarebibliothek sein. b) Sie müssen dazu führen, dass die Dateien geändert werden, um prominente Hinweise zu tragen, dass Sie die Dateien und das Datum jeder Änderung geändert haben. c) Sie müssen dafür sorgen, dass das gesamte Werk gemäß den Bedingungen dieser Lizenz kostenlos an Alle Dritten lizenziert wird. d) Bezieht sich eine Einrichtung in der geänderten Bibliothek auf eine Funktion oder eine Datentabelle, die von einem Anwendungsprogramm bereitgestellt werden soll, das die Einrichtung verwendet, mit anderen Als Argument, das beim Aufruf der Einrichtung übergeben wird, dann müssen Sie sich in gutem Glauben bemühen, sicherzustellen, dass, falls eine Anwendung diese Funktion oder Tabelle nicht liefert. , die Einrichtung arbeitet immer noch und erfüllt, was auch immer ein Teil ihres Zwecks sinnvoll bleibt. (Eine Funktion in einer Bibliothek zum Berechnen von Quadratwurzeln hat beispielsweise einen Zweck, der unabhängig von der Anwendung vollständig genau definiert ist. Daher erfordert Unterabschnitt 2d, dass jede von der Anwendung bereitgestellte Funktion oder Tabelle, die von dieser Funktion verwendet wird, optional sein muss: Wenn die Anwendung sie nicht liefert, muss die Quadratwurzelfunktion weiterhin Quadratwurzeln berechnen.) Diese Anforderungen gelten für die geänderte Arbeit als Ganzes. Wenn identifizierbare Abschnitte dieses Werks nicht von der Bibliothek abgeleitet sind und vernünftigerweise als unabhängige und separate Werke an sich betrachtet werden können, gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für diese Abschnitte, wenn Sie sie als separate Werke verteilen. Aber wenn Sie die gleichen Abschnitte als Teil eines Ganzen verteilen, das ein Werk ist, das auf der Bibliothek basiert, muss die Verteilung des Ganzen auf den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Berechtigungen für andere Lizenznehmer auf das gesamte Ganze und damit auf jeden einzelnen Teil reichen, unabhängig davon, wer sie geschrieben hat. Daher ist es nicht die Absicht dieses Abschnitts, Rechte zu beanspruchen oder Ihre Rechte an Einer vollständig von Ihnen geschriebenen Arbeit anzufechten; Vielmehr geht es darum, das Recht auszuüben, die Verbreitung abgeleiteter oder kollektiver Werke auf der Grundlage der Bibliothek zu kontrollieren. Darüber hinaus bringt die bloße Aggregation eines anderen Werks, das nicht auf der Bibliothek basiert, mit der Bibliothek (oder mit einem auf der Bibliothek basierenden Werk) auf einem Volumen eines Speicher- oder Verteilungsmediums das andere Werk nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz. 3. Sie können sich dafür entscheiden, die Bedingungen der gewöhnlichen GNU General Public License anstelle dieser Lizenz auf eine bestimmte Kopie der Bibliothek anzuwenden. Um dies zu tun, müssen Sie alle Hinweise ändern, die sich auf diese Lizenz beziehen, so dass sie sich auf die gewöhnliche GNU General Public License, Version 2, anstatt auf diese Lizenz beziehen. (Wenn eine neuere Version als Version 2 der gewöhnlichen GNU General Public License erschienen ist, dann können Sie diese Version stattdessen angeben, wenn Sie möchten.) Nehmen Sie keine weiteren Änderungen an diesen Hinweisen vor. Sobald diese Änderung in einer bestimmten Kopie vorgenommen wird, ist sie für diese Kopie unumkehrbar, so dass die gewöhnliche GNU General Public License für alle nachfolgenden Kopien und abgeleiteten Werke gilt, die aus dieser Kopie hergestellt wurden. Diese Option ist nützlich, wenn Sie einen Teil des Codes der Bibliothek in ein Programm kopieren möchten, das keine Bibliothek ist. 4. Sie dürfen die Bibliothek (oder einen Teil oder eine Ableitung davon, gemäß Abschnitt 2) in Objektcode oder ausführbarer Form gemäß den Bestimmungen der Abschnitte 1 und 2 kopieren und verteilen, sofern Sie sie mit dem vollständigen entsprechenden maschinenlesbaren Quellcode begleiten, der unter den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 auf einem Medium verteilt werden muss, das üblicherweise für den Softwareaustausch verwendet wird. Wenn die Verteilung des Objektcodes durch das Anbieten des Zugriffs auf das Kopieren von einem bestimmten Ort erfolgt, erfüllt das Angebot eines gleichwertigen Zugriffs zum Kopieren des Quellcodes von derselben Stelle die Anforderung, den Quellcode zu verteilen, obwohl Dritte nicht gezwungen sind, die Quelle zusammen mit dem Objektcode zu kopieren. 5. Ein Programm, das keine Ableitung eines Teils der Bibliothek enthält, aber so konzipiert ist, dass es mit der Bibliothek arbeitet, indem es kompiliert oder mit ihr verknüpft wird, wird als "Arbeit bezeichnet, die die Bibliothek verwendet". Ein solches Werk ist für sich genommen kein abgeleitetes Werk der Bibliothek und fällt daher nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz. Durch das Verknüpfen eines "-Werkes, das die Bibliothek verwendet, mit der Bibliothek wird jedoch eine ausführbare Datei erstellt, die eine Ableitung der Bibliothek ist (weil sie Teile der Bibliothek enthält), und nicht ein "-Werk, das die Bibliothek verwendet". Die ausführbare Datei fällt daher unter diese Lizenz. In Abschnitt 6 sind die Bedingungen für die Verteilung solcher ausführbaren Dateien vorgesehen. Wenn ein "Werk, das die Bibliothek verwendet," Material aus einer Headerdatei verwendet, die Teil der Bibliothek ist, Der Objektcode für das Werk kann ein abgeleitetes Werk der Bibliothek sein, auch wenn der Quellcode dies nicht ist. Ob dies zutrifft, ist besonders wichtig, wenn das Werk ohne die Bibliothek verknüpft werden kann oder wenn das Werk selbst eine Bibliothek ist. Die Schwelle dafür ist gesetzlich nicht genau definiert. Wenn eine solche Objektdatei nur numerische Parameter, Datenstrukturlayouts und Accessoren sowie kleine Makros und kleine Inline-Funktionen (zehn Zeilen oder weniger in der Länge) verwendet, ist die Verwendung der Objektdatei uneingeschränkt, unabhängig davon, ob es sich rechtlich um ein abgeleitetes Werk handelt. (Ausführbare Dateien, die diesen Objektcode und Teile der Bibliothek enthalten, fallen weiterhin unter Abschnitt 6.) Andernfalls können Sie den Objektcode für das Werk gemäß Abschnitt 6 verteilen, wenn es sich um eine Ableitung der Bibliothek handelt. Alle ausführbaren Dateien, die dieses Werk enthalten, fallen ebenfalls unter Abschnitt 6, unabhängig davon, ob sie direkt mit der Bibliothek selbst verknüpft sind oder nicht. 6. Als Ausnahme zu den obigen Abschnitten können Sie auch ein "Work, das die Bibliothek verwendet, mit der Bibliothek kombinieren oder verknüpfen, um ein Werk zu erstellen, das Teile der Bibliothek enthält, und dieses Werk unter Bedingungen Ihrer Wahl verteilen, vorausgesetzt, dass die Bedingungen eine Änderung des Werks für den eigenen Gebrauch und Reverse Engineering des Kunden für das Debuggen solcher Änderungen erlauben.