Cheque Printing Software 7.0.4

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 23.15 MB
‎Benutzerbewertung: 2.9/5 - ‎9 ‎Stimmen

Scheckdrucksoftware, die auf jeder Größe von Schecks aus jedem Land auf einen normalen Bürodrucker druckt. 1000 Kunden aus Singapur, Indien, Malaysia, Hongkong, Großbritannien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, dem Mittleren Osten und Europa genießen die Einfachheit des Scheckdrucks und die Verwaltung des Geschäftszahlungsprozesses. ChequePRO automatisiert den gesamten Prozess der Speicherung von Kundendaten, Scheckdetails, Drucken von Zahlungsbelegen, Scheckausrichtung und generiert mit einem Klick aktuelle Berichte. Schreiben Sie Scheck in genau wie die Banken es wollen, ChequePRO kann Ihr erster Schritt zur Verbesserung Ihres Geschäftszahlungsprozesses sein, Lassen Sie uns Ihnen sagen, wie. Preis so niedrig wie 60 $. 1. ChequePRO druckt alle Scheckelemente - Empfängername, Datum, Betrag in Zahl, Betrag in Zahlen, Autorisierte Person, Firma, A / C Payee Only, Träger, etc. Konvertiert die Zahl automatisch in Wörter mit Präfix und Suffix. 2. Typo Error Free -Eliminates Spelling Mistakes, Differences in amount in figure and amount in Words. 3. Tamper Proof - Scheck gedruckt von ChequePRO kann nicht manipuliert werden 4. WYSIWYG Built-In Check Alignment Engine - Hilfe ist, um jedes Scheck-Layout zu erstellen, um Ihre BankPrüfung anzupassen. 5. Drucken Sie einzelne oder mehrere Schecks, wiederkehrende Scheck-Zahlungsvorlage - Batch-Druck 6. Zahlungsgutschein, der dem Scheck zugeordnet ist. 7. Umwelt: Multi-Company, Multi-User, Multi-Bank-Konto, Multi-Check Book,Multi-Currency, Multi-Language 8. Payee, Customer List Management - Wählen Sie, payee/ Kunden in anderen Unternehmen zu teilen oder separate Datenbanken zu erstellen. 9. Leistungsstarke Suchmaschine ermöglicht es Ihnen, Informationen sofort zu suchen 1.0 Business Intelligent Reports mit Unterstützung bei der Entscheidungsfindung, Managementberichte, Abstimmung, Bankauszug, Historischer Datensatz auf ausgestellten Scheck, andere. Berichte können zur weiteren Analyse in Excel und PDF exportiert werden.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 7.0.4 veröffentlicht auf 2012-09-03
    Neue Version 7.0.4 veröffentlicht.
  • Version 10.15 veröffentlicht auf 2011-07-14
    Unterstützung zum Drucken aller Bankscheckbücher

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

Endbenutzer-Lizenzvertrag 1. Lizenz In diesem Lizenzvertrag ("Lizenzvertrag") der Käufer der lizenzberechtigten Rechte, die durch diese Vereinbarung gewährt werden, wird als "Lizenznehmer" oder "Sie bezeichnet." In Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung gewährt Advanced & Best Technologies Pte Ltd. ("Lizenzgeber") dem Lizenznehmer die nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung der begleitenden Software ("Software") und Dokumentation ("Documentation");). In dieser Lizenzvereinbarung werden die Software und Dokumentation sowie alle Kopien oder Änderungen als "Lizenziertes Produkt bezeichnet." Alle Rechte an und am lizenzierten Produkt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Marken und Geschäftsgeheimnisse, gehören dem Lizenzgeber und dem Lizenzgeber das Eigentum an jeder Kopie der Software. Der Lizenznehmer darf das lizenzierte Produkt nicht an andere übertragen oder verteilen, und dieser Vertrag endet automatisch im Falle einer solchen Übertragung oder Verteilung. Der Lizenznehmer darf das Lizenzprodukt nicht kopieren oder modifizieren, es sei denn, der Lizenznehmer darf die Software ausschließlich zum Zweck der Sicherung kopieren, solange alle Urheberrechts- und sonstigen Hinweise reproduziert und auf der Sicherungskopie enthalten sind. 2. Begriff Dieser Lizenzvertrag ist bis zur Kündigung wirksam. Der Lizenznehmer kann diesen Lizenzvertrag kündigen, indem er das lizenzierte Produkt an den Lizenzgeber zurückgibt. Der Lizenzgeber kann diesen Lizenzvertrag kündigen, wenn der Lizenznehmer gegen eine der Geschäftsbedingungen verstößt. Nach Beendigung dieses Lizenzvertrags aus irgendeinem Grund gibt der Lizenznehmer das lizenzierte Produkt an den Lizenzgeber zurück. Alle Bestimmungen dieser Vereinbarung in Bezug auf Haftungsausschlüsse, Haftungsbeschränkung, Rechtsbehelfe oder Schäden sowie Eigentumsrechte des Lizenzgebers bleiben über die Kündigung hinaus bestehen. 3. Objektcode Die Software wird nur im Objektcode geliefert. Der Lizenznehmer darf die Software nicht zurückkompilieren oder anderweitig zurückentwickeln. Der Lizenznehmer darf den Code nicht für die Entwicklung eines konkurrierenden Produkts dekompilieren. 4. Eingeschränkte Garantie Der Lizenzgeber garantiert nicht, dass die im Lizenzprodukt enthaltenen Funktionen den Anforderungen des Lizenznehmers entsprechen oder dass der Betrieb der Software ununterbrochen oder fehlerfrei ist. Der Lizenzgeber garantiert, dass die Medien, auf denen die Software zur Verfügung steht, für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Lieferung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern bei normaler Verwendung sind ("Garantiezeitraum"). Jede andere Software und Hardware, die mit der Software geliefert wird oder diese begleitet, wird vom Lizenzgeber nicht garantiert. Der ausschließliche Rechtsbehelf des Lizenznehmers im Rahmen dieser beschränkten Garantie ist der Ersatz defekter physischer Medien, auf denen die Software bereitgestellt wird, wie unten angegeben. Um einen Ersatz für defekte Medien im Rahmen dieser eingeschränkten Garantie zu erhalten, das defekte Medium während der Garantiezeit mit Zahlungsnachweis an den Lieferanten zurückzusenden. EXCEPT AS PROVIDED ABOVE, THE LICENSED PRODUCT IS PROVIDED "AS IS" OHNE GARANTIE EINES KIND, EITHER EXPRESSED OR IMPLIED, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE, AND THE ENTIRE RISK AS TO THE QUALITY AND PERFORMANCE OF THE LICENSED PRODUCT IS WITH LICENSEE. 5. Haftungsbeschränkung LICENSOR'S SOLE OBLIGATION ODER LIABILITY UNDER THIS AGREEMENT IST DER REPLACEMENT OF DEFECTIVE MEDIA ACCORDING TO THE LIMITED WARRANTY ABOVE. IN KEINEM FALL HAFTET DER LIZENZGEBER FÜR FOLGESCHÄDEN, ZUFÄLLIGE ODER INDIREKTE SCHÄDEN, EINSCHLIEßLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUSTE, GEWINN- ODER VERLUST VERLUSTE, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DOKUMENTATION (ODER DER MIT DER SOFTWARE GELIEFERTEN HARDWARE) ERGEBEN, AUCH WENN DER LIZENZGEBER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN ODER FÜR ANSPRÜCHE DRITTER INFORMIERT WURDE. IN KEINEM FALL HAFTET DER LIZENZGEBER FÜR SCHÄDEN.