Change IP 2.5

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 684.03 KB
‎Benutzerbewertung: 4.0/5 - ‎39 ‎Stimmen

Change IP-Proxy ist ein verschlüsselter anonymer IP-Wechsler, der das gesamte Surfen im Internet durch einen sicheren Tunnel weiterleitet, sodass der Benutzer anonym surfen kann. Es verfügt über mehrere Server und zufällig rotierende IP-Adressen. Die IP-Adressen verweisen auf Missouri, Arizona, Virginia und die Niederlande. Die IP-Adressen ändern sich alle 30 Minuten, um die Anonymität des Internets am oberen Ende der Stunde und wieder am Ende der Stunde zu gewährleisten. Dieser IP-Wechsler ist extrem einfach zu installieren, ohne dass technisches Know-how erforderlich ist. Es geht nur darum, den IP-Wechsler zu installieren, den bevorzugten Speicherort des IP-Proxyservers zu ändern und den Browser zu starten. Der IP-Proxy ändern ändert dann automatisch die IP-Adresse des Benutzers aus dem World Wide Web. Mit einem einfachen Mausklick können Sie den IP-Proxy ändern aktivieren oder deaktivieren, sodass Sie ihn nur bei Bedarf verwenden. Sie erhalten einen Benutzernamen und ein Kennwort, um auf den Änderungs-IP-Proxyserver zuzugreifen, damit Sie sich von jedem Computer aus anmelden können, auf dem der IP-Wechsler installiert ist. Darüber hinaus wenden alle Änderungs-IP-Proxy-Server-Standorte 128-Bit-SSH-Verschlüsselung für die Benutzer Internet-Kommunikation, so dass sie zusätzliche Sicherheit, wenn sie von einem Hotel, Flughafen oder WiFi-Hotspot surfen. Bei nach dem Zufallsprinzip rotierenden IP-Adressen ist Change IP Proxy sowohl ein Bypass-Proxy als auch ein anonymer Proxy. Als Bypass-Proxy verschlüsselt es das Surfen zwischen Ihrem PC und dem Änderungs-IP-Proxy-Server, so dass Sie restriktive Blöcke umgehen und die Möglichkeit für Ihre Internetverbindung, von Ihrem Unternehmen, der Regierung, Ihrer Schule oder Ihrem ISP überwacht zu werden, eliminieren. Als anonymer Proxy ändert sich Ihre IP-Adresse, wodurch böswillige Websites und Suchmaschinen nicht mehr zur Identifizierung von Websites und Suchmaschinen werden. Der IP-Wechsler kommt mit einer kostenlosen 7-Tage-Testversion. Hilfe wird online oder per E-Mail bereitgestellt.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 2.5 veröffentlicht auf 2007-01-01
    Zusätzliche Serverstandorte und IP-Adressen hinzugefügt

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

Private Proxy-Lizenzvereinbarung Private Proxy-Lizenzvereinbarung WARNUNG: Dieses Programm ist durch DasUrheberrecht und internationale Verträge geschützt. Die nicht autorisierte Vervielfältigung oder Verbreitung dieses Programms oder eines Teils davon kann zu schweren strafrechtlichen und zivilrechtlichen Sanktionen führen und wird im größtmöglichen gesetzlich möglichen Umfang verfolgt. WICHTIG - LESEN SIE SORGFÄLTIG Private Proxy-Software-Lizenzvereinbarung VEREINBARUNG durch und zwischen PRIVACY PARTNERS, LLC (dem "Lizenzgeber") und Ihnen als Kunde (dem "Lizenznehmer"). Diese Vereinbarung definiert die spezifischen Rechte und Pflichten, die Sie als Lizenznehmer in Bezug auf die private Proxy-Software erwerben. Die Private Proxy Software ist durch Gesetze und Verträge zum geistigen Eigentum geschützt. Die private Proxy-Software ist lizenziert, nicht verkauft. VON INSTALLING, COPYING, ACCESSING, OR USING THE PRIVATE PROXY SOFTWARE, LICENSEE AGREES TO THE TERMS OF THIS AGREEMENT. WENN EINE PERSON DIESE BEDINGUNGEN AUF BEHALF VON ANOTHER PERSON ODER EINEM UNTERNEHMEN ODER EINER ANDEREN LEGALEN ENTITÄT, SAID PERSON REPRESENTS UND WARRANTS, DIE DIE VOLLE AUTORITÄT ZU BIND, DASS PERSON, UNTERNEHMEN, ODER LEGAL ENTITY ZU DIESEN TERMS. WENN LIZENZE NICHT ZU DIESEN TERMS, NICHT INSTALL, COPY, ACCESS, ODER USE THE PRIVATE PROXY SOFTWARE. Abschnitt 1. Definitionen. Für alle Zwecke dieser Vereinbarung oder eines anderen Dokuments, das diese Vereinbarung enthält, haben die in dieser Vereinbarung verwendeten Begriffe die folgenden Bedeutungen: "Vereinbarung" bezeichnet diesen privaten Software-Lizenzvertrag. "Anspruch" bezeichnet jede Handlung Dritter, Klagegrund, Anspruch oder Forderungen, von denen vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie einen Verlust verursachen. "Lizenznehmer" ist eine natürliche oder juristische Person, die einzeln oder über ihren Agenten, Mitarbeiter oder Vertreter die private Proxy-Software oder einen Teil davon installiert, kopiert, accesst oder verwendet. "Lizenzgeber" ist Privacy Partners, LLC, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Florida oder eine ihrer Tochtergesellschaften. "Loss" bezeichnet Schäden, Verluste, Verletzungen, Schulden, Verbindlichkeiten, Ausgaben oder andere Kosten oder Verpflichtungen, einschließlich angemessener Anwaltskosten. "Parteien" bedeutet Lizenzgeber und Lizenznehmer und "Partei" bedeutet entweder. "Private Proxy Software" enthält die Original- und alle oder teilweise Kopien der in Schedule A beschriebenen Programmiersoftware, die einer Lizenz gemäß dieser Vereinbarung unterliegt. Die private Proxy-Software enthält auch alle Software-Updates, Add-On-Komponenten, Web-Dienste und/oder Ergänzungen, die der Lizenzgeber dem Lizenznehmer zur Verfügung stellen oder dem Lizenznehmer nach dem Datum zur Verfügung stellen kann, an dem der Lizenznehmer eine erste Kopie der privaten Proxy-Software erhält, soweit diese Elemente nicht von einem separaten Lizenzvertrag begleitet sind oProxy-Software, soweit solche Elemente nicht mit einem separaten Lizenzvertrag oder Nutzungsbedingungen einhergehen. Proxy Service ist ein Internet-Proxy-Server und damit verbundene Dienste, die der Lizenzgeber dem Lizenznehmer gegen eine monatliche Gebühr anbietet. "Dritte" oder "Dritte" bezeichnet jede andere Person oder Einrichtung als den Lizenzgeber oder Lizenznehmer im Rahmen dieser Unternummer. Abschnitt 2. Lizenz. In Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer und der Lizenznehmer vom Lizenzgeber eine beschränkte, gebührenfreie, persönliche, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der aktuellen Version der privaten Proxy-Software des Lizenzgebers. Der Lizenznehmer kann die private Proxy-Software gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung für die Dauer des bezahlten Kontos des Lizenznehmers beim vom Lizenzgeber angebotenen Proxy-Service installieren und verwenden, solange der Lizenznehmer weiterhin die Bedingungen dieser Vereinbarung und die geltenden Nutzungsbedingungen für den Proxy-Dienst einhält. Der Lizenznehmer darf die private Proxy-Software nur in Verbindung mit einem kostenpflichtigen Konto im Proxy-Service des Lizenzgebers installieren oder verwenden und nicht für andere Zwecke. Eine Beschreibung der privaten Proxy-Software ist hierin als Zeitplan A enthalten. Die nicht lizenzierte Nutzung der privaten Proxy-Software ist ein Verstoß gegen diese Vereinbarung und verstößt gegen US-amerikanischen und internationalen Urheberrechtsgesetze. Jede Nutzung der privaten Proxy-Software nach Beendigung des Kontos des Lizenznehmers beim Proxy-Dienst des Lizenzgebers gilt und gilt als nicht lizenzierte Nutzung der privaten Proxy-Software. Abschnitt 3. Berücksichtigung. Als Bedingung für die Installation, den Zugriff, das Kopieren, die Nutzung oder die fortgesetzte Nutzung der privaten Proxy-Software und die Erteilung der hier beschriebenen Lizenz verpflichtet sich der Lizenznehmer, ein kostenpflichtiges Konto beim Proxy-Service des Lizenzgebers zu unterhalten, alle gebührenpflichtigen Gebühren, die dem Lizenzgeber dafür geschuldet werden, rechtzeitig zu bezahlen und die Bedingungen dieser Vereinbarung und alle Nutzungsbedingungen im Zusammenhang mit dem Proxy-Service einzuhalten. Abschnitt 4. Eigentum an private Proxy-Software. Der Lizenzgeber ist der Eigentümer der privaten Proxy-Software und alle Teile davon und der Lizenzgeber hat das Recht, dasselbe zu ändern und dem Lizenznehmer eine Lizenz für seine Nutzung zu erteilen. Abschnitt 5. Eigentumsrechte des Lizenzgebers. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die private Proxy-Software ein wertvolles Gut des Lizenzgebers ist. Die Private Proxy Software ist das ausschließliche Eigentum des Lizenzgebers, und der Titel verbleibt beim Lizenzgeber. Gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung wird dem Lizenznehmer lediglich ein Recht zur Nutzung der privaten Proxy-Software eingeräumt. Die private Proxy-Software ist Eigentum des Lizenzgebers, ist urheberrechtlich geschützt und wird gemäß dieser Vereinbarung lizenziert und nicht verkauft. Alle anwendbaren Rechte an Patenten, Urheberrechten, Marken, Handelsnamen, Geschäftsgeheimnissen und allen anderen Eigentumsrechten an der Private Proxy Software verbleiben beim Lizenzgeber. Die Eigentumsrechte des Lizenzgebers an der privaten Proxy-Software umfassen unter anderem Bilder, Fotos, Animationen, Videos, Audio, Musik, Text, Daten, Programm- oder Softwarecode oder andere rechtlich schützende Themen, aus denen die Private Proxy Software bestehen. Alle Rechte jeglicher Art an der privateProxy-Software, die in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden, sind vollständig und ausschließlich dem Lizenzgeber und seinen Nachfolgern, Tochtergesellschaften und Abtretungsempfängern vorbehalten. Der Lizenznehmer darf die private Proxy-Software oder Kopien davon nicht an Dritte verkaufen, übertragen, veröffentlichen, offenlegen, verteilen, anzeigen, vermarkten, lizenzieren oder anderweitig zur Verfügung stellen. Darüber hinaus darf der Lizenznehmer die private Proxy-Software nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, es sei denn und nur in dem Umfang, in dem eine solche Aktivität ungeachtet dieser Einschränkung durch geltendes Recht ausdrücklich gestattet ist. Der Lizenznehmer darf keine Urheberrechts- oder sonstigen Eigentumshinweise entfernen oder ändern, die in der privaten Proxy-Software enthalten sind oder an der er angebracht ist. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die private Proxy-Software in einer Weise zu sichern und zu schützen, die mit der Aufrechterhaltung der Rechte des Lizenzgebers in diesem Bereich im Einklang steht. Abschnitt 6. Akzeptanz. Die Bedingungen dieser Vereinbarung gelten als vom Lizenznehmer akzeptiert, wenn die private Proxy-Software oder ein Teil davon vom Lizenznehmer installiert, kopiert, aufgerufen oder verwendet wird oder wenn der Lizenznehmer den Bedingungen dieser Vereinbarung ausdrücklich zustimmt. Abschnitt 7. Einschränkungen. Der Lizenznehmer ist sich darüber im Klaren, dass der Lizenzgeber zwar die Nutzung der privaten Proxy-Software in Verbindung mit dem Proxy-Service des Lizenzgebers dem Lizenznehmer einige computerorientierte Datenschutzbestimmungen bietet, dass der Lizenzgeber jedoch ein Recht des Lizenznehmers gemäß dieser Vereinbarung gewähren darf und keine andere Haftung gegenüber dem Lizenznehmer erleidet, indem er eine Regierung oder Strafverfolgung bereitstellt.Vereinbarung oder unter nehme eine andere Haftung gegenüber dem Lizenznehmer, indem er einer Regierung oder Strafverfolgungsbehörde Zugriff auf Materialien, Websites, Programme, Computerdateien oder audiovisuelle Daten zur Verfügung stellt, die andernfalls durch die Nutzung der privaten Proxy-Software durch den Lizenznehmer geschützt wären, wenn diese Regierung oder Behörde einen solchen Zugriff auf rechtliche Schritte stellt. Die Zusammenarbeit des Lizenzgebers mit einer Regierung oder Strafverfolgungsbehörde kann die Offenlegung von Verschlüsselungsschlüsseln dieser Agentur oder Behörde oder anderen Informationen umfassen, die erforderlich sind, um den ansonsten von der privaten Proxy-Software bereitgestellten Datenschutz zu umgehen. JEGLICHE VERWENDUNG DER PRIVATEN PROXY-SOFTWARE FÜR ILLEGALE ZWECKE ODER ZUR UNTERSTÜTZUNG ODER ZUM VERSUCH, ILLEGALE ZWECKE ODER BEMÜHUNGEN ZU VERSCHLEIERN, IST STRENGSTENS UNTERSAGT. Der Lizenznehmer erkennt ferner an, dass es möglich ist, dass der computerorientierte Datenschutz der privaten Proxy-Software von Dritten umgangen, durchbohrt, zerstört oder vermieden wird. LICENSEE AGREES THAT LICENSOR IS NOT LIABLE IN CONTRACT OR IN TORT FOR ANY PIERCING, AVOIDANCE, DESTRUCTION OR CIRCUMVENTION OF THE PRIVACY PROTECTIONS AFFORDED BY THE PRIVATE PROXY SOFTWARE BY ANY THIRD PARTY. Abschnitt 8. Haftungsausschluss. DER LIZENZGEBER LEHNT JEGLICHE VERANTWORTUNG FÜR VERLUSTE ODER ANSPRÜCHE JEGLICHER ART AB, DIE SICH AUS DEM ZUGRIFF AUF WEBSITES ODER INHALTE DRITTER, DER VERWENDUNG PRIVATER PROXY-SOFTWARE ODER DER VERWENDUNG VON GERÄTEN ODER SOFTWARE IN VERBINDUNG MIT PRIVATER PROXY-SOFTWARE ERGEBEN. AUF DIE MAXIMALE DEHNUNG VON APPLICABLE LAW, IN NO EVENT SHALL LICENSOR ODER ITS SUBSIDIARIES BE LIABLE FOR ANY SPECIAL, INCIDENTAL, INDIRECT OR CONSEQUENTIAL DAMAGES WHATSOEVER (INCLUDING BUT NOT LIMITED TO, DAMAGES FOR LOSS OF PROFITS ODER CONFIDENTIAL OR OTHER INFORMATION, FOR BUSINESS INTERUPTION, FOR PERSONAL INJURY, FOR LOSS OF PRIVACY, FOR , FÜR FAHRLÄSSIGKEIT UND FÜR ANDERE FINANZIELLE ODER SONSTIGE VERLUSTE, DIE SICH AUS ODER IN IRGENDEINER WEISE IM ZUSAMMENHANG MIT DER NUTZUNG ODER UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DER PRIVATEN PROXY-SOFTWARE ODER AUF ANDERE WEISE UNTER ODER IN VERBINDUNG MIT EINER BESTIMMUNG DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN. NOTWITHSTANDING ANY DAMAGES THAT LICENSEE OR ANY OTHER PERSON MIGHT INCUR FOR ANY REASON WHATSOEVER (INCLUDING WITHOUT LIMITATION, ALL DAMAGES REFERENCED ABOVE AND ALL DIRECT OR GENERAL DAMAGES), THE ENTIRE LIABILITY OF LICENSOR OR ANY OF ITS SUBSIDIARIES FOR ANY DAMAGES UNDER A Abschnitt 9. Nicht warranted. SUBJEKT ZU IRGENDWELCHEN GESETZLICHEN WARRANTIEN, DIE NICHT AUSGESCHLOSSEN WERDEN KÖNNEN, LICENSOR MAKES NO WARRANTIES OR CONDITIONS EITHER EXPRESS OR IMPLIED, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OR CONDITIONS OF MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE, LACK OF VIRUSES, AND NON-INFRINGEMENT, REGARDING THE PRIVATE PROXY SOFTWARE OR TECHINCAL SUPPORT, IF ANY. LICENSOR PROVIDES THE PRIVATE PROXY SOFTWARE AND TECHNICAL SUPPORT (IF ANY) AS IS AND WITH ALL FAULTS. Abschnitt 10. Laufzeit und Kündigung. Diese Vereinbarung tritt ab dem Tag in Kraft, an dem der Lizenznehmer die private Proxy-Software oder einen Teil davon installiert, kopiert, kopiert, accessisiert oder nutzt, oder wenn der Lizenznehmer den Bedingungen dieser Vereinbarung ausdrücklich zustimmt, je nachdem, was zuerst eintritt. Der Lizenzgeber kann die im Rahmen dieser Vereinbarung gewährte Lizenz sofort kündigen, wenn der Lizenznehmer die Bedingungen dieser Vereinbarung oder die Nutzungsbedingungen im Zusammenhang mit dem Proxy-Service nicht einhält. Wenn der Lizenzgeber die Rechte des Lizenznehmers gemäß dieser Vereinbarung kündigt (oder das Konto des Lizenznehmers beim Proxy-Service kündigt), muss der Lizenznehmer alle Kopien der privaten Proxy-Software und aller seiner Komponenten sofort deinstallieren und vernichten. Der Lizenznehmer erkennt an und stimmt zu, dass die Kündigung des Kontos des Lizenznehmers auf dem Proxy-Server des Lizenzgebers wegen Nichtzahlung oder aus irgendeinem anderen Grund die hierin gewährte Lizenz sofort beendet und die Lizenz ungültig und wirkungslos ist und dass jede Nutzung nach diesem Datum durch den Lizenznehmer eine unbefugte Nutzung unter Verstoß gegen diese Vereinbarung und alle anwendbaren Gesetze und Verträge ist. Abschnitt 11. Steuern und andere Angelegenheiten Wenn eine Behörde der privaten Proxy-Software eine Steuer, Steuer, Abgabe oder Gebühr auferlegt, mit Ausnahme derjenigen, die auf dem Nettoeinkommen des Lizenzgebers basieren, stimmt der Lizenznehmer zu, den angegebenen Betrag zu zahlen oder die Befreiungsdokumentation zu liefern. Der Lizenznehmer ist für alle persönlichen Vermögenssteuern für die private Proxy-Software ab dem Zeitpunkt verantwortlich, an dem der Lizenznehmer diese erwirbt. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die private Proxy-Software und der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle anwendbaren Export- und Importgesetze und -vorschriften, ob national oder international, zu beachten, wo immer sie gelten. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Rechtsbehelf für jede Verletzung oder drohende Verletzung dieser Vereinbarung durch den Lizenznehmer seiner Natur nach unzureichend wäre und dass in diesem Fall der Lizenzgeber neben Schäden anspruchauf eine einstweilige Verfügung, vorübergehende und dauerhafte Unterlassungsansprüche, spezifische Leistungen und andere angemessene angemessene Rechtsbehelfe hat, ohne zu zeigen oder zu sehen, dass ein finanzieller Schaden erlitten wurde und ohne eine Anleihe zu leisten. Abschnitt 12. Sonstige. Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, Updates, Revisionen, neue Versionen, Fehlerbehebungen, Wartung oder Support für die private Proxy-Software bereitzustellen. Solche Materialien oder Dienstleistungen müssen gemäß einer gesonderten Vereinbarung bezogen werden. Wenn der Lizenzgeber sich trotz dieser Bestimmung dafür entscheidet, eines der vorstehenden Bestimmungen zur Verfügung zu stellen, behält sich der Lizenzgeber ausdrücklich seine Rechte aus dieser Bestimmung in Bezug auf alle anderen Handlungen oder Unbeteiligter vor. Diese Vereinbarung und Erfüllung dieser Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates Florida und den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit zutreffend. Darüber hinaus beansprucht der Lizenzgeber ausdrücklich sein Recht, Urheberrechte, Patente, Marken, Handelsnamen, Geschäftsgeheimnisse oder andere Eigentumsrechte geltend zu machen, die sich aus den Gesetzen eines Landes oder aus einem internationalen Vertrag oder einer internationalen Vereinbarung ergeben, die auf den Inhalt dieser Vereinbarung oder auf die Parteien dieser Vereinbarung anwendbar sind oder im Folgenden anwendbar sein können. Der Lizenznehmer kann nicht mehr als ein (1) Jahr nach Bekanntwerden des Klagegrundes Klagen, unabhängig von der Form, der sich aus dieser Vereinbarung ergibt, einleiten. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung nach geltendem Recht oder Rechtsstaatlichkeit ungültig sein, so gilt sie insoweit als unterlassen, und die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben in vollem Umfang in Kraft. Der Lizenznehmer darf die private Proxy-Software oder die Rechte, Pflichten oder Pflichten des Lizenznehmers aus dieser Vereinbarung weder ganz noch teilweise an eine natürliche oder juristische Person abtreten, übertragen, unterlizenzieren, vermieten oder vermieten. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dem Lizenzgeber zu gestatten, Informationen über den Lizenznehmer, einschließlich Namen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, überall dort zu speichern und zu verwenden, wo der Lizenzgeber Geschäfte macht. Der Lizenzgeber hat das Recht, vom Lizenznehmer seine angemessenen Kosten einzuziehen, die bei der Durchsetzung dieser Vereinbarung angefallen sind, einschließlich angemessener Anwaltskosten, die auf der Ebene der Vorverfahren, des Verfahrens, der Nachverfahrens- und der Berufungsebene angefallen sind. Der Verzicht oder das Versäumnis des Lizenzgebers, in irgendeiner Hinsicht ein hierin vorgesehenes Recht auszuüben, gilt nicht als Verzicht auf ein weiteres Recht im Rahmen dieser Untertätigkeit. Diese Vereinbarung begründet kein Recht oder Klagegrund für Dritte. Diese Vereinbarung kann in eine andere Sprache als Englisch übersetzt werden, aber diese englische Version der Vereinbarung kontrolliert die Rechte und Pflichten der Parteien unabhängig von einer späteren Übersetzung und unabhängig davon, ob eine Partei auf eine solche Übersetzung angewiesen ist. Alle Mitteilungen und Mitteilungen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind in englischer Sprache zu verabstehen. Sofern hierin nichts anderes angegeben ist, bleiben alle Bestimmungen in dieser Vereinbarung, die in ihrem Sinn und Kontext dazu bestimmt sind, die Beendigung dieser Vereinbarung zu überleben, über diese Kündigung hinaus bestehen. Ungeachtet des Vorstehenden übersteht jeder Klagegrund, den der Lizenzgeber gegen den Lizenznehmer wegen Verletzung dieser Vereinbarung vor dem Datum der Kündigung haben kann, diese Kündigung. Jede Partei erkennt an, dass sie diese Vereinbarung gelesen hat, dass sie sie versteht, dass sie sich bereit erklärt, an ihre Geschäftsbedingungen gebunden zu sein, und dass sie ferner zustimmt, dass dies die vollständige und ausschließliche Erklärung der Vereinbarung zwischen den Parteien ist, die alle vorherigen Vorschläge, Vereinbarungen und alle anderen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Inhalt dieser Vereinbarung ersetzt und zusammenführt.