CasterStats Dashboard 3.0

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 59.37 MB
‎Benutzerbewertung: 3.0/5 - ‎9 ‎Stimmen

CasterStats ist ein Echtzeit- und historisches Publikumsanalyse-Tool für Streaming-Medien wie Radio und Fernsehen, insbesondere digital (IP). Es unterstützt Wowza, SHOUTcast, IceCast und Windows Media Server. Wir haben 4 Produkte: Server - Software auf einem Server zu installieren; Server (gehostet) SaaS, Reporter und Dashboard für Ihren Desktop. CasterStats Server ist unsere umfassendste und flexibelste Lösung, die es Streamed Media-Hosts oder CDNes leicht macht, ihren Kunden aktuelle und anpassbare Statistiken und Berichte zur Verfügung zu stellen. Unser Reporting-System ist speziell für Streaming-Medien optimiert. Dies bedeutet, dass wir in der Lage sind, wesentliche Funktionen zur Verfügung zu stellen, die Sie in keinem allgemeinen Protokolldatei-Analyzer-System finden.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 3.0 veröffentlicht auf 2011-11-07
    Kartendetails im Dashboard; Flash Media Server-Unterstützung

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

CasterStats Copyright (C) TouchCast SA 1. Die Lizenz TouchCast SA gewährt Ihnen eine nicht-exklusive Lizenz zur Installation und Verwendung einer Kopie der Software auf einem einzelnen Computer, der von Ihnen gehalten oder kontrolliert wird. Sie können die Software nur dann zwischen Computern übertragen, wenn sie vor der Installation auf dem neuen Computer zuerst vom alten Computer entfernt wird. Sie dürfen die Software nur in Ihrer eigenen Organisation installieren und verwenden. Sie dürfen das Programm nicht ganz oder teilweise zurückentwickeln, disassemblieren oder dekompilieren. Sie dürfen die Dokumentation nur für Ihren eigenen Gebrauch kopieren. Sie dürfen nur eine Kopie erstellen. Der Verkauf und die Unterlizenzierung der Software sind verboten. Diese Lizenz darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von TouchCast SA oder einem zugelassenen Distributor nicht übertragen oder vergeben werden. 2. Gewährleistungsausschluss THE SOFTWARE IS GELIEFERT "AS IS" OHNE GARANTIE VON KIND. TOUCHCAST SA, ITS LICENSORS UND IHRE EMPLOYEES: (1) DISCLAIM ANY WARRANTIES, EXPRESS ODER IMPLIED, INCLUDING BUT BUT NOT LIMITED TO ANY IMPLIED WARRANTIES OR MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE, TITLE OR NON-INFRINGEMENT, (2) DO NOT ASSUME ANY LEGAL LIABILITY OR RESPONSIBILITY FOR THE ACCURACY, COMPLETENESS, OR USEFULNESS OF THE SOFTWARE, (3) DO NOT REPRESENT THAT USE OF THE SOFTWARE WOULD NOT INFRINGE PRIVATELY 3. Haftungsbeschränkung IN NO EVENT WILL TOUCHCAST SA OR ITS LICENSORS BE LIABLE FOR ANY INDIRECT, INCIDENTAL, CONSEQUENTIAL, SPECIAL OR PUNITIVE DAMAGES OF ANY KIND OR NATURE, INCLUDING BUT BUT NOT LIMITED TO LOSS OF PROFITS OR LOSS OF DATA, FOR ANY REASON WHATSOEVER, WHETHER SUCH LIABILITY IN NO EVENT SHALL TOUCHCAST SA'S LIABILITY FOR DAMAGES ARISING FROM OR IN CONNECTION WITH THIS AGREEMENT EXCEED THE AMOUNT PAID BY YOU FOR THE SOFTWARE. 4. Entschädigung Der Lizenznehmer stellt TouchCast SA, die Softwareentwickler, die Software-Sponsoren und ihre Agenten, leitenden Angestellten und Mitarbeiter gegen alle Ansprüche, Klagen, Verluste, Schäden, Kosten, Gebühren und Ausgaben, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, frei, verteidigt und schadlos hält. Der Lizenznehmer trägt alle Kosten, die TouchCast SA bei der Durchsetzung dieser Bestimmung entstehen, einschließlich angemessener Anwaltskosten. 5. Laufzeit und Kündigung Die dem Lizenznehmer im Rahmen dieser Vereinbarung gewährte Lizenz wird unbefristet fortgesetzt, es sei denn, sie wird von TouchCast SA gemäß dieser Vereinbarung gekündigt. Wenn der Lizenznehmer gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung verstößt und diese Verletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum der schriftlichen Mitteilung bewerkt, wird diese Vereinbarung sofort beendet. Nach einer solchen Kündigung wird der Lizenznehmer die Nutzung der Software unverzüglich einstellen, zu TouchCast SA zurückkehren oder alle Kopien der Software vernichten und TouchCast SA eine schriftliche Bestätigung ihrer Einhaltung der vorstehenden Vorschriften erteilen. Die Kündigung entbindet den Lizenznehmer nicht von seinen Verpflichtungen, die vor einer solchen Kündigung entstanden sind. Ungeachtet der gegenteiligen Bestimmung dieser Vereinbarung bleiben die Abschnitte 1 bis 7 über die Beendigung dieser Vereinbarung hinaus. 6. Ausfuhrkontrollen Der Lizenznehmer beachtet alle anwendbaren belgischen und ausländischen Gesetze und Vorschriften (falls vorhanden) in Bezug auf die Ausfuhr, Wiederausfuhr, Umleitung oder Übertragung der Software, zugehörige technische Daten und direkte Produkte davon, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die International Traffic in Arms Regulations (ITAR) und die Export Administration Regulations. 7. Anwendbares Recht - Zuständigkeit Dieser Lizenzvertrag unterliegt ausschließlich belgischem Recht. Im Falle eines Rechtsstreits, der sich im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Auslegung oder der Vollstreckung dieser Frage ergibt, sind die belgischen Gerichte und insbesondere die des Gerichtsbezirks Lüttich allein zuständig.