CasaMentis FastForward.IO 1.1

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 5.07 MB
‎Benutzerbewertung: 2.3/5 - ‎4 ‎Stimmen

CasaMentis FastForward.IO macht Computer schneller. Das Programm verbessert den Datenzugriff und reduziert die Ladezeiten auf Windows-Betriebssystemen, was Ihnen eine reibungslosere, weniger stressige Arbeit ermöglicht. Es stellt kein Risiko für Ihr System dar, das unverändert bleibt und ohne neue und teure Hardware funktioniert. Interessiert? Dann probieren Sie es jetzt aus! Funktionen: * Erfordert keine zusätzliche Hardware. * Windows wird nicht geändert oder "optimiert". Alles funktioniert wie vorher, nur schneller. * Unterstützt Computer mit Windows XP und höher und installiert in 30 Sekunden. * Eine CasaMentis-FastForward.IO-Lizenz ermöglicht die Installation auf bis zu drei Computern. * Überwacht sich selbst und das Betriebssystem kontinuierlich. * Kann auch SSDs zum Zwischenspeichern verwenden.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.1 veröffentlicht auf 2013-01-20
    Erste Veröffentlichung.

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

LIZENZVERTRAG Aufmerksamkeit! BITTE LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG SORGFÄLTIG UND VOLLSTÄNDIG, BEVOR SIE DIESE SOFTWARE VERWENDEN! CasaMentis UG (begrenzt) gewährt Kunden eine Lizenz zur Nutzung dieser Software, wenn sie alle Bedingungen dieser EULA akzeptieren. Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen CasaMentis UG (begrenzt) ---- im Folgenden der Lizenzgeber Und der Lizenznehmer für die Erteilung einer Lizenz für Softwareprodukte Nr. 1 Eigentum Der Lizenzgeber besitzt und behält alle Rechte, Dasrechte und alle Ansprüche an die Software, die unter diese Vereinbarung fällt, einschließlich aller Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Marken und anderer Rechte an geistigem Eigentum. 2 Eingeschränktes Nutzungsrecht Der Lizenznehmer erhält eine nicht-exklusive Lizenz für die unbestimmte Nutzung dieser Software. Die Software darf nur von maximal 3 Personen auf bis zu 3 Computern verwendet werden, ohne weitere Einschränkungen, die hierin enthalten sind. • 3 Nutzungsbedingungen (1) Die Vermietung, Ausleihe, Unterlizenzierung oder Änderung der Software ist untersagt. (2) Eine Neuinstallation der Software ist möglich. (3) Der Lizenzschlüssel kann seine Gültigkeit verlieren, wenn Sie die Software zu oft neu installieren. In diesem Fall steht ihnen auf Anfrage ein neuer Lizenzschlüssel kostenlos zur Verfügung. (4) Der Lizenzgeber stellt dem Lizenznehmer dem Lizenznehmer kostenlos und ohne jegliche Gewährleistung eine Evaluierungslizenz zur Verfügung. Diese Evaluierungslizenz kann verwendet werden, um die Funktionalität der Software zu testen. 4 Installation (1) Während der Installation ist eine Internetverbindung erforderlich. Dies wird verwendet, um die Eigenschaften des Computers und des Betriebssystems des Lizenznehmers zu ermitteln und die Daten zu Speicherzwecken an einen vom Lizenzgeber betriebenen Server zu übertragen. (2) Eine Weitergabe von Informationen an Dritte ist ausgeschlossen. (3) Eine Änderung des Systems des Lizenznehmers, wie z. B. die Neuinstallation des Betriebssystems, einer neuen Festplatte oder eines neuen Prozessors, kann eine Neuinstallation der Software erfordern. 5 Verwendung auf bestimmten Systemen verboten (1) Dem Lizenznehmer ist es nicht gestattet, die Software in Anwendungen zu verwenden oder anderen Personen zu gestatten, in denen ein dauerhafter fehlerfreier Betrieb der Systeme von größter Bedeutung ist und ein Ausfall oder eine Fehlfunktion der Software eine unmittelbare Gefahr für Leben, Körper oder Gesundheit darstellen oder erhebliche Sach- oder Umweltschäden verursachen kann. (Anwendungen, die im Rahmen dieser Bestimmung als ein hohes Risiko angesehen würden, wären der Betrieb von Kernkraftwerken, Waffensystemen, Flugsicherungssystemen, Maschinen und Produktionsprozessen, medizinischen Systemen oder Geräten.) (2) Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für Schäden und übernimmt keine Gewähr für die Verletzung von 5 Abs. 1. 6 Vom Lizenznehmer geforderte Sorgfaltspflicht (1) Der Lizenznehmer übernimmt die alleinige Verantwortung für die Einrichtung einer funktionierenden Hard- und Softwareumgebung für die Software. (2) Der Lizenznehmer ist für eine regelmäßige Sicherung der Daten mindestens einmal pro Tag verantwortlich. Nr. 7 Kündigung Ein Verstoß gegen diese Vereinbarung oder ein Missbrauch der Software führt zur sofortigen Beendigung der hierin erteilten Lizenz. Eine solche Kündigung beendet sofort die Rechte des Lizenznehmers, die Software zu nutzen. Der Lizenznehmer muss alle Sicherungskopien von seinem Computer löschen. Nr. 8 Garantie (1) Die vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellte Software entspricht dem aktuellen Stand des technischen Fortschritts. (2) Der Lizenzgeber weist hier ausdrücklich darauf hin, dass programmierfehler im aktuellen Stand des technischen Fortschritts nicht ausgeschlossen sind und es nicht möglich ist, die Software in allen Systemkonfigurationen zu testen. Aus diesem Grund besteht die Gefahr, dass die Software aufgrund von Programmierfehlern fehlam wird, was im schlimmsten Fall zum Verlust von Daten führen kann. (3) Wenn der Lizenznehmer ein Unternehmen ist, muss der Lizenznehmer die Software unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel überprüfen und den Lizenzgeber unverzüglich darüber informieren; andernfalls wird keine Garantie für diese Mängel gewährt. Dasselbe gilt, wenn später ein Defekt entdeckt wird. Nr. 377 der Gerfür diese Mängel gemacht wird. Dasselbe gilt, wenn später ein Defekt entdeckt wird. Es gilt die Nr. 377 des Handelsgesetzbuches (HGB). (4) Handelt es sich bei dem Lizenznehmer um einen Privatverbraucher, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen uneingeschränkt. (5) Mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen müssen Gewährleistungsansprüche für Mängel eines Produkts innerhalb von zwei Jahren für Verbraucher und innerhalb eines Jahres, wenn der Lizenzgeber ein Unternehmen ist, geltend gemacht werden. Nr. 9 Haftungsbeschränkung (1) Der Lizenznehmer hat kein Recht auf Schadensersatz. Ausgenommen von dieser Bestimmung sind Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lizenzgebers, seiner Erfüllungsgehilfen oder Vertreter beruhen. Verpflichtungen, die zur Erreichung des Vertragszwecks zu erfüllen sind, stellen "wesentliche vertragliche Verpflichtungen" dar. (2) Bei Verletzung dieser wesentlichen Vertragspflichten haftet der Lizenzgeber ausschließlich für typische, vorhersehbare Schäden; bei Verstößen, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Lizenznehmers auf die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. (3) Die Beschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch für die gesetzlichen Vertreter und Bevollmächtigten des Lizenzgebers, wenn Ansprüche direkt gegen sie geltend gemacht werden. (4) Die Haftung des Lizenzgebers für Datenverlust ist auf die typischen Kosten beschränkt, die für die Wiederherstellung dieser Daten erforderlich sind, wenn Backups verfügbar sind. Es gilt die Pflicht nach Ziffer 6 Abs. 2. • 10 Allgemeines, Severability und Jurisdiction (1) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung müssen schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Elektronische Dokumente in Textform erfüllen nicht die Schriftform. (2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers gelten nicht. (3) Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des CISG. (4) Erfüllungsort ist der Sitz des Lizenzgebers. (5) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Lizenzgebers, wenn es sich bei beiden Parteien um Unternehmen oder juristische Personen des öffentlichen Rechts handelt oder die andere Partei in Deutschland keine Gerichtsbarkeit hat. (6) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die der Geschäftsabsicht der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.