Calculator++ 1.1.2

Lizenz: kostenlos ‎Dateigröße: 1.91 MB
‎Benutzerbewertung: 4.8/5 - ‎4 ‎Stimmen

Java Arbitrary-Precision, wissenschaftliche und Einheiten-Konvertierungsrechner für Windows, Linux, Mac und Solaris.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.1.2 veröffentlicht auf 2009-09-11
    Vollständige Linux-Unterstützung. Mac OS X-Unterstützung.
  • Version 1.1.1 veröffentlicht auf 2009-08-25
    Bessere Gleitkommaunterstützung für Basen 2-36 im Grad-Minuten-Sekunden-Modus.

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

ROBERT J. MORRIS SOFTWARE: Rechner++ SOFTWARE-LIZENZVERTRAG Wichtig! LESEN SIE ALLE BEDINGUNGEN DIESER LIZENZ SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE SIE AKZEPTIEREN. DIES IST EINE LIZENZVEREINBARUNG. READ CAREFULLY: Dieser SOFTWARE-Lizenzvertrag ("AGREEMENT") ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen (entweder eine Einzelperson oder eine einzelne Einheit) und Robert J. Morris ("MORRIS") für die oben genannte Software, die Computersoftware umfasst und zugehörige Medien, gedruckte Materialien und "ONLINE" oder elektronische Dokumentation ("SOFTWARE") umfassen kann. SIE ERKLÄREN SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DURCH DIE INSTALLATION, DAS KOPIEREN ODER DIE ANDERWEITIGE NUTZUNG DER SOFTWARE AN DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG GEBUNDEN ZU SEIN. WENN SIE NICHT DAMIT EINVERSTANDEN SIND, SIND SIE NICHT BERECHTIGT, DIE SOFTWARE ZU INSTALLIEREN, HERUNTERZULADEN, HOCHZULADEN ODER ZU VERWENDEN. 1. GRANT OF LICENSE: MORRIS gewährt Ihnen eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, beschränkte Lizenz für den internen Gebrauch der SOFTWARE und alle von MORRIS bereitgestellten Fehlerkorrekturen, sofern Sie alle Bedingungen dieser VEREINBARUNG einhalten: * Installation und Verwendung: Sie können die SOFTWARE auf einem einzigen Computer, Arbeitsplatz, Endgerät, elektronischen Gerät, persönlichem digitalen Assistenten (PDA), Handheld-Computing-Gerät, Telefoniegerät oder einem anderen Gerät installieren und verwenden ("COMPUTER"). * Eigentumsvorbehalt: MORRIS behält sich alle Rechte vor, die Ihnen in dieser VEREINBARUNG nicht ausdrücklich gewährt werden. * Kein Support: MORRIS bietet keine Support-Services in Verbindung mit der SOFTWARE an. 2. UPGRADES: Um eine SOFTWARE zu verwenden, die als Upgrade identifiziert wurde, müssen Sie zuerst für das Produkt lizenziert werden, das von MORRIS als für das Upgrade berechtigt identifiziert wurde. Nach dem Upgrade dürfen Sie das Produkt, das die Grundlage für Ihre Upgrade-Berechtigung bildete, nicht mehr verwenden. 3. ZUSÄTZLICHE SOFTWARE: Diese VEREINBARUNG gilt für Aktualisierungen oder Ergänzungen der ursprünglichen SOFTWARE, die von MORRIS bereitgestellt wurde, es sei denn, MORRIS stellt zusammen mit dem Update oder der Ergänzung andere Bedingungen zur Verfügung. 4. REGISTRATION: Wenn die SOFTWARE eine Registrierung erfordert, kann die SOFTWARE für einen Test- oder Evaluierungszeitraum von dreißig (30) Tagen verwendet werden, nach dem die Registrierung für die weitere Nutzung der SOFTWARE erforderlich ist. Wenn Sie die SOFTWARE nicht über MORRIS oder einen seiner autorisierten Wiederverkäufer registrieren, wird dieser Lizenzvertrag gekündigt. Nach einer solchen Kündigung erklären Sie sich damit einverstanden, die SOFTWARE und die Dokumentation zu zerstören, zusammen werden alle Kopien und zusammengeführten Teile in irgendeiner Form. Die Registrierung gilt nicht für Freeware-Versionen der SOFTWARE. 5. TRANSFER: Transfer zu einem anderen COMPUTER. Sofern Sie gleichzeitig die SOFTWARE aus dem ursprünglichen COMPUTER löschen, dürfen Sie die SOFTWARE nur einmal in einen anderen COMPUTER verschieben, der Ihnen gehört. Die Übertragung darf nur vom ursprünglichen COMPUTER stammen. * Übertragung an Dritte: Die SOFTWARE und lizenz sind nicht übertragbar. 6. REDISTRIBUTION UND SUBLICENSING: Es ist Ihnen nicht gestattet, die SOFTWARE oder auf der Grundlage der SOFTWARE basierende Arbeit zu leasen, zu verleihen, zu vermieten, zu vermieten, zu verteilen, weiterzuverbreiten oder zu unterlizenzieren oder die SOFTWARE oder arbeiten, die auf der SOFTWARE basiert, in einer Zeitaufteilungsvereinbarung oder auf andere nicht autorisierte Weise zu nutzen. 7. LIMITATION ON REVERSE ENGINEERING, DECOMPILATION, DISASSEMBLY, AND MODIFICATION: Sie dürfen die SOFTWARE nicht zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder modifizieren, es sei denn und nur in dem Umfang, in dem dies nach geltendem Recht ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich zulässig ist. 8. GESCHÄFTSGEHEIMNISSE; TITEL: Sie erkennen an und stimmen zu, dass die Struktur, Reihenfolge und Organisation der SOFTWARE die wertvollen Geschäftsgeheimnisse von MORRIS sind. Sie stimmen zu, solche Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Sie erkennen ferner an und stimmen dem Eigentum und dem Eigentum an der SOFTWARE und allen nachfolgenden Kopien davon, unabhängig von der Form oder den Medien, bei MORRIS zu. 9. TERMINATION: Unbeschadet anderer Rechte kann MORRIS diese VEREINBARUNG widerrufen, wenn Sie sich nicht an die Bedingungen dieser VEREINBARUNG halten, in diesem Fall müssen Sie alle Kopien der SOFTWARE und aller ihrer Bestandteile vernichten. 10. NICHT FÜR RESALE SOFTWARE: SOFTWARE darf nicht weiterverkauft, übertragen oder für andere Zwecke als Demonstration, Test oder Bewertung verwendet werden. 11. EXPORT RESTRICTIONS: Sie erkennen an, dass die SOFTWARE US-amerikanischen Ursprungs ist. Sie erklären sich damit einverstanden, alle anwendbaren internationalen und nationalen Gesetze einzuhalten, die für diese Produkte gelten, einschließlich der US-Exportverwaltungsvorschriften, sowie Endverwendungs- und Länderbestimmungsbeschränkungen, die von US-amerikanischen und anderen Regierungen erlassen wurden. 12. DISCLAIMER OF WARRANTIES: TO THE MAXIMUM EXTENT PERMITTED BY APPLICABLE LAW, ROBERT J. MORRIS AND HIS SUPPLIERS PROVIDE TO YOU THE SOFTWARE, AND ANY (IF ANY) SUPPORT SERVICES RELATED TO THE SOFTWARE ("SUPPORT SERVICES") AS IS AND WITH ALL FAULTS; UND ROBERT J. MORRIS UND SEINE LIEFERANTEN HEREBY DISCLAIM WITH RESPECT TO THE SOFTWARE AND SUPPORT SERVICES ALL WARRANTIES AND CONDITIONS, WHETHER EXPRESS, IMPLIED OR IMPLIED, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, ANY (IF ANY) WARRANTIES, DUTIES OR CONDITIONS OF OR RELATED TO: MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE, AUCH GIBT ES KEINE GARANTIE, PFLICHT ODER ZUSTAND DES EIGENTUMS, STILLER GENUSS, STILLER BESITZ, KORRESPONDENZ MIT BESCHREIBUNG ODER NICHTVERLETZUNG. DAS GESAMTE RISIKO, DAS SICH AUS DER NUTZUNG ODER LEISTUNG DER SOFTWARE UND ETWAIGER SUPPORT-SERVICES ERGIBT, VERBLEIBT BEI IHNEN. 13. EXKLUSION VON INCIDENTAL, CONSEQUENTIAL UND CERTAIN ANDERE DAMAGES: TO THE MAXIMUM EXTENT PERMITTED BY APPLICABLE LAW, IN NO EVENT SHALL ROBERT J. MORRIS OR HIS SUPPLIERS BE LIABLE FOR ANY SPECIAL, INCIDENTAL, INDIRECT, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES WHATSOEVER (INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, DAMAGES FOR LOSS OF PROFITS OR , FÜR DIE NICHTERFÜLLUNG VON PFLICHTEN, EINSCHLIEßLICH VON TREU UND GLAUBEN ODER VON ANGEMESSENER SORGFALT, FÜR FAHRLÄSSIGKEIT, UND FÜR ANDERE FINANZIELLE ODER ANDERE VERLUSTE, DIE AUS ODER IN IRGENDEINER WEISE IM ZUSAMMENHANG MIT DER NUTZUNG ODER UNFÄHIGKEIT, DIE SOFTWARE ZU VERWENDEN, DIE BEREITSTELLUNG ODER NICHTERBRINGUNG VON SUPPORT-DIENSTLEISTUNGEN, ODER AUF ANDERE WEISE UNTER ODER IN VERBINDUNG MIT EINER BESTIMMUNG DIESER VEREINBARUNG , EVEN IN THE EVENT OF THE FAULT, TORT (INCLUDING NEGLIGENCE), STRICT LIABILITY, BREACH OF CONTRACT OR BREACH OF WARRANTY OF ROBERT J. MORRIS OR ANY SUPPLIER, AND EVEN IF ROBERT J. MORRIS OR ANY SUPPLIER HAS BEEN ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGES. 14. LIMITATION OF LIABILITY AND REMEDIES: NOTWITHSTANDING ANY DAMAGES THAT YOU MIGHT INCUR FOR ANY REASON WHATSOEVER (INCLUDING, WITHOUT LIMITATION, ALL DAMAGES REFERENCED ABOVE AND ALL DIRECT OR GENERAL DAMAGES), THE ENTIRE LIABILITY OF ROBERT J. MORRIS AND ANY OF HIS SUPPLIERS UNDER SIE FÜR DIE SOFTWARE ODER U.S.5.00. DIE FOREGOING LIMITATIONS, EXCLUSIONS UND DISCLAIMERS SHALL APPLY TO THE MAXIMUM EXTENT PERMITTED BY APPLICABLE LAW, EVEN IF ANY REMEDY FAILS ITS ESSENTIAL PURPOSE. 15. U.S. GOVERNMENT LICENSE RIGHTS: Alle SOFTWARE, die der US-Regierung gemäß den am oder nach dem 1. Dezember 1995 erteilten Aufforderungen zur Verfügung gestellt wird, erhält die kommerziellen Lizenzrechte und Einschränkungen, die an anderer Stelle beschrieben werden. Alle SOFTWARE, die der US-Regierung gemäß den vor dem 1. Dezember 1995 erteilten Aufforderungen zur Verfügung gestellt wird, wird mit "Eingeschränkte Rechte" gemäß FAR, 48 CFR 52.227-14 (JUNI 1987) oder DFAR, 48 CFR 252.227-7013 (OCT 1988) gemäß zutreffend bereitgestellt. 16. ANWENDBARES RECHT: Dieser Lizenzvertrag unterliegt den Gesetzen des Staates Kalifornien, da diese Gesetze auf Vereinbarungen angewendet werden, die zwischen kalifornischen Einwohnern und den Gesetzen der Vereinigten Staaten vollständig innerhalb Kaliforniens geschlossen wurden und vollständig durchgeführt werden. Sie erklären sich damit einverstanden, dass das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (1980) ausgeschlossen ist. 17. SEVERABILITÄT: Sollte eine Bestimmung dieser VEREINBARUNG für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so werden die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit einer der übrigen Bestimmungen in keiner Weise beeinträchtigt oder beeinträchtigt, und eine gültige, rechtliche und durchsetzbare Bestimmung ähnlicher Absicht und wirtschaftlicher Wirkung wird daher ersetzt. Die in dieser VEREINBARUNG verwendeten Überschriften sind nur der Einfachheit halber und gelten nicht als Teil der VEREINBARUNG. 18. ENTIRE AGREEMENT: Diese VEREINBARUNG (einschließlich etwaiger Ergänzungen oder Änderungen dieser VEREINBARUNG, die in der SOFTWARE enthalten sind) ist die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und MORRIS in Bezug auf die SOFTWARE und die Support-Dienste (falls vorhanden) und sie ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen, Vorschläge und Zusicherungen in Bezug auf die SOFTWARE oder andere Themen, die unter diese VEREINBARUNG fallen. Soweit die Bedingungen von MORRIS-Richtlinien oder -Programmen für Support-Services mit den Bedingungen dieser VEREINBARUNG in Konflikt stehen, werden die Bedingungen dieser VEREINBARUNG kontrolliert. 19. Die SOFTWARE ist durch Urheberrechte und andere Gesetze und Verträge zum schutzmundiierendes Eigentum geschützt. MORRIS besitzt den Titel, das Urheberrecht und andere Rechte an geistigem Eigentum an der SOFTWARE. Die SOFTWARE ist lizenziert, nicht verkauft.