Burn Rubber: File Search Accelerator 2.3.1

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 7.31 MB
‎Benutzerbewertung: 4.3/5 - ‎4 ‎Stimmen

Finden Sie sich jemals auf der Suche nach einer Datei, von der Sie wissen, dass sie sich irgendwo auf Ihrer Festplatte befindet? Oder vielleicht müssen Sie eine Datei im Netzwerk finden, und Sie wissen nicht, wo sie ist? Müde mit Windows-Dateisuche und fand es schrecklich langsam? Nun leiden Sie nicht mehr! Burn Rubber: File Search Accelerator ist hier, um Ihre Dateisuche unmerklich schnell zu machen. Suche über 120.000 Dateien in weniger als zwei Sekunden! Features: * Blitzschnelle Suchen * In der Tiefensuche - Ermöglicht es Ihnen, in Dateien zu suchen! * Schnell zugänglich durch Drücken von Windows Key + S * Proprietäre Indexierungtechnologie lernt, was auf Ihrer Festplatte ist, um Ihnen bessere Ergebnisse zu geben * Kostenlose Upgrades für das Leben * Weltklasse-Service & Support

VERSIONSVERLAUF

  • Version 2.3.1 veröffentlicht auf 2007-06-20
    Was ist neu in Burn Rubber: Dateisuche Accelerator. . 11. Juli 2005. . 2.3.0 - Austausch von Indexierungsmodulen. . * Ersetzte das Indizierungsmodul durch die kommende Version 3.0.Engine. um Geschwindigkeit und Zuverlässigkeit zu verbessern . . . 16. Januar 2005. . 2.1.5 - Kleinere Fehlerbehebungen. . * Es wurden einige Fehler behoben, die gemeldet wurden. . * Zusätzlicher Code hinzugefügt, um beim Debuggen der Zukunft zu helfen. Fehlerberichte. . 1. Dezember 2004. . 2.1.2 - Kleinere Fehlerbehebungen. . * Es wurde ein Problem behoben, bei dem Burn Rubber einzufrieren schien. beim Durchsuchen von Dateien. . * Machte die Suche in Dateien schneller. . 30. November 2004. . 2.1.1 - Oops. . * Ein Ooops in 2.1.0 wurde behoben. . 30. November 2004. . 2.1.0 - Weitere Suchtools. . * Unterhalb des Dateinamensfeldes gibt es jetzt 4 Optionen für. wie Sie den Dateinamen durchsuchen. Diese sollten hilfreich sein. . * Kleinere Fehlerbehebungen für die Art und Weise, wie das Programm die Datei bestimmt. Typen... 24. November 2004. . 2.0.0 - Große Schriftunterstützung. . * Diese neue Version bietet Kompatibilität für die meisten LCD-Bildschirme. im LARGE FONT-Modus ausgeführt werden. Wenn Sie Anzeigeprobleme haben. auf Ihrem großen Schriftdisplay, kontaktieren Sie uns bitte. . . 18. November 2004. . 1.9.5 - Wenige Verbesserungen. . * Es wurde eine Spalte zu den Ergebnissen mit dem Namen Dateityp hinzugefügt, die . ist sortierbar. . 17. November 2004. . 1.9.0 - Neue Funktionen & Verbesserungen. . * Die Indexierungsgeschwindigkeit wurde um ca. 30% gegenüber dem typischen verbessert. Maschine. . * Die Suchergebnisgeschwindigkeit wurde um ca. 5% auf der verbessert. typische Maschine. . * Ein Rechtsklickmenü zum Tray-Symbol hinzugefügt. . * Es wurde eine neue Ausschlussordner aus der Suchoption unter hinzugefügt. die erweiterte Registerkarte. Jetzt können Sie Ordner ausschließen. nicht in die Suchergebnisse aufgenommen werden wollen. . . 15. November 2004. . 1.8.0 - Kleinere Korrekturen. . * Alle Tool-Tipps wurden korrigiert, um die entsprechende anzuzeigen. Tipp, wenn Sie die Maus über etwas halten. . * Unterstützung für das Drücken der Eingabetaste bei der Suche hinzugefügt. automatisch gesucht werden soll, oder die Ergebnisregisterkarte zu öffnen. die ausgewählten Dateien. . * Es wurde ein Problem mit Seitendateien auf Raid-Laufwerken behoben, die verursacht wurden. der indexer, der hängen soll. . . 12. November 2004. . 1.7.5 - Noch mehr große Veränderungen. . * Es wurden Optionen zum Löschen von Dateien aus der Ergebnisliste hinzugefügt. . * Es wurden Optionen zum Umbenennen von Dateien aus der Ergebnisliste hinzugefügt. . * Es wurden Optionen hinzugefügt, um den Eigenschaftenbildschirm für eine Datei/einen Ordner zu öffnen. in der Ergebnisliste. . * Es wurde die Möglichkeit hinzugefügt, Ergebnisse in einen Windows-Ordner zu ziehen. und kopieren/verschieben Sie die Datei. . * Neue Optionen zum oberen Menü auf dem Ergebnisbildschirm hinzugefügt. . * Neue Rechtsklick-Menü zur Ergebnisliste hinzugefügt. . * Die Hilfedateien wurden aktualisiert. . 11. November 2004. . 1.5.0 - Große Veränderungen. . * Es wurde ein neuer erweiterter Ergebnisbildschirm hinzugefügt, mit dem Sie sehen können. Ergebnisse auf dem gesamten Bildschirm, falls gewünscht. . * Ordner zu den Ergebnissen hinzugefügt, können Sie jetzt aktivieren oder deaktivieren. Ordner in Ihren Ergebnissen auf der erweiterten Registerkarte. . * Wählbare Laufwerkindizierung hinzugefügt. Sie können nun auswählen, welche. Laufwerke werden regelmäßig auf der Registerkarte Optionen indiziert. Sie müssen Indizes für Netzwerkfreigaben verwalten, die Sie häufig durchsuchen. . * Datum und Größe sortieren die Ergebnisse, sie werden jetzt. richtig sortiert werden. . * Es wurde ein Fehler behoben, bei dem die Software nicht auf das Tablett auf minimiert wurde. wenn diese Option aktiviert ist. . * Die anfängliche Indizierung wurde aus dem Startvorgang entfernt. Sie. kann die Software nun vollständig starten, ohne dass sie haben muss. Ihre Laufwerke indiziert. Sie werden im Hintergrund indiziert. . * Es wurden einige andere Fehler behoben, die im Laufe der Zeit eingelaufen waren. . 21. Oktober 2004. . 1.0.1 - Kleinere Fehlerbehebungen. . * Die anfängliche Laufwerkindizierung wurde geändert, um weniger Informationen zu indizieren. Dadurch kann das Programm bei der ersten Installation schneller geladen werden. und sammeln Sie zusätzliche Details im Hintergrund. . * Auf einigen Computern, auf denen Laufwerke nicht zugänglich waren, wurden Probleme behoben. . * Behobene Probleme, bei denen Dateien vom System in der gelöscht werden konnten. mitten indiziert, wodurch ein Fehler angezeigt wird. . * Das neue Fenster wurde hinzugefügt. . * Die Ordnersuche wurde so geändert, dass nur das benötigte Verzeichnis und nicht das gesamte Laufwerk indiziert wurde. . . 19. Oktober 2004. . 1.0.0 - Neue Version.

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

DIES IST EIN LEGAL DOCUMENT -- RETAIN FOR YOUR RECORDS EXIBITION SOFTWARE® END-USER LICENSE AGREEMENT Lizenzgeber: eXibition Software 4287 Beltline Road Suite 168 Addison, TX 75098 Important - Lesen Sie sorgfältig. Hinweis für den Benutzer: Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ("Software-Lizenzvertrag") ist ein rechtliches Dokument zwischen Ihnen und eXibition Software ("eXibition Software"). Es ist wichtig, dass Sie dieses Dokument lesen, bevor Sie die von eXibition Software bereitgestellte Software ("Software") und jede begleitende Dokumentation verwenden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf gedrucktes Material, "online" oder elektronische Dokumentation ("Dokumentation"). Durch Anklicken der Schaltflächen "I accept" und "Next" unten, durch Installation oder anderweitige Nutzung der Software erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Software-Lizenzvereinbarung sowie der eXibition Software-Datenschutzrichtlinie ("Datenschutzrichtlinie") einverstanden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Garantieausschlüsse, Haftungsbeschränkung, Datennutzung und Kündigungsbestimmungen unten, unabhängig davon, ob Sie sich für den Kauf der Software entscheiden oder nicht. Sie erklären sich damit einverstanden, dass diese Vereinbarung wie jede schriftliche Vereinbarung, die von Ihnen ausgehandelt und unterzeichnet wurde, durchsetzbar ist. Wenn Sie nicht damit einverstanden sind, sind Sie nicht für die Nutzung der Software lizenziert und müssen alle heruntergeladenen Kopien der Software in Ihrem Besitz oder ihrer Kontrolle vernichten. Bitte besuchen Sie unsere Website unter http://www.eXibitionSoftware.com/eula, um eine Kopie dieses Software-Lizenzvertrags für Ihre Dateien herunterzuladen und auszudrucken und http://www.eXibitionSoftware.com/privacy, um die Datenschutzrichtlinie zu lesen. 1. SOFTWARE LICENSE (a) Lizenzzuschuss. Nach Ihrer Annahme dieser Software-Lizenzvereinbarung gewährt Ihnen eXibition Software eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare (außer wie unten aufgeführte) beschränkte Lizenz zur Installation und Verwendung einer Kopie der Software auf Ihrem kompatiblen Computer bis zur zulässigen Anzahl von Computern. Die zulässige Anzahl von Computern wird zu dem Zeitpunkt abgegrenzt, zu dem Sie sich für den Kauf der Software entscheiden. Während des Evaluierungszeitraums, nachstehend definiert, darf nur ein einzelner Benutzer die Software auf einem Computer installieren und verwenden. Wenn Sie die Software als Teil einer Suite von eXibition Software-Softwareprodukten lizenziert haben (zusammen die Suite") und nicht jedes Produkt einzeln installiert haben, regelt der Software-Lizenzvertrag Ihre Nutzung der gesamten in der Suite enthaltenen Software. (b) Servernutzung. Sie können eine Kopie der Software auf Ihrem Computerdateiserver installieren, um die Software auf andere Computer in Ihrem internen Netzwerk bis zur zulässigen Anzahl von Computern herunterzuladen und zu installieren. Eine andere Netzwerknutzung ist nicht gestattet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die direkte Nutzung der Software oder durch Befehle, Daten oder Anweisungen von oder zu einem Computer, der nicht Teil Ihres internen Netzwerks ist, für Internet- oder Webhosting-Dienste oder durch Benutzer, die nicht lizenziert sind, um diese Kopie der Software über eine gültige Lizenz von eXibition Software zu verwenden. c) Gleichzeitige Verwendung. Wenn Sie eine "Concurrent-User"-Version der Software erworben haben, können Sie die Software auf allen kompatiblen Computern installieren, bis zu zehn (zehn (10) Mal so viele wie zulässige Benutzer, vorausgesetzt, dass nur die zulässige Anzahl von Benutzern die Software tatsächlich gleichzeitig verwendet. Die zulässige Anzahl gleichzeitiger Benutzer wird zu dem Zeitpunkt abgegrenzt, zu dem Sie sich für den Kauf der Software entscheiden. (d) Sicherungs- und Archivkopien. Sie können ein Backup und eine Archivkopie der Software erstellen, vorausgesetzt, Ihre Sicherungs- und Archivkopien werden nicht auf einem Computer installiert oder verwendet und darüber hinaus, dass alle diese Kopien das Original und die unveränderte Copyright-, Patent- und andere Geistige Eigentumsrechte tragen, die auf oder in der Software erscheinen. Sie dürfen die Rechte nicht an einer Sicherungs- oder Archivierungskopie übertragen, es sei denn, Sie übertragen alle Rechte an der Software gemäß Abschnitt 3. e) Heimgebrauch. Sie können als Hauptbenutzer des Computers, auf dem die Software installiert ist, die Software auch auf einem Ihrer Heimcomputer für Ihre Verwendung installieren. Die Software darf jedoch nicht gleichzeitig mit der Verwendung der Software auf dem primären Computer auf Ihrem Heimcomputer verwendet werden. f) Schlüsselcodes. Vor dem Kauf und im Rahmen der Registrierung für den 30 .30-tägigen Evaluierungszeitraum erhalten Sie ggf. einen Bewertungsschlüsselcode. Sie erhalten einen Kaufschlüsselcode, wenn Sie sich für den Kauf der Software entscheiden. Der Kaufschlüsselcode ermöglicht es Ihnen, die Software über den ersten Evaluierungszeitraum hinaus zu aktivieren. Sie dürfen Schlüsselcode nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von eXibition Software relizenzieren, reproduzieren oder verteilen. g) Titel. Das Eigentum an der Software wird nicht auf Sie übertragen. Das Eigentum an allen Kopien der Software und an kopien, die von Ihnen angefertigt wurden, ist eXibition Software zustehen, vorbehaltlich der Nutzungsrechte, die Ihnen in diesem Software-Lizenzvertrag gewährt werden. Zwischen Ihnen und eXibition Software, Dokumente, Dateien, Stylesheets, generierten Programmcode und Schemas, die von Ihnen über Ihre Nutzung der Software in Übereinstimmung mit ihrer Dokumentation und den Bedingungen dieser Software-Lizenzvereinbarung erstellt oder erstellt werden, sind Ihr Eigentum. h) Reverse Engineering. Außer und in begrenztem Umfang, wie es das anwendbare Recht in der Europäischen Union ausdrücklich vorschreibt, dürfen Sie den Quellcode, die zugrunde liegenden Ideen, die zugrunde liegenden Benutzeroberflächentechniken oder Algorithmen der Software nicht auf irgendeine Weise, direkt oder indirekt, zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren, disassemblieren oder anderweitig versuchen, die zugrunde liegenden Ideen, zugrunde liegende Benutzeroberflächentechniken oder Algorithmen der Software mit irgendwelchen Mitteln, direkt oder indirekt, zu entdecken oder einen der vorstehenden Mittel offenzulegen, es sei denn, Es ist Ihnen ausdrücklich gestattet, nach geltendem Recht in der Europäischen Union zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, die kompilierung serassemblieren. , wenn dies unbedingt erforderlich ist, um die Funktionsfähigkeit der Software mit einem anderen Softwareprogramm zu erreichen, und Sie zuerst eXibition Software aufgefordert haben, die Informationen zur Verfügung zu stellen, die notwendig sind, um eine solche Funktionsfähigkeit zu erreichen, und eXibition Software hat diese Informationen nicht zur Verfügung gestellt. eXibition Software hat das Recht, angemessene Bedingungen zu stellen und eine angemessene Gebühr zu verlangen, bevor sie solche Informationen zur Verfügung stellt. Alle von eXibition Software bereitgestellten oder von Ihnen erhaltenen Informationen, wie hierin gestattet, dürfen von Ihnen nur für den hier beschriebenen Zweck verwendet werden und dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder verwendet werden, um Software zu erstellen, die dem Ausdruck der Software im Wesentlichen ähnelt. Anfragen von Nutzern in der Europäischen Union in Bezug auf die oben genannten Informationen sind an die eXibition Software Customer Support Department zu richten. i) Sonstige Beschränkungen. Sie dürfen die Software nicht ganz oder teilweise an Dritte verleihen, vermieten, verleasen, unterlizenzieren, verteilen oder anderweitig an Dritte übertragen, außer in dem in Abschnitt 3 genannten begrenzten Umfang. Sie dürfen die Software nur kopieren, wenn dies ausdrücklich oben dargelegt ist, und alle Kopien, die Sie gemäß dieser Software-Lizenzvereinbarung erstellen dürfen, müssen dieselben Copyright-, Patent- und anderen geistigen Eigentumsrechte enthalten, die auf oder in der Software erscheinen. Sie dürfen die Software nicht ändern, anpassen oder übersetzen. Sie dürfen weder direkt noch indirekt ein Pfandrecht oder Sicherheitsinteresse an der Software belasten oder beeinträchtigen; wissentlich alle Maßnahmen ergreifen, die dazu führen würden, dass die Software öffentlich zugänglich gemacht wird; oder verwenden Sie die Software in einer Computerumgebung, die nicht in diesem Software-Lizenzvertrag angegeben ist. Sie werden die geltenden Gesetze und die Anweisungen von eXibition Software bezüglich der Nutzung der Software einhalten. Sie erklären sich damit einverstanden, Ihre Mitarbeiter und Agenten, die Zugriff auf die Software haben, über die in diesem Software-Lizenzvertrag enthaltenen Einschränkungen zu informieren und sicherzustellen, dass sie diese Einschränkungen einhalten. SIE SIND FÜR DIE ACCURACY UND ADEQUACY DER SOFTWARE FÜR IHRE INTENDED USE UND SIE WERDEN MITNIFY UND HOLD HARMLESS EXIBITION SOFTWARE VON JEDEM 3RD PARTY SUIT AUF DIE AIFITÄT UND ADEQUACY DER SOFTWARE IN IHRER NUTZUNG. DIE SOFTWARE IST NICHT FÜR DEN BETRIEB VON KERNANLAGEN, FLUGZEUGNAVIGATIONSSYSTEMEN ODER FLUGSICHERUNGSGERÄTEN BESTIMMT, BEI DENEN DER AUSFALL DER SOFTWARE ZUM TOD, ZU PERSONENSCHÄDEN ODER SCHWEREN PHYSISCHEN ODER UMWELTSCHÄDEN FÜHREN KÖNNTE. 2. INTELLECTUAL PROPERTY RIGHTS Anerkennung der Rechte der eXibition Software. Sie erkennen an, dass die Software und alle Kopien, zu deren Herstellung Sie von eXibition Software autorisiert sind, geistiges Eigentum von eXibition Software und ihren Lieferanten sind und eigentum haben. Struktur, Organisation und Code der Software sind die wertvollen Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen von eXibition Software und ihren Lieferanten. Die Software ist urheberrechtlich geschützt, einschließlich und ohne Einschränkung durch das Urheberrecht der Vereinigten Staaten, internationale Vertragsbestimmungen und anwendbare Gesetze in dem Land, in dem sie verwendet wird. Sie erkennen an, dass eXibition Software das Eigentum an allen Patenten, Urheberrechten, Geschäftsgeheimnissen, Marken und anderen geistigen Eigentumsrechten an der Software behält und dass die Eigentumsrechte von eXibition Software auf alle Bilder, Fotos, Animationen, Videos, Audio, Musik, Texte und "Applets" in der Software und alle begleitenden gedruckten Materialien ausgedehnt werden. Sie werden keine Maßnahmen ergreifen, die die geistigen Eigentumsrechte von eXibition Software an der Software beeinträchtigen. Marken werden in Übereinstimmung mit der anerkannten Markenpraxis verwendet, einschließlich der Identifizierung der Namen von Markeninhabern. Marken dürfen nur verwendet werden, um die von der Software produzierte gedruckte Ausgabe zu identifizieren, und eine solche Verwendung einer Marke gibt Ihnen kein Eigentumsrecht an dieser Marke. XMLSPY, AUTHENTIC, STYLEVISION, MAPFORCE, MARKUP YOUR MIND, AXAD, NANONULL und EXIBITION SOFTWARE sind Marken von eXibition Software (registriert in zahlreichen Ländern). Unicode und das Unicode-Logo sind Marken von Unicode, Inc. Windows, Windows 95, Windows 98, Windows NT, Windows 2000 und Windows XP sind Marken von Microsoft. W3C, CSS, DOM, MathML, RDF, XHTML, XML und XSL sind Marken (eingetragen in zahlreichen Ländern) des World Wide Web Consortium (W3C); Marken des W3C werden von seinen Gastinstitutionen, MIT, INRIA und Keio, registriert und gehalten. Sofern nicht ausdrücklich oben angegeben, gewährt Ihnen dieser Software-Lizenzvertrag keine geistigen Eigentumsrechte an der Software. Benachrichtigungen über geltend gemachte Urheberrechtsverletzungen sollten an den Urheberrechtsbeauftragten von eXibition Software gesendet werden, wie sie auf der eXibition Software-Website weiter angegeben sind. 3. LIMITED TRANSFER RECHTE Ungeachtet des Vorstehenden können Sie alle Ihre Rechte zur Nutzung der Software auf eine andere Person oder juristische Person übertragen, vorausgesetzt, dass: (a) Sie auch jede dieser Software-Lizenzvereinbarung, die Software und alle anderen mit der Software gebündelten oder vorinstallierten Software oder Hardware übertragen, einschließlich aller Kopien, Updates und früheren Versionen sowie aller Kopien von Schriftsoftware, die in andere Formate umgewandelt wurden, an diese Person oder Entität; (b) Sie behalten keine Kopien, einschließlich Sicherungen und Kopien, die auf einem Computer gespeichert sind; (c) die empfangende Partei einen personalisierten Schlüsselcode von eXibition Software sichert; und (d) die empfangende Partei akzeptiert die Bedingungen dieser Software-Lizenzvereinbarung und alle anderen Geschäftsbedingungen, zu denen Sie eine Lizenz für die Software rechtmäßig erworben haben. Ungeachtet des Vorstehenden dürfen Sie keine Schulungs-, Vorabversions- oder Nicht-zum-Weiterverkauf von Kopien der Software übertragen. 4. PRE-RELEASE UND EVALUATION PRODUKT ZUSÄTZLICHE TERMS Wenn das Produkt, das Sie mit dieser Lizenz erhalten haben, eine vorkommerzielle Version oder Beta-Software ist ("Vorab-Software"), gilt dieser Abschnitt. Darüber hinaus gilt dieser Abschnitt für alle Evaluierungs- und/oder Demonstrationskopien von eXibition Software Software ("Evaluation Software") und wird bis zum Erwerb einer Lizenz fortgesetzt. Soweit eine Bestimmung in diesem Abschnitt mit einer anderen Klausel oder Bedingung in diesem Software-Lizenzvertrag in Konflikt steht, ersetzt dieser Abschnitt diese anderen Klauseln und Bedingungen in Bezug auf die Vorabversion und/oder Evaluierungssoftware, jedoch nur in dem Umfang, der zur Lösung des Konflikts erforderlich ist. Sie erkennen an, dass es sich bei der Vorabversionssoftware um eine Vorabversion handelt, dass sie kein Endprodukt von eXibition Software darstellt und Fehler, Fehler und andere Probleme enthalten kann, die System- oder andere Fehler und Datenverluste verursachen könnten. FOLGLICH, DIE PRE-RELEASE UND/ODER EVALUATION SOFTWARE IST ZU IHNEN BEREITGESTELLT "AS-IS" MIT KEINE WARRANTIEN FÜR VERWENDUNG ODER LEISTUNG, UND EXIBITION SOFTWARE DISCLAIMS JEDE GARANTIE ODER LIABILITÄT OBLIGATIONS ZU IHNEN VON JEDEM KIND, WHETHER EXPRESS ODER IMPLIED. WO LEGALLY LIABILITY CANNOT BE EXCLUDED FOR PRE-RELEASE AND/OR EVALUATION SOFTWARE, BUT IT MAY BE LIMITED, EXIBITION SOFTWARE'S LIABILITY AND THAT OF ITS SUPPLIERS SHALL BE LIMITED TO THE SUM OF FIFTY DOLLARS (U.S.50) IN TOTAL. Wenn die Evaluierungssoftware über eine Timeout-Funktion verfügt, wird die Software nach Abschluss des angegebenen Evaluierungszeitraums den Betrieb einstellen. Nach ablaufendem Datum läuft Ihre Lizenz ab, sofern nicht anders verlängert. Der Zugriff auf alle Dateien, die mit der Evaluierungssoftware erstellt wurden, erfolgt vollständig auf Ihr Risiko. Sie erkennen an, dass eXibition Software Ihnen nicht versprochen oder garantiert hat, dass Vorabversionssoftware in Zukunft angekündigt oder jemandem zur Verfügung gestellt wird, dass eXibition Software Ihnen gegenüber keine ausdrückliche oder stillschweigende Verpflichtung hat, die Vorabversionssoftware anzukündigen oder einzuführen, und dass eXibition Software möglicherweise kein Produkt einführt, das der Vorabversionssoftware ähnelt oder mit ihr kompatibel ist. Dementsprechend erkennen Sie an, dass jede Forschung oder Entwicklung, die Sie in Bezug auf die Pre-Release-Software oder ein Produkt im Zusammenhang mit der Vorabversionssoftware durchführen, ausschließlich auf Ihr eigenes Risiko erfolgt. Während der Laufzeit dieses Software-Lizenzvertrags geben Sie auf Anforderung von eXibition Software Feedback zu eXibition Software bezüglich des Testens und der Verwendung der Vorabversionssoftware, einschließlich Fehler- oder Fehlerberichten. Wenn Ihnen die Vorabversionssoftware gemäß einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zur Verfügung gestellt wurde, unterliegt Ihre Nutzung der Software dieser Vereinbarung. Sie dürfen die Pre-Release-Software nicht unterlizenzieren, verleasen, verleihen, vermieten, verteilen oder anderweitig übertragen. Nach Erhalt einer späteren unveröffentlichten Version der Vorabversionssoftware oder einer Veröffentlichung einer öffentlich veröffentlichten kommerziellen Version der Software durch eXibition Software, sei es als eigenständiges Produkt oder als Teil eines größeren Produkts, erklären Sie sich damit einverstanden, alle früheren Vorabversionssoftware, die Sie von eXibition Software erhalten haben, zurückzugeben oder zu zerstören und die Bedingungen des Lizenzvertrags für solche späteren Versionen der Vorabversionssoftware einzuhalten. 5. LIMITED WARRANTY AND LIMITATION OF LIABILITY (a) Eingeschränkte Garantie und Abhilfen des Kunden. eXibition Software garantiert der Person oder Einrichtung, die zuerst eine Lizenz für die Nutzung der Software gemäß den Bedingungen dieses Software-Lizenzvertrags erwirbt, dass (i) die Software im Wesentlichen in Übereinstimmung mit oftware Lizenzvertrag, dass (i) die Software wird im Wesentlichen in Übereinstimmung mit jeder begleitenden Dokumentation für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab dem Datum des Eingangs durchführen, und (ii) alle Support-Dienstleistungen von eXibition Software zur Verfügung gestellt werden im Wesentlichen wie in Abschnitt 6 dieser Vereinbarung beschrieben. Einige Staaten und Gerichtsbarkeiten erlauben keine Einschränkungen der Dauer einer stillschweigenden Garantie, so dass die obige Einschränkung möglicherweise nicht für Sie gilt. Soweit gesetzlich zulässig, sind stillschweigende Garantien für die Software, falls vorhanden, auf neunzig (90) Tage begrenzt. Die gesamte Haftung von eXibition Software und ihrer Lieferanten und Ihr ausschließlicher Rechtsbehelf erfolgen nach Wahl von eXibition Software entweder (i) die Rückgabe des gezahlten Preises, falls vorhanden, oder (ii) Reparatur oder Austausch der Software, die nicht der eingeschränkten Garantie von eXibition Software entspricht und die mit einer Kopie Ihres Belegs an eXibition Software zurückgegeben wird. Diese eingeschränkte Garantie erlischt, wenn das Versagen der Software auf Unfall, Missbrauch, falsche Anwendung, abnormale Verwendung, Trojanisches Pferd, Virus oder anderen bösartigen externen Code zurückzuführen ist. Jede Ersatzsoftware wird für den Rest der ursprünglichen Garantiezeit oder dreißig (30) Tage, je nach verlängerung, garantiert. Diese eingeschränkte Garantie gilt nicht für Evaluierungs- und/oder Vorabversionssoftware (b) Keine weiteren Garantien und Haftungsausschluss. THE FOREGOING LIMITED WARRANTY AND REMEDIES STATE THE SOLE AND EXCLUSIVE REMEDIES FOR EXIBITION SOFTWARE OR ITS SUPPLIER'S BREACH OF WARRANTY. EXIBITION SOFTWARE UND ITS SUPPLIERS NICHT UND KANN NICHT DIE PERFORMANCE ODER ERGEBNISSE SIE KÖNNEN DURCH DIE NUTZUNG DER SOFTWARE ERHALTEN. EXCEPT FOR THE FOREGOING LIMITED WARRANTY, AND FOR ANY WARRANTY, CONDITION, REPRESENTATION OR TERM TO THE EXTENT WHICH THE SAME CANNOT OR MAY NOT BE EXCLUDED OR LIMITED BY LAW APPLICABLE TO YOU IN YOUR JURISDICTION, EXIBITION SOFTWARE AND ITS SUPPLIERS MAKE NO WARRANTIES, CONDITIONS, REPRESENTATIONS OR TERMS, EXPRESS OR IMPLIED, WHETHER BY STATUTE, COMMON LAW, CUSTOM, USAGE OR OTHERWISE AS TO ANY OTHER MATTERS. AUF DIE MAXIMALE DEHNUNG VON ANWENDBAREN LAW, EXIBITION SOFTWARE UND ITS SUPPLIERS DISCLAIM ALLE ANDEREN WARRANTIEN UND BEDINGUNGEN, ENTWEDER EXPRESS ODER IMPLIED, INCLUDING, ABER NICHT LIMITED TO, IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE, SATISFACTORY QUALITY, INFORMATIONAL CONTENT OR ACCURACY, QUIET ENJOYMENT, TITLE AND NON-INFRINGEMENT, WITH DIESE EINGESCHRÄNKTE GARANTIE GIBT IHNEN BESTIMMTE GESETZLICHE RECHTE. MÖGLICHERWEISE HABEN SIE ANDERE, DIE VON STAAT/GERICHTSBARKEIT ZU STAAT/GERICHTSBARKEIT VARIIEREN. (c) Haftungsbeschränkung. AUF DIE MAXIMALE DEHNUNG VON ANWENDBARLAW EVEN WENN EIN REMEDY FAILS ITS ESSENTIAL PURPOSE, IN NO EVENT SHALL EXIBITION SOFTWARE OR ITS SUPPLIERS BE LIABLE FOR ANY SPECIAL, INCIDENTAL, DIRECT, INDIRECT OR CONSEQUENTIAL DAMAGES WHATSOEVER (INCLUDING, WITHOUT LIMITATION, DAMAGES FOR LOSS OF BUSINESS PROFITS, BUSINESS INTERRUPTION, LOSS OF BUSINESS INFORMATION, OR ANY OTHER PECUNIARY LOSS) ARISING OUT OF THE USE OF THE IN JEDEM FALL, EXIBITION SOFTWARE'S ENTIRE LIABILITY UNDER ANY PROVISION OF THIS SOFTWARE LICENSE AGREEMENT SHALL BE LIMITED TO THE AMOUNT ACTUALLY PAID BY YOU FOR THE SOFTWARE PRODUCT. Da einige Staaten und Gerichtsbarkeiten den Ausschluss oder die Beschränkung der Haftung nicht zulassen, gilt die obige Beschränkung möglicherweise nicht für Sie. In diesen Staaten und Gerichtsbarkeiten ist die Haftung von eXibition Software auf das gesetzlich zulässige Maß beschränkt, und die hierin enthaltenen Gewährleistungen oder Ausschlüsse von Gewährleistungen und Haftung enden nicht gegen die geltenden gesetzlichen Verbraucherrechte von Personen, die Waren erwerben, anders als im Geschäftsverkehr. Der Haftungsausschluss und die oben genannte beschränkte Haftung sind für diesen Software-Lizenzvertrag zwischen eXibition Software und Ihnen von grundlegender Bedeutung. e) Verletzungsansprüche. eXibition Software wird Sie schadlos halten und Sie schadlos halten und alle gegen Sie erhobenen Ansprüche, Klagen oder Verfahren verteidigen oder beilegen, die auf der Behauptung beruhen, dass die in der Software enthaltenen Inhalte ein Urheberrecht verletzen oder ein geistiges oder geschütztes Recht verletzen, das durch DAS US-recht oder das Recht der Europäischen Union geschützt ist ("Anspruch"), aber nur in dem Umfang, in dem der Anspruch direkt aus der Nutzung der Software entsteht. Sie müssen eXibition Software innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Erhalt der Mitteilung über den Anspruch schriftlich über einen Anspruch informieren und eXibition Software mit dieser Unterstützung und Zusammenarbeit kostenlos zur Verfügung stellen, wie eXibition Software im Zusammenhang mit der Verteidigung des Anspruchs vernünftigerweise von Zeit zu Zeit anfordern kann. eXibition Software hat die alleinige Kontrolle über alle Ansprüche (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Auswahl des Rechtsbeistands und das Recht, in Ihrem Namen zu allen Bedingungen zu rechnen, die eXibition Software für desiund das Recht, in Ihrem Namen zu allen Bedingungen zu rechnen, die eXibition Software in der alleinigen Ausübung ihres Ermessens für wünschenswert hält). Sie können auf Eigene Kosten einen gesonderten Rat behalten und an den Verteidigungs- oder Vergleichsverhandlungen teilnehmen. eXibition Software zahlt tatsächliche Schäden, Kosten und Anwaltskosten, die Ihnen im Zusammenhang mit einem Anspruch zugesprochen werden (oder von Ihnen zu zahlen sind), soweit diese Schäden und Kosten Ihnen nicht durch Versicherungen oder einen Dritten erstattet werden, bis zu einem Gesamtmaximum, das dem Kaufpreis der Software entspricht. Wenn die Software oder ihre Nutzung Gegenstand eines Anspruchs wird oder ihre Nutzung eingeschrieben wird oder wenn die Software nach Ansicht des Rechtsbeistandes von eXibition Software wahrscheinlich Gegenstand eines Anspruchs wird, wird eXibition Software versuchen, den Anspruch durch kommerzielle angemessene Anstrengungen zu lösen, um die Software zu modifizieren oder eine Lizenz zur Weiternutzung der Software zu erhalten. Wenn nach Ansicht des Rechtsbeistands von eXibition Software der Anspruch, die einstweilige Verfügung oder der potenzielle Anspruch nicht durch angemessene Änderung oder Lizenzierung gelöst werden kann, kann eXibition Software nach eigener Wahl diesen Software-Lizenzvertrag ohne Strafe kündigen und Ihnen auf anteiliger Basis alle Gebühren zurückerstatten, die Sie im Voraus an eXibition Software zahlen. DIE FOREGOING ISEXIBITION SOFTWARE'S SOLE UND EXKLUSIVE LIABILITÄT FÜR INTELLECTUAL PROPERTY INFRINGEMENT. Diese Entschädigung gilt nicht für Verstöße, die nicht derfallsind würden, mit Ausnahme von vom Kunden gelieferten Elementen. 6. SUPPORT UND MAINTENANCE eXibition Software bietet mehrere optionale "Support & Maintenance Package(s)" ("SMP") für die Version der Software-Produktausgabe, die Sie lizenziert haben, die Sie zusätzlich zu Ihrer Softwarelizenz erwerben können. Der im Folgenden definierte Support-Zeitraum, der unter diesen SMP fällt, wird zu dem Zeitpunkt abgegrenzt, zu dem Sie sich für den Kauf eines SMP entscheiden. Ihre Rechte in Bezug auf Support und Wartung sowie Ihre Upgrade-Berechtigung hängen von Ihrer Entscheidung für den Kauf von SMP und der Höhe der SMP ab, die Sie erworben haben: (a) Wenn Sie SMP nicht erworben haben, erhalten Sie die Software AS IS und erhalten keine Wartungsversionen oder Updates. EXibition Software kann jedoch nach seiner Wahl und nach eigenem Ermessen von Fall zu Fall beschließen, Ihnen wartungsfreie Versionen aus Höflichkeit anzubieten, aber diese Wartungsversionen enthalten keine neuen Funktionen, die über die zum Zeitpunkt Desherkauf der Software festgelegte Funktion hinausgehen. Darüber hinaus bietet eXibition Software Ihnen dreißig (30) Tage nach dem Kaufdatum (den "Support-Zeitraum" für die Zwecke dieses Absatzes a) kostenlosen technischen Support, und eXibition Software kann nach eigenem Ermessen von Fall zu Fall auch während Ihres dreißig (30) Tage langen Evaluierungszeitraums kostenlosen technischen Support mit Freundlicher Genehmigung bereitstellen. Technischer Support wird nur über ein webbasiertes Supportformular bereitgestellt, und es gibt keine garantierte Reaktionszeit. (b) Wenn Sie SMP erworben haben, sind Sie nur für die Dauer des abgrenzenden Supportzeitraums berechtigt, die von Ihnen lizenzierte Version der Software-Edition sowie alle Wartungsversionen und Updates für diese Edition zu erhalten, die während Ihres Supportzeitraums veröffentlicht werden. Für die Dauer des Supportzeitraums Ihres SMP sind Sie außerdem berechtigt, Upgrades auf die vergleichbare Edition der nächsten Version der Software zu erhalten, die die Software-Edition ablöst, die Sie für entsprechende Upgrades lizenziert haben, die während Ihres Supportzeitraums veröffentlicht wurden. Die spezifische Upgrade-Edition, die Sie basierend auf Ihrem Supportzeitraum erhalten können, wird in dem sMP, den Sie erworben haben, näher erläutert. Software, die als separates Produkt eingeführt wird, ist nicht in SMP enthalten. Wartungsversionen, Updates und Upgrades können zusätzliche Funktionen enthalten oder auch nicht. Darüber hinaus bietet eXibition Software Ihnen für die Dauer des Supportzeitraums vorrangigen technischen Support. Der prioritäre technische Support wird nur über ein webbasiertes Supportformular bereitgestellt, und eXibition Software wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden während der Geschäftszeiten von eXibition Software (MO-FR, 8 Uhr UTC - 22 Uhr UTC, Österreichische und US-Urlaub ausgeschlossen) per E-Mail auf alle Anfragen zu reagieren und angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um Fehler, die in der Software gemeldet werden, zu beheben. Während des Supportzeitraums können Sie auch Softwareprobleme oder -fehler an eXibition Software melden. Wenn eXibition Software feststellt, dass ein gemeldeter reproduzierbarer Materialfehler in der Software vorliegt und die Benutzerfreundlichkeit und den Nutzen der Software erheblich beeinträchtigt, verpflichtet sich eXibition Software, angemessene kommerzielle Anstrengungen zu unternehmen, um eine verwendbare Workaround-Lösung in einer bevorstehenden Wartungsversion oder einem update zu korrigieren oder bereitzustellen, die zu bestimmten Zeiten nach alleinigem Ermessen von eXibition Software zur Verfügung gestellt wird. Wenn eXibition Software nach eigenem Ermessen fordert eine schriftliche Überprüfung eines von Ihnen entdeckten Fehlers oder einer Fehlfunktion oder bittet um unterstützende Beispieldateien, die das Softwareproblem aufweisen, Sie müssen diese Überprüfung oder Dateien unverzüglich per E-Mail, Telekopie oder Post über Nacht bereitstellen und die Einhaltung der Nichterfüllung der Software in angemessener Detailgenauigkeit darlegen. Sie werden angemessene Anstrengungen unternehmen, um bei der Diagnose oder Untersuchung von Fehlern mitzuwirken. eXibition Software kann Fehlerkorrekturen in Wartungsversionen, Updates oder neuen Hauptversionen der Software enthalten. eXibition Software ist nicht verpflichtet, Fehler zu beheben, die unerheblich sind. Immaterielle Fehler sind solche, die die Nutzung der Software nicht wesentlich beeinträchtigen. Unabhängig davon, ob Sie das Support- und Wartungspaket erworben haben oder nicht, deckt der technische Support nur Probleme oder Fragen ab, die sich direkt aus dem Betrieb der Software ergeben, und die eXibition-Software bietet Ihnen unter keinen Umständen allgemeine Beratung, Unterstützung oder Beratung. Die Aktualisierung der Software kann die Aktualisierung von Software erfordern, die nicht unter diesen Software-Lizenzvertrag fällt, bevor sie installiert wird. Updates des Betriebssystems und der Anwendungssoftware, die nicht speziell unter diesen Software-Lizenzvertrag fallen, liegen in Ihrer Verantwortung und werden nicht von eXibition Software im Rahmen dieses Software-Lizenzvertrags bereitgestellt. Die Verpflichtungen von eXibition Software gemäß diesem Abschnitt 6 hängen davon ab, dass Sie die Software ordnungsgemäß nutzen und die Bedingungen dieses Software-Lizenzvertrags jederzeit einhalten. eXibition Software ist nicht verpflichtet, den oben genannten technischen Support bereitzustellen, wenn die Software nach Ansicht von eXibition Software aufgrund der folgenden Bedingungen fehlgeschlagen ist: (i) Schäden, die durch die Verlagerung der Software an einen anderen Ort oder eine CPU verursacht wurden; (ii) Änderungen, Modifikationen oder Versuche, die Software ohne schriftliche Genehmigung von eXibition Software zu ändern; (iii) außerhalb der Software Ursachen wie Naturkatastrophen, Ausfall oder Schwankung elektrischer Energie oder Ausfall von Computergeräten; (iv) Ihr Versäumnis, die Software auf der von eXibition Software angegebenen Release-Ebene zu warten; oder (v) Nutzung der Software mit anderer Software ohne vorherige schriftliche Genehmigung von eXibition Software. Es liegt in Ihrer alleinigen Verantwortung, (i) alle von eXibition Software festgelegten Betriebs- und Fehlerbehebungsverfahren einzuhalten und eXibition Software dann unverzüglich über eine Fehlfunktion der Software zu informieren und eXibition Software vollständige Informationen darüber zur Verfügung zu stellen; (iii) für die Sicherheit Ihrer vertraulichen Informationen sorgen; (iv) Einrichtung und Wartung von Sicherungssystemen und -verfahren, die erforderlich sind, um verlorene oder veränderte Dateien, Daten oder Programme zu rekonstruieren. 7. SOFTWARE-AKTIVIERUNG, UPDATES UND LIZENZ METERING (a) Lizenzmessung. eXibition Software verfügt über ein integriertes Lizenzmessungsmodul, mit dem Sie unbeabsichtigte Verstöße gegen diesen Software-Lizenzvertrag vermeiden können. eXibition Software kann Ihr internes Netzwerk für die Lizenzmessung zwischen installierten Versionen der Software verwenden. (b) Die Software Software von Software Activation.eXibition Software kann Ihr internes Netzwerk und Ihre Internetverbindung zum Zwecke der Übertragung lizenzbezogener Daten zum Zeitpunkt der Installation, Registrierung oder Aktualisierung an einen von eXibition Software betriebenen Lizenzserver und zur Validierung der Authentizität der lizenzbezogenen Daten verwenden, um eXibition Software vor nicht lizenzierter oder illegaler Nutzung der Software zu schützen. Die Aktivierung basiert auf dem Austausch lizenzbezogener Daten zwischen Ihrem Computer und dem lizenzpflichtigen Server von eXibition Software. Sie stimmen zu, dass eXibition Software diese Maßnahmen nutzen darf, und Sie stimmen zu, alle anwendbaren Anforderungen zu befolgen. (c) LiveUpdate. eXibition Software bietet Ihnen einen neuen LiveUpdate-Benachrichtigungsdienst, der kostenlos ist. eXibition Software kann Ihr internes Netzwerk und Ihre Internetverbindung verwenden, um lizenzbezogene Daten an einen von eXibition Software betriebenen LiveUpdate-Server zu übertragen, um Ihre Lizenz in angemessenen Intervallen zu validieren und festzustellen, ob ein Update für Sie verfügbar ist. d) Verwendung von Daten. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Datenschutzerklärung sind in vollem Umfang auf http://www.eXibitionSoftware.com/privacy festgelegt und werden durch Bezugnahme in diesen Software-Lizenzvertrag aufgenommen. Durch Ihre Zustimmung zu den Bedingungen dieser Software-Lizenzvereinbarung oder der Nutzung der Software autorisieren Sie die Erfassung, Nutzung und Offenlegung von Informationen, die von eXibition Software für die in dieser Software-Lizenzvereinbarung und/oder der Datenschutzrichtlinie in der von Zeit zu Zeit überarbeiteten Fassung erfasst werden. Europäische Nutzer verstehen und stimmen der Verarbeitung personenbezogener Daten in den Vereinigten Staaten für die hier beschriebenen Zwecke zu. eXibition Software hat das Recht nach eigenem Ermessen, den Software-Lizenzvertrag und/oder die Datenschutzrichtlinie jederzeit zu ändern. Sie werden gebeten, die Aufmachung der Datenschutzrichtlinie, wie sie auf der website von eXibition Software veröffentlicht wird, von Zeit zu Zeit zu überprüfen. 8. LAUFZEIT UND LAUFZEITdie Datenschutzrichtlinie, wie sie von Zeit zu Zeit auf der eXibition Software-Website veröffentlicht wird. 8. TERM UND TERMINATION Dieser Software-Lizenzvertrag kann (a) durch ihre schriftliche Kündigungserklärung von eXibition Software gekündigt werden; oder (b) durch eXibition Software, nach seiner Wahl, die schriftliche Kündigung, wenn Sie einen Verstoß gegen diese Software-Lizenzvereinbarung begehen und es nicht gelingt, diese Verletzung innerhalb von zehn (10) Tagen nach Derbenachrichtigung von eXibition Software zu beheben. Nach Beendigung dieses Software-Lizenzvertrags müssen Sie jegliche Nutzung der Software einstellen, alle Kopien dann in Ihrem Besitz oder unter Ihrer Kontrolle vernichten und andere Maßnahmen ergreifen, wie eXibition Software vernünftigerweise verlangen kann, um sicherzustellen, dass keine Kopien der Software in Ihrem Besitz oder unter Kontrolle bleiben. Die in den Abschnitten 1(g), h), (i), 2, 5(b), c), 9 und 10 genannten Bedingungen überdauern die Kündigung, soweit anwendbar 9. MITTEILUNGEN ÜBER EINGESCHRÄNKTE RECHTE UND EXPORTBESCHRÄNKUNGEN. Die Software wurde ausschließlich auf private Kosten entwickelt und ist kommerzielle Computersoftware, die mit RESTRICTED RIGHTS ausgestattet ist. Die Verwendung, Vervielfältigung oder Offenlegung durch die US-Regierung oder einen Auftragnehmer oder Subunternehmer der US-Regierung unterliegt den in dieser Vereinbarung festgelegten Beschränkungen und gemäß FAR 12.211 und 12.212 (48 C.F.R. Nr. 12.211 und 12.212) oder DFARS 227. 7202 (48 C.F.R. Nr. 227-7202) gegebenenfalls. In Übereinstimmung mit den oben genannten, kommerzielle Computer-Software und kommerzielle Computer-Dokumentation lizenziert, um US-Regierung Endbenutzer nur als kommerzielle Gegenstände und nur mit den Rechten, die allen anderen Endbenutzern unter den Bedingungen in dieser Software-Lizenzvereinbarung gewährt werden gewährt. Hersteller ist eXibition Software , Rudolfsplatz, 13a/9, A-1010 Wien, Österreich/EU. Sie dürfen die Software oder Dokumentation nicht verwenden oder anderweitig exportieren oder reexportieren, es sei denn, dies ist nach US-Recht und den Gesetzen der Gerichtsbarkeit, in der die Software erworben wurde, autorisiert. Insbesondere, aber ohne Einschränkung, darf die Software oder Dokumentation nicht exportiert oder reexportiert werden (i) in ein US-Embargoland (oder an einen Staatsangehörigen oder Einwohner) oder (ii) an Personen, die auf der Liste der speziell benannten Staatsangehörigen des US-Finanzministeriums oder der Tabelle der Verweigerungsanordnungen des US-Handelsministeriums stehen. Durch die Nutzung der Software erklären und garantieren Sie, dass Sie sich nicht in einem solchen Land oder auf einer solchen Liste befinden, unter der Kontrolle eines solchen Landes oder eines solchen Landes stehen. 10. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Wenn Sie ihren Sitz in der Europäischen Union haben und die Software in der Europäischen Union und nicht in den Vereinigten Staaten verwenden, unterliegt diese Software-Lizenzvereinbarung den Gesetzen der Republik Österreich (mit Ausnahme der Kollisionsnormen und der UN). Übereinkommen über Verträge über den internationalen Kauf von Waren) und Sie erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die ausschließliche Zuständigkeit für Ansprüche oder Streitigkeiten mit eXibition Software oder in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung der Software beim Handelsgericht Wien (Handelsgericht Wien) liegt und Sie der Ausübung der persönlichen Zuständigkeit vor dem Handelsgericht Wien im Zusammenhang mit einer solchen Streitigkeit oder Forderung weiterhin zustimmen und ausdrücklich zustimmen. Wenn Sie sich in den Vereinigten Staaten befinden oder die Software in den Vereinigten Staaten nutzen, unterliegt diese Software-Lizenzvereinbarung den Gesetzen des Commonwealth of Massachusetts, USA (mit Ausnahme der Kollisionsnormen und des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Kauf von Waren) und Sie stimmen ausdrücklich zu, dass die ausschließliche Zuständigkeit für Ansprüche oder Streitigkeiten mit eXibition Software oder in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung der Software bei den Bundes- oder Landesgerichten von Massachusetts liegt und Sie der Ausübung der persönlichen Gerichtsbarkeit vor den Bundes- oder Landesgerichten von Massachusetts im Zusammenhang mit einer solchen Streitigkeit oder Forderung weiterhin zustimmen und ausdrücklich zustimmen. Wenn Sie sich außerhalb der Europäischen Union oder der Vereinigten Staaten befinden und die Software nicht in den Vereinigten Staaten nutzen, unterliegt diese Software-Lizenzvereinbarung den Gesetzen der Republik Österreich (mit Ausnahme der Kollisionsnormen und der UN. Übereinkommen über Verträge über den internationalen Kauf von Waren) und Sie erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die ausschließliche Zuständigkeit für Ansprüche oder Streitigkeiten mit eXibition Software oder in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung der Software beim Handelsgericht Wien liegt und Sie der Ausübung der persönlichen Zuständigkeit am Handelsgericht Wien im Zusammenhang mit einer solchen Streitigkeit oder Forderung ferner zustimmen und ausdrücklich zustimmen. Diese Software-Lizenzvereinbarung unterliegt nicht den Kollisionsnormen einer Gerichtsbarkeit oder dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, deren Anwendung ausdrücklich ausgeschlossen ist. Dieser Software-Lizenzvertrag enthält die gesamte Vereinbarungdavon ausdrücklich ausgeschlossen ist. Dieser Software-Lizenzvertrag enthält die gesamte Vereinbarung und das Verständnis der Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung und ersetzt alle vorherigen schriftlichen und mündlichen Vereinbarungen der Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung. Jede Mitteilung oder andere Mitteilungen, die im Rahmen dieser Software-Lizenzvereinbarung gegeben werden, müssen schriftlich erfolgen und von beiden ordnungsgemäß an die andere mitteilungsgebunden sein, wenn sie per beglaubigter oder eingeschriebener Post, angefordertem Rückschein oder von einem Kurier über Nacht an die Adresse gesendet wurden, die auf der Website von eXibition Software für eXibition Software angegeben ist, und die in den Aufzeichnungen von eXibition Software für Sie angegebene Adresse. oder eine andere Anschrift, die die Parteien durch Mitteilung in der oben dargelegten Weise angeben können. Dieser Software-Lizenzvertrag bindet und verpflichtet die Parteien und unsere jeweiligen Erben, persönlichen und gesetzlichen Vertreter, verbundenen Unternehmen, Nachfolger und zugelassenen Abtretungsempfänger. Das Versäumnis eines von uns, die Erfüllung einer Bestimmung dieser Bestimmung zu verlangen, berührt in keiner Weise das Recht dieser Partei zu einem späteren Zeitpunkt, die gleiche oder eine andere Bestimmung dieses Software-Lizenzvertrags durchzusetzen. Dieser Software-Lizenzvertrag kann nur durch ein von uns beiden unterzeichnetes Schriftliches geändert werden. Im Falle eines Verstoßes oder einer drohenden Verletzung dieser Software-Lizenzvereinbarung durch eine der Parteien hat die andere Partei alle anwendbaren angemessenen sowie Rechtsbehelfe. Jede Partei ist berechtigt und befugt, diesen Software-Lizenzvertrag einzugehen und auszuführen. Sollte eine Bestimmung dieser Software-Lizenzvereinbarung aus irgendeinem Grund für ungültig oder anderweitig nicht durchsetzbar erklärt werden, hat diese Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit keinen Einfluss auf den Rest dieses Software-Lizenzvertrags, und dieser Software-Lizenzvertrag bleibt in vollem Umfang in Kraft und wirksam, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Parteien stimmen den vorstehenden Geschäftsbedingungen wissentlich und ausdrücklich zu. Letzte Aktualisierung: 13.09.2004