bestinformed 4.7.0.3

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 40.02 MB
‎Benutzerbewertung: 3.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

Eine einfache Möglichkeit für Büro- und Helpdesk-Messaging im lokalen Netzwerk und Internet. Infoband ist ein kompakter Ticker, um Neuigkeiten auf den Desktop zu übertragen. Gruppen, perodische Nachrichten, Sound User & Winlogon Desktop und mehr. Infoband ist jetzt interaktiv.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 4.7.0.3 veröffentlicht auf 2008-07-22

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    CORDAWARE-SOFTWARE LIZENZVEREINBARUNG FÜR CORDAWARE Infoband BITTE LESEN SIE CAREFULLY! Es gibt zwei Lizenzvereinbarungen, die Sie beide akzeptieren müssen, um Cordaware Infoband zu testen. Wenn Sie die registrierte Version verwenden, gilt nur der zweite Lizenzvertrag. Bitte lesen Sie sie sorgfältig durch! Zusätzlicher Lizenzvertrag nur für die Evaluate Edition ---------------------------------------------------------- Evaluate Edition:: Sie können Infoband Evaluate Edition für eine Zeit von 10 Tagen verwenden. Der Lizenzvertrag für Evaluate Edition und Registered Version ---------------------------------------- Bedingungen für die Nutzung der Cordaware-Software gelten nachträglich für Sie, den Endbenutzer (nachfolgend als "Lizenznehmer" bezeichnet). Durch die Installation des gelieferten Computerprogramms auf einer elektronischen Verarbeitungseinheit stimmen Sie diesen Vertragsbedingungen zu. Lesen Sie daher den folgenden Text sorgfältig durch. Sie dürfen die Software nicht installieren, wenn Sie mit diesen Vertragsbedingungen nicht einverstanden sind. In diesem Fall senden Sie uns die Datenträger und alle anderen Teile des erworbenen Produkts (einschließlich aller schriftlichen Materialien, gelieferte Hardware und Verpackung) unverzüglich an uns zurück. Die vollen Anschaffungskosten werden erstattet. ALLE SOFTWARE IST LIZENZIERT, NICHT VERKAUFT. 1. Vorbehaltlich der Vereinbarung Diese Vereinbarung betrifft das Computerprogramm Cordaware Infoband, die Programmbeschreibung und Die Bedienungsanleitung sowie alle anderen begleitenden schriftlichen Materialien. Diese werden von nun an als Software bezeichnet. Cordaware weist darauf hin, dass es aufgrund des Stands der Technik nicht möglich ist, Computersoftware zu produzieren, als während der gesamten Beschäftigung und Konfigurationen ohne Fehler funktionieren wird. Daher unterliegt nur Software, die gemäß Programmbeschreibung und Gebrauchsanweisung verwendet wird, dieser Vereinbarung. 2. Umfang der Nutzung Für die Dauer dieser Vereinbarung gewährt Cordaware Ihnen das einfache, nicht ausschließliche persönliche Recht (im Folgenden als "Lizenz" bezeichnet), die beiliegende Kopie der Cordaware-Software auf einem einzigen Computer (d. h. mit einer einzelnen Zentraleinheit-CPU) und nur an einem Ort zu verwenden. Wenn der Computer ein System für mehrere Benutzer ist, gilt das Recht zur Verwendung für alle Benutzer. Als Lizenznehmer können Sie umfangreiche Software (d. h. auf einem Datenträger gespeichert) von einem Computer auf den anderen übertragen, jedoch unter der Bedingung, dass sie vom ursprünglich verwendeten Computer gelöscht wird. 3. Besondere Beschränkungen Der Lizenznehmer ist untersagt: a) die Anvertrautheit der Software oder des dazugehörigen schriftlichen Materials an Dritte, oder es ohne schriftliche Genehmigung von Cordaware zugänglich zu machen, b) die Software von einem Computer auf einen anderen über einen Netz- oder Datenübertragungskanal zu übertragen, c) die Entwicklung, dekompilierung oder Demontage der Software ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Crdaware, d) die Produktion von Werken, die der Software ähneln, oder das Duplizieren von schriftlichem Material, e) von der Übersetzung oder Änderung des Programms oder der Erstellung von Versionen des geschriebenen Materials 4. Eigentumsrechte Mit dem Kauf dieses Produkts haben Sie nur Anspruch auf den Besitz der wesentlichen Softwaredaten, auf denen die Software erfasst ist. Dies schließt nicht den Erwerb von Rechten an der Software selbst ein. Cordaware behält sich das Recht vor, die Software zu veröffentlichen, zu reproduzieren, zu verändern oder zu nutzen. 5. Vervielfältigung Die Software und das dazugehörige schriftliche Handbuch sind urheberrechtlich geschützt. Wenn die Software keinen Kopierschutz enthält, ist ihre Vervielfältigung nur dann gestattet, wenn sie aus Sicherheitsgründen erfolgt. Sie sind verpflichtet, die Cordaware Copyright-Anmerkung in die Sicherheitskopie aufzunehmen. Es darf keine Copyright-Erklärung oder darin eine Registrierungsnummer aus der Software entfernt werden. Die Vervielfältigung oder Vervielfältigung der Software und ihrer schriftlichen Begleitung ist strengstens untersagt, ganz oder teilweise, in Originalform oder geändert, zusammenmit anderen Software zusammengeführt oder in andere Software eingeschlossen. 6. Übertragung des Nutzungsrechts Das Recht zur Nutzung der Software kann nur mit schriftlicher Zustimmung von Cordaware und in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung an Dritte weitergegeben werden. Die Software zu verschenken, zu mieten oder auszuleihen ist strengstens verboten. 7. Gültigkeit des Vertrags Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit gültig. Verstößt der Lizenznehmer gegen eine Vertragsbedingung, erlischt sein Recht zur Nutzung der Software automatisch ohne vorherige Ankündigung. Bei Beendigung des Nutzungsrechts ist er verpflichtet, die Originalscheibe sowieE. Bei Beendigung des Nutzungsrechts ist er verpflichtet, die Originaldiskette sowie die Kopien (einschließlich der geänderten) der Software und des schriftlichen Materials zu vernichten. 8. Wiedereinziehung von Schäden an der Vereinbarung Cordaware weisen darauf hin, dass Sie für jede Verletzung der Urheberrechtsbestimmungen haftbar gemacht werden. 9. Updates Cordaware sind berechtigt, aktuelle Software nach eigenem Ermessen. Sie sind nicht verpflichtet, den Lizenznehmern, die die Registrierung nicht unterschrieben haben, Programmdaten zur Verfügung zu stellen oder die aktuelle Gebühr nicht zu bezahlen. 10. Cordaware Garantie und Haftung a) Cordaware stellen dem ursprünglichen Lizenznehmer sicher, dass der Datenträger (Festplatte oder CD), auf dem die Software aufgezeichnet wird, und die dazugehörige Hardware frei von Defekten sind, wenn normale Betriebsbedingungen unterliegen und die Durchsatzleistung gewährleistet ist. b) Sollte der Datenträger (Festplatte oder CD) oder die dazugehörige Hardware fehlerhaft sein, kann der Acquisitor schadensersatzlieferung verlangen, solange die Garantie gültig ist, die bis zu 6 Monate nach Lieferung beträgt. Um dies zu tun, muss die Festplatte entweder an Cordaware oder den Händler zurückgegeben werden, von dem sie gekauft wurde, zusammen mit der Möglichkeit, Hardware, die Sicherheitskopie, schriftliches Material und Das Duplikat des Empfangs/der Rechnung zu verwenden. c) Wird ein Mangel im Sinne von 10b nicht durch Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist ersetzt, so kann der Kunde entweder eine Minderung verlangen: den Kaufpreis oder den Rücktritt des Vertrages. d) Aus den oben genannten und in Absatz 1 genannten Gründen übernimmt Cordaware keine Haftung für Fehler, die von der Software gemacht werden. Cordaware übernimmt vor allem keine Verantwortung dafür, dass die Software für die Forderungen und Zwecke des Acquisitors ausreicht oder dass sie mit anderen von ihm selbst gewählten Programmen arbeitet. Der Käufer trägt allein die Verantwortung für die Folgen der Nutzung der Software sowie für beabsichtigte oder erzielte Ergebnisse. Gleiches gilt für schriftliches Material, das der Software beisteht. Kann die Software nicht wie in Anmerkung 1 definiert verwendet werden, so hat der Käufer das Recht, die Vereinbarung zu kontern. Cordaware haben das gleiche Recht, wenn die Software, wie in Anmerkung 1 definiert, nicht zu erschwinglichen Kosten hergestellt werden kann. e) Cordaware haftet nicht für Schäden, es sei denn, es wird mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ihnen verursacht. Eine Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist für diese Händler nicht möglich. Die Haftung für mögliche garantierte Funktionen von Cordaware bleibt unberührt. Eine Haftung für Schäden, die durch Mängel verursacht wurden, die nicht von der Garantie abgedeckt sind, ist nicht möglich. 11. Kompetenz Das in dieser Vereinbarung geltende Recht gilt für die Bundesrepublik Deutschland, wenn der Lizenznehmer ein qualifizierter Kaufmann ist. Wie dem auch sei, die Kompetenz der Landes- und Bundesgerichte in Deutschland wird verstanden. Bei Fragen zum Cordaware-Software-Lizenzvertrag oder wenn Sie mit Cordaware sprechen möchten, wenden Sie sich bitte an Cordaware, E-Mail: [email protected], Internet: http://www.cordaware.com.

Programmdetails