Beatstrab - Audio-Stream Recorder 1.0

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 1.02 MB
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Beatstrab ermöglicht das vollautomatische Kopieren von Musikalben mittels Stream-Aufnahme über die Soundkarte. Der aufgezeichnete Audiostream wird mithilfe der Stilleerkennung und zusätzlicher Album-Metainformationen (vom Webservice erfasst) in einzelne Spuren geschnitten. Die Aufnahme ist einfach, indem Sie einen Loopback-Modus bereitstellen (zeichnet auf, was Sie hören, wenn Sie Musik auf Ihrem Computer wiedergeben). Verschiedene Ausgabeformate werden unterstützt (WAV, OGG, WAVPACK, MP3 von LAME) und können automatisch markiert werden. Gleich nach der Angabe des Albums, das Sie aufnehmen möchten, wird die vollständige Titelliste und weitere Metainformationen, die für das Tagging verwendet werden, mithilfe eines Webservices aufgelöst, der eine Verbindung zu einer offenen Musikenzyklopädie herstellt. Die Aufnahme wird automatisch beendet, wenn die Wiedergabe des Albums beendet ist. Es gibt auch eine Systemabschaltungsoption. Der Vorteil von Beatstrab ist, dass durch die kenntnisgebung der Streckenlängen im Voraus Fehler beim Schneiden der Spuren aus dem aufgezeichneten Stream minimiert werden können. Die Ergebnisse sind private Musikkopien von sehr hoher Qualität, die aus praktisch jedem Tonträger hergestellt werden. Bitte verwenden Sie diese Software nicht für die Aufnahme von Aufnahmen von On-Demand-Musik-Streaming-Diensten (weitere Informationen finden Sie im EULA).

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.0 veröffentlicht auf 2014-11-01

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    WICHTIG, LESEN SIE BITTE SORGFÄLTIG. DIES IST EINE LIZENZVEREINBARUNG

    Diese Software ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge sowie andere Gesetze und Verträge zum geistigen Eigentum geschützt. Diese Software ist lizenziert, nicht verkauft.

    Endbenutzer-Lizenzvertrag

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    8. Schutzklausel. Sollte sich herausstellen, dass ein Teil dieser Vereinbarung ungültig oder nicht durchsetzbar ist, bleiben die übrigen Bedingungen in Kraft.
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