Bautagebuch 2017

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 169.91 MB
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Bautagebuch 2017 ist ein Programm zum Erstellen und Verwalten von Bauprotokollen. Sie sind in der Lage, viele Bauprojektprotokolle zu erstellen. Jeder von ihnen ist in der Lage, viele Berichte zu enthalten (für jeden Tag zum Beispiel). Diese Software ist eine wertvolle Einrichtung bei der täglichen Arbeit mit artikulierter Struktur, einfacher Handhabung und einfacher Anpassung. Darüber hinaus gibt es zusätzliche Funktionen wie Aufzeichnungen über Diekonsultationen vor Ort und Mängellisten. Folgende Informationen werden im Bautagebuch 2014 gespeichert: Daten des Bauvorhabens, Bauherr und Betreuer, Wetterdetails, Inspektionsteilnehmer, Teilnehmer, Tagesausgabe, Bauzustand, Annahmen, Abweichungen, Mängel, Anleitungen, Schemata, Baumaterialien.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 2017 veröffentlicht auf 2016-11-15

    EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag



    Lizenzbedingungen

    fr die berlassung von Software durch den Vordruckverlag Weise GmbH (- Hersteller-) an ihr Abnehmer (- Anwender -)

    1 Sachlicher Gezitbereich

    1. Die nachstehenden Bedingungen gelten fr die Nutzung der Anwender des Herstellers berlassenen Software.

    2. Gegenstand des Vertragses ist die Einrumung einer nach Massgabe der nachfolgenden beschrnkten

    Gebrauchslizenz. Alle nicht ausdrcklich gewhrten Rechte, insbesondere Eigentums- und Urheberrechte, bleiben und stehen dem Hersteller zu. Die in der Software installiertenvermerk Urheberrechtse sind immer unverndert.

    2 Umfang des Nutzungsrechts des Anwenders

    1. Der Hersteller verschafft dem Anwender ein einfaches, dauerhaftes, bertragbares Nutzungsrecht zur Einzelnutzung der Software im Rahmen des bestimmungsgemssgebrauchs in einer Softwareumgebung, die den in der Dokumentation.

    2. Der bestimmungsgemsse Gebrauch als zulssige Nutzungshandlungen:
    a) die Programminstallation und die Anfertigung einer Sicherungskopie gemss 3;
    b) der Laden des Computerprogramms der Software in den Arbeitsspeicher und das Ausfhren gemss 4.

    3. Zu einer weitergehenden Nutzung der Software, zur nderung, bersetzung, Vervielfltigung, Zurckentwicklung, Dekompilierung, Entassemblierung oder Portierung auf ein anderes Betriebssystem ist der Anwender nicht berechtigt, auch nicht teilweise oder vorbergehend, gleich welcher Art und mit welchen Mitteln.

    4. Der Anwender die bewahrt Software so auf, dass Unbefugte kein Zugriff hat.

    5. Der Anwender verpflichtet sich, die Bestimmungen der Datenschutzgesetze in ihren jeweils gltigen Fassungen und eine entsprechende Verpflichtung seinen Mitarbeitern und anderen Personen, die mit der Software in Berhrung kommen, aufzuerlegen.

    3 Installation und Sicherungskopie

    1. Der Anwender darf von der Original-Datentrger eine einzige funktionsfhige Kopie auf einem Massenspeicher bertragen (Installation).

    2. Stimmen die installierte Kopie und der Inhalt der Original-Datentrger berein, so verbleibt der Original-Datentrger als Sicherungskopie. Die Anfertigung einer zustzlichen Sicherungskopie ist dann untersagt. Stimmen die Stimmen installierte Kopie und der Inhalt der Original-DVD nicht berein, so darf der Anwender von der Original-Datentrger eine einzige weitere Sicherungskopie anfertigen.

    3. Ist eine der Anwender genehmigten Kopien beschdigt oder zerstrt, so darf er eine Ersatzkopie erstellen.

    4 Lizenzierungsmodelle

    Der Anwender darf die Software im Rahmen des erworbenen Lizenzmodells. Vom Hersteller wird folgende Lizenzmodelle angeboten:

    1.Einzelplatzlizenz
    Die Einzelplatzlizenz berechtigt die Lizenznehmer, die Software auf eine einzelne Maschine zu installieren, die nicht als Server dient.

    2.Netzwerklizenzen
    Netzwerklizenzen werden zu einem nach dem entsprechenden Lizenzmodell (Serverlizenz, Standortlizenz, Unternehmenslizenz) fr den Server und zum anderen nach der Zahl der erworbenen Lizenzen fr Clients (2 bis 5, 6 bis 20, unlimited) im Rahmen einer Floating License (Die Anzahl der bentigten Lizenzen richtet sich danach, wie gleichzeitig Nutzer nutzer mit der Software arbeiten) viele.

    2.1 Serverlizenz
    Die Serverlizenz berechtigt die Lizenznehmer, die zur Software gehrenden Datenbanken auf eine eine einsichtige Maschine zu installieren und zu nutzen, die als Server dienen darf. Die Clients mssen zum selben lokalen Netzwerk (LAN) gehren. Die Zahl der Clientinstallationen ist nicht beschrnkt. Im Rahmen der erworbenen Floating License knnen 2 bis 5, 6 bis 20 oder unbegrenzt viele Nutzer (unbegrenzt) gleichzeitig mit der Software arbeit.

    2.2 Standortlizenz
    Die Standortlizenz berechtigt den Lizenznehmer das Programm im Rahmen der erworbenen Floating License auf allen Rechnern, die zum selben lokalen Netzwerk (LAN) des Firmenstandortes gehren, liebig oft zu installieren. Dies vergoldet auch fr Notebooks, die zeitweise nur mit diesem Netzwerk verbunden sind. Ausserdem ist es Angestellten der Firma gestattet, solange sie Zugriff auf dieses Netzwerk hat und vor Ort arbeiten, eine Version des Programms auf ihrem privaten Heim-PC zu installieren und zu nutzen.

    2.3 Unternehmenslizenz
    Netzwerkversion mit Rechteverwaltung fr unbegrenzte Installationen an weltweiten Standorten eines Unternehmens.

    5 Programmpflege, Updates, Interoperabilität

    1. Updates und Pflegeleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vertragses. Dieser Vertrag verschafft dem Anwender und keinerlei Ansprche auf Fehlerbeseitigung, auf Verbesserungen, Abnderungen, Ergnzungen oder Funktionserweiterungen der Software. Diese Leistungen sind nicht Gegenstand dieses Vertragses, sondern bedrfen einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung, die nur zusammen mit dem Erwerb eines entsprechenden Servicepaketes abgeschlossen werden kann.

    2. Dem Anwender werden verbesserte oder erweiterte Versionen der Software (Updates) angeboten. Fr Updates kann ineiner eine gesonderte Gebhr werden, als die fr die erhoben Softwaree Lizenzgebhr einmalig ist.

    3. Sonstige Sonstige Sendeleistungen, wie z.B. die Anpassung der Software an besondere Bedrfnisse des Anwenders, die Erstellung von zustzlichen Schnittstellen oder anderen Leistungen Programmieren nur gegen eine gesonderte Vergtung und setzen die Abschluss eingesonderte Verträge.

    6 Weitergabe der Software

    1. Der Anwender darf die Software, soweit sie zur dauerhaften Nutzung b, nur so wie sie ihm bhinaus, d. h. die Original-Datentrger bei gleichzeitiger Mitbertragung des Nutzungsrechts, wobei das eigene eigene Nutzungsrecht des Nutzungss erlischt. Voraussetzung der Weitergabe ist, dass der bernehmer sich mit den Vertragsbedingungen einverstanden erklrt.
    Im Falle der zeitlichen begrenzten berlassung an den Anwender darf die Software soll weder endgltig oder zeitweise, noch Dritten, wozu nicht die Mitarbeiter des Anwenders s zhlen, in sonstiger Weise zugnglich machen werden.

    2. Eine bertragung des Programms durch berspiele in jeder Form ist unzulssig.

    3. Im Falle der Weitergabe sind smtliche Vervielfltigungsstcke beim Anwender vollstndig und irreversibel unbrauchbar zu machen.

    4. Der Anwender hat dem Hersteller unverzglich den bernehmer.

    5. Der Anwender darf die Software oder Teile abteilen nicht an Dritte gegen Entgelt oder in Form der Leihe geschftsmssig. Auch insoweit gelten Mitarbeiter des Anwenders nicht als Dritte im vorstehenden Sinn.

    7 Gewhrleistung

    1. Es wird die Gewhrleistung dafr bernommen, dass die berlassene Software sterben in der Dokumentation beschriebenen Funktionen erfllt. Voraussetzung fr die Gewhrleistung ist aber, dass die Software in ihrem jeweils gltigen, unvernderten Originalfassung und unter den in der Benutzerdokumentation angegebenen Einsatzbedingungen vertragsgem wurde und nicht bei dem Einsatz kommendes Programm oder Daten als urschlich fr die Funktionsstrung.

    2. Als vereinbart vergoldet eine Beschaffenheit nur nach schriftlicher Festlegung.

    3. Der Anwender kann im Fall der Mangelhaftigkeit der Software Nachlieferung. Ein Anspruch auf Beseitigung des Mangels besteht nicht.

    4. Der Anwender hat dem Hersteller einen offensichtlichen Mangel innerhalb von vier Wochen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Bei Versumnis diese Frist sind Gewhrleistungsansprche wegen des Mangels ausgeschlossen.

    5. Im brigen verjhren die Gewhrleistungsansprche des Anwenders innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Lieferung, soweit nicht Vorsatz vorliegen. Sind in diesem Zeitraum Mngel angezeigt worden, so verlngert sich die Gewhrleistungsfrist um die Zeit, whrend der eine ernähler Beseitigungsversuch seitens des Herstellers andauert.

    8 Haftung

    1. Bei grober Fahrlssigkeit oder Vorsatz haftet der Hersteller nach Massgabe der gesetzlichen Vorschriften.

    2. Bei einfacher Fahrlssigkeit wird die Haftung ausgeschlossen, soweit weder Leben, Krper oder Gesundheit noch wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden.
    Bei einfacher Fahrlssigkeit wird, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt oder ein Fall des Verzuges vorliegt, die Haftung fr Schden, die nicht auf eine Verletzung von Leben, Krper oder Gesundheit beruhen, begrenzt auf 50 % der der sentumsch.

    3. Dem Anwender ist bekannt, dass er im Rahmen seiner Schadenssobliegen sobliegenheit nicht eine regelmssige Sicherung Daten zu Schadensminderungsschutzsobliegenheit vor fr eine regelmssige Sicherung seine Daten zu sorgen hat und im Fall eines vermuteten Softwarefehlers alle zumutbaren zustzlichen Sicherungsmassnahmen ergreifen nehmen.
    Fr die Wiederbeschaffung von Daten haftet der Hersteller wohl nur dann und insoweit, als diese Daten im Sinne ordnungsgemsser Datenverarbeitung aus Datenbestnden, die in maschinenlesbarer Form bereitge werden, mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind.

    9 Schutzrechte Dritter

    1. Der Hersteller stellt die Anwender von allen Ansprchen Dritter gegen diese aus der Verletzung von Schutzrechten an den berlassenen Programmen in ihrem jeweils gltigen Fassung frei, sofern der Anwender den Hersteller von solchen Ansprchen unverglichzglichs schriftlich hat benachrichtigt.

    2. Der Hersteller ist berechtigt, die Software wegen schutzrechtsbehauptungen Dritter auf eigenen Kosten zu ndern oder umzutauschen. Ist dies oder die Erwirkung eines Nutzungsrechts mit angemessenem Aufwand nicht mglich, kann der Hersteller den Vertrag fr das entsprechende Programm fristlos kndigen. In diesem Fall haftet er dem Anwender fr den ihm durch die Kndigung entstehenden Schaden insgesamt bis hchstens zur Hhe der Einmalgebhr der Software, der Gegenstand des Anspruchs ist. Der Nachweis keines oder ein nur ersen bleiben.

    10 Kndigung und Rckgabepflicht

    1. Der Hersteller hat das Recht zur fristlosen Kndigung, wenn der Anwender Raubkopien fertigt, die Software unbefugt weitergab, unbefugten Zugriff nicht verhindert, unberechtigt dekompiliert oder trotz Abmahnung von der Software fortgesetzt widrigen Gebrauch macht.

    2. Im Fall der fristlosen Kndigung des Herstellers nach Massgabe der vorstehenden Ziffer 1. ist der Anwender zum Ersatz des durch die Aufhebung des Vertrags entstehenden Schadens verpflichtet. Eine "Freiwillige Schadenersatzpflichten" wegen im Zusammenhangstehen s anderen rechtsverletzungen bleiben unberhrt.

    3. Ende des Vertrags infolge einer Kndigung oder des Ablaufs der Zeit, fr den er würde eingehen, hat die Software auf der EDV-Anlage vollstndig zu lschen, smtliche Kopien irreversibel unbrauchbar zu machen und die ihm berlassenen Datentrger dem Hersteller unverzglich zurck.

Programmdetails