Unimark 2.1

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 2.02 MB
‎Benutzerbewertung: 4.0/5 - ‎4 ‎Stimmen

Wie andere ähnliche Programme fügt Unimark Textwasserzeichen oder Bildlogos zu all Ihren Fotos in einer Minute hinzu. Es gibt mehrere Nuancen, die Unimark von ähnlicher Software unterscheiden, die Wasserzeichen hinzufügt. Es kann bequem sein, eine Wasserzeichenvorlage (Text, Schriftarten, Effekte, Position) zu erstellen und zu speichern und sie jedes Mal zu verwenden, wenn Sie neue Fotos verarbeiten müssen. Mit Unimark können Sie komplexe Wasserzeichen im .png Format mit Text, Bildern, Schatten und Transparenz verwenden: Konvertieren Sie einfach Ihr Logo in das .png-Format und fügen Sie es allen Fotos hinzu. Der Autor des Programms garantiert auch, dass die Qualität des Bildes nicht beeinträchtigt wird, wenn Sie ein Wasserzeichen hinzufügen, nur der Teil, in dem Sie das Wasserzeichen hinzufügen, geändert wird. Außerdem bleiben die gesamten EXIF-Informationen erhalten. Sie können diagonale Linien verwenden, die das Bild kreuzen, um Ihre Fotos zu schützen. Diese Linien können halb transparent sein, um den Eindruck, den das Foto erzeugt, nicht zu verderben, aber sie gewährleisten 100% Schutz - es ist kaum möglich, diese Wasserzeichen ohne zeitaufwändige und ernsthafte Verarbeitung jedes Bildes zu entfernen. Es garantiert Ihren Urheberrechtsschutz. Neben dem Hinzufügen von Wasserzeichen für den Urheberrechtsschutz können Sie eine Anmerkung für eine Gruppe von Fotos erstellen, um es interessanter zu machen, sie anzuzeigen oder Datumsangaben hinzuzufügen, um die Katalogisierung zu vereinfachen. Jedem Foto kann ein separates individuelles Datum hinzugefügt werden (das Datum der Aufnahme von EXIF). Eine weitere Funktion ermöglicht es, das Programm von anderen Software zu unterscheiden - das Programm kann automatisch skalieren den Wasserzeichen-Text in Abhängigkeit von der Bildgröße halten den angegebenen Anteil. Diese Funktionen machen Unimark zu einem praktischen Werkzeug für jeden Fotografen oder Designer.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 2.1 veröffentlicht auf 2013-12-01
    Neue Version

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) Wichtig! Lesen Sie die folgenden Begriffe sorgfältig durch, bevor Sie installieren, kopieren und/oder Batch Photo Watermarker (SOFTWARE). Die Installation, das Kopieren oder die Verwendung des Produkts bedeutet, dass Sie diese Bedingungen. Diese EASYSEECTOR Endnutzer-Lizenzvereinbarung ("EULA") ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Sie, den Endbenutzer (entweder eine Einzelperson oder eine einzelne Einheit) und EASYSEECTOR für die Software oben identifiziertes Produkt, das Computersoftware enthält und damit verbundene Medien, Drucksachen und "online" oder elektronische Dokumentation (SOFTWARE). Durch die Installation, das Kopieren oder die anderweitige Verwendung der SOFTWARE erkennen Sie an, dass Sie haben diese EULA gelesen und dass Sie sie verstehen und damit einverstanden sind, an ihre Bedingungen gebunden zu sein. Diese EULA wird wirksam, wenn Sie alle hier angegebenen Bedingungen akzeptieren, indem Sie die "Ich akzeptiere die Bedingungen des Lizenzvertrags" Erklärung gefolgt von der "Next" Auf dem Computerbildschirm und ist für den gesamten Zeitraum der SOFTWARE-Urheberrecht. Die SOFTWARE ist durch die Urheberrechtsgesetze der Ukraine, internationale und die Gesetze des Kauf- oder Endverwendungslandes. Sie stimmen zu, dass diese EULA ist wie jede von Ihnen unterzeichnete schriftliche ausgehandelte Vereinbarung durchsetzbar. Diese EULA ist gegen Sie und jede Stelle, die die SOFTWARE erhalten hat oder deren es wird verwendet. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser EULA nicht einverstanden sind, verwenden Sie die SOFTWARE nicht, wählen Sie die "Ich akzeptiere die Bedingungen der Lizenzvereinbarung nicht" Erklärung, und klicken Sie auf "Cancel"to Beenden Sie das Installationsprogramm. Dies ist eine Testversion. Jeder kann es während 15 Tagen und für die Verarbeitung von 50 Foto. Wenn Sie Easy Photo weiterhin verwenden möchten, wenn Sie diesen Testzeitraum oder weniger verwenden möchten Watermark Maker (SOFTWARE), müssen Sie es kaufen. Diese SOFTWARE kostet: Preis: 29,5 $ für eine Kopie von SOFTWARE 24,5$ von 2 bis 10 Kopien von SOFTWARE 19,5 $ von 10 bis 100 Exemplare mehr als 100 Exemplare von SOFTWARE - mit EASYSEECTOR auszuhandeln (Kontaktseite - http://www.easysector.com/support-contact.php) Sie können diese SOFTWARE über den folgenden Link erwerben: http://www.easysector.com/ Sie können eine Rückerstattung des Betrags erhalten, den Sie ursprünglich bezahlt haben, wenn Sie: (i) Verwenden Sie die SOFTWARE nicht und (ii) Rückgabe der SOFTWARE, einschließlich aller oben genannten Dokumentationen, und Verpackung mit dem Zahlungsnachweis an den Ort, an dem Sie die SOFTWARE, innerhalb von dreißig (15) Tagen ab Kaufdatum, sofern nicht anders die Gesetze des Landes, in dem Sie die SOFTWARE erworben haben, oder die Dem Verkäufer, bei dem Sie die SOFTWARE erworben haben. Definitionen 1) EASYSEECTOR bedeutet Privateigentümer Goncharenko Dmitri Dmitrijewitsch, Ukraine, Cherkassy, 18000, Gagarina srt. 83, ca. 16 2) EASYSEECTOR Group bedeutet EASYSEECTOR mit allen verbundenen Unternehmen. EASYSEECTOR-Tochtergesellschaft" bezeichnet ein Unternehmen, das direkt oder indirekt über eine oder mehrere Zwischenhändler, Kontrollen, wird von EASYSEECTOR kontrolliert oder steht unter gemeinsamer Kontrolle. "Sie", "Ihr", und "Endbenutzer" beziehen sich auf jede Person und/oder eine Entität, die erhalten und nutzen Sie diese SOFTWARE. 1. Lizenzerteilung 1.1. Vorbehaltlich Ihrer Einhaltung der Bedingungen dieser EULA gewährt IHNEN EASYSEECTOR ausschließliches eingeschränktes Recht (die "Lizenz"), die es Ihnen ermöglicht, die SOFTWARE zu nutzen, einschließlich alle Bilder, Fotos, Animationen, Audio- und Videokomponenten, Musik, Text und zusätzliche Anwendungen, die in die SOFTWARE integriert sind, sowie die begleitenden gedruckte Materialien und alle SOFTWARE-Kopien ausschließlich wie unten beschrieben. Alle die nachstehend genannten Bedingungen gelten sowohl für die SOFTWARE als Ganzes als auch für alle Komponenten. 2. Lizenz 2.1. EASYSEECTOR stellt, garantiert und garantiert, dass es das volle Recht, die Volleit-, Fähigkeit und Befugnis, die SOFTWARE zu lizenzieren und zu vertreiben, einschließlich aller Bilder, Fotos, Animationen, Audio- und Videokomponenten, Musik, Text und Anwendungen in die SOFTWARE integriert sind, sowie die dazugehörigen Druckmaterialien und alle der SOFTWARE-Kopien. 2.2. Alle Rechte an Titeln und geistigen Eigentumsrechten an und an den Inhalten, die nicht in SOFTWARE, aber über die Software zugänglich sein kann, der jeweiligen Inhaltseigentümer und durch die Gesetze der Ukraine, internationale Und die Gesetze des Kauf- oder Endverwendungslandes. Diese EULA gewährt keine Rechte an diesem geistigen Eigentum. 2.3. Die SOFTWARE enthält wertvolle Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche easySEECTOR und Dritten gehören und urheberrechtlich geschützt sind, Beschränkung, durch die Gesetze der Ukraine, United States Copyright Law, international treaty und die geltenden Gesetze des Kauf- oder Endverwendungslandes. Jede Verwendung der SOFTWARE außerhalb oder unter Verstoß gegen die Bedingungen dieser EULA eine Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von EASYSEECTOR und/oder Dritter und Grund für den Widerruf aller Rechte zur Nutzung der Ihnen gewährten SOFTWARE im Rahmen dieser EULA. 2.4. Sie dürfen eine einmalige permanente Übertragung dieser SOFTWARE nur direkt an einem anderen Endbenutzer. Diese Übertragung muss die gesamte SOFTWARE (einschließlich aller Komponenten, die Medien und Druckmaterialien sowie alle Upgrades) und diese EULA. Eine solche Übertragung darf nicht durch Sendung oder sonstige indirekte Übertragung erfolgen. das übereinen Überstellungsüberstellungsüberstellungsvermehrungsdienst, einschließlich der Verpflichtung, diese EULA und SOFTWARE nicht weiterzuübertragen. Du musst Deinstallieren Sie die SOFTWARE von Ihrem Computer oder Server im Falle einer solchen SOFTWARE Transfer. 2.4.1. Jede Übertragung der SOFTWARE an Dritte, außer wie in Artikel 2.4 der diese EULA stellt einen Verstoß gegen diese EULA dar, und Sie verfallen alle Nutzungsrechte software und erhalten technischen Support für die SOFTWARE. 2.5. Diese EULA gewährt Ihnen keine Rechte im Zusammenhang mit Marken von EASYSEECTOR. 2.6 Eigentumsvorbehalt. EASYSEECTOR behält sich alle Rechte vor, die Ihnen in diesem Eula 3. Verwenden der SOFTWARE 3.1. Wenn Sie ein Unternehmen, eine juristische Person, eine staatliche Einrichtung oder eine Stelle lokaler Selbstverwaltung sind, Sie dürfen die SOFTWARE nur auf einem Computer installieren – entweder auf einem Desktop-Computer oder auf einem tragbaren (Laptop-)Computer. 3.1.1. Im Falle einer Netzwerkinstallation können Sie die SOFTWARE innerhalb eines lokalen nur das Flächennetzwerk. Sie können die SOFTWARE auf Ihrem Netzwerkserver und von den Server, den Sie die SOFTWARE auf einer unbegrenzten Anzahl von Arbeitsstationen installieren können, sofern Sie jeweils eine Kopie der SOFTWARE auf einer Arbeitsstation verwenden, es sei denn, ansonsten in einer gesonderten Vereinbarung mit EASYSEECTOR 3.2. Wenn Sie eine Privatperson sind, können Sie die SOFTWARE auf zwei Computern installieren - auf einem Bürocomputer und auf einem Heimcomputer, sofern Sie die SOFTWARE gleichzeitig auf dem Bürocomputer und auf dem Heimcomputer. 3.4. Sie können die SOFTWARE zusätzlich auf folgenden Geräten installieren und nutzen: · einen Handcomputer und · ein Smartphone, sofern in Ihrem gesonderten Vertrag mit EASYSEECTOR. 3.4. Sie können die SOFTWARE gleichzeitig auf Ihrem Desktop-Computer und Ihren Handheld-Computer oder Ihr Smartphone. Eine solche Nutzung der SOFTWARE stellt keine einen Verstoß gegen Artikel 3.1. - 3.4 dieser EULA. 3.5. Wenn der Name der SOFTWARE die Worte "Erster Schritt" enthält, siehe Abschnitt 14. 4. Dual-Media-SOFTWARE 4.1. Sie können die SOFTWARE auf mehr als einem Medium erhalten, einschließlich über das Internet. Unabhängig von der Anzahl der Medien, die Sie erhalten, sind Sie nur eine Kopie der SOFTWARE gemäß Abschnitt 3 dieses EULA zu verwenden. 5. Endbenutzerdatenbanken 5.1. Sie können die SOFTWARE verwenden, um eigene Datenbanken zu erstellen und/oder Parteidatenbanken, die nicht im Besitz von EASYSEECTOR sind, wenn diese Funktion von der SOFTWARE unterstützt wird. 5.2 Wenn Sie die SOFTWARE verwenden, um eigene Datenbanken zu erstellen oder Datenbanken lehnt EASYSEECTOR jegliche Haftung in Bezug auf das geistige Eigentum ab. Rechte der beteiligten Dritten. 6. Umverteilung der SOFTWARE 6.1. Jede Umverteilung der SOFTWARE, außer wie in Artikel 2.4 beschrieben, ist Verboten. Die Umverteilung umfasst unter dessen Überpreisung, ist aber nicht darauf beschränkt, Dritten Zugang zu Komponenten der SOFTWARE in jeglicher Form, Vermietung, Leasing oder Software. 7. Einschränkungen 7.1. Sie erkennen an, dass die SOFTWARE vor unbefugtem Kopieren und/oder Verwendung. Möglicherweise können Sie Ihre Rechte an der SOFTWARE im Rahmen dieser EULA, es sei denn, Sie aktivieren Ihre Kopie der SOFTWARE. Wenn Sie Ihre Kopie aktivieren der SOFTWARE werden keine personenbezogenen Daten an EASYSEECTOR übermittelt. Aktivierung ist völlig anonym. Während der Aktivierung wird ein eindeutiger Parameter erstellt, der Konfiguration Ihres Computers zum Zeitpunkt der Aktivierung. Der Parameter personenbezogene Daten, Informationen über Software oder Daten, die sich möglicherweise auf Ihrem Computer oder Informationen über die spezifische Computer. Der Parameter identifiziert den Computer ausschließlich zum Zweck der Aktivierung. Zusammen mit dem Parameter, dem Namen, der Seriennummer, der Versionsnummer und der Sprache Ihrer Kopie der SOFTWARE wird an EASYSEECTOR gesendet. Diese Informationen werden nur verwendet werden, um die richtige Sprache und den Inhalt der Antwortnachricht auszuwählen, um Sie über die Ergebnisse des Aktivierungsverfahrens informiert und nicht für andere Zwecke. 7.2. Alle Nutzungsbedingungen und -beschränkungen für die Nutzung der SOFTWARE sind in diese EULA, sofern in einer gesonderten Vereinbarung mit EASYSEECTOR nichts anderes bestimmt ist. 7.3. Sie dürfen keine Aktivitäten durchführen oder anderen Personen die Durchführung von in der liste unten. 7.3.1. Zerlegen oder Dekompilieren (d. h. Extrahieren des Quellcodes aus dem Objektcode) SOFTWARE (Anwendungen, Datenbanken (einschließlich Wörterbücher) und alle SOFTWARE-Komponenten), außer und nur insoweit, als eine solche Tätigkeit ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich nach geltendem Recht zulässig ist. Falls anwendbares Recht solche Tätigkeiten erlaubt, dürfen alle so entdeckten Informationen nicht an Dritte weitergegeben werden parteien, soweit eine solche Nichtoffenlegung gesetzlich zulässig ist und Sie diese Informationen an EASYSEECTOR weiterzugeben. Alle diese Informationen gelten als vertraulich und im Besitz von EASYSEECTOR. 7.3.2. Ändern, Anpassen oder Übersetzen der SOFTWARE, einschließlich Änderungen an der Objektcode der in der SOFTWARE enthaltenen Anwendungen und Datenbanken, mit die von der SOFTWARE vorgesehen und in der Dokumentation beschrieben sind. 7.3.4. Mieten, verleasen, unterlizenzieren, abtreten oder übertragen Sie alle Rechte, die Ihnen von dieser EULA gewährt werden und andere Rechte im Zusammenhang mit der SOFTWARE gegenüber einer anderen Person oder Teil der SOFTWARE auf einen anderen Computer zu kopieren, außer wie in Artikel 2.4 dieser EULA. 7.3.4. Ermöglichen Sie es jeder Person, die nicht berechtigt ist, die SOFTWARE zu nutzen und in das gleiche lokale Netzwerk oder Mehrbenutzersystem wie Sie, um die SOFTWARE zu verwenden. 7.3.5. Vervielfältigen und/oder replizieren und/oder verteilen Sie die Wörterbuchdatenbanken in Papierform in der SOFTWARE enthalten sind. 7.3.6. Entfernen oder verschleiern Sie Urheberrechts-, Marken- oder Patenthinweise, die auf der SOFTWARE, wie sie Ihnen geliefert wird. 8. Technischer Support 8.1. EASYSEECTOR bietet Ihnen technische Support-Dienstleistungen im Zusammenhang mit der SOFTWARE (Technischer Support) unter den Bedingungen des aktuellen technischen Supports von EASYSEECTOR Auf der EASYSEECTOR-Website (http://www.easysector.com/support- Kontakt.php). EASYSEECTOR behält sich das Recht vor, Änderungen an seiner Technischen Support-Richtlinie vorzunehmen. jederzeit ohne vorherige Ankündigung. 8.2 Jeder zusätzliche Softwarecode, der Ihnen im Rahmen des Technischen Supports zur Verfügung gestellt wird, als Teil der SOFTWARE betrachtet werden und den Bedingungen der dieser EULA. 8.3. Um für technischen Support in Frage zu kommen, müssen Sie EASYSEECTOR möglicherweise Informationen über die Eigenschaften Ihres Computers sowie Angaben wie Ihren Namen, Firmennamen (falls zutreffend), Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. 8.4. EASYSEECTOR kann die oben genannten Informationen für seine Geschäftszwecke verwenden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Produktunterstützung und -entwicklung, sofern EASYSEECTOR verwendet diese Informationen nicht in irgendeiner Form, die Sie persönlich identifiziert. 9. Nicht für den Weiterverkauf" SOFTWARE 9.1. Wenn die SOFTWARE mit "Nicht für den Weiterverkauf" oder "NFR" gekennzeichnet ist, anderen Abschnitten dieser EULA dürfen Sie diese SOFTWARE nur zur Demonstration, Bewertungs-, Verifizierungs- oder Testzwecke. 10. SOFTWARE für Testzwecke 10.1. Wenn die SOFTWARE mit "Try&Buy", "Trial" oder "Demo" gekennzeichnet ist, diese EULA gilt so lange, bis Sie eine Lizenz für den Version der SOFTWARE. Sie erkennen an, dass die SOFTWARE Funktionalität und/oder Funktionen für einen begrenzten Zeitraum. Die SOFTWARE ist lizenziert auf "as is"-Basis, ausschließlich als Demonstrationsmodell. Wenn es sich bei der SOFTWARE um ein Timeout handelt Version wird seine Funktionalität nach einem bestimmten Zeitraum deaktiviert oder eingeschränkt nach der Installation, dieser Zeitraum wird in der SOFTWARE angegeben. Auf solche Frist wird die Lizenz hierunter gekündigt, es sei denn, sie wird von EASYSEECTOR verlängert beim Erwerb einer vollständigen Einzelhandelslizenz von EASYSEECTOR. 11. Upgrades 11.1. Wenn die SOFTWARE als Upgrade gekennzeichnet ist, müssen Sie ordnungsgemäß lizenziert sein, um eine von EASYSEECTOR als für das Upgrade in Frage kommend identifiziert, um die Software. 11.2. Die als Upgrade gekennzeichnete SOFTWARE ersetzt und/oder ergänzt das Produkt die die Grundlage für Ihre Berechtigung für das Upgrade bildeten. 11.3. Sobald Sie das aktualisierte Produkt installiert haben, wird Ihr vorheriger EULA und nichtigkeit. Sie erkennen an, dass jede Verpflichtung, die EASYSEECTOR in Bezug auf die die bisher verwendete Version der SOFTWARE endet mit der Verfügbarkeit der Upgrade. 11.4. Sie dürfen das resultierende aktualisierte Produkt nur in Übereinstimmung mit den eULA, die mit diesem aktualisierten Produkt geliefert wird. 11.5. Sie erkennen an, dass EASYSEECTOR die Verpflichtung zur Unterstützung der die software, die aktualisiert wird, endet mit der Verfügbarkeit des Upgrades. 11.6. Um die software als Upgrade gekennzeichnete SOFTWARE nutzen zu können, müssen Sie die SOFTWARE gemäß Artikel 8.1. 11.7. Während der Aktivierung kann EASYSEECTOR Sie bitten, den Nachweis vorzulegen, dass Sie einen gültigen Lizenz zu einer der früheren Versionen der SOFTWARE, die als berechtigt für die Upgrade. 11.8 EASYSEECTOR bietet registrierte Benutzer bis zur Veröffentlichung der nächsten "Hauptversion"** von SOFTWARE kostenlose Upgrades ("Minor-Versionen"* von SOFTWARE) an. 11.9 Wenn Sie registrierter Benutzer sind - Sie können "Minor Version"* von SOFTWARE mit Ihrem Namen und Ihrer Seriennummer bis zur Veröffentlichung der nächsten "Hauptversion"** von SOFTWARE registrieren. 11.10 Neue "Hauptversionen"** von SOFTWARE sind für registrierte oder nicht registrierte Nutzer nicht kostenlos. Sie müssen eine neue Lizenz erwerben, um "Hauptversion"** verwenden zu können. ------------------- *"Minor Version"- Versionen der SOFTWARE, die bruchstückhliche Versionsnummern enthalten (Beispiel 1.2, 1.3, 1.4 usw.) **"Hauptversion"- Versionen der SOFTWARE, die ganze Versionsnummern enthalten (Beispiel 1.0, 2.0, 3.0, 4.0 etc.) 12. Unternehmensversion der SOFTWARE 12.1. Wenn die SOFTWARE als "Corporate Version" gekennzeichnet ist, dürfen Sie die SOFTWARE ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung mit EASYSEECTOR. Diese separate schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und EASYSEECTOR legt die Nutzungsbedingungen der SOFTWARE fest. 13. Kündigung 13.1. Sofern in einer gesonderten Vereinbarung zwischen Ihnen und EASYSEECTOR nichts anderes vereinbart ist, EULA ist wirksam, bis sie beendet ist. 13.2. Unbeschadet anderer Rechte kann EASYSEECTOR diese EULA kündigen, wenn Sie die Bedingungen dieser EULA einzuhalten. In einem solchen Fall müssen Sie alle Kopien der SOFTWARE, aller Ihrer Komponenten zu zerstören und die Software. 13.4. Sie können diese EULA beenden, indem Sie die SOFTWARE zerstören und Dokumentation und alle Kopien davon. Eine solche Kündigung entlastet Sie nicht von Verpflichtung zur Zahlung der SOFTWARE. 13.4 Die Bestimmungen 2.3, 2.5, 2.6, 7, 8, 11, 16.2 - 16.4, 17 - 19, 20.4, 21 und 22 bestehen Kündigung dieser EULA, wie auch immer verursacht, aber dies impliziert oder schafft keine das Recht, die SOFTWARE nach Beendigung dieser EULA zu nutzen. 14. Garantien und Entschädigungen 14.1. EASYSEECTOR garantiert, dass die Medien, auf denen die SOFTWARE eingerichtet wird, material- und verarbeitungsfrei bei normalem Gebrauch für einen von der des Landes, in dem Sie die SOFTWARE erworben haben, ab dem Datum des Kaufs. 14.2. Die SOFTWARE und alle Upgrades werden Ihnen "wie es ist" und EASYSEECTOR geliefert übernimmt keine Garantie jeglicher Art. EASYSEECTOR kann und kann die Leistung oder Ergebnisse, die Sie mit der SOFTWARE erhalten können. Mit Ausnahme von Garantie, Zustand, Oder Indem, in dem dasselbe nicht ausgeschlossen oder ausgeschlossen werden kann oder EASYSEECTOR, die auf Sie in Ihrem Land anwendbar ist, keine Garantien übernimmt, Bedingungen, Vertretungen oder Bedingungen (ausdrücklich oder stillschweigend, ob gesetzlich, Benutzerdefinierte, Verwendung oder auf andere Weise) in Bezug auf jede Angelegenheit, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verletzung von Rechten Dritter, Marktgängigkeit, Integration, zufriedenstellende Qualität oder für einen bestimmten Zweck geeignet ist, oder dass die SOFTWARE keine Fehler mit sich bringt, Ihre Anforderungen oder dass die SOFTWARE ordnungsgemäß funktioniert, wenn sie in Verbindung mit mit jeder anderen Software oder Hardware und dem gesamten Risiko hinsichtlich der Qualität und Leistung der SOFTWARE liegt bei Ihnen. 14.3. EASYSEECTOR übernimmt keine Garantien für Softwareprodukte Von Drittanbietern, die mit oder innerhalb der SOFTWARE geliefert werden. 15. Haftungsbeschränkung 15.1. EasySEECTOR haftet Ihnen in keinem Fall für Schäden, Verlust von Daten oder Informationen jeglicher Art, geschäftlicher oder sonstiger Art, Forderungen oder Kosten, Folgeschäden oder entgangene Gewinne oder entgangene Ersparnisse aus und/oder im Zusammenhang mit der Nutzung der SOFTWARE oder Schäden, die durch Fehler oder Druckfehler in der SOFTWARE, auch wenn ein EASYSEECTOR-Vertreter über die Möglichkeit solcher Verluste, Schäden, Ansprüche oder Kosten oder für Dritten. Die vorstehenden Einschränkungen und Ausschlüsse gelten in dem Umfang, der von anwendbares Recht in Ihrem Zuständigkeitsbereich. Die alleinige und aggregierte Haftung von EASYSEECOR im Rahmen oder in Zusammenhang mit dieser EULA ist auf den Ursprünglich gezahlten Kaufpreis für die SOFTWARE, falls vorhanden. Nichts in dieser EULA begrenzt die Haftung von EASYSEECTOR Ihnen gegenüber Tod oder Körperverletzung aufgrund der Fahrlässigkeit von EASYSEECTOR oder der Täuschung (Betrug). Weitere Informationen finden Sie in den zuständigkeitsspezifischen Informationen abschnitt 19 dieser EULA. 16. Ausfuhrregeln 16.1. Die SOFTWARE darf nicht unter Verstoß gegen Bestimmungen in den Gesetzen des Landes, in dem diese SOFTWARE erworben wurde oder anderweitig erworben werden. Darüber hinaus versichern und garantieren Sie, dass Es ihnen nicht verboten ist, nach geltendem Recht vom Kauf oder Erhalt der SOFTWARE.