Baisvik Disk Cleaner Free 1.2.8.185

Lizenz: kostenlos ‎Dateigröße: 3.47 MB
‎Benutzerbewertung: 4.0/5 - ‎1 ‎Stimmen

Baisvik Disk Cleaner Free ist das mächtige Tool für die Datenträgerbereinigung aus Junk-Dateien. Zusätzlich zu der Tatsache, dass diese Dateien viel Speicherplatz belegen, können sie auch eine Bedrohung für die Sicherheit Ihrer Privatsphäre darstellen. Temporäre Dateien, die von verschiedenen Programmen erstellt werden, können viel über den Benutzer erzählen und stellen somit eine Bedrohung für seine Sicherheit dar. Daher sollte das Dienstprogramm für die Datenträgerbereinigung auf jeden Fall auf jedem Computer installiert werden, der aktiv für die Arbeit verwendet wird und der für den Zugriff auf das Internet verwendet wird. Baisvik Disk Cleaner Free verfügt über eine intuitiv übersichtliche Benutzeroberfläche, die die Bedienung vereinfacht. Auch unerfahrene Benutzer können ohne Probleme Computer-Festplatten ohne Anziehungskraft eines Experten reinigen. Baisvik Disk Cleaner Free ist mit 17 speziellen Kategorien ausgestattet, die es ermöglichen, den Cache praktisch jedes gängigen Browsers, verschiedene Raspro-Ordner, Denkhistorien von Programmstarts, Informationen über zuvor geöffnete Dateien, Papierkorb und viele andere Dinge zu säubern. Das Programm verfügt über 2 Modi der Überprüfung von Festplatten auf Verfügbarkeit nutzloser Dateien - "Standard Scan" und "Full Scan". Das Programm scannt Festplatten nach Junk-Dateien und generiert detaillierte Scan-Berichte.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 1.2.8.185 veröffentlicht auf 2013-07-14
    Einige gebrauchsschöne Funktionen hinzugefügt; behobener Fehler mit Recycled Bin; mehr als 10 andere Fehler behoben.

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG Wichtig. BITTE LESEN SIE DIE BEDINGUNGEN UND BEDINGUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG VOR DER ANWENDUNG MIT DIESEM PROGRAMM INSTALL: Baisviks Endbenutzer-Lizenzvertrag ("EULA") ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen (entweder eine Einzelperson oder eine einzelne Einheit) und Baisvik Software Ltd. Für die oben genannten Baisvik-Softwareprodukte, die zugehörige Softwarekomponenten, Medien, Druckmaterialien und "online" oder elektronische Dokumentation ("SOFTWARE PRODUKT") umfassen können. Durch die Installation, das Kopieren oder die anderweitige Verwendung des SOFTWAREPRODUKTS erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser EULA einverstanden. Diese Lizenzvereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung über das Programm zwischen Ihnen und Baisvik (als "Lizenzgeber"bezeichnet) dar und ersetzt alle vorherigen Vorschläge, Zusicherungen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien. Wenn Sie den Bedingungen dieser EULA nicht zustimmen, installieren oder verwenden Sie das SOFTWAREPRODUKT nicht. Das SOFTWAREPRODUKT ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge sowie andere Gesetze und Verträge zum geistigen Eigentum geschützt. Das SOFTWAREPRODUKT ist lizenziert, nicht verkauft. 1. LIZENZERTEILUNG. 1.1. Baisvik erteilt Ihnen eine nicht übertragbare, nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung der Software zu den Bedingungen dieser Lizenz. BAISVIK BEHÄLT SICH ALLE RECHTE VOR, DIE IHNEN IN DIESER LIZENZ NICHT AUSDRÜCKLICH GEWÄHRT WERDEN. 1.2. Das SOFTWAREPRODUKT ist wie folgt lizenziert: a) Installation und Verwendung. Baisvik gewährt Ihnen das Recht, Kopien des SOFTWAREPRODUKTS auf Ihrem Computer zu installieren und zu verwenden, auf dem eine gültig lizenzierte Kopie des Betriebssystems ausgeführt wird, für das das SOFTWAREPRODUKT entwickelt wurde [z. B. Windows 95, Windows NT, Windows 98, Windows 2000, Windows 2003, Windows XP, Windows ME, Windows Vista, Windows 7]. (b) Sicherungskopien. Sie können auch Kopien des SOFTWAREPRODUKTS anfertigen, soweit dies für Sicherungs- und Archivierungszwecke erforderlich ist. 1.3. Die Ihnen lizenzierte Software kann entweder von einer einzelnen Person persönlich auf einem oder mehreren Computern verwendet werden. Nur Sie können diese Kopie der Software verwenden. Damit jemand anderes eine Kopie dieser Software verwenden kann, muss er seine eigene individuelle und separate Lizenz erhalten. 1.4. Sie verpflichten sich: (a) die Nutzung der Software gemäß den Bedingungen dieser Lizenz zu überwachen und zu kontrollieren; (b) sicherzustellen, dass Ihre Mitarbeiter, Unterauftragnehmer und sonstigen Agenten, die über den autorisierten Zugriff auf die Software verfügen, (falls zutreffend) über die Bedingungen dieser Lizenz informiert werden und diese einhalten; (c) die Software in keiner anderen Form als in dieser Lizenz gestattet zur Verfügung zu stellen oder anderweitig zur Verfügung zu stellen; Und (d) sicherzustellen, dass jede zulässige Kopie der Software und Dokumentation über das Eigentum von Baisviks am Urheberrecht informiert wird. 2. BESCHREIBUNG ANDERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN. (a) Aufrechterhaltung der Urheberrechtshinweise. Sie dürfen keine Urheberrechtshinweise auf allen Kopien des SOFTWAREPRODUKTS entfernen oder ändern. b) Verteilung. Sie dürfen registrierte Kopien des SOFTWAREPRODUKTS nicht an Dritte weitergeben. Evaluierungsversionen, die von den Baisvik-Websites heruntergeladen werden können, können frei verteilt werden. c) Verbot von Reverse Engineering, Dekompilierung und Demontage. Sie dürfen das SOFTWAREPRODUKT nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, sofern diese Tätigkeit nach geltendem Recht ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich zulässig ist. d) Vermietung. Sie dürfen das SOFTWAREPRODUKT nicht vermieten, vermieten oder verleihen. (e) Einhaltung der geltenden Gesetze. Sie müssen alle geltenden Gesetze in Bezug auf die Nutzung des SOFTWAREPRODUKTS einhalten. 3. WAREN- UND DIENSTLEISTUNGSSTEUER 3.1. Alle zu zahlenden Beträge oder sonstigen Gegenleistungen für Lieferungen, die im Zusammenhang mit dieser Lizenz erbracht werden, verstehen sich ausschließlich aus der Waren- und Dienstleistungssteuer (GST) (falls vorhanden). Handelt es sich bei einer Lieferung um eine steuerpflichtige Leistung, so sind alle zu zahlenden Beträge oder sonstigen Gegenleistungen um den Betrag der mehrwertsteuerpflichtigen Leistung zu erhöhen, die im Verhältnis zur Lieferung zu zahlen ist. 3.2. Alle GST sind zu dem Zeitpunkt zu entrichten, zu dem jede Zahlung, auf die sie sich bezieht, zu zahlen ist (sofern eine Steuerrechnung für die Lieferung ausgestellt wurde). Ist eine geschuldete GST nicht auf eine tatsächliche Zahlung bezogen, so ist sie innerhalb von zehn (10) Tagen nach Ausstellung einer Steuerrechnung durch die Liefererpartei zu entrichten. 4. KÜNDIGUNG 4.1. Abweichend anderer Rechte kann Baisvik diese EULA kündigen, wenn Sie die Bedingungen dieser EULA nicht einhalten. In diesem Fall müssen Sie alle Kopien des SOFTWAREPRODUKTS in Ihrem Besitz vernichten. 4.2. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, wird diese Lizenz ansonsten in vollem Umfang in Kraft bleiben und wirksam, abgesehen von dieser Bestimmung, die als gelöscht gilt. 5. URHEBERRECHT 5.1. Alle Titel, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, in und auf das SOFTWAREPRODUKT und alle Kopien davon sind Eigentum von Baisvik. Alle Rechte an Denpund und geistigen Eigentumsrechten an und an den Inhalten, auf die durch die Nutzung des SOFTWARE-PRODUKTS zugegriffen werden kann, sind Eigentum des jeweiligen Inhaltseigentümers und können durch geltende Urheberrechte oder andere Gesetze und Verträge über geistiges Eigentum geschützt sein. Diese EULA räumt Ihnen keine Rechte zur Nutzung solcher Inhalte ein. Alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte bleiben Baisvik vorbehalten. 5.2. Sie erkennen an, dass die Software und die Dokumentation Gegenstand von Rechten des geistigen Eigentums sind, einschließlich des Urheberrechts (der Rechte). Sie dürfen während oder zu irgendeinem Zeitpunkt nach Beendigung dieser Lizenz keine Handlung zulassen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Kopieren der Software, außer wie in dieser Lizenz zulässig), die diese Rechte verletzt. Zur Vermeidung von Zweifeln gibt Ihnen diese Lizenz kein Recht, Marken von Baisvik zu verwenden, die mit der Software oder Dokumentation in Verbindung stehen. Sie entschädigen Baisvik in vollem Umfang von allen Haftungen, Kosten und Aufwendungen (einschließlich Rechtskosten), die Baisvik infolge Ihrer Verletzung der Bestimmungen dieser Lizenz entstehen können. 6. UPDATES UND NEUE RELEASES 6.1. Baisvik kann Sie nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit über aktualisierungen oder neue Veröffentlichungen der Software informieren, die Funktionen bieten, die der Software gleichwertig oder besser sind als die Software. 6.2. Wird ein Update oder eine neue Version von Baisvik bereitgestellt: (a) Sie müssen das Update oder die neue Version sofort installieren und Baisvik haftet nicht für diese Und (ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Lizenz) übernimmt keine Haftung für eine frühere Version oder Veröffentlichung; Und (b) Sie können aufgefordert werden, eine neue Lizenz für das neue Update oder die neue Veröffentlichung einzugehen, und diese Lizenz (und jede vorherige Lizenz für die Software) wird sofort mit Ihrer Annahme dieser Bedingungen gekündigt. Für den Fall, dass keine neue Lizenz erteilt wird, gilt diese Lizenz weiterhin in jeder Hinsicht für das Update oder die neue Version, die als Software für die Zwecke dieser Lizenz gelten. 7. GARANTIEN 7.1. 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SIE ERKENNEN AN, DASS SIE IHRE UNABHÄNGIGEN JUDGEMENT IN LIZENZIERUNG DER SOFTWARE UND HABEN NICHT AUF EINE REPRESENTATION MADE BY BAISVIK WHICH HAS NOT BEEN STATED EXPRESSLY IN THIS LICENCE OR UPON ANY DESCRIPTIONS OR ILLUSTRATIONS OR SPECIFICATIONS CONTAINED IN ANY DOCUMENT INCLUDING PUBLICITY MATERIAL PRODUCED BY BAISVIK. 8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG Baisvik haftet in keinem Fall für Schäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangene Gewinne, Betriebsunterbrechungen oder verlorene Informationen), die aus der Nutzung oder Unfähigkeit der "autorisierten Nutzer", das SOFTWAREPRODUKT zu nutzen, entstehen, selbst wenn Baisvik über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde. Baisvik haftet in keinem Fall für Datenverlust oder für indirekte, besondere, zufällige, Folgeschäden (einschließlich entgangenen Gewinns) oder andere Schäden, die auf Verträgen, unerlaubter Handlung oder auf andere Weise beruhen. 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