Sichern Sie Ihre Website! Regelmäßige MySql-Datenbanksicherung vom DB-Server auf Ihren lokalen Computer. Regelmäßige Dateisicherung über FTP vom Server auf Ihren lokalen Computer. Unbegrenzte Anzahl von Websites in der PRO-Version. Einfache und klare Schnittstelle. Einfacher Schritt-für-Schritt-Assistent mit Anweisungen. Die MySql-Datenbank wird mit Hilfe von Skripten gesichert, die auf Ihren Server hochgeladen wurden. Sie können die Dateien über FTP über einen beliebigen FTP-Client auf den Server hochladen und die Datenbank mittels Import in PhpMyAdmin wiederherstellen. Um dies so sicher wie möglich zu gestalten, können Sie ein Konto bei Dropbox, SugarSync oder einem ähnlichen Dienst erstellen und den Synchronisierungsordner als Sicherungsspeicher in BackupSF angeben. Auf diese Weise wird BackupSF, sobald BackupSF eine Sicherungskopie erstellt, in die Cloud hochgeladen. Dieser Ansatz macht Ihre Daten wirklich unsterblich.
VERSIONSVERLAUF
- Version 3.1.0 veröffentlicht auf 2013-07-05
Neue Version
Programmdetails
Eula
EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag
Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA)
Wichtig! Lesen Sie die folgenden Begriffe sorgfältig durch, bevor Sie installieren, kopieren und/oder
BackupSF (SOFTWARE). Die Installation, das Kopieren oder die Verwendung des Produkts bedeutet, dass Sie
diese Bedingungen.
Diese EASYSECTOR Endnutzer-Lizenzvereinbarung ("EULA") ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen
Sie, der Endbenutzer (entweder eine Einzelperson oder eine einzelne Entität) und EASYSECTOR für die Software
oben genannten Produkt, das Computersoftware umfasst und zugehörige Medien,
druckende Materialien und "online" oder elektronische Dokumentation (SOFTWARE).
Durch die Installation, das Kopieren oder die anderweitige Verwendung der SOFTWARE erkennen Sie an, dass Sie
lesen Sie diese EULA und dass Sie sie verstehen und damit einverstanden sind, an ihre Bedingungen gebunden zu sein.
Diese EULA wird wirksam, wenn Sie alle hier angegebenen Bedingungen akzeptieren, indem Sie
die Bedingungen der Lizenzvereinbarung" erklärung annehmen, gefolgt vom Befehl "Weiter" auf Ihrem
Computerbildschirm und ist für den gesamten Zeitraum des SOFTWARE-Urheberrechts verbindlich.
Die SOFTWARE ist durch die Urheberrechtsgesetze der Ukraine, internationale
und die Gesetze des Kauf- oder Endverwendungslandes. Sie stimmen zu, dass diese EULA
durchsetzbar wie jede von Ihnen unterzeichnete schriftliche ausgehandelte Vereinbarung. Diese EULA ist durchsetzbar
gegen Sie und jede Stelle, die die SOFTWARE erhalten hat oder in deren Namen sie verwendet wird.
Wenn Sie mit den Bedingungen dieser EULA nicht einverstanden sind, verwenden Sie die SOFTWARE nicht, wählen Sie
die Bedingungen der Lizenzvereinbarung nicht akzeptieren, und klicken Sie auf "Abbrechen", um die
Installationsprogramm.
Dies ist eine Testversion. Jeder kann es während 7 Tagen und Backup von 5 Websites (und 5
MySql-Datenbank). Wenn Sie BackupSF oder weniger nach diesem Testzeitraum verwenden möchten,
(SOFTWARE), müssen Sie es kaufen.
Es gibt 3 Varianten von BackupSF (SOFTWARE):
BackupSF licht können Sie bacup von 5 Websites und 5 MySql Datenbank und kosten 25.5 USD
BackupSF Pro ermöglicht es Ihnen, bacup von 25 Websites und 25 MySql-Datenbank - und kosten 37.5 USD
BackupSF Unlimited ermöglicht es Ihnen, eine unbegrenzte Anzahl von Websites und MySql-Datenbank zu sichern
und Kosten 75.0 USD
(Kontaktseite - http://www.BackupSF.com/contact.php)
Sie können diese SOFTWARE über den folgenden Link erwerben:
http://www.BackupSF.com/purchase.php
Sie können eine Rückerstattung des Betrags erhalten, den Sie ursprünglich bezahlt haben, wenn Sie:
(i) Verwenden Sie die SOFTWARE nicht und
(ii) Rückgabe der SOFTWARE, einschließlich aller oben genannten Dokumentationen,
und Verpackung mit dem Zahlungsnachweis an den Ort, an dem Sie die
SOFTWARE, innerhalb von dreißig (15) Tagen ab Kaufdatum, sofern nicht anders
die Gesetze des Landes, in dem Sie die SOFTWARE erworben haben, oder die
Dem Verkäufer, bei dem Sie die SOFTWARE erworben haben.
Definitionen
1) "EASYSECTOR" bedeutet Privateigentümer Goncharenko Dmitri Dmitrijewitsch, Ukraine,
Kiew, 18000, Smelianskaya srt. 83,
2) "EASYSECTOR Group" bedeutet EASYSECTOR mit allen verbundenen Unternehmen.
"EASYSECTOR-Partner" bezeichnet eine Einrichtung, die direkt oder indirekt über eine oder mehrere
Zwischenhändler, Kontrollen, wird von EASYSECTOR kontrolliert oder steht unter gemeinsamer Kontrolle.
"Sie", "Ihr" und "Endbenutzer" beziehen sich auf jede Person und/oder
erhalten und nutzen Sie diese SOFTWARE.
1. Lizenzerteilung
1.1. Vorbehaltlich Ihrer Einhaltung der Bestimmungen dieser EULA gewährt EASYSECTOR Ihnen
ausschließliches eingeschränktes Recht (die "Lizenz"), mit dem Sie die SOFTWARE nutzen können,
alle Bilder, Fotos, Animationen, Audio- und Videokomponenten, Musik, Text und
zusätzliche Anwendungen, die in die SOFTWARE integriert sind, sowie die begleitenden
gedruckte Materialien und alle SOFTWARE-Kopien ausschließlich wie unten beschrieben. Alle
die nachstehend genannten Bedingungen gelten sowohl für die SOFTWARE als Ganzes als auch für alle
Komponenten.
dieser EULA.
8.3. Um für technischen Support in Frage zu kommen, müssen Sie EASYSECTOR möglicherweise
Informationen über die Eigenschaften Ihres Computers sowie
Angaben wie Ihren Namen, Firmennamen (falls zutreffend), Adresse, Telefonnummer und
E-Mail-Adresse.
8.4. EASYSECTOR kann die oben genannten Informationen für seine Geschäftszwecke verwenden,
einschließlich, aber nicht beschränkt auf Produktunterstützung und -entwicklung, sofern EASYSECTOR
verwendet diese Informationen nicht in irgendeiner Form, die Sie persönlich identifiziert.
9. "Nicht zum Weiterverkauf" SOFTWARE
9.1. Wenn die SOFTWARE mit "Nicht zum Weiterverkauf" oder "NFR" gekennzeichnet ist,
anderen Abschnitten dieser EULA dürfen Sie diese SOFTWARE nur zur Demonstration,
Bewertungs-, Verifizierungs- oder Testzwecke.
10. SOFTWARE für Testzwecke
10.1. Wenn die SOFTWARE mit "Try&Buy", "Trial" oder "Demo" gekennzeichnet ist,
diese EULA gilt so lange, bis Sie eine Lizenz für den
Version der SOFTWARE. Sie erkennen an, dass die SOFTWARE
Funktionalität und/oder Funktionen für einen begrenzten Zeitraum. Die SOFTWARE ist lizenziert
auf einer "wie besehen"-Basis, ausschließlich als Demonstrationsmodell. Wenn es sich bei der SOFTWARE um ein Timeout handelt
Version wird seine Funktionalität nach einem bestimmten Zeitraum deaktiviert oder eingeschränkt
nach der Installation, dieser Zeitraum wird in der SOFTWARE angegeben. Auf solche
Frist wird die Lizenz hierunter gekündigt, es sei denn, sie wird von EASYSECTOR verlängert
beim Erwerb einer vollständigen Einzelhandelslizenz von EASYSECTOR.
11. Upgrades
11.1. Wenn die SOFTWARE als Upgrade gekennzeichnet ist, müssen Sie ordnungsgemäß lizenziert sein, um eine
von EASYSECTOR als für das Upgrade in Frage kommenden Produkt identifiziert, um die
Software.
11.2. Die als Upgrade gekennzeichnete SOFTWARE ersetzt und/oder ergänzt das Produkt
die die Grundlage für Ihre Berechtigung für das Upgrade bildeten.
11.3. Sobald Sie das aktualisierte Produkt installiert haben, wird Ihr vorheriger EULA
und nichtigkeit. Sie erkennen an, dass jede Verpflichtung, die EASYSECTOR in Bezug auf die
die bisher verwendete Version der SOFTWARE endet mit der Verfügbarkeit der
Upgrade.
11.4. Sie dürfen das resultierende aktualisierte Produkt nur in Übereinstimmung mit den
eULA, die mit diesem aktualisierten Produkt geliefert wird.
11.5. Sie erkennen an, dass EASYSECTOR die Verpflichtung zur Unterstützung der
die software, die aktualisiert wird, endet mit der Verfügbarkeit des Upgrades.
11.6. Um die software als Upgrade gekennzeichnete SOFTWARE nutzen zu können, müssen Sie die
SOFTWARE gemäß Artikel 8.1.
11.7. Während der Aktivierung kann EASYSECTOR Sie bitten, den Nachweis vorzulegen, dass Sie
Lizenz zu einer der früheren Versionen der SOFTWARE, die als berechtigt für die
Upgrade.
11.8 EASYSECTOR bietet kostenlose Upgrades ("Minor Versions"* von SOFTWARE) für registrierte
Benutzer bis zur Veröffentlichung der nächsten "Hauptversion"** von SOFTWARE.
11.9 Wenn Sie registrierter Benutzer sind - Sie können "Minor Version"* von SOFTWARE mit Ihrem
Name und Seriennummer bis zur Veröffentlichung der nächsten "Hauptversion"** von SOFTWARE.
11.10 Neue "Hauptversionen"** von SOFTWARE sind nicht für registrierte oder nicht registrierte
Benutzer. Sie müssen eine neue Lizenz erwerben, um "Hauptversion"** zu verwenden.
-------------------
*"Minor Version"- Versionen der SOFTWARE, die Bruchversionsnummern enthalten
(Beispiel 1.2, 1.3, 1.4 usw.)
**"Hauptversion"- Versionen der SOFTWARE, die ganze Versionsnummern enthalten
(Beispiel 1.0, 2.0, 3.0, 4.0 usw.)
12. Unternehmensversion der SOFTWARE
12.1. Wenn die SOFTWARE als "Corporate Version" gekennzeichnet ist, dürfen Sie die
SOFTWARE ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung mit EASYSECTOR. Diese separate schriftliche
Vereinbarung zwischen Ihnen und EASYSECTOR legt die Nutzungsbedingungen der SOFTWARE fest.
13. Kündigung
13.1. Sofern in einer gesonderten Vereinbarung zwischen Ihnen und EASYSECTOR nichts anderes vereinbart ist,
EULA ist wirksam, bis sie beendet ist.
13.2. Unbeschadet anderer Rechte kann EASYSECTOR diese EULA kündigen, wenn Sie
die Bedingungen dieser EULA einzuhalten. In einem solchen Fall müssen Sie
alle Kopien der SOFTWARE, aller Ihrer Komponenten zu zerstören und die
Software.
13.3. Sie können diese EULA beenden, indem Sie die SOFTWARE zerstören und
Dokumentation und alle Kopien davon. Eine solche Kündigung entlastet Sie nicht von
Verpflichtung zur Zahlung der SOFTWARE.
13.4 Die Bestimmungen 2.3, 2.5, 2.6, 7, 8, 11, 16.2 - 16.4, 17 - 19, 20.4, 21 und 22 bestehen
Kündigung dieser EULA, wie auch immer verursacht, aber dies impliziert oder schafft keine
das Recht, die SOFTWARE nach Beendigung dieser EULA zu nutzen.
14. Garantien und Entschädigungen
14.1. EASYSECTOR garantiert, dass die Medien, auf denen die SOFTWARE eingerichtet wird,
material- und verarbeitungsfrei bei normalem Gebrauch für einen von der
des Landes, in dem Sie die SOFTWARE erworben haben, ab dem Datum
des Kaufs.
14.2. Die SOFTWARE und alle Upgrades werden Ihnen "wie besehen" und EASYSECTOR
übernimmt keine Garantie jeglicher Art. EASYSECTOR kann und kann die Leistung oder
Ergebnisse, die Sie mit der SOFTWARE erhalten können. Mit Ausnahme von Garantie, Zustand,
Oder Indem, in dem dasselbe nicht ausgeschlossen oder ausgeschlossen werden kann oder
beschränkt auf das für Sie in Ihrer Gerichtsbarkeit geltende Recht, gibt EASYSECTOR keine Garantien,
Bedingungen, Vertretungen oder Bedingungen (ausdrücklich oder stillschweigend, ob gesetzlich,
Benutzerdefinierte, Verwendung oder auf andere Weise) in Bezug auf jede Angelegenheit, einschließlich, aber nicht beschränkt auf
Verletzung von Rechten Dritter, Marktgängigkeit, Integration, zufriedenstellende Qualität oder
für einen bestimmten Zweck geeignet ist, oder dass die SOFTWARE keine Fehler mit sich bringt, Ihre
Anforderungen oder dass die SOFTWARE ordnungsgemäß funktioniert, wenn sie in Verbindung mit
mit jeder anderen Software oder Hardware und dem gesamten Risiko hinsichtlich der Qualität und Leistung
der SOFTWARE liegt bei Ihnen.
14.3. EASYSECTOR übernimmt keine Garantien für Softwareprodukte Von Drittanbietern, die
mit oder innerhalb der SOFTWARE geliefert werden.
15. Haftungsbeschränkung
15.1. EasySECTOR haftet Ihnen gegenüber in keinem Fall für Schäden,
Verlust von Daten oder Informationen jeglicher Art, geschäftlicher oder sonstiger Art, Forderungen oder Kosten,
Folgeschäden oder entgangene Gewinne oder entgangene Ersparnisse
aus und/oder im Zusammenhang mit der Nutzung der SOFTWARE oder Schäden, die durch
Fehler oder Druckfehler in der SOFTWARE, auch wenn ein EASYSECTOR-Vertreter
über die Möglichkeit solcher Verluste, Schäden, Ansprüche oder Kosten oder für
Dritten. Die vorstehenden Einschränkungen und Ausschlüsse gelten in dem Umfang, der von
anwendbares Recht in Ihrem Zuständigkeitsbereich. Die alleinige und aggregierte Haftung von EASYSECTOR im Rahmen oder in
Zusammenhang mit dieser EULA ist auf den Ursprünglich gezahlten Kaufpreis für die
SOFTWARE, falls vorhanden. Nichts in dieser EULA beschränkt die Haftung von EASYSECTOR Ihnen gegenüber
Tod oder Körperverletzung infolge der Fahrlässigkeit von EASYSECTOR oder der
Täuschung (Betrug). Weitere Informationen finden Sie in den zuständigkeitsspezifischen Informationen
abschnitt 19 dieser EULA.
16. Ausfuhrregeln
16.1. Die SOFTWARE darf nicht unter Verstoß gegen
Bestimmungen in den Gesetzen des Landes, in dem diese SOFTWARE erworben wurde oder
anderweitig erworben werden. Darüber hinaus versichern und garantieren Sie, dass Es ihnen nicht verboten ist,
nach geltendem Recht vom Kauf oder Erhalt der SOFTWARE.
17. Geltendes Recht
17.1. Wenn die SOFTWARE in den Vereinigten Staaten, Kanada, Mexiko, Taiwan oder
Japan unterliegt diese EULA den wesentlichen
in Kraft sind die Gerichte des Santa Clara County im US-Bundesstaat Kalifornien,
Amerika.
17.2. Wurde die SOFTWARE in Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich,
Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg,