Backup Software Langmeier 5.5

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 5.68 MB
‎Benutzerbewertung: 2.7/5 - ‎6 ‎Stimmen

Noch nie war es so einfach, Daten von einem Computer zu sichern. Mit Langmeier Backup Software kann jeder sichere Backups vorbereiten! Es unterstützt ZIP-Komprimierung und Verschlüsselung. Jedes von Windows erkannte Laufwerk kann verwendet werden, um die Backup-Daten zu speichern, einschließlich Netzlaufwerke, CD, DVD, Blu-Ray-Laufwerke, Medien in einem Netzwerk sowie FTP-Server! Langmeier Backup ermöglicht einen schnellen und einfachen Zugriff auf alle archivierten Dateien und Ordner, auch ohne das Backup-Programm, das auf dem Rechner installiert ist, von wo aus Sie auf die Daten zugreifen möchten! Dateien können bei Bedarf aus den Sicherungsdaten wiederhergestellt werden, indem Sie einfach mit Windows Explorer durchsuchen oder suchen, unabhängig von der verwendeten Windows-Version. Schreiben Sie alle zehn Minuten ein Dokument in Ihr Office-Programm, das Sie sichern möchten? Oder möchten Sie in der Mittagspause ein Backup ausführen? Oder soll Langmeier Backup eine schnelle Sicherung ausführen, bevor Sie Ihren Computer ausschalten? Spezielle Benutzeranforderungen können durch verschiedene Backup-Aufgaben abgedeckt werden, jede kann zu einem anderen Zeitpunkt ausgeführt werden, es ist sogar möglich, feste Tage und Zeiten zu definieren. Behalten Sie frühere Versionen Ihrer Dateien auf Ihrem Backup, nicht nur die letzte! Wenn Sie über einen längeren Zeitraum an einer Datei gearbeitet haben, kann es sicherlich hilfreich sein, auf eine frühere Version dieser Datei zuzugreifen. Wenn sich die Datei geändert hat, wird eine Kopie auf das Sicherungsmedium erstellt. so können Sie auf die neueste oder eine frühere Version der Datei zugreifen. Auf diese Weise können Sie auf ältere oder neuere Dateien zugreifen und auch nach langer Zeit auf ältere Versionen zugreifen. Sie können die historisierte Sicherung für einzelne Dateien oder Dateitypen aktivieren. Um Speicherplatz zu sparen, können Sie Langmeier Backup so einstellen, dass Dateien gelöscht werden, die ein gewähltes Datum überschreiten. Mit Langmeier Backup können Sie Ihre Daten auf einem Remote-FTP-Server sichern. Da die Daten bei Ihrem FTP-Anbieter gespeichert und weit von Ihrem eigenen Standort entfernt gespeichert werden, ist es auch dann sicher, wenn Ihre Computer und Sicherungsmedien abbrennen, gestohlen oder überschwemmt werden.

VERSIONSVERLAUF

  • Version 5.5 veröffentlicht auf 2009-03-01
    Backup-Dateien können als ZIP-Dateien komprimiert gespeichert werden. Backup-Dateien können mit einem 256Bit Verschlüsselungsalgorithmus verschlüsselt werden. Es ist möglich, Variablen im Sicherungszielpfad zu verwenden. Z.B. kann der Zielpfad numerisch gezählt werden (z.B. wenn Sie D:Backup Nr. [1-7] verwenden) oder den Zielpfad...

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

Copyright (C) 2003-2009 Langmeier Software, Zuerich Schweiz (Alle Rechte vorbehalten) LIZENZVEREINBARUNG ("EULA") Langmeier Backup WICHTIG: DIESE SOFTWARE END USER LIZENZVEREINBARUNG ("EULA") IST A RECHTLICHE VEREINBARUNG ZWISCHEN IHNEN (ENTWEDER EINE EINZELPERSON ODER WENN ODER ANDERWEITIG VON ODER FÜR EINE EINHEIT, EINE ENTITÄT) UND Langmeier Software. LESEN SIE ES SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIE INSTALLATION ABGESCHLOSSEN HABEN Prozess. ANNAHME DIESER SOFTWARE UND ZUSTIMMUNG ZU DEN BEDINGUNGEN DER MIT DIESER VEREINBARUNG KÖNNEN SIE DIESE SOFTWARE INSTALLIEREN. WENN SIE NICHT STIMMEN SIE DIESEN BEDINGUNGEN ZU, INSTALLIEREN SIE DANN DIE SOFTWARE NICHT. I. Nutzungsbedingungen II. Ausschluss der Verwendung auf bestimmten Systemen III. Haftungsausschluss und Garantie IV. Teilgültigkeit und Ort I. Nutzungsbedingungen Mit dem Erwerb der Lizenz für diese Software erwerben Sie die die Software richtig nutzen. Die Software bleibt Eigentum von Langmeier Software. Eine Lizenz erlaubt die Verwendung der Software auf EINEM SYSTEM NUR. Wenn Sie die Software auf mehr als einem System verwenden möchten, müssen Sie eine Lizenz für jedes System separat. Miete, Vermietung aus der Software ist nicht erlaubt. Jede Änderung der Software ist nicht zulässig. Dekompilierung oder Demontage ist nur erlaubt, um Informationen zu erhalten, die für den Aufbau und die Interoperabilität eines unabhängigen Bausystems erforderlich sind. II. Ausschluss der Nutzung auf bestimmten Systemen Die oben genannte Software darf nicht allein oder in Verbindung mit allen Art von Systemen auf Schiffen, Flugzeugen oder anderen Fahrzeugen, oder medizinische Umgebungen, zur Prozesssteuerung oder auf jedem System, das zu diesen Systemen. III. Haftungsausschluss und Garantie Im gesetzlich zulässigen Umfang ist Langmeier Software Software und Support-Services (falls vorhanden) wie es ist und bei allen Fehlern, und lehnen hiermit alle anderen Gewährleistungen und Bedingungen ab, ausdrücklich, stillschweigend oder gesetzlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf implizite Gewährleistungen, Pflichten oder Bedingungen der Marktgängigkeit, der der Zuverlässigkeit oder Verfügbarkeit, der Genauigkeit oder Vollständigkeit der Antworten, der Ergebnisse, der arbeiterähnlichen Anstrengungen, des Viren und mangels Fahrlässigkeit, alles in Bezug auf die Software und die Bereitstellung von Oder-Unterlassung von Unterstützung oder anderen Dienstleistungen, Informationen, Software und damit zusammenhängende Inhalte durch die Software oder auf andere Weise, die sich aus die Nutzung der Software. Auch gibt es keine Garantie oder Bedingung des Titels, ruhig Genuss, stiller Besitz, Korrespondenz mit der Beschreibung oder Nichtverletzung in Bezug auf die Software. IV. Teilgültigkeit und Ort Dieses Abkommen unterliegt schweizerischem Recht. Das allgemeine UN-Recht (Übereinkommen über Verträge über den internationalen Waren) ausgeschlossen ist. Veranstaltungsort ist für alle Quarrels aus der Nutzung oder aus diesem Vertrag ist ausschließlich Buelach ZH (Schweiz). Wenn einige der Definitionen in dieser Lizenzvereinbarung falsch sein sollten, unwirksam oder unvollständig bleibt der Rest der Vereinbarung. Mit der Nutzung dieser Software stimmen Sie der gesamten Vereinbarung zu. Urs Oliver Langmeier, Zuerich (Schweiz) Februar 2007