Axis Pharmacy 14 14

Lizenz: Kostenlose Testversion ‎Dateigröße: 30.65 MB
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Axis Pharmacy 14 ist die Anwendung für Pharmazeutika, Einzelhandelsketten, Großhändler, Distributoren, Exporteure und wurde mit der neuesten und neuesten Technologie entwickelt. Axis Pharmacy 14 ist einfach und einfach zu bedienen und dennoch leistungsstark und flexibel. Lucent Axis, die den Bedürfnissen der Distributoren/Einzelhändler gerecht wird, hat sich einen unübertroffenen Ruf erarbeitet und sich als vertrauenswürdige Marke im Gesundheitswesen etabliert. Die ideale Lösung für 1. Einzelhandel Chain Stores 2. Ganze Verkäufer/Stockist 3. Distributoren 4. Exporteur/Import Diese Skala, um die Anforderung jeder Art von Medical Store zu erfüllen. So verwalten und verwalten Sie alle Elemente Mit Barcode-Modul Die Software deckt umfangreiche Funktionen ab 1. Benutzerfreundliche grafische Benutzeroberfläche mit Tastenkombination aktiviert. 2. Aufbauend auf der neuesten und zuverlässigen .NET Framework-Technologie. 3. Integriert mit In Built Bar Codierung. 4. Automatischer Gutscheineintrag. 5. Mehrere Währung Echtzeit-Synchronisation 6. Mehrere Bankkonten 7. Mehrfach-Batch-Management 8. Lagerverwaltung 9. Verwalten Mehrerer Bankkonten in verschiedenen Währungen 10. Built on Best Reporting Tools For Best View of Reports 11. Umfangreiche 36 Berichte nach unterschiedlichen Suchkriterien 12. Exportiert Berichte in PDF, Word, CSV, Excel 13. Kompatibel mit Azure SQL 14. 14. Die Anwendung kann als RemoteApp in Azure verwendet werden

VERSIONSVERLAUF

  • Version 14 veröffentlicht auf 2015-01-11
    1. Benutzerfreundliche & grafische Schnittstelle mit Tastatur Shortcut aktiviert. 2. Aufbauend auf der neuesten und zuverlässigen .NET Framework-Technologie. 3. Integriert mit In Built Bar Codierung. 4. Automatischer Gutscheineintrag. 5. Mehrere Währung Echtzeit-Synchronisation 6. Mehrere Bankkonten 7. Mehrere Batch-Verwaltung

Programmdetails

Eula

EULA - Endbenutzer-Lizenzvertrag

Lucent-Achse LIZENZVERTRAG Definitionen: Lucent Axis bedeutet das Unternehmen Lucent Axis., mit Büros bei 7/400 Vikas Nagar, Lucknow 226022 U.P INDIA Vereinbarung bezeichnet dieses Dokument und seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen hierin. Zu den Informationen gehören unter dessen Bedingungen numerische Daten, Texte, Grafiken, Analysen, Prognosen und Meinungen von Lucent Axis sowie die Anordnung und Formatierung des Vorstehenden, unabhängig von Bereitstellungsmedium und Speicher. Retainer Service bezeichnet das spezifische Informationspaket und seine im beigefügten Zeitplan A dargelegt. Der Lizenznehmer ist der autorisierte Empfänger und Benutzer des Retainer-Dienstes. Der Lizenznehmer in dieser Vereinbarung ist Lucent Axis. Der Benutzer ist ein einzelner Mitarbeiter oder vollzeitbeschäftigter Auftragnehmer des Lizenznehmers, der von Lucent Axis autorisiert wurde, Zugang zum Retainer-Service zu erhalten. Diese Vereinbarung ermöglicht eine begrenzte Anzahl von Benutzern an einer begrenzten Anzahl von Geschäftsstandorten (Websites), wie im beigefügten Zeitplan B dargelegt. Vereinbarung zur Erbringung des Dienstes: 1.0 Service. Lucent Axis stellt den Retainer-Service, wie hierin und im beigefügten Zeitplan A definiert, dem Lizenznehmer an seinen Standorten ausschließlich für die internen Geschäftszwecke des Lizenznehmers zur Verfügung. Der Lizenznehmer ist für die Kosten für alle Geräte und Software verantwortlich, die für den Empfang und die Nutzung des Retainer-Dienstes erforderlich sind. Das Recht des Lizenznehmers auf den Retainer-Service ist nicht exklusiv und durch die beigefügten Zeitpläne ausdrücklich eingeschränkt. 2.0 Erweiterte Nutzung von Informationen. Der Lizenznehmer kann von Zeit zu Zeit und im Rahmen des normalen Geschäftsgangs (mündlich, schriftlich, elektronisch oder anderweitig) an seine Kunden und Lieferanten und für seine eigenen Geschäftsanwendungen Teile von Berichten, Präsentationen, Presseausschnitten, Analysen, Grafiken, Algorithmen und anderen Publikationen bereitstellen und verteilen, die von Lucent Axis bereitgestellte Informationen im Retainer-Service enthalten, nutzen oder anzeigen. Der Lizenznehmer muss Lucent Axis (unter Berufung auf Lucent Axis-Marke, Informationsquelle, Ausstellungsdatum und Urheberrechtshinweis) beim Extrahieren zitierter Informationen zuordnen. Der Lizenznehmer darf zu keinem Zeitpunkt Datenreihen, Analysen, Prognose- und Meinungsteile oder sonstiges Material, das Lucent Axis dem Lizenznehmer zur Verfügung gestellt hat, kopieren (Foto statisch, elektronisch oder über Faksimile) oder systematisch solche Gegenstände extrahieren oder drucken und diese Kopien und/oder Extraktionen an Natürliche oder Einrichtungen verteilen, die nicht Benutzer im Sinne dieser Vereinbarung sind. Die oben genannten Beschränkungen für die Nutzung von Informationen und Beschränkungen für die Anzahl der Nutzer bleiben auch nach Beendigung dieser Vereinbarung oder bis zur Änderung durch eine spätere ordnungsgemäß ausgeführte Vereinbarung in Kraft. 3.0 Haftungsausschluss. Lucent Axis bemüht sich, sicherzustellen, dass alle ihre Informationen korrekt sind. Lucent Axis übernimmt keine Garantien und übernimmt keine Zusicherungen in Bezug auf die Richtigkeit, Währung oder Vollständigkeit seiner Informationen. Alle Zusicherungen und Garantien, ausgedrückt und impliziert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Gewährleistung der Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck, sind hiermit ausdrücklich von Lucent Axis ausgeschlossen. Lucent Axis haftet gegenüber dem Lizenznehmer oder einer anderen Partei nicht für Ungenauigkeiten, Fehler oder Auslassungen, die in seinen Informationen enthalten sind, oder für entgangene Gewinne oder besondere indirekte oder Folgeschäden, die dem Lizenznehmer oder einem anderen Dritten entstehen, unabhängig davon, ob er sich auf Tatsachenbehauptungen verlässt oder nicht. , unabhängig von der Gültigkeit oder der Meinungsäußerung in den Informationen. 4.0 Unterlizenz. Diese Vereinbarung darf ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Lucent Axis nicht unterlizenziert, zugewiesen oder übertragen werden; eine solche Zustimmung darf nicht unangemessen zurückgehalten werden. 5.0 Laufzeit und Verlängerung. Dieses Abkommen tritt am 1. Juni 2001 in Kraft und dauert ein Jahr. Diese Vereinbarung verlängert sich danach automatisch jährlich, es sei denn, eine schriftliche Kündigungsabsicht geht von einer der Parteien mindestens 45 Kalendertage vor dem jährlichen Verlängerungsdatum ein. Die Stornierung kann nur an einem Verlängerungsdatum erfolgen. 6.0 Gebühr: Als Gegenleistung für den hierin gewährten Retainer-Service zahlt der Lizenznehmer Lucent Axis die jährliche Gebühr gemäß dem beigefügten Zeitplan C. Der Lizenznehmer kann den Geltungsbereich dieser Vereinbarung jederzeit durch Hinzufügen von Retainer Services, Benutzern oder Websites ergänzen, in dem lucent Axis dem Lizenznehmer in Rechnung gestellt wird und der Lizenznehmer eine anteilige Gebühr zahlt, die den überarbeiteten Retainer-Service bis zum folgenden Verlängerungsdatum abdeckt. Die Preise können sich zum Zeitpunkt der Verlängerung ändern. Lucent Axis wird den Lizenznehmer mindestens 60 Kalendertage vor dem jährlichen Verlängerungsdatum über eine solche Preisänderung informieren. Der Lizenznehmer muss die entsprechenden Gebühren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungseingang bezahlen. Bei Fälligkeit nicht gezahlte Beträge werden mit einer Zinsstrafe von einem Prozent (1 %) belegt. oder, wenn weniger, den gesetzlich zulässigen Höchstzinssatz, der ab Fälligkeitberechnet berechnet wird. 7.0 Vertraulichkeit. Lucent Axis und der Lizenznehmer berücksichtigen und bewahren alle Informationen im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der anderen Partei als vertraulich an, einschließlich ihrer Preisgestaltung, Produkt- und Dienstleistungsentwicklung, Produktionsmethoden und ihrer Kunden, die aufgrund dieser Vereinbarung aus jeder Quelle bezogen werden können. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für Informationen, die ohne Verschulden des Lizenznehmers öffentlich zugänglich sind; ist dem Lizenznehmer vor Dem Abschluss dieser Vereinbarung bekannt; unabhängig vom Lizenznehmer ohne Nutzung des Retainer-Dienstes entwickelt wird; oder zu Recht ohne Einschränkung der Offenlegung durch Parteien erlangt wird, die nicht aus der Verletzung einer Verpflichtung zu Lucent Axis stammen. Diese Klausel überlebt die Beendigung dieser Vereinbarung. 8.0 Garantie für geistiges Eigentum. Lucent Axis versichert und garantiert, dass die Informationen und andere Produkte und Dienstleistungen, die dem Lizenznehmer gemäß dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden, keine bekannten Rechte Dritter an Patenten, Urheberrechten, Marken, Geschäftsgeheimnissen, Maskenarbeiten oder anderen Eigentumsrechten verletzen oder missbrauchen und dass nach bestem Wissen und Gewissen von Lucent Axis derzeit keine Ansprüche Dritter bestehen, die , würde, wenn er eingehalten wird, das Recht von Lucent Axis beeinträchtigen, dieses Abkommen zu schließen. 9.0 Höhere Gewalt. Keine der Parteien haftet für Verluste oder Nichterfüllung einer Verpflichtung aus dieser Vereinbarung aufgrund von Gründen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Handlungen Gottes; Krieg; Aufruhr; zivile Aufregung; Einhaltung von Gesetzen oder behördlichen Anordnungen, Regelregelungen oder -anweisungen; Unfall; Feuer; Überschwemmung oder Sturm. Die Parteien vereinbaren, dass diese Vereinbarung die vollständige und ausschließliche Erklärung der Vereinbarung zwischen den Parteien ist, die alle vorherigen Vorschläge, Vereinbarungen und andere mündliche oder schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Retainer-Service und diese Vereinbarung ersetzt und zusammenführt. Diese Vereinbarung (mit Ausnahme ihrer beigefügten Zeitpläne, die von Zeit zu Zeit geändert werden können, je nach den Umständen) darf nicht geändert, geändert oder geändert werden, es sei denn, beide Parteien haben ein schriftliches Instrument ordnungsgemäß ausgeführt. Der Verzicht oder die Nichtausübung eines in dieser Vereinbarung vorgesehenen Rechts durch eine der Parteien gilt nicht als Verzicht auf ein weiteres Recht aus dieser Vereinbarung. Die Rechte sind kumulativ und nicht ohne andere Rechte oder Rechtsbehelfe, die gesetzlich oder anderweitig vorgesehen sind. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung nach geltendem Recht oder Rechtsstaatlichkeit ungültig, illegal oder nicht durchsetzbar sein, gilt sie als unterlassen. Der Rest des Vertrages ist so weit wie möglich gültig und durchsetzbar. Diese Vereinbarung und die jeweiligen Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden unter